Das Thema der vorzeitigen Vertragslösungen in der dualen Berufsausbildung wird bereits seit dem starken Anstieg der Lösungsquoten im Verlauf der 1980er-Jahre diskutiert. In den letzten Jahren war nicht nur eine außerordentliche mediale Präsenz zu beobachten; zahlreiche Studien und Sonderauswertungen (insbesondere von Vertragsdaten der zuständigen Stellen) sind erschienen (siehe dazu Uhly 2015). Auch für die Schweiz wurden einige Analysen veröffentlicht (Stalder/Schmid 2016; Schmid/Neumann/Kriesi 2016; Häfeli/Neuenschwander/Schumann 2015). Die Reduktion von Vertragslösungen bzw. die Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen in der dualen Berufsausbildung stehen weiterhin auf der bildungspolitischen Agenda (vgl. Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015 bis 2018) und erhalten insbesondere auch vor dem Hintergrund eines befürchteten Fachkräftemangels große Aufmerksamkeit.
Sowohl die vorzeitige Lösung von Ausbildungsverträgen (vorzeitige Vertragslösungen) als auch das Nichtbestehen der Abschlussprüfung kann zu einem gänzlichen Ausbildungsabbruch, also einem Ende des Ausbildungsverhältnisses ohne Berufsabschluss, führen. Dieses Kapitel hat vorzeitige Lösungen von Ausbildungsverträgen zum Gegenstand und basiert auf Daten der Berufsbildungsstatistik (vgl. Kapitel A5.1). Analysen zum Prüfungserfolg findet man in Kapitel A5.7. Zum Ausbildungsverlauf der Ausbildungsanfängerkohorte 2008 siehe BIBB-Datenreport 2015, Kapitel A4.7 und Uhly 2015.
Vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge (kurz: Vertragslösungen)
Definition
Vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge sind definiert als vor Ablauf der im Berufsausbildungsvertrag genannten Ausbildungszeit gelöste Ausbildungsverträge.
Kündigung
Eine Form der vorzeitigen Lösung eines Berufsausbildungsverhältnisses stellt die Kündigung von Ausbildungsverträgen dar. Sie wird in § 22 Berufsbildungsgesetz geregelt; demnach kann ein Ausbildungsverhältnis während der Probezeit (maximal 4 Monate) von beiden Seiten jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Nach der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen nur noch seitens der Auszubildenden möglich, und zwar aus den beiden Gründen „Ausbildung in einer anderen Berufstätigkeit“ oder „Aufgabe der Berufsausbildung“. Will der Ausbildungsbetrieb den Vertrag nach der Probezeit kündigen, muss dieser – in Anbetracht der besonderen Bedeutung des Ausbildungsverhältnisses für die berufliche Entwicklung – einen „wichtigen Grund“ angeben.
Weitere Fälle vorzeitiger Vertragslösung können sein: der Abschluss von Aufhebungsvereinbarungen; das Schließen eines gerichtlichen Vergleichs, der eine Aufhebung zum Gegenstand hat; die Anfechtung des Ausbildungsvertrags, z. B. wegen Irrtums oder wegen Täuschung nach §§ 119 ff. BGB; der Tod des Auszubildenden (nicht der Tod des/der Ausbildenden, da dann in der Regel dessen/deren Rechtsnachfolger/-in Ausbilder/-in wird); die tatsächliche Beendigung wegen Fernbleibens von der Ausbildung oder wegen unterlassener Ausbildung.
Da die Berufsbildungsstatistik nur Daten zu Verträgen erhebt, die tatsächlich angetreten wurden, werden Vertragslösungen, die vor Antritt der Ausbildung erfolgen, nicht erfasst.
Die Berufsbildungsstatistik erhebt vorzeitige Vertragslösungen ab dem Berichtsjahr 1977 differenziert für die einzelnen Ausbildungsberufe (zunächst nur für Industrie und Handel sowie Handwerk, ab 1978 für alle Zuständigkeitsbereiche). Im Laufe der Zeit wurden die Meldungen schon im Rahmen der Aggregatdatenerhebung weiter ausdifferenziert (nach Geschlecht und Berichtsjahren). Seit der Umstellung auf eine vertragsbezogene Einzeldatenerfassung können die Lösungsdaten prinzipiell nach allen erhobenen Merkmalen differenziert werden. Wobei aufgrund von Meldeproblemen (noch) nicht alle Differenzierungen vorgenommen werden bzw. ermittelte Quoten verzerrt sein können (vgl. Uhly 2016a).
Die Berufsbildungsstatistik erhebt nicht den Verbleib nach Vertragslösung. Monatsgenaue Ausbildungsverläufe innerhalb des dualen Systems (vertraglich vereinbarter Beginn und vereinbartes Ende des Vertrages, Vertragslösung, Prüfungsteilnahme und -ergebnis) werden nur bis zum Ende des jeweiligen Ausbildungsverhältnisses erhoben. Es liegen somit keine vollständigen Verlaufsdaten vor und Vertragslösungen ohne bzw. mit gänzlichem Ausbildungsabbruch im dualen System können nicht differenziert werden (für Details hierzu siehe Uhly 2015 und 2006).
Vertragslösung ≠ Abbruch
Nicht jede vorzeitige Vertragslösung stellt einen Abbruch der Ausbildung dar und nicht jeder Abbruch geht mit einer Vertragslösung einher. Beide Begriffe haben eine gemeinsame Schnittmenge, sind jedoch nicht deckungsgleich (vgl. Uhly 2015 und 2013).
Vorzeitige Vertragslösungen in der dualen Berufsausbildung erfolgen i. d. R. durch Aufhebungsvertrag oder durch Kündigung. Nicht jede Vertragslösung bedeutet zugleich einen gänzlichen Abbruch der dualen Berufsausbildung. Der Verbleib nach der Vertragslösung wird mit der Berufsbildungsstatistik nicht erhoben. Auch seit der Revision der Berufsbildungsstatistik ab 2007 werden keine vollständigen Ausbildungsverläufe erfasst (vgl. Kapitel A5.1). Vollständige Verläufe im dualen System werden nur für diejenigen ohne Vertragslösung und ohne Anschlussvertrag oder Mehrfachausbildung im dualen System erhoben. Deshalb lassen sich Ausbildungsabbrüche im hier verwendeten Wortsinne (Austritte aus der dualen Berufsausbildung ohne Abschluss) auf Basis der Berufsbildungsstatistik nicht identifizieren. Hierzu liegt eine Vielzahl an unterschiedlichen Studien vor, die zu weitgehend übereinstimmenden Befunden kommen. Etwa die Hälfte aller Personen mit vorzeitiger Vertragslösung schließt erneut einen Ausbildungsvertrag im dualen System ab (vgl. Uhly 2015 und 2013). In diesen Fällen handelt es sich also um Vertragswechsel innerhalb des Systems der dualen Berufsausbildung (mit und ohne Berufswechsel). Die hier dargestellten Befunde betreffen immer Vertragslösungen insgesamt und nicht Ausbildungsabbrüche im Speziellen.
Die Gründe für Vertragslösungen werden im Rahmen der Berufsbildungsstatistik nicht (mehr) erhoben (vgl. Uhly 2015, S. 25 und BIBB-Datenreport 2014, Kapitel A4.7). Verschiedene Studien (vgl. Uhly 2015), die Auszubildende und Ausbildungsbetriebe (sowie teilweise auch Berufsschulen) direkt nach den Ursachen von vorzeitigen Vertragslösungen befragen, kommen zu dem Ergebnis, dass Auszubildende mit vorzeitig gelöstem Vertrag überwiegend Gründe wie Konflikte mit Ausbildern/Ausbilderinnen und Vorgesetzten, eine mangelnde Ausbildungsqualität und ungünstige Arbeitsbedingungen nennen. In geringerem Maße werden auch persönliche und gesundheitliche Gründe sowie falsche Berufsvorstellungen genannt. Betriebe nennen überwiegend mangelnde Ausbildungsleistungen der Auszubildenden und deren mangelnde Motivation oder Integration in das Betriebsgeschehen. Dieses Antwortverhalten zeigt sich relativ stabil im Vergleich der unterschiedlichen Studien. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die direkte Frage nach Gründen noch keine Ursachenanalyse darstellt und – wie die Befunde zeigen – die Gefahr nachträglicher Rechtfertigungen sowie wechselseitiger Schuldzuschreibungen besteht (vgl. Uhly 2015).
Vorzeitige Vertragslösungen 2015
Im Berichtsjahr 2015 wurden bundesweit ca. 142.275 Ausbildungsverträge vor Ablauf der im Ausbildungsvertrag genannten Ausbildungszeit gelöst Tabelle A5.6-1. Betrachtet man den Zeitraum zwischen Beginn der Ausbildungsverträge und der vorzeitigen Lösung, so zeigt sich, dass – wie auch in den Vorjahren – gut zwei Drittel der gelösten Ausbildungsverträge innerhalb des ersten Jahres nach Beginn des Ausbildungsvertrages fielen. 35,1 % aller Vertragslösungen erfolgten noch während der ersten 4 Monate (Probezeit)103 und 31,3 % zwischen dem fünften und zwölften Monat. Auch in das zweite Jahr nach Vertragsbeginn fiel mit 23,3 % noch ein großer Anteil der Lösungen; bei 10,4 % der Lösungen lag der Vertragsbeginn weiter als 24 Monate zurück. Der Anteil der Vertragslösungen, die innerhalb der Probezeit erfolgten, lag seit 1993 bei ca. 25 %. Seit 2006 stieg dieser Anteil bis 2011 nahezu stetig auf ca. ein Drittel an. Seit 2005 wurde die maximale Dauer der Probezeit mit dem Berufsbildungsreformgesetz von bis zu 3 auf bis zu 4 Monate ausgeweitet. Betrachtet man die Verteilung der Vertragslösung auf die Ausbildungsjahre (Ausbildungsstadien)104, so wird jedoch deutlich, dass der Anteil der „frühen“ Vertragslösungen, die insgesamt im ersten Ausbildungsjahr erfolgen, seit 2005 zunehmen (vgl. Uhly 2015) und dass hier nicht nur ein Effekt der Ausweitung der Probezeit vorliegt.
In den Ausbildungsberufen des Zuständigkeitsbereichs der freien Berufe fanden vorzeitige Vertragslösungen mit 42,3 % aller Vertragslösungen überproportional häufig in der Probezeit statt. In den Ausbildungsberufen der Hauswirtschaft traten Lösungen dagegen noch in vergleichsweise starkem Maße zu späteren Zeitpunkten der Ausbildung auf; 18,4 % der Lösungen erfolgten in diesen Berufen später als 2 Jahre nach Beginn des Ausbildungsvertrages. Auch von den insgesamt relativ wenigen Vertragslösungen in den Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes fielen gut 15,8 % erst im dritten Jahr nach Ausbildungsbeginn und später an. Ansonsten zeigt sich jedoch insgesamt eine ähnliche Verteilung der Vertragslösungen über die Zeit nach Beginn des Ausbildungsverhältnisses im Vergleich der Zuständigkeitsbereiche.
Die Vertragslösungsquote der dualen Berufsausbildung, die als Näherungswert für den Anteil der gelösten Ausbildungsverträge an begonnenen Ausbildungsverträgen interpretiert werden kann, betrug im Berichtsjahr 2015 insgesamt 24,9 % (LQneu)105 ; während der Probezeit betrug die Lösungsquote 8,8 %, nach der Probezeit 16,1 % Tabelle A5.6-2.
Die Vertragslösungsquote kann nicht mit der Studienabbruchquote verglichen werden, da Letztere Hochschul- und Studienfachwechsel nicht mit einbezieht106 (vgl. BIBB-Datenreport 2015, Kapitel A4.7).
Vertragslösungsquote (kurz: Lösungsquote) – „Schichtenmodell“, neue Berechnungsweise
Die Lösungsquote nach dem Schichtenmodell wird entsprechend folgender Formel berechnet:
Wie ist diese Formel zu verstehen?
Sie kann als Näherungswert für den Anteil der im Berichtsjahr (BJ) begonnenen Ausbildungsverträge, die im Laufe der Ausbildung vorzeitig gelöst werden, interpretiert werden.
Betrachtet man zunächst die erste Teilquote, so enthält diese für das BJ 2015 nur einen Teil der Verträge, die 2015 begonnen und vorzeitig gelöst wurden. Der Anteil gelöster Verträge wird sich noch erhöhen, da einige der 2015 begonnenen Verträge noch 2016 und später gelöst werden. Da mit Datenstand BJ 2015 noch unbekannt ist, wie viele der Verträge künftig noch gelöst werden, kann man stellvertretend Vergangenheitswerte heranziehen. Die 2014 oder früher begonnenen Verträge, die 2015 gelöst wurden, können als stellvertretende Größen für die 2015 begonnenen Verträge, die in den kommenden Jahren
gelöst werden, betrachtet werden. Die 2014 (2013) begonnenen Verträge, die 2015 gelöst wurden, stellvertretend für die 2015 begonnenen Verträge, die in 2016 (2017) gelöst werden usw. Die Differenzierung wird aus pragmatischen Gründen auf 4 Teilquoten begrenzt.
LQneu und LQalt
Das Quotensummenverfahren wurde auch schon vor der Revision der Berufsbildungsstatistik angewandt (LQalt), allerdings konnten hierbei für die einzelnen Bestandteile nur Näherungswerte verwendet werden. Bei LQneu wird im Vergleich zu LQalt eine verbesserte Berechnungsweise angewandt, sie kann jedoch erst ab dem Berichtsjahr 2009 berechnet werden. Zum Vergleich der neuen Berechnungsweise (LQneu) mit der früheren (LQalt) des Schichtenmodells siehe BIBB-Datenreport 2011, Kapitel A4.8 und www.bibb.de/dokumente/pdf/a21_dazubi_daten.pdf.
Zu weiteren Details zur Lösungsquotenberechnung siehe www.bibb.de/de/4705.php und www.bibb.de/dokumente/pdf/a21_dazubi_daten.pdf.
Zur Abgrenzung gegenüber weiteren Größen und Indikatoren zum Thema (Befunde aus Studien, grobe Kalkulation der Ausbildungsabbruchquote auf Basis der Berufsbildungsstatistik, Ausbildungsabbruchs-Indikator von Eurostat) siehe Uhly 2015.
Tabelle A5.6-1: Vorzeitige Vertragslösungen nach Zuständigkeitsbereichen und Zeitpunkt der Vertragslösung (absolut und in %), Bundesgebiet 20151, 2, 3
Vertragslösungsquote – Entwicklungen im Zeitverlauf
Mit 24,9 % ist die Lösungsquote im Berichtsjahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen und lag im bundesweiten Durchschnitt im seit Anfang der 1990er-Jahre ¸blichen Schwankungsbereich (20 % bis 25 %) Tabelle A5.6-2 und Schaubild A5.6-1 (Teil a). Die zunehmende Aufmerksamkeit der letzten Jahre ist somit nicht durch Veränderungen der Lösungsquote selbst zu erklären, sondern eher vor dem Hintergrund der Risiken eines Fachkräftemangels infolge der demografischen Entwicklung und der Entwicklung der Studierneigung der Schulabgänger/-innen. Im Zeitverlauf schwankte die Lösungsquote bundesweit deutlich im Zusammenhang mit der Lage am Ausbildungsmarkt (vgl. BIBB-Datenreport 2014, Kapitel A4.7 und Uhly 2015). Ein eher von der Ausbildungsmarktlage unabhängiger, starker Anstieg der Quote ist für die 1980er-Jahre zu verzeichnen. Schaubild A5.6-2 bildet die langfristige Entwicklung in den alten Ländern ab; siehe hierzu Uhly 2015, S. 39 f.
Tabelle A5.6-2: Vertragslösungsquote in % der begonnenen Ausbildungsverträge, Bundesgebiet 1993 bis 20151
Betrachtet man die Entwicklung der Lösungsquote differenziert für Ost- und Westdeutschland, zeigt sich allerdings, dass die Lösungsquote in Ostdeutschland nach 1995 zunächst leicht und ab dem Berichtsjahr 2006 deutlich über der Quote in Westdeutschland lag Schaubild A5.6-1 (Teil a). Mit Blick auf die jährliche Veränderung der Quote Schaubild A5.6-1 (Teil b) wird ersichtlich, dass in Ostdeutschland in einzelnen Jahren die Entwicklung von der in Westdeutschland abwich, seit 2012 aber wieder tendenziell mit der Entwicklung in Westdeutschland übereinstimmte.
Schaubild A5.6-1: Lösungsquote (LQalt) 1993 bis 2015, Bundesgebiet insgesamt, Ost- und Westdeutschland (absolut und Prozentpunktdifferenz)1
Lösungsquoten nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit der Auszubildenden
Im Gesamtdurchschnitt des dualen Systems zeigte sich auch für das Berichtsjahr 2015 eine ähnlich hohe Lösungsquote für Frauen (25,2 %) und Männer (24,7 %) Tabelle A5.6-3. Während der Probezeit lag die Lösungsquote der Frauen bei 9,9 % und damit fast 2 Prozentpunkte über der Quote der Männer. Nach der Probezeit fiel die Lösungsquote der Frauen um gut 1 Prozentpunkt geringer aus als die der Männer Tabelle A5.6-4.
Relativ hohe Lösungsquoten der Frauen ergaben sich im Durchschnitt in den Ausbildungsberufen des Handwerks (38,4 %) Tabelle A5.6-3. In den Ausbildungsberufen der Hauswirtschaft und des öffentlichen Dienstes fielen die Lösungsquoten der Frauen deutlich niedriger aus als die der Männer. Auffallend ist, dass die Lösungsquoten der Frauen in jenen Zuständigkeitsbereichen höher ausfielen, in denen Frauen unterrepräsentiert waren. Umgekehrt fielen die Lösungsquoten der Männer in den Zuständigkeitsbereichen vergleichsweise hoch aus, in denen der Männeranteil an den Auszubildenden geringer war. Zum Frauenanteil in den Zuständigkeitsbereichen vgl. Kapitel A5.2. Betrachtet man die einzelnen dualen Ausbildungsberufe107, so zeigen sich diese Unterschiede jedoch nicht in allen oder in der Mehrheit der Berufe. Im Berichtsjahr 2015 lag zwar die Lösungsquote der Männer in den dualen Berufen (BBiG/HwO), in denen überwiegend Frauen ausgebildet wurden, i. d. R. über der Lösungsquote der Frauen, im Durchschnitt um mehr als 4 Prozentpunkte. Bei den dualen Ausbildungsberufen, in denen überwiegend Männer ausgebildet wurden, zeigten sich jedoch keine deutlichen Geschlechterunterschiede in den Lösungsquoten; mal ist die Lösungsquote der Frauen höher, mal die der Männer, und in einigen dieser Ausbildungsberufe sind die Quoten ähnlich hoch. Im Durchschnitt lag in diesen „Männerberufen“ die Lösungsquote der Frauen nur um 0,3 Prozentpunkte über der Lösungsquote der Männer.
Deutliche Unterschiede in den Lösungsquoten zeigten sich auch bei den Verträgen der Auszubildenden mit deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit. Von den Ausbildungsverträgen der ausländischen Auszubildenden wurden im Durchschnitt 33,3 % vorzeitig gelöst, von den Ausbildungsverträgen der Auszubildenden mit deutschem Pass nur 24,2 % Tabelle A5.6-3. Diese Relation zeigt sich gleichermaßen bei den Lösungen innerhalb und nach der Probezeit Tabelle A5.6-4. Höhere Lösungsquoten bei den ausländischen Auszubildenden ergaben sich in allen Zuständigkeitsbereichen Tabelle A5.6-3. Teilweise sind die Unterschiede in den Lösungsquoten zwischen deutschen und ausländischen Auszubildenden auch auf Unterschiede hinsichtlich des höchsten allgemeinbildenden Schulabschlusses zurückzuführen.
Schaubild A5.6-2: Lösungsquote (LQalt) im dualen System, alte Länder 1977 bis 20151, 2, 3
Tabelle A5.6-3: Vertragslösungsquoten (LQneu in %) nach Personenmerkmalen und Zuständigkeitsbereichen, Bundesgebiet 20151, 2
Tabelle A5.6-4: Vertragslösungsquoten (LQneu in %) während und nach der Probezeit nach Personenmerkmalen sowie Zuständigkeitsbereichen, Bundesgebiet 20151
Lösungsquoten nach allgemeinbildendem Schulabschluss
Bei der Betrachtung der Lösungsquoten nach dem zuvor erworbenen allgemeinbildenden Schulabschluss (vgl. Kapitel A5.5.1) zeigt sich deutlich, dass die Lösungsquote umso höher ausfiel, je niedriger der allgemeinbildende Schulabschluss der Auszubildenden war Tabelle A5.6-3. So wiesen Auszubildende ohne Hauptschulabschluss mit 37,1 % eine deutlich höhere Lösungsquote auf als Studienberechtigte (14,2 %). Bei den Verträgen der Auszubildenden mit Hauptschulabschluss ergab sich für das Berichtsjahr 2015 eine Lösungsquote von 36,4 %. Die Verträge von Auszubildenden mit Realschulabschluss wurden zu 22,3 % vorzeitig gelöst. Diese Rangfolge der Abschlussgruppen zeigt sich ähnlich in allen Zuständigkeitsbereichen. In den Ausbildungsberufen des Handwerks und der freien Berufe fielen allerdings die Lösungsquoten der Studienberechtigten mit über 20 % vergleichsweise hoch aus.
Die Relationen von Lösungsquoten während und nach der Probezeit fielen über alle Schulabschlüsse hinweg ähnlich aus Tabelle A5.6-4. Allerdings war der Anteil der Vertragslösungsquote nach der Probezeit an der Gesamtlösungsquote der jeweiligen Vorbildungsgruppe umso höher, je niedriger der allgemeinbildende Schulabschluss war.
Tabelle A5.6-5: Vertragslösungsquoten in % der begonnenen Ausbildungsverträge (LQneu) nach Zuständigkeitsbereichen2 und Ländern 20151
Vertragslösungsquoten nach Ländern, Zuständigkeitsbereichen und Ausbildungsberufen
Die Lösungsquoten unterscheiden sich deutlich zwischen den Ländern. Sie reichten von durchschnittlich 21,5 % in Baden-Württemberg sowie 22,2 % in Bayern bis ca. 34 % in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern Tabelle A5.6-5. Insgesamt fielen die Lösungsquoten in Ostdeutschland eher höher aus108; allerdings waren sie auch in Hamburg (28,5 %), im Saarland (28,4 %) und in Schleswig-Holstein (27,3 %) relativ hoch.
Ebenso deutlich variierten die Lösungsquoten zwischen den Zuständigkeitsbereichen Tabelle A5.6-5. In den Berufen des Handwerks zeigte sich mit 33,5 % im Bundesdurchschnitt die höchste Lösungsquote, gefolgt von den Berufen der Hauswirtschaft mit 27,4 %. Eine sehr niedrige durchschnittliche Lösungsquote von nur 6,3 % ergab sich lediglich im Durchschnitt für die Berufe des Zuständigkeitsbereichs öffentlicher Dienst. In den Ausbildungsberufen der freien Berufe lag sie mit 26,5 % leicht über dem Durchschnittswert, und in den beiden Zuständigkeitsbereichen Industrie und Handel sowie Landwirtschaft fiel sie mit 21,4 % und 23,1 % leicht unterdurchschnittlich aus.
Differenziert man die Quote nach Lösungen während und nach der Probezeit, so fällt auf, dass bei dem Zuständigkeitsbereich freie Berufe die Lösungsquote während der Probezeit und in den Berufen der Hauswirtschaft die Quote nach der Probezeit in Relation zur Gesamtquote im Zuständigkeitsbereich relativ hoch ausfiel Tabelle A5.6-4.
Die Lösungsquoten variieren noch deutlicher zwischen den einzelnen dualen Ausbildungsberufen Tabelle A5.6-6. Betrachtet man die 20 Berufe109 mit den jeweils höchsten und niedrigsten Lösungsquoten, reichten die Lösungsquoten von unter 5 % bis über 50 %. Es zeigen sich weitgehend übereinstimmende Ergebnisse gegenüber den Vorjahren. Unter den Berufen mit sehr hohen Lösungsquoten von ca. 40 % bis ca. 50 % waren vor allem die Berufe des Hotel- und Gaststättengewerbes (z. B. Restaurantfachleute, Koch/Köchin, Fachkraft im Gastgewerbe, Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie und Hotelfachleute), Dienstleistungsberufe aus den Tätigkeitsbereichen Reinigung, Transport, Körperpflege110 (z. B. Friseur/-in, Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Gebäudereiniger/-in, Kosmetiker/-in, Berufskraftfahrer/ -in, Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice); außerdem wiesen einige Bauberufe (Bauten- und Objektbeschichter/-in, Gerüstbauer/-in, Dachdecker/ -in, Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin) und Lebensmittelberufe des Handwerks (Fachverkäufer/ -in im Lebensmittelhandwerk, Bäcker/-in) sehr hohe Lösungsquoten auf. Auch wenn im Durchschnitt im Handwerk die Lösungsquote höher ausfällt, findet man sehr hohe Lösungsquoten nicht in besonderer Weise in Handwerksberufen, allerdings gibt es kaum größere Handwerksberufe mit sehr niedrigen Lösungsquoten (siehe hierzu auch Uhly 2015 und BIBB-Datenreport 2016, Kapitel A4.7). Niedrige Lösungsquoten von (z. T. deutlich) unter 8 % wiesen neben den Ausbildungsberufen des Zuständigkeitsbereichs öffentlicher Dienst (z. B. Verwaltungsfachangestellte/-r, Fachangestellte/-r für Medien- und Informationsdienste, Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen, Justizfachangestellte/ -r und Sozialversicherungsfachangestellte/-r) vor allem kaufmännische Dienstleistungsberufe (z. B. Bankkaufmann/-kauffrau, Industriekaufmann/-kauffrau), aber auch technische Produktionsberufe der Industrie auf (z. B. Fluggerätmechaniker/-in, Elektroniker/-in f¸r Automatisierungstechnik, Industriemechaniker/-in).
Tabelle A5.6-6: Ausbildungsberufe mit den höchsten und niedrigsten Vertragslösungsquoten in %, Bundesgebiet 20151, 2
Ursachen und Maßnahmen?
Die hier dargestellten deskriptiven Ergebnisse dürfen nicht kausal interpretiert werden. Wenn die Lösungsquoten beispielsweise bei Jugendlichen mit Hauptschulabschluss oder in Berufen des Handwerks im Durchschnitt sehr hoch ausfallen, dann bedeutet dies nicht, dass der Hauptschulabschluss oder das Handwerk an sich die Ursache für das höhere Lösungsrisiko sind. Die Ursachen für Vertragslösungen sind vielfältig und komplex (vgl. Uhly 2015). Jugendliche mit Hauptschulabschluss findet man eher in Berufen mit instabileren Ausbildungsverhältnissen, außerdem weniger wahrscheinlich in ihrem Wunschberuf, was auch zu einem höheren Lösungsrisiko führt. Im Handwerk findet man zum einen deutlich höhere Anteile an Auszubildenden mit geringeren Schulabschlüssen als im Bereich Industrie und Handel; zudem liegen hier eher kleinbetriebliche Strukturen vor. Beides erhöht das Lösungsrisiko (Rohrbach-Schmidt/Uhly 2015).
Insgesamt ist trotz einer gewissen Öffnung hin zu Fragen der Ausbildungsqualität und der Attraktivität der Berufe die Problemwahrnehmung noch sehr stark mit Blick auf die Auszubildenden fokussiert. Vertragslösungen werden überwiegend als ein Phänomen des Scheiterns von Auszubildenden betrachtet. Zum Forschungsstand siehe Uhly 2015 und Rohrbach-Schmidt/Uhly 2015. Neuere Analysen zeigen, dass neben dem Schulabschluss der Auszubildenden auch betriebliche und berufliche Merkmale einen signifikanten Effekt auf das Vertragslösungsrisiko haben. Analysen auf Basis eines erweiterten Kohortendatensatzes der Berufsbildungsstatistik111 „sprechen für die Bedeutung von Ausbildungsmarktsegmenten und für einen systematischen, von den Merkmalen der Auszubildenden unabhängigen Einfluss der betrieblichen Ausbildungsbedingungen, des Ausbildungsmodells und der Attraktivität des Ausbildungsberufs für die Vertragslösungswahrscheinlichkeit“ (Rohrbach-Schmidt/Uhly 2015). Auch Kropp u. a. (2014, S. 21) zeigen, neben dem Effekt des Schulabschlusses, einen signifikanten Effekt der Ausbildungsvergütung. Auch die Befunde des Schweizer Projekts STABIL112 deuten darauf, „dass der Ausbildungsqualität in vielen Betrieben eine wichtige Rolle bei der Vermeidung von LVA [Lehrvertragsauflösungen; Anm. d. Verf.] zukommt“ (Negrini/Forsblom/Schumann/Gurtner 2015, S. 95). Eine Verbesserung der Berufsorientierung und die Begleitung der Jugendlichen beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung sind sinnvolle Maßnahmen, die Jugendliche bei ihrem Weg zum Berufsabschluss unterstützen können. Allerdings reichen Maßnahmen zur Senkung von Vertragslösungen in der dualen Berufsausbildung, die allein an den Auszubildenden selbst ansetzen, nicht aus. Man kann auf Basis der Analysen der Berufsbildungsstatistik alleine keine erforderlichen Maßnahmen eindeutig ableiten.
Allerdings machen die Befunde auf Basis der Statistik sowie der vorliegenden Studien deutlich, dass erfolgreiche Maßnahmen auch bei der Attraktivität der Ausbildung, den Betrieben, der Ausbildungsqualität und insbesondere dem Umgang mit Konflikten ansetzen sollten (vgl. hierzu auch Uhly 2015). Auch eine multivariate Analyse des betrieblichen Vertragslösungsgeschehens auf Basis des BIBB-Qualifizierungspanels zeigt, dass bei stark investitionsorientierter betrieblicher Berufsausbildung das Vertragslösungsrisiko geringer ausfällt (vgl. Rohrbach-Schmidt/Uhly 2016). Das Instrument der assistierten Ausbildung bietet den Vorteil, dass es sowohl für Auszubildende als auch für Ausbildungsbetriebe Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der dualen Berufsausbildung bietet. Seit dem 1. Mai 2015 ist es im Sozialgesetzbuch verankert (§ 130 SGB III). Inwieweit es als solches Regelinstrument helfen kann, Vertragslösungen zu vermeiden, wird sich in Zukunft zeigen.
(Alexandra Uhly)
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102
Neuere Längsschnittanalysen auf Basis von Individualdaten für die zweijährige Schweizer duale Berufsausbildung kommen ebenfalls zu diesem Ergebnis (vgl. Schmid/Neumann/Kriesi 2016, S. 16). Für einzelne Kantone der Schweiz wurden deutlich höhere Quoten berichtet (vgl. Kriesi u. a. 2016, S. 6).
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103
Nach § 20 BBiG muss die Probezeit mindestens einen Monat betragen; sie kann bis zu 4 Monate dauern. Da die Vertreter der zuständigen Stellen im Arbeitskreis Berufsbildungsstatistik des Statistischen Bundesamtes angaben, dass 4 Monate i. d. R. voll ausgeschöpft werden, wurde auf die gesonderte Erfassung dieses Merkmals im Rahmen der Berufsbildungsstatistik verzichtet und die Probezeit wird grundsätzlich mit 4 Monaten nach Vertragsbeginn kalkuliert.
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104
Es wurde nicht unterschieden nach der Dauer seit Vertragsbeginn, sondern danach, in welchem Ausbildungsstadium (erstes, zweites … Ausbildungsjahr) die Vertragslösung erfolgt. Bis 2006 wurden Vertragslösungen nur nach den Ausbildungsjahren differenziert erhoben; Monat und Jahr von Vertragsbeginn und Vertragslösung waren nicht erfasst.
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105
Für die Schweiz wurden 2016 durch das schweizerische Bundesamt für Statistik erstmals nationale Ergebnisse zu Lehrvertragsauflösungen veröffentlicht (Schmid/Neumann/Kriesi 2016, S. 8 ff.). Die vertragsbezogene Lösungsquote – vergleichbar der deutschen Lösungsquote, allerdings ex post auf Basis von Verlaufsdaten ermittelt – wurde zunächst lediglich für die zweijährigen Ausbildungsberufe veröffentlicht. Für diejenigen, die in 2012 die duale Berufsausbildung begonnen hatten, betrug sie 27 %. In 2012 betrug die Lösungsquote für die zweijährigen dualen Ausbildungsberufe in Deutschland ca. 31,2 %. Für einzelne Kantone der Schweiz wurden in der Vergangenheit bereits Lösungsquoten für die duale Berufsausbildung insgesamt berichtet und lagen dort ebenfalls zwischen 20 % und 25 % (Stalder/Schmid 2016, S. 11).
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106
Fach- und Hochschulwechsel, die zu einem Abschluss führen, werden nicht als Studienabbruch erfasst.
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107
Betrachtet wurden alle staatlich anerkannten dualen Ausbildungsberufe nach BBiG bzw. HwO mit mindestens 100 begonnenen Ausbildungsverträgen insgesamt und jeweils mindestens 20 begonnenen Verträgen von Frauen bzw. Männern.
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108
Hierbei ist allerdings zu beachten, dass in Ostdeutschland der Anteil der öffentlich finanzierten Ausbildungsverhältnisse höher ausfiel und Vertragslösungen auch bei einem Wechsel von solchen Ausbildungsplätzen in ein betrieblich finanziertes Berufsausbildungsverhältnis auftreten können; solche Vertragswechsel können als Erfolge betrachtet werden.
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109
Einbezogen wurden duale Ausbildungsberufe mit mindestens 300 begonnenen Verträgen im Jahre 2015.
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110
Zur Unterscheidung von primären und sekundären Dienstleistungsberufen sowie Fertigungsberufen siehe Kapitel A5.4.
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111
Leider enthalten die Daten der Berufsbildungsstatistik nahezu keine betrieblichen Merkmale, sodass deren Einfluss nicht unmittelbar geprüft werden kann. Bei der Analyse von Rohrbach-Schmidt/Uhly (2015) wurde der Kohortendatensatz erweitert, indem Betriebs- und Berufsmerkmale – wie die Betriebsgröße oder die Nettokosten der Ausbildung – als Durchschnittsgrößen in den Ausbildungsberufen (auf Basis der BIBB-Erhebung der Kosten und des Nutzens der betrieblichen Ausbildung 2007 ermittelt) und Variablen zur Ausbildungsmarktlage aufgenommen wurden.
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112
Das Projekt „Stabile Lehrverträge – die Rolle des Ausbildungsbetriebs“ (STABIL) basiert auf einer Querschnittserhebung bei 335 Ausbildungsbetrieben, die die beiden Berufe Koch/Köchin und Maler/Malerin ausbilden. Berufsbildner/-innen und Auszubildende wurden befragt. Der Zusammenhang zwischen Ausbildungsqualität und vorzeitigen Vertragslösungen wurde auf Basis einer Clusteranalyse untersucht (vgl. Negrini/Forsblom/Schumann/Gurtner 2015, S. 87 f. u. S. 93 f.).