BP:
 

In allen anerkannten Ausbildungsberufen finden am Ende der Ausbildungszeit Abschlussprüfungen (Gesellenprüfungen) statt. Sie dienen dem Nachweis der erreichten beruflichen Qualifikation, indem festgestellt wird, ob der/die Prüfungsteilnehmende die für den Berufsabschluss und die qualifizierte Ausübung des erlernten Berufes erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat (Berufsbildungsgesetz [BBiG] § 38/Handwerksordnung [HwO] § 32). Wird die Abschlussprüfung nicht bestanden, kann sie bis zu zweimal wiederholt werden (BBiG § 37 Abs. 1/HwO § 31 Abs. 1) (Wiederholungsprüfungen).

Zur Abschlussprüfung werden Auszubildende zugelassen, die die reguläre bzw. vertraglich festgelegte Ausbildungszeit zurückgelegt haben („fristgemäße Zulassung“; BBiG § 43 Abs. 1/HwO § 36 Abs. 1). Die Zulassung kann aber auch vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit erfolgen, wenn die Leistungen der Auszubildenden besonders gut sind („vorzeitige Zulassung“; BBiG § 45 Abs. 1/HwO § 37 Abs. 1). Wird die Ausbildungszeit verlängert, um das Ausbildungsziel zu erreichen (BBiG § 8 Abs. 2/HwO § 27b Abs. 2), erfolgt auch die Zulassung zur Abschlussprüfung entsprechend später („Zulassung nach Verlängerung“).

Neben Auszubildenden können auch Personen zur Abschlussprüfung zugelassen werden, die in keinem Ausbildungsverhältnis stehen. Zugelassen werden können zum einen Personen, die über eine Mindestdauer praktischer Erfahrungen in dem Beruf verfügen, in dem sie die Prüfung ablegen wollen, oder auf andere Weise nachweisen können, dass sie die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen (BBiG § 45 Abs. 2 und 3/HwO § 37 Abs. 2). Zum anderen haben Personen die Möglichkeit, zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, die einen schulischen Bildungsgang abgeschlossen haben, der einem anerkannten Ausbildungsberuf gleichgestellt ist (BBiG § 43 Abs. 2/HwO § 36 Abs. 2). Über den Weg dieser sogenannten Externenprüfung können sich Personen die erworbenen beruflichen Qualifikationen auf eine in der Arbeitswelt anerkannte Weise zertifizieren lassen und darüber ihre beruflichen Handlungs- und Entwicklungsmöglichkeiten verbessern.

Die folgenden Ergebnisse zu den im Berichtsjahr 2015 durchgeführten Abschlussprüfungen Auszubildender und Externer basieren auf Daten aus der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (nachfolgend als Berufsbildungsstatistik bezeichnet).

Statistik über Abschlussprüfungen

 Die Berufsbildungsstatistik (Erhebung zum 31. Dezem­ber) erfasst alle während eines Kalenderjahres (= Berichts­zeitraum) in den dualen Ausbildungsberufen abgelegten Abschlussprüfungen Auszubildender. Die Daten werden ausbildungsvertragsbezogen erhoben. Die Auswertungen können damit sowohl auf die Anzahl der Prüfungsteilnahmen als auch bezogen auf die Zahl der Prüfungsteilnehmer/ -innen vorgenommen werden.

Die Zahl der Prüfungsteilnahmen setzt sich wie folgt zusammen:

  • Teilnahmen von Prüflingen, die im Berichtsjahr zum ersten Mal an der Abschlussprüfung teilnehmen (Erstprüfung),
  • Teilnahmen von Prüflingen, die an Wiederholungsprüfungen zu der im Berichtsjahr nicht bestandenen Abschlussprüfung teilnehmen (Wiederholungsprüfung),
  • Teilnahmen von Prüflingen, die im Berichtsjahr an Wiederholungsprüfungen zu einer in einem früheren Jahr nicht bestandenen Abschlussprüfung teilnehmen (ebenfalls Wiederholungsprüfung).

 

Bei der Zahl der Prüfungsteilnehmer/-innen handelt es sich im Unterschied zur Zahl der Prüfungsteilnahmen, die eine fallbezogene Größe ist, um eine personenbezogene Größe. Entsprechend wird jede Person, die sich im Berichtsjahr prüfen lässt, unabhängig von der Anzahl ihrer Prüfungsteilnahmen, nur einmal gezählt. Somit ist die Zahl der Prüfungsteilnehmer/-innen in der Regel kleiner als die der Prüfungsteilnahmen in einem Kalenderjahr.

Neben den Abschlussprüfungen Auszubildender erfasst die Berufsbildungsstatistik auch in dualen Ausbildungsberufen abgelegte Abschlussprüfungen von Personen, die keine Auszubildenden sind. Diese sogenannten Externenprüfungen werden gesondert ausgewiesen, wobei hier nur Teilnahmen gezählt werden. Die Meldung zu Externenprüfungen erfolgt differenziert nach der Art der Zulassung (abgeschlossener einschlägiger schulischer Bildungsgang oder Mindestdauer einschlägiger Berufspraxis). Für weitere Erläuterungen vgl. BIBB-Datenreport 2016, Kapitel A4.8.

Teilnahmen Auszubildender an Abschlussprüfungen

Tabelle A5.7-1 zeigt die Entwicklung der Prüfungsteilnahmen Auszubildender an Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung seit dem Jahr 2008.113 Im Jahr 2008 wurden knapp 504.500 Abschlussprüfungen Auszubildender in der dualen Berufsausbildung durchgeführt. Für die beiden Folgejahre ist ein Anstieg der durchgeführten Abschlussprüfungen zu verzeichnen; 2010 wurden rund 30.000 Abschlussprüfungen mehr als 2008 durchgeführt (+6,2 %). Der Anstieg ist dabei in Teilen auf die veränderte Erfassung bei den Wiederholungsprüfungen zurückzuführen. Für die Jahre 2008 und 2009 wurde jeweils nur eine (die letzte) Wiederholungsprüfung gezählt, seit 2010 werden alle (d. h. bis zu 2) Wiederholungsprüfungen erfasst. Seit 2011 sinkt die Zahl der jährlich abgenommenen Abschlussprüfungen kontinuierlich. Dieser Trend fiel im Jahr 2011 mit einem Minus von rund 4.000 Fällen (-0,8 %) gegenüber dem Vorjahr geringfügig aus, in den Folgejahren kam es zu deutlicheren Rückgängen. Auch im Berichtsjahr 2015 setzt sich der Rückgang bei den Abschlussprüfungen Auszubildender weiter fort. Im Vergleich zum Jahr 2010, dem Jahr mit der höchsten Anzahl durchgeführter Abschlussprüfungen in dem hier betrachteten Zeitraum, wurden im Jahr 2015 knapp 75.200 weniger Abschlussprüfungen gezählt. Das entspricht einem Minus von 14 %. Das Verhältnis zwischen Prüfungsteilnahmen von Männern und solchen von Frauen ist indes während des Beobachtungszeitraumes relativ stabil geblieben. Im Jahr 2015 entfiel mit rund 40 % ein ähnlich hoher Anteil an Abschlussprüfungen auf Frauen wie in den Vorjahren.

Im Berichtsjahr 2015 haben rund 414.500 Männer und Frauen die Abschlussprüfung bestanden und damit ihre Berufsausbildung mit einem qualifizierten Berufsabschluss beendet. Bezogen auf die insgesamt rund 460.600 im Berichtsjahr durchgeführten Abschlussprüfungen liegt die Erfolgsquote I (EQ I) bei 90,0 % und erreicht damit eine kaum vom Vorjahreswert abweichende Größe. Zugleich bleibt die Erfolgsquote I im Berichtsjahr nur geringfügig hinter den im Beobachtungszeitraum höchsten Erfolgsquoten I in den Jahren 2008 und 2009 zurück, wobei sich die Differenz auf die unterschiedliche Erfassung der Wiederholungsprüfungen vor und nach 2010 zurückführen lässt.

Tabelle A5.7-2 zeigt, dass die Anzahl der durchgeführten Abschlussprüfungen in allen Zuständigkeitsbereichen gegenüber dem Vorjahr abgesunken ist. Im Bereich Hauswirtschaft ist mit einem Minus von 10,4 % wie bereits im Vorjahr der deutlichste Rückgang zu verzeichnen. Am geringsten fiel der Rückgang im öffentlichen Dienst mit 0,1 % aus, einem Bereich, der im Vorjahr noch einen deutlich höheren Rückgang aufwies (-8,7 %).

Die teilnahmebezogenen Erfolgsquoten (EQ I) haben sich gegenüber dem Vorjahr nur leicht verändert. In den Bereichen Handwerk, öffentlicher Dienst und Landwirtschaft haben sie sich leicht verbessert. Am deutlichsten ist die positive Entwicklung in der Landwirtschaft; hier erreichte die teilnahmebezogene Erfolgsquote im Jahr 2015 einen um 1 Prozentpunkt höheren Wert als im Jahr zuvor. Teilnahmebezogene Erfolgsquoten unter den Vorjahreswerten sind in den Bereichen Industrie und Handel, freie Berufe und Hauswirtschaft festzustellen. Das Minus beträgt 0,1 Prozentpunkte in Industrie und Handel sowie in der Hauswirtschaft, in den freien Berufen beläuft sich der Rückgang auf 0,4 Prozentpunkte. Die insgesamt niedrigsten Erfolgsquoten I zeigen sich im Berichtsjahr im Handwerk sowie in der Landwirtschaft und damit in den beiden Bereichen, für die auch im Vorjahr die niedrigsten teilnahmebezogenen Prüfungserfolge registriert wurden. Die höchste Erfolgsquote I konnte erneut im Bereich öffentlicher Dienst beobachtet werden; hier erreicht sie im Berichtsjahr einen Wert von 94,5 % Tabelle A5.7-2.

Tabelle A5.7-1: Teilnahmen Auszubildender an Abschlussprüfungen in der beruflichen Ausbildung und Prüfungserfolg 2008 bis 2015, Deutschland

Tabelle A5.7-2: Teilnahmen Auszubildender an Abschlussprüfungen 2015 und Prüfungserfolg nach Zuständigkeitsbereichen, Deutschland1

Teilnehmer/-innen an Ausbildungs­abschlussprüfungen

Legt man nicht die Anzahl der rund 460.600 Prü­fungs­teil­nahmen, sondern die der gut 448.100 Prüfungs­teilnehmer/-innen als Bezugsgröße zugrunde, beläuft sich der Prüfungserfolg (Erfolgsquote IIneu)114  im Jahr 2015 auf 92,5 %. Im Vorjahr lag dieser Wert um 0,1  Prozentpunkte niedriger. Den meisten derjenigen, die keinen Erfolg hatten, steht die Möglichkeit einer erneuten Prüfungsteilnahme offen. Nur 0,5 % aller Auszubildenden, die 2015 an Abschlussprüfungen teilgenommen haben, haben die Prüfung endgültig nicht bestanden115 Tabelle A5.7-3.

Zwischen den Zuständigkeitsbereichen gibt es nur ge­ringe Unterschiede in Bezug auf den Anteil derjenigen Prüfungsteilnehmer/-innen, die 2015 die Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden haben Tabelle A5.7-3. Größere Unterschiede finden sich aber bei den erfolgreichen Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern. Ihr Anteil ist im Bereich öffentlicher Dienst am höchsten, im Bereich Landwirtschaft am niedrigsten.

Tabelle A5.7-3: Teilnehmer/-innen an Ausbildungsabschlussprüfungen in 2015 und Prüfungserfolg nach Zuständigkeitsbereichen, Deutschland

Erste Teilnahme an der Abschlussprüfung

Neben den Erfolgen aller Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer wird auch erfasst, wie viele Auszubildende die Abschlussprüfung im ersten Versuch (Erstprüfung) bestehen.

Im Berichtsjahr 2015 unterzogen sich gut 253.800 junge Männer und knapp 175.000 junge Frauen zum ersten Mal der Abschlussprüfung im erlernten Ausbildungsberuf Tabelle A5.7-4. Wie bei den Teilnahmen an Abschlussprüfungen insgesamt ist auch bei den Teilnahmen an Erstprüfungen gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang zu verzeichnen; er beträgt hier 2,2 %.

Mit 90,6 % wurde die große Mehrheit aller Erstprüfungs­teilnehmer/-innen fristgemäß nach Ablauf der regulären bzw. vertraglich vereinbarten Ausbildungsdauer zur Abschlussprüfung zugelassen. Im Vorjahr wurden 91,0 % der Auszubildenden regulär zur Erstprüfung zugelassen. 7,5 % nahmen 2015 aufgrund besonderer Ausbildungsleistungen vorzeitig an der Erstprüfung teil; das ist ein Anstieg um 0,3 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Knapp 2 % der Erstprüfungen erfolgte nach einer Verlängerung der Ausbildungszeit; der Anteil dieser Prüfungsteilnahmen blieb im Vorjahresvergleich konstant. 91,2 % der an Erstprüfungen Teilnehmenden gelang es, direkt im ersten Versuch einen qualifizierten Berufsabschluss zu erwerben. Die Erfolgsquote bei Erstprüfungen fiel damit im Berichtsjahr etwas niedriger aus als im Vorjahr, in dem 91,8 % der Erstprüfungen bestanden wurden.

Aus Tabelle A5.7-4 lässt sich ferner entnehmen, dass zwischen den Zuständigkeitsbereichen Unterschiede beim Anteil der Erstprüfungsteilnehmer/-innen mit vorzeitiger Prüfungszulassung resp. Prüfungszulassung nach Verlängerung der Ausbildungszeit bestehen. Am höchsten ist der Anteil vorzeitig zur Abschlussprüfung Zugelassener im Bereich Industrie und Handel; er liegt hier bei 9,7 %. Auch im Vorjahr konnte für den Bereich Industrie und Handel der höchste Anteil vorzeitiger Prüfungszulassungen festgestellt werden; zugleich hat sich der Anteil vorzeitig zur Abschlussprüfung Zugelassener im Bereich von Industrie und Handel erneut erhöht. Im Vergleich zum Vorjahr liegt er im Berichtsjahr um 0,3  Prozentpunkte höher. Ebenfalls wie im Vorjahr findet sich der geringste Anteil vorzeitiger Prüfungszulassungen mit 0,7 % im Bereich Hauswirtschaft (2014: 0,5 %). Der Anteil der nach Verlängerung der Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung Teilnehmenden ist – ebenfalls wie im Vorjahr – im Bereich Industrie und Handel am geringsten; er liegt bei 1,4 % und damit um 0,1 Prozentpunkte unter dem Vorjahresniveau. Der höchste Anteil entfällt – auch hier wie im Vorjahr – auf den Bereich der freien Berufe mit 4,3 %, was das Vorjahresniveau um 0,5 Prozentpunkte überschreitet. Auch in Bezug auf die Erfolgsquote bei Erstprüfungen (EQEP) lassen sich Unterschiede zwischen den Zuständigkeitsbereichen ausmachen. In den Bereichen von Industrie und Handel, des öffentlichen Dienstes, der freien Berufe und der Hauswirtschaft liegt die EQEP über dem Gesamtdurchschnitt, in den Bereichen Handwerk und Landwirtschaft bleibt sie hinter dem Durchschnitt zurück. Im Bereich Industrie und Handel ist für die EQEP im Berichtjahr 2015 der gleiche Wert wie im Vorjahr zu verzeichnen, in den Bereichen Handwerk, öffentlicher Dienst und Landwirtschaft liegt die Quote zwischen 0,1 und 0,7 Prozentpunkten über den Vorjahreswerten, in den Bereichen freie Berufe und Hauswirtschaft ist sie um 0,3 bzw. 0,2 Prozentpunkte geringer ausgefallen.

Bei einer nach Bundesländern differenzierten Betrachtung Tabelle A5.7-5 Internet fällt auf, dass sich die Erfolgsquoten bei Erstprüfungen (EQEP) um bis zu gut 8 Prozentpunkte unterscheiden. Den mit 95,0 % höchsten Wert erreicht die EQEP – wie bereits im Vorjahr – in Baden-Württemberg, der mit 86,9 % niedrigste Wert findet sich in Berlin. Gleichzeitig zeigt sich, dass die EQEP in allen ostdeutschen Bundesländern (einschließlich Berlin) erneut unterhalb des gesamtdeutschen Durchschnitts verbleibt. Bezogen auf die westdeutschen Bundesländer trifft dies auf die Länder Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland zu.116

Über alle Länder hinweg sind Frauen bei der Erstprüfung erfolgreicher als Männer. Im Gesamtdurchschnitt liegt die EQEP bei Frauen im Berichtsjahr bei 93,1 %, bei Männern ist sie um 2,3 Prozentpunkte niedriger und liegt entsprechend bei 91,1 % Tabelle A5.7-5 Internet.

Tabelle A5.7-4: Erste Teilnahme an Abschlussprüfungen in 2015 und Prüfungserfolg nach Zuständigkeitsbereichen, Deutschland1

Externe Prüfungsteilnahmen und Berufs­abschluss

Neben der Abschlussprüfung nach einer regulären Ausbildung eröffnet das BBiG/die HwO auch die Möglichkeit, als externer Prüfungsteilnehmer/externe Prüfungsteilnehmerin zur Abschlussprüfung vor der zuständigen Stelle zugelassen zu werden. Diese Möglichkeit steht vor allem Absolventinnen und Absolventen vollzeitschulischer Bildungsgänge und ausbildungslosen Personen mit Berufserfahrung offen (BBiG § 45 Abs. 2 und 3 bzw. BBiG § 43 Abs. 2/HwO § 37 Abs. 2 bzw. HwO § 36 Abs. 2).

Tabelle A5.7-6 weist die Teilnahmen an Externen­prüfungen im Berichtsjahr 2015 insgesamt sowie diffe­renziert nach Zuständigkeitsbereichen aus.117 Wie im Jahr zuvor war die Anzahl der Teilnahmen an Externenprüfungen (einschließlich Wiederholungsprüfungen) auch im Berichtsjahr 2015 rückläufig.118 Mit rund 29.000 durchgeführten Externenprüfungen unterschritt die Zahl der Teilnahmen das Vorjahresniveau um knapp 950 Fälle bzw. 3,1 %.119

Ursachen für den Rückgang im Jahr 2015 sind die rück­läufigen Teilnahmen von Absolventinnen und Absolven­ten vollzeitschulischer Bildungsgänge sowie von Personen mit Berufserfahrung. Das Minus gegenüber dem Vorjahr beträgt bei Zulassungen aufgrund einer vollzeitschulischen Qualifikation annähernd 350 Fälle bzw. 6,1 %; bei Teilnahmen, denen eine Zulassung aufgrund von Berufs­erfahrung zugrunde liegt, ist ein Minus von rund 600  Fällen bzw. 2,5 % gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.

Der Anteil der Externenprüfungen an allen im Jahr 2015 erfolgten Abschlussprüfungen120 beträgt 5,9 %; das entspricht dem Vorjahreswert. Zwischen den einzelnen Zuständigkeitsbereichen variieren die Anteilswerte der Externenprüfung allerdings erheblich. Mit Abstand die größte Bedeutung für den Erwerb eines Berufsabschlusses kommt der Externenprüfung im Bereich Hauswirtschaft zu. Hier belief sich der Anteil der Teilnahmen externer Prüfungskandidaten und -kandidatinnen an allen durchgeführten Abschlussprüfungen im Berichtsjahr auf rund 47 %. Dagegen fiel die Externenprüfung im Bereich des Handwerks und der freien Berufe mit 1,9 % bzw. 1,2 % so gut wie gar nicht ins Gewicht. Zwischen diesen beiden Extremen liegen die übrigen Bereiche mit Anteilen von 4,1 % im öffentlichen Dienst, 7,5 % im Bereich Industrie und Handel und 10,5 % in der Landwirtschaft.

Ferner verdeutlicht Tabelle A5.7-6, dass die beiden Formen der Zulassung zur Externenprüfung eine unterschiedliche Rolle spielen. Bei 81,6 % der externen Prüfungsfälle erfolgte die Zulassung aufgrund der gesetzlich geforderten Mindestdauer einschlägiger berufspraktischer Erfahrung (Vorjahr: 81,0 %), in den übrigen Fällen (18,4 %; Vorjahr 19,0 %) absolvierten die Prüfungskandidaten und -kandidatinnen einen einem anerkannten Ausbildungsberuf gleichgestellten schulischen Bildungsgang. In den einzelnen Zuständigkeitsbereichen kommt den beiden Zulassungsformen allerdings unterschiedliche Bedeutung zu. In Industrie und Handel, im öffentlichen Dienst sowie in der Landwirtschaft dominiert die Berufserfahrung als Zulassungsvoraussetzung. Im Handwerk, in den freien Berufen und in der Hauswirtschaft haben die beiden Zulassungsformen ähnliche Gewichte, mit einem leichten Überhang der Berufserfahrung als Zulassungsart in der Hauswirtschaft und mit einem leichten Überhang schulischer Bildungsgänge im Handwerk und in den freien Berufen.

Tabelle A5.7-6: Teilnahmen an Externenprüfungen 2015 nach Zuständigkeitsbereichen, Deutschland1

Rund 23.100 extern zugelassene Prüfungsteilnehmer/-innen haben im Jahr 2015 die Prüfung bestanden und somit auf diesem Wege einen qualifizierten Berufsabschluss erworben. Das sind gut 600 über die Externenprüfung erworbene Berufsabschlüsse weniger als im Vorjahr. Die Erfolgsquote (Anteil bestandener Prüfungen an allen durchgeführten Prüfungen) fiel mit 79,7 % etwas höher als im Vorjahr aus (79,3 %). Zwischen den Zuständigkeitsbereichen bestehen gewisse Unterschiede in Bezug auf die Erfolgsquote: Wie im Vorjahr gingen auch 2015 im Handwerk, im öffentlichen Dienst, in der Landwirtschaft sowie in der Hauswirtschaft überdurchschnittlich viele extern zugelassene Prüfungsteilnehmende erfolgreich aus der Prüfung, in den freien Berufen und im Bereich Industrie und Handel lag die Erfolgsquote erneut unter dem Durchschnitt, in Industrie und Handel dabei allerdings nur leicht. Ferner zeigen sich auch Unterschiede in der Erfolgsquote in Abhängigkeit der Zulassungsart. In den Bereichen öffentlicher Dienst, Landwirtschaft und in den freien Berufen lagen die Erfolgsquoten der berufserfahrenen externen Prüfungsteilnehmer im Berichtsjahr über denen der schulisch qualifizierten Prüfungskandidaten und -kandidatinnen. Umgekehrt erreichte im Bereich Hauswirtschaft ein höherer Anteil der schulisch als der beruflich qualifizierten Prüfungsteilnehmenden auf dem Wege der Externenprüfung einen Berufsabschluss. In den Bereichen Industrie und Handel sowie Handwerk liegen die Erfolgsquoten in beiden Gruppen auf annähernd gleichem Niveau.

(Margit Ebbinghaus)