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Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss das Ausbildungspersonal im dualen System die persönliche und fachliche Eignung nachweisen, um ausbilden zu dürfen. Fachlich geeignet ist, wer sowohl über die jeweiligen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten als auch über entsprechende berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen verfügt. Nachgewiesen wird die Eignung in der Regel durch eine Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO). Nur die in den Betrieben für die Planung und Durchführung der Ausbildung verantwortlichen Personen müssen die Prüfung ablegen. Das qualifizierte Ausbildungspersonal wird den zuständigen Stellen von den Betrieben gemeldet. Die meisten der registrierten Ausbilderinnen und Ausbilder bilden nebenberuflich aus, nur wenige tun dies hauptberuflich. Mit dem Internetportal www.foraus.de bietet das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) dem Ausbildungspersonal eine Informations- und Kommunikationsplattform zur Unterstützung der täglichen Ausbildungspraxis an. 

Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)

Geltungsbereich (§ 1)130

Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) den Erwerb der berufs- und arbeits­pädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen. Dies gilt nicht für die Ausbildung im Bereich der Angehörigen der freien Berufe.

Berufs- und arbeitspädagogische Eignung (§ 2)

Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:

  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
  2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
  3. Ausbildung durchführen und
  4. Ausbildung abschließen.

Prüfung (§ 4)

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Im schriftlichen Teil sind fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern innerhalb von 180  Minuten zu bearbeiten. Der praktische Teil der Prüfung ist in 2 Teile aufgeteilt, bestehend aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt maximal 30 Minuten. Hierfür wählt der/die Prüfungsteilnehmer/-in eine berufstypische Ausbildungssituation aus.

Historie

Die AEVO wurde 1972 erlassen und 1999 erstmals novelliert. Für den Zeitraum vom 01. August 2003 bis zum 31.  Juli 2009 wurde sie ausgesetzt und nach einer zweiten Novellierung 2009 wieder eingesetzt. 

Tabelle A5.9-1: Bestandene Ausbildereignungsprüfungen 2013, 2014 und 2015 nach Ausbildungsbereichen, alte und neue Länder

Tabelle A5.9-2: Bestandene Meisterprüfungen 2013, 2014 und 2015 nach Ausbildungsbereichen und Geschlecht

Tabelle A5.9-3: Zahl der Ausbilder/-innen 2013, 2014 und 2015 nach Ausbildungsbereichen, alte und neue Länder

Tabelle A5.9-4: Zahl der Ausbilder/-innen 2013, 2014 und 2015 nach Geschlecht, alte und neue Länder

Tabelle A5.9-5: Alter des Ausbildungspersonals 2013, 2014 und 2015 nach Geschlecht

Ausbildereignungsprüfungen

Im Jahr 2015 nahmen insgesamt 91.926 Personen in den Ausbildungsbereichen Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst und Hauswirtschaft an Ausbildereignungsprüfungen teil (64,4 % Männer; 35,6 % Frauen).131 Davon haben 85.617 Personen die Prüfung bestanden, was einer Erfolgsquote von 93,1 % entspricht. Auf die neuen Bundesländer entfielen 14.013 bestandene AEVO-Prüfungen Tabelle A5.9-1. Der Frauenanteil bei den bestandenen Prüfungen lag bei 36,2 % (neue Länder: 37,8 %; alte Länder: 35,8 %). Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Prüfungen damit leicht gesunken.

Insgesamt 42.381 der registrierten Ausbilder/-innen hatten ihre fachliche Eignung nicht durch eine Prüfung nach der AEVO nachweisen müssen; 32.922 dieser von der Eignungsprüfung befreiten Personen entfielen auf den Ausbildungsbereich Industrie und Handel.

Meisterprüfungen

Im Jahr 2015 haben in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst und Hauswirtschaft 41.718 Personen an Meisterprüfungen teilgenommen. 86,9 % davon waren Männer und 13,1 % Frauen. Die Zahl der bestandenen Meisterprüfungen betrug 36.798, was einer Erfolgsquote 88,2 % entspricht Tabelle A5.9-2. Der Frauenanteil bei den bestandenen Meisterprüfungen war im Bereich der Hauswirtschaft mit 98,4 % am höchsten, danach kamen die Bereiche Landwirtschaft mit 19,2 % und Handwerk mit 16,9 %. Im öffentlichen Dienst waren es 10,7 %, in Industrie und Handel 6,2 %. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Prüfungsteilnahmen leicht angestiegen, der Anteil der bestandenen Prüfungen ist jedoch etwas zurückgegangen.

Zahl der bei den zuständigen Stellen registrierten Ausbilder/-innen

Insgesamt waren im Jahr 2015 in Deutschland 647.322 Personen als Ausbilder/-innen in den Bereichen Indus­trie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst, freie Berufe und Hauswirtschaft registriert. In den alten Ländern waren es 558.687 (86,3 %), in den neuen Ländern 88.635 (13,7 %). 44,4 % entfielen auf den Bereich Industrie und Handel, 34,6 % auf das Handwerk und 14,0 % auf die freien Berufe. In der Landwirtschaft lag der Anteil bei 3,7 %, im öffentlichen Dienst bei 3,0 % und in der Hauswirtschaft bei 0,5 %. Die Gesamtzahl der gemeldeten Ausbilderinnen und Ausbilder hat gegenüber 2014 um 5.295 abgenommen, verglichen mit den beiden Vorjahren fällt der Abwärtstrend jedoch geringer aus Tabelle A5.9-3.

25,1 % des gemeldeten Ausbildungspersonals waren weiblich. In den neuen Ländern war der Anteil der Ausbilderinnen mit 33,5 % erneut deutlich höher als in den alten Ländern (23,8 %) Tabelle A5.9-4.

Nach Altersgruppen verteilt stellten die über 50-Jährigen mit 46,1 % die größte Gruppe dar, gefolgt von den 40- bis 49-Jährigen (31 %) und den 30- bis 39-Jährigen (17,7 %). Nur 5,2 % der Ausbilder/-innen waren jünger als 30 Jahre Tabelle A5.9-5.

(Thomas Neuhaus, Michael Härtel)