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Die folgende Darstellung basiert auf den Daten der Fachserie „Berufliche Schulen“. Jedoch werden die Daten zu den berufsstrukturellen Entwicklungen entsprechend der iABE-Systematik gegliedert. So werden im Kapitel zu den Ausbildungen in Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufen (GES-Berufen) nur die Entwicklungen der bundes- und landesrechtlich geregelten Ausbildungen vorgestellt. Die im dualen System nach BBiG/HwO ausgebildeten Berufe (z. B. Medizinische/-r Fachangestellte/-r) werden nicht berücksichtigt. Für die sogenannten Assistentenausbildungen kann auf Basis der Fachserie nicht wie in der iABE zwischen einfach (Konto I 03: nur Berufsabschluss) und doppelqualifizierenden (Konto I 04: Berufsabschluss + Hochschulreife) Ausbildungen unterschieden werden. Sie werden daher hier gemeinsam unter der Überschrift „Ausbildungen nach Landesrecht (außerhalb BBiG/HwO)“ geführt.

Im Folgenden steht die Bedeutung und Entwicklung der Berufe in den verschiedenen Bildungskonten im Fokus. Zunächst werden die Schüler/-innen in GES-Berufen im 1. Schuljahrgang, die bedeutendste Gruppe innerhalb der schulischen Berufsausbildungen, in den Blick genommen. Dargestellt werden die am stärksten besetzten Berufe im Schuljahr 2015/2016141 sowie deren Entwicklung seit dem Schuljahr 2012/2013142. Für die Betrachtungen der Ausbildungen an Berufsfachschulen nach Landesrecht sowie nach BBiG/HwO werden aufgrund ihrer quantitativ geringeren Bedeutung keine berufsstrukturellen Entwicklungen im Zeitverlauf dargestellt.

Ausbildungen in Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufen (GES-Berufen) nach Bundes- und Landesrecht143

Eine Ausbildung in den GES-Berufen144, 145, erfolgt i. d. R. an Schulen des Gesundheitswesens sowie an Berufsfachschulen und Fachschulen.146 Rund die Hälfte der Schüler/ -innen wird in circa 50 Berufen nach landesrechtlichen Regelungen ausgebildet. Rechtsgrundlage bilden die Schulgesetze der Länder. Für einige dieser Berufe liegen bundesweite Rahmenvereinbarungen der KMK (vgl. u.a. Kultusministerkonferenz 2013) vor. Diese sollen die Qualität der Abschlüsse durch gemeinsam vereinbarte Kriterien und Bildungsstandards sichern und damit die Voraussetzung für die gegenseitige Anerkennung in den Ländern schaffen. Darüber hinaus gibt es 17 Berufe147, die auf bundesrechtlichen Regelungen basieren, für die die Bundesministerien zuständig sind. So werden alle Berufe außer dem/der Altenpfleger/-in vom Bundes­ministerium für Gesundheit geregelt. Für den/die Altenpfleger/ -in ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zuständig. Die bundesrechtlichen Bildungsgänge dauern in der Mehrzahl 36 Monate, die landesrechtlichen variieren zwischen 12 und 36 Monaten (Bundesinstitut für Berufsbildung 2014, S.  214–226).

Der Schwerpunkt der Ausbildungen liegt in den Bereichen Pflege und Erziehung Tabelle A6.1.3-1. Die mit Abstand bedeutendsten Ausbildungen im Schuljahr 2015/2016 waren die zum/zur Altenpfleger/ -in, Erzieher/-in und Gesundheits- und Krankenpfleger/-in mit jeweils über 20.000 Schülerinnen und Schülern im 1. Schuljahrgang. Über 10.000 Schüler/-innen verzeichneten die Ausbildungen zum/zur Sozialhelfer/-in bzw. Sozialassistenten/-assistentin und Sozialpädagogischen Assistenten/Assistentin bzw. Kinderpfleger-/in.

Betrachtet man die GES-Berufe im Hinblick auf den Geschlechteranteil, so zeigt sich durchgängig eine starke weibliche Präsenz. Sie variierte im Schuljahr 2015/2016 zwischen einem Anteil von 60,6 % bei der Ausbildung zum/zur Physiotherapeuten/-therapeutin und 89,5 % zum/zur Pharmazeutisch-technischen Assistenten/ Assistentin. Der Frauenanteil ist in allen stark besetzten Berufen seit 2012/2013 gesunken, mit Ausnahme der Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen (+1,0 %) und der Ergotherapeuten/-therapeutinnen (+0,5 %).

Die Tabelle A6.1.3-1 weist die absoluten Zahlen (Schüler/-innen im 1. Schuljahrgang) für die wichtigsten Ausbildungen in GES-Berufen nach Bundes- und Landesrecht des Schuljahres 2015/2016 sowie deren Veränderungen seit dem Schuljahr 2012/2013 aus. Darüber hinaus liefert die Tabelle Informationen über die relative Bedeutung der Berufe innerhalb der GES-Gruppe.

Betrachtet man zunächst die absoluten Zahlen, so zeigen sich folgende Veränderungen: Von den aufgeführten Berufen verzeichneten 3 einen Rückgang der Schüler/ -innen im 1. Schuljahrgang. Die stärksten Rückgänge wiesen die Ausbildungen zum/zur Pharmazeutisch-technischen Assistenten/Assistentin (- 4,1 %) sowie Gesundheits- und Krankenpfleger/-in (-3,2 %) auf. Der/Die Sozialhelfer/ -in bzw. der/die Sozialassistent/-in blieben mit einem Rückgang von nur 0,6 % relativ stabil. Deutlich angestiegen sind hingegen die Ausbildungen zum/zur Erzieher/-in (+13,9 %), Altenpfleger/-in (+9,8 %) und Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/ -in (+10,2 %). Die relative Bedeutung der Berufe – also der Anteil an allen GES-Berufen – hat sich seit 2012/2013 nur leicht verändert. Gestiegen sind beispielsweise die Anteile der Altenpfleger/ -innen von 13,1 % auf 14,1 % (+1,1   Prozentpunkte) und der Erzieher/-innen von 13,2 % auf 14,8 % (+1,6 Prozentpunkte). Der Anteil der Gesundheits- und Krankenpfleger/ -innen ist hingegen von 14,4 % auf 13,7 % (-0,7 Prozentpunkte) gesunken.

Tabelle A6.1.3-1: Stark besetzte Ausbildungen in Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufen (GES) nach Bundes- und Landesrecht, Schüler/-innen im 1. Schuljahrgang 2012/2013 bis 2015/20161

Ausbildungen nach Landesrecht (außerhalb BBiG/HwO)148

Im Folgenden werden nur die Ausbildungen mit Abschluss nach Landesrecht betrachtet, die nicht zu den oben beschriebenen GES-Berufen zählen. Diese landesrechtlichen Ausbildungen führen meist zum Abschluss „Staatlich geprüfter Assistent/Staatlich geprüfte Assistentin“ (manchmal: „Staatlich anerkannt“) und werden entsprechend häufig als sogenannte Assistentenausbildungen bezeichnet. In der Regel handelt es sich um Ausbildungen, die sich an Realschulabsolventen/ -absolventinnen bzw. Schüler/-innen mit einem mittleren Schulabschluss richten. Das Feld ist durch eine Vielzahl verschiedenster Ausbildungen gekennzeichnet. Die Bereiche Labortechnik, Kommunikations- und Gestaltungstechnik sowie Sekretariat und Fremdsprachen sind klassische Angebotsfelder (vgl. Kultusministerkonferenz 2016, S. 1).

Die genaue Anzahl der Ausbildungsberufe nach Landes­recht ist nicht eindeutig zu identifizieren, da sich die Abschlussbezeichnungen der Kultusministerkonferenz (2016, S. 2–21) für die landesrechtlichen Berufsabschlüsse nicht eindeutig in der Fachserie „Berufliche Schulen“ des Statistischen Bundesamtes wiederfinden (vgl. Zöller 2015, S.  8). Bereinigt man die Liste der landesrechtlich geregelten Ausbildungen der Fachserie „Berufliche Schulen“ (Tabelle  2.11  – BFS auß. [I]) um die GES-Berufe an Berufsfachschulen (Tabelle 2.9), bleiben rund 90 Berufe übrig.

Die Berufsausbildungen sind oft landestypisch ausgelegt (z. B. staatlich geprüfter/geprüfte Kirchenmusiker/-in nur in Bayern) und nur im betreffenden Bundesland vertreten. Es gibt jedoch auch Ausbildungen, die in mehreren Ländern gleichermaßen angeboten werden wie z. B. zum staatlich geprüften chemisch-technischen Assistenten/zur staatlich geprüften chemisch-technischen Assistentin (außer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Sachsen) (vgl. Statistisches Bundesamt 2016a).

In Tabelle A6.1.3-2 werden die 10 am stärksten besetzten Berufe ausgewiesen. Der/Die „Assistent/-in – Informatik“ ist mit rund 3.500 Schülerinnen und Schülern im ersten Schuljahrgang und einem Anteil von 9,5 % die bedeutendste Ausbildung unter den landesrechtlich geregelten Ausbildungen. Mit rund 3.200 Schülerinnen und Schülern folgt die Ausbildung zum/zur Kaufmännischen Assistenten/Assistentin bzw. Wirtschaftsassistenten/ -assistentin – Fremdsprachen. Auch die Ausbildungen zum/zur Gestaltungstechnischen Assistenten/Assistentin und Kaufmännischen Assistenten/Assistentin bzw. Wirtschaftsassistent/-in – Informationsverarbeitung begannen mehr als 2.000 Schüler/-innen.

Die landesrechtlich geregelten Assistentenausbildungen werden im Zuge der Maßnahmen zur Fachkräftesicherung häufig kritisch diskutiert, da sie eine Konkurrenz zur dualen Ausbildung darstellen und scheinbar schlechtere Arbeitsmarktchancen für Jugendliche bieten. Daher wird unter anderem gefordert, vor allem die Assistentenausbildungen einzustellen, für die es ein ausreichendes regionales Angebot an affinen dualen Ausbildungen gibt (Wirtschaftsministerkonferenz 2012, Punkt 5.4). Die Zuordnung von dualen zu schulischen Berufsabschlüssen ist jedoch nur in sehr wenigen Fällen eindeutig möglich (Zöller 2015, S. 16).

Tabelle A6.1.3-2: Stark besetzte schulische Ausbildungen nach Landesrecht (LR), Schüler/-innen im 1. Schuljahrgang 2015/20161

Ausbildungen nach BBiG/HwO an Berufsfachschulen

Die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach BBiG/HwO wird normalerweise dual, also im Betrieb und der Teilzeit-Berufsschule, durchgeführt. Darüber hinaus sind im BBiG bzw. der HwO Ausnahmen geregelt, die eine vollzeitschulische Ausbildung an Berufsfachschulen ermöglichen. Dort werden die Inhalte der Ausbildungen laut den anerkannten Ausbildungsrahmenplänen umgesetzt. Eine vollzeitschulische Ausbildung nach BBiG/HwO ist nach 2 Regelungen möglich:

 

  • Gleichstellung von Prüfungszeugnissen (§ 50 Abs. 1 BBiG bzw. § 40 Abs. 1 HwO):
    Das an der Berufsfachschule erworbene Prüfungszeugnis wird dem Zeugnis über das Bestehen der Abschluss-/Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gleichgestellt. Die Gleichstellung von Prüfungszeugnissen erfolgt durch Rechtsverordnung über das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder das sonst zuständige Fach­ministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministe­rium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung. Voraussetzung ist, dass die Berufsausbildung und die in der Prüfung nachzuweisenden beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gleichwertig sind. Die Bewilligung wird befristet erteilt und ist zurzeit für 7 berufsbildende Schulen (vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung 2016, S. 193–196) in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ausgesprochen (vgl. Zöller 2015, S. 14–15).
  • Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 43 Abs. 2 BBiG): Die Berufsausbildung wird mit einer externen Abschlussprüfung abgeschlossen, die vor einer Handwerks-/Handelskammer abgelegt wird. Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer in einer berufsbildenden Schule ausgebildet worden ist, wenn dieser Bildungsgang der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht. Dies ist der Fall, wenn Inhalt, Anforderung und zeitlicher Umfang der jeweiligen Ausbildungsordnung gleichwertig sind sowie die systematische Durchführung und ein angemessener Anteil fachpraktischer Ausbildung gewährleistet werden.

Die Berufsausbildung an Berufsfachschulen nach BBiG/HwO ist durch die in Tabelle A6.1.3-3 dargestellten Berufe geprägt. Die Schüler/-innen in den aufgeführten Berufen repräsentierten knapp die Hälfte aller Schüler/ -innen im 1. Schuljahrgang 2015/2016. Mit einem Anteil von 14,3 % an allen schulischen BBiG/HwO-Berufen war der/die Kosmetiker/-in der mit Abstand bedeutendste Beruf. Die fast ausschließlich von Frauen absolvierte Ausbildung wurde in 5 der 16 Bundesländer angeboten. Den zweitgrößten Anteil machte der/die Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement aus. Die anderen Berufe spielen auf der Bundesebene eine vergleichsweise unbedeutende Rolle. So wurde beispielsweise die Ausbildung zum/zur Industriekaufmann/-kauffrau mit 343 Schülerinnen und Schülern nur an Berufsfachschulen in Berlin und Baden-Württemberg angeboten. Der Beruf zum/zur Holzbildhauer/-in konnte zwar in 4  Ländern gelernt werden, insgesamt begannen jedoch nur 94  Schüler/-innen.

 

Tabelle A6.1.3-3: Stark besetzte schulische Ausbildungen nach BBiG/HwO, Schüler/-innen im 1. Schuljahrgang 2015/2016

(Amelie Illiger, Regina Dionisius) 

  • 141

    Für das Schuljahr 2016/2017 liegen noch keine Daten der Fachserie 11, Reihe 2, Berufliche Schulen vor. 

  • 142

    Das Schuljahr 2012/2013 wurde als Basisjahr gewählt, da in diesem Jahr die Umstellung der Fachserie von der KldB 1992 auf 2010 erfolgte. Ein Vergleich über die Zeit insbesondere für die Berufe nach Landesrecht ist nur eingeschränkt möglich (vgl. Zöller 2015, S. 159). 

  • 143

    Ohne Ausbildungen in Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufen nach BBiG/HwO (z. B. Medizinische/-r Fachangestellte/-r). 

  • 144

    Die Zuordnung von Berufen unter die Kategorie „GES-Berufe“ ist nicht klar definiert. In diesem Beitrag erfolgt eine Zuordnung der GES-Berufe nach Bundes- und Landesrecht (außerhalb BBiG/HwO) auf Basis der Tabelle 2.9 der Fachserie 11, Reihe 2, Berufliche Schulen. 

  • 145

    Für die bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufe liegt bis heute keine vollständige Datenbasis vor (vgl. Zöller 2015, S. 8), „da einige Länder keine Statistik vorhalten, andere Länder die Daten nicht oder nicht vollständig übermitteln“ (Bund-Länder-Arbeitsgruppe 2012, S. 44).

  • 146

    In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es keine Schulen des Gesundheitswesens. Hier werden die Jugendlichen an Teilzeit-Berufsschulen, Berufsfachschulen und Fachschulen unterrichtet (vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2011, S. 24). 

  • 147

    Altenpfleger/-in, Diätassistent/-in, Ergotherapeut/-in, Entbindungspfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in, Gesundheits- und Krankenpfleger/ -in, Logopäde/Logopädin, Masseur/-in, Medizinischer Bademeister/Medizinische Bademeisterin, Medizinisch-technischer Assistent/-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik, Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent/-technische Laboratoriumsassistentin, Medizinisch-technischer Radiologieassistent/-technische Radiologieassistentin, Notfallsanitäter/-in, Orthoptist/-in, Pharmazeutischtechnischer Assistent/-technische Assistentin, Physiotherapeut/-in, Podologe/ Podologin, Veterinärmedizinisch-technischer Assistent/-technische Assistentin (vgl. Kultusministerkonferenz 2013). 

  • 148

    Ohne Ausbildungen im Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialwesen.