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Die Vielfalt an Herausforderungen für berufliche Schulen spiegelt sich im Bereich der Ausbildung außerhalb BBiG/HwO in vielfältigen landes- und berufsspezifischen Entwicklungen wider. Anknüpfend an die vorherigen Ausführungen in Kapitel A6.1 zu quantitativen Entwicklungen in diesem Ausbildungssegment folgt nachstehend daher eine Betrachtung der strukturellen Entwicklungen. Für den Bereich der landesrechtlich geregelten Bildungsgänge an Berufsfachschulen werden exemplarisch Entwicklungen zu den Aspekten „Inklusion“, „Integration“ und „Praxis-orientierung“ in 3 Bundesländern betrachtet. Im Fokus der bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufe stehen die Themen „Akademisierung der Erstausbildung“ und „Teilzeitausbildung“.

Berufsausbildung nach Landesrecht an Berufsfachschulen

Bayern: Modellprojekt „Inklusive berufliche Bildung in Bayern (IBB)“ als Schulversuch (KWMBl Nr. 21/2012)149

Insgesamt 9 Schultandems, bestehend aus je einer Berufsschule bzw. Berufsfachschule und einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung, entwickelten im Rahmen des Modellprojekts „Inklusive berufliche Bildung in Bayern“ (Laufzeit 2012/2013 bis 2015/2016) Konzepte für einen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf. Ziel ist, in enger Zusammenarbeit mit Ausbildungsbetrieben junge Menschen mit Förderbedarf zu unterstützen, einen Berufsabschluss zu erreichen. Ab dem Schuljahr 2017/2018 können auch die beruflichen Schulen das Schulprofil „Inklusion“ erwerben. Die Konzepte der Modellschulen stehen allen beruflichen Schulen zur Verfügung. Im Bereich der Schulart Berufsfachschule nahm die staatliche Berufsfachschule für Hauswirtschaft Bayreuth am Schulversuch teil (vgl. Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 2016). Jedes Jahr besuchten 8 bis 10 Schüler/ -innen mit Förderbedarf die Berufsfachschule Ernährung und Versorgung. „Mit Unterstützung durch Lehrkräfte der Förderberufsschule steigen die Chance auf eine Ausbildung zum Helfer/zur Helferin für Ernährung und Versorgung oder die Möglichkeit, sich in einem 3. Ausbildungsjahr zur Assistentin/zum Assistenten weiterzuqualifizieren. Einige konnten sogar in die duale Ausbildung nach der 10. Klasse wechseln. […] Bislang war der Modellversuch für viele unserer Schüler/-innen ein Erfolg! Durch die inklusive Arbeit können unsere Schüler/-innen vor Ort in einem Vollberuf ausgebildet werden.“150

Baden-Württemberg: Ausbildung in der Altenpflegehilfe für Migrantinnen und Migranten

Seit dem Schuljahr 2015/2016 besuchen über 70 Mi­grantinnen und Migranten aus über 20 Herkunftsländern in Baden-Württemberg die zweijährige Berufsfachschule für Altenpflegehilfe. Das neue Ausbildungsmodell wird derzeit an 5 öffentlichen Schulen durchgeführt und verknüpft die auf 2 Jahre verlängerte fachliche Ausbildung mit intensiver Deutschförderung (10 Stunden pro Woche Deutsch im ersten Ausbildungsjahr, 5 Stunden im zweiten Ausbildungsjahr). Die Sprachförderung ist zusätzlich auch in den Fachunterricht eingebettet. Die praktische Ausbildung umfasst insgesamt 1.600 Stunden. Für die dual strukturierte Ausbildung schließen die Schüler/-innen einen Ausbildungsvertrag mit Altenpflegeeinrichtungen. Der Bildungsgang wurde gemeinsam mit dem Sozialministerium, mit Trägervertretern und Schulen entwickelt.151

Berlin: Mehr Praxisorientierung in Berliner Berufsfach­schulen ab Schuljahr 2017/2018

Im Rahmen der Weiterentwicklung beruflicher Schulen sollen in Berlin neue Berufsfachschulmodelle eingeführt werden. Ziel ist, durch umfangreiche Praxislernzeiten in Betrieben bereits im Laufe des ersten Ausbildungsjahres unmittelbare Übergangsmöglichkeiten auf duale Ausbildungsplätze zu befördern. Auf diesem Wege könnten nach Aussage der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft vollschulische Ausbildungsgänge ersetzt werden. Die ersten Bausteine des Reformprojektes sollen im Schuljahr 2017/2018 starten.152

Berufsausbildung in bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufen

Verlängerung der gesetzlichen Modellregelung zur aka­demischen Erstausbildung von Ergotherapeuten, Logopäden und Physiotherapeuten

In den Berufsgesetzen der Ergotherapeuten/-therapeutinnen, Hebammen, Logopäden/Logopädinnen und Physiotherapeuten/-therapeutinnen sind im Jahr 2009 zeitlich begrenzte Regelungen in Kraft getreten, die auch die Erprobung akademischer Erstausbildungen in diesen Berufen ermöglichen sollten (siehe dazu ausführlich BIBB-Datenreport 2015, Kapitel A5.1.4). Die Erprobung wurde wissenschaftlich begleitet. Im Bericht über die Ergebnisse der Modellvorhaben empfiehlt das Bundes­ministerium für Gesundheit (BMG) eine Verlängerung der Modellregelung. Vor dem Hintergrund der vorliegenden Evaluationsergebnisse, der noch offenen Fragen sowie anstehender Gesetzgebungsverfahren soll die Möglichkeit eröffnet werden, die Modellausbildungen stärker an die hochschulischen Gegebenheiten anzupassen, die langfristigen Auswirkungen einer akademischen Qualifikation zu evaluieren und zu den finanziellen Auswirkungen fundierte Aussagen treffen zu können (vgl. Deutscher Bundestag 2016a). Die vorhandenen Modellklauseln im Ergotherapeuten-, Hebammen-, Logopäden- und Masseur- und Physiotherapeutengesetz werden bis zum Jahr 2021 verlängert (vgl. Bundesministerium für Gesundheit 2016).

Akademisierung der Hebammenausbildung?

In Bezug auf die Hebammenausbildung wird in den Handlungsempfehlungen des BMG im o.g. Bericht über die Ergebnisse der Modellvorhaben zur Einführung einer Modellklausel in den Berufsgesetzen der Hebammen, Logopäden/Logopädinnen, Physiotherapeuten/-therapeutinnen und Ergotherapeuten/-therapeutinnen darauf hingewiesen, dass sich für die Hebammenausbildung die Notwendigkeit einer vollständigen Akademisierung der Ausbildung bis zum 18. Januar 2020 ergibt. Hintergrund ist die Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mithilfe des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI-Verordnung), in Kraft getreten am 17. Januar 2014. Neue Zugangsvoraussetzung zur Hebammenausbildung ist danach eine zwölfjährige allgemeine schulische Ausbildung; die Frist zur Umsetzung beträgt 6 Jahre. „Im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren wird es erforderlich sein, die Fragen zu klären, die sich aus einer Vollakademisierung zum einen für die Organisation und Struktur der Ausbildung und zum anderen für ihre Finanzierung ergeben“ (Deutscher Bundestag 2016a).

Teilzeitausbildung für Medizinisch-technische Assistenten/Assistentinnen geplant

Im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie plant die Bundesregierung, auch für die 4 MTA-Fachrichtungen Medizinisch-technische Assistentin/Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdia-gnostik, Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin/Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent, Medizinisch-technische Radiologieassistentin/Medizinisch-technischer Radiologieassistent sowie Veterinärmedizinisch-technische Assistentin/Veterinärmedizinisch-technischer/Assistent künftig Teilzeitausbildungen zu ermöglichen (Deutscher Bundestag 2016c).

(Maria Zöller)