Im Folgenden werden erste Ergebnisse der BA/BIBB-Bewerberbefragung 2016 zu den Altbewerbern und Altbewerberinnen, den Bewerbern und Bewerberinnen mit Migrationshintergrund sowie den offiziell unbekannt verbliebenen Bewerbern und Bewerberinnen des Berichtsjahres 2016 dargestellt. Neben einer kurzen Beschreibung der jeweiligen Bewerbergruppen wird vor allem auf ihren Verbleib zum Jahresende 2016 eingegangen.
Schaubild A8.1.1-1: Entwicklung des Anteils der Altbewerber/-innen an allen Bewerbern und Bewerberinnen von 2006 bis 2016 (in %)1
Tabelle A8.1.1-1: Merkmale der Altbewerber/-innen und Erstbewerber/-innen des Berichtsjahrs 2016
Altbewerber/-innen
Nach der Ausbildungsmarktstatistik der BA lag der Anteil der aus früheren Schulentlassjahrgängen stammenden Bewerber/-innen an allen bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen im Berichtsjahr 2016 bei 42,2 % (vgl. Kapitel A1.3). Ob sich die Bewerber/-innen, die die Schule bereits in Vorjahren verließen und daher in der Vergangenheit oft als „Altbewerber/-innen“ bezeichnet wurden, tatsächlich schon früher einmal um eine Ausbildungsstelle beworben hatten, geht aus der BA-Statistik nicht hervor. Eine eindeutige Abgrenzung des Personenkreises der Altbewerber/-innen ist demgegenüber bei der BA/BIBB-Bewerberbefragung möglich. Hier wird von folgender Definition ausgegangen: Altbewerber/-innen sind „all diejenigen Personen, die angeben, sich bereits einmal für einen früheren Ausbildungsbeginn als den des jeweils aktuellen Ausbildungsjahres beworben zu haben“ (Ulrich/Krekel 2007, vgl. auch Kapitel A1.3). Dementsprechend wird in der BA/BIBB-Bewerberbefragung nicht nur erfasst, ob sich die Bewerber/-innen bereits früher um eine betriebliche Ausbildungsstelle beworben haben, sondern darüber hinaus auch, für welches Ausbildungsjahr sie dabei erstmals den Beginn einer Ausbildung anstrebten.
Auf Datenbasis der BA/BIBB-Bewerberbefragung 2016 wurde ein Anteil der Altbewerber/-innen an allen Ausbildungsstellenbewerbern und -bewerberinnen von 27 % für das Berichtsjahr 2016 ermittelt.161 Damit ist der Altbewerberanteil gegenüber 2014 nochmals leicht gesunken Schaubild A8.1.1-1. In den Jahren zuvor, d. h. von 2010 bis 2014, gab es bereits einen sehr starken Rückgang; 2006 und 2008 lag die Altbewerberquote noch bei jeweils 40 %.162 Knapp die Hälfte der Altbewerber/-innen (49 %) des Berichtsjahrs 2016 hatte sich erstmals im Vorjahr um eine betriebliche Ausbildung beworben, 23 % strebten den Beginn einer Ausbildung bereits im Vorvorjahr an und weitere 23 % in noch früheren Jahren.163
Im Berichtsjahr 2016 fiel in der Gruppe der Altbewerber/-innen der Frauenanteil mit 42 % insgesamt ebenso hoch aus wie in der Gruppe der Erstbewerber/-innen, d. h. der Bewerber/die Bewerberinnen, die sich 2016 zum ersten Mal für eine Ausbildung beworben hatten Tabelle A8.1.1-1. Das Lebensalter lag in der Gruppe der Altbewerber/-innen naturgemäß im Schnitt höher als in der Gruppe der Erstbewerber/-innen: So waren 89 % der Altbewerber/-innen bereits volljährig, während dies auf nur 49 % der Erstbewerber/-innen zutraf. Jugendliche mit Migrationshintergrund waren unter den Altbewerbern und Altbewerberinnen mit einem Anteil von 31 % etwas stärker vertreten als unter den Erstbewerbern und -bewerberinnen (28 %). Die Schulabschlüsse unterschieden sich zwischen den beiden Bewerbergruppen zum Teil deutlich: So verfügten Altbewerber/-innen im Vergleich zu Erstbewerbern und -bewerberinnen seltener über einen mittleren Schulabschluss (45 % vs. 49 %), aber häufiger über die (Fach-)Hochschulreife (29 % vs. 21 %). Vor allem Bewerber/-innen, die bereits vor mehr als 2 Jahren eine Ausbildung angestrebt hatten, besaßen mit 42 % sehr oft eine Studienberechtigung. Dies lässt sich damit erklären, dass die in früheren Jahren erfolglosen Bewerber/-innen mit mittlerem Schulabschluss relativ häufig z. B. durch den Besuch einer Fachoberschule oder höheren Handelsschule noch einen höheren Schulabschluss erworben haben. Was die Schulnoten auf dem letzten Schulzeugnis anbetraf, schnitten Altbewerber/-innen in Mathematik nicht ganz so gut ab wie Erstbewerber/-innen. Vor allem Altbewerber/ -innen mit (Fach-)Hochschulreife hatten im Durchschnitt merklich schlechtere Mathematiknoten (3,4 vs. 2,9).
Zum Jahresende 2016 befanden sich 35 % der Altbewerber/-innen des Berichtsjahres 2016 in einer betrieblichen Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. Handwerksordnung (HwO) und 6 % in einer außerbetrieblichen oder vollzeitschulischen Ausbildung in einem BBiG/HwO-Beruf Tabelle A8.1.1-2. 5 % der Altbewerber/-innen wurden im Schulberufssystem164 bzw. in einer sonstigen vollqualifizierenden Ausbildungsform ausgebildet, z. B. in einer Beamtenlaufbahn, und 4 % studierten an einer Universität, (Fach-)Hochschule oder Berufsakademie. Die Erstbewerber/-innen waren demgegenüber deutlich häufiger in einer betrieblichen Ausbildung verblieben (40 %) und seltener in einer nicht betrieblichen BBiG/HwO-Ausbildung (4 %).
Je länger die erstmalige Bewerbung um eine Ausbildungsstelle bereits zurücklag, desto seltener befanden sich Altbewerber/-innen am Jahresende 2016 in einer betrieblichen Ausbildung. Strebten sie den Ausbildungsbeginn für das Vorjahr an, so lag der Anteil der in betrieblicher Ausbildung verbliebenen Bewerber/-innen bei 41 % und sank auf 34 % bzw. 27 %, wenn sie bereits vor 2 Jahren oder sogar noch früher nach einer Ausbildungsstelle suchten. Allerdings waren Altbewerber/-innen, die sich schon vor 2 oder mehr Jahren beworben hatten, mit 8 % häufiger in einer außerbetrieblichen oder schulischen Ausbildung in einem BBiG/HwO-Beruf vertreten.
Tabelle A8.1.1-2: Verbleib der Altbewerber/-innen und Erstbewerber/-innen des Berichtsjahrs 2016 zum Jahresende 2016
Am Ende des Jahres 2016 war für insgesamt 51 % der Altbewerber/-innen und 54 % der sonstigen Bewerber/-innen ein Verbleib in einer vollqualifizierenden Ausbildungsform einschließlich Studium zu verzeichnen. 3 % der Altbewerber/-innen und 8 % der Erstbewerber/-innen besuchten weiterhin eine allgemeinbildende Schule. 13 % der Altbewerber/-innen und 19 % der Erstbewerber/-innen befanden sich in einem teilqualifizierenden Bildungsgang oder einer teilqualifizierenden Maßnahme (teilqualifizierende berufsbildende Schule165, schulisches Berufsvorbereitungsjahr o. Ä., berufsvorbereitende Maßnahme der Arbeitsagentur bzw. des Jobcenters, Einstiegsqualifizierung, Praktikum). Dass Altbewerber/-innen seltener in einer Teilqualifizierung verblieben waren, lässt sich damit erklären, dass viele von ihnen bereits früher an entsprechenden Bildungsgängen oder Maßnahmen teilgenommen hatten. Eine Erwerbstätigkeit oder einen Job übten 14 % der Altbewerber/-innen, aber nur 6 % der Erstbewerber/-innen aus. 14 % der Altbewerber/-innen waren arbeitslos bzw. ohne Beschäftigung, gegenüber 7 % der Erstbewerber/-innen. Der Anteil der Arbeits- bzw. Beschäftigungslosen unter den Altbewerbern und Altbewerberinnen lag umso höher, je früher sie sich erstmals um eine Ausbildungsstelle beworben hatten. Bei einem angestrebten Ausbildungsbeginn im Vorjahr betrug er 9 % und erhöhte sich auf 15 % bzw. 21 %, wenn die Ausbildungssuche bereits 2 oder noch mehr Jahre dauerte.
Der Verbleib der Altbewerber/-innen und Erstbewerber/-innen unterschied sich relativ stark je nach erreichtem Schulabschlussniveau Schaubild A8.1.1-2. Altbewerber/-innen mit maximal Hauptschulabschluss befanden sich am seltensten in betrieblicher Ausbildung, allerdings kaum weniger als vergleichbare Erstbewerber/-innen (28 % vs. 29 %). Bei Vorliegen eines mittleren Schulabschlusses waren beide Gruppen deutlich öfter in betrieblicher Ausbildung, Altbewerber/-innen jedoch wesentlich seltener als Erstbewerber/-innen (35 % vs. 48 %). Für Altbewerber/-innen mit (Fach-)Hochschulreife war sogar ein etwas häufigerer Verbleib in betrieblicher Ausbildung zu verzeichnen als für vergleichbare Erstbewerber/-innen (41 % vs. 39 %).
Schaubild A8.1.1-2: Verbleib der Altbewerber/-innen und Erstbewerber/-innen des Berichtsjahrs 2016 zum Jahresende 2016 nach Schulabschluss (in %)1
Schaubild A8.1.1-3: Bewertung des aktuellen Verbleibs durch die Altbewerber/-innen und Erstbewerber/-innen des Berichtsjahrs 2016 (in %)
Schaubild A8.1.1-4: Anteile der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund an allen Bewerbern und Bewerberinnen von 2004 bis 2016 (in %)1
Da Altbewerber/-innen mit maximal Hauptschulabschluss relativ häufig in einer außerbetrieblichen oder schulischen BBiG/HwO-Ausbildung verblieben waren, befanden sie sich mit 44 % öfter als vergleichbare Erstbewerber/-innen (40 %) in einer vollqualifizierenden Ausbildung und nur wenig seltener als Altbewerber/-innen mit mittlerem Schulabschluss (47 %). Für studienberechtigte Altbewerber/-innen war zwar mit 61 % vergleichsweise häufig ein Verbleib in vollqualifizierender Ausbildung (einschließlich Studium) zu verzeichnen, allerdings seltener als für studienberechtigte Erstbewerber/-innen (65 %), da diese deutlich öfter ein Studium aufgenommen hatten.
Wie die Altbewerber/-innen und Erstbewerber/-innen ihren Verbleib bewerteten, geht aus Schaubild A8.1.1-3 hervor. Insgesamt schätzten Altbewerber/ -innen ihre aktuelle berufliche Situation erheblich ungünstiger ein als die Vergleichsgruppe. So bezeichneten nur 27 % der Altbewerber/-innen ihren Verbleib als wunschgemäß, aber 39 % der Erstbewerber/-innen. 22 % der Altbewerber/-innen beurteilten ihren derzeitigen Verbleib dagegen als Notlösung oder sogar als Sackgasse; dies traf nur auf 12 % der Erstbewerber/-innen zu.
Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund
Im Berichtsjahr 2016 hatten nach der Ausbildungsmarktstatistik der BA 13,7 % der gemeldeten Ausbildungsstellenbewerber/-innen eine ausländische Staatsangehörigkeit (vgl. Kapitel A1.3). Der Anteil der Bewerber/-innen mit einem Migrationshintergrund wird bisher in der BA-Statistik nicht ausgewiesen. Zwar zählen alle Bewerber/-innen, die eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, zum Personenkreis der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund. Dieser Personenkreis ist insgesamt aber noch wesentlich umfangreicher, da hierzu auch alle Bewerber/-innen mit deutscher Staatsangehörigkeit gerechnet werden, deren Eltern oder Großeltern nach Deutschland zuwanderten. Im Rahmen der BA/BIBB-Bewerberbefragung wird anhand der Angaben der Bewerber/-innen zu ihrem Geburtsland, ihrer Staatsangehörigkeit und ihrer Muttersprache festgestellt, ob ein Migrationshintergrund vorliegt oder nicht. Auf diese Weise kann der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund unter den Bewerbern und Bewerberinnen ermittelt werden. Im Berichtsjahr 2016 wiesen demnach 29 % der Bewerber/-innen einen Migrationshintergrund auf.166 Damit fiel der Migrantenanteil unter den gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen 2016 mehr als doppelt so hoch aus wie der Anteil der Bewerber/-innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. In den vergangenen Jahren stieg der Anteil der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund beträchtlich an, 2004 hatte er erst 20 % betragen Schaubild A8.1.1-4.
Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund
Der Migrationshintergrund wird im Rahmen der BA/BIBB-Bewerberbefragungen indirekt definiert: Bewerber/-innen, die in Deutschland geboren wurden, ausschließlich über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen und ausschließlich Deutsch als Muttersprache erlernt haben, gelten als Deutsche ohne Migrationshintergrund; bei allen anderen wird ein Migrationshintergrund angenommen. Mit dieser Definition lässt sich allerdings ein Migrationshintergrund für einen zunehmenden Teil der Bewerber/-innen nicht mehr erkennen. Dies trifft auf in Deutschland geborene Bewerber/-innen mit alleiniger deutscher Staatsangehörigkeit und alleiniger deutscher Muttersprache zu, deren Eltern oder Großeltern aber zugewandert sind. Hier wären zur Identifikation des Migrationshintergrunds Informationen über die Eltern der Jugendlichen erforderlich. Angaben zu den Eltern dürfen in der BA/BIBB-Bewerberbefragung jedoch aus Datenschutzgründen nicht erhoben werden.
Im Berichtsjahr 2016 war der Frauenanteil in der Gruppe der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund mit 41 % fast ebenso hoch wie in der Gruppe der Bewerber/-innen ohne Migrationshintergrund (42 %) Tabelle A8.1.1-3. Einen deutlichen Unterschied gab es in der Altersstruktur: Während 68 % der Migranten und Migrantinnen bereits volljährig waren, traf dies auf nur 57 % der Bewerber/-innen ohne Migrationshintergrund zu. Vor allem war der Anteil der Personen im Alter von 21 Jahren oder mehr in der Gruppe der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund erheblich höher als in der Vergleichsgruppe (29 % vs. 15 %). Ein Grund hierfür dürfte darin liegen, dass der Übergang in Berufsausbildung für Migranten und Migrantinnen im Vergleich zu Jugendlichen ohne Migrationshintergrund erheblich schwieriger und langwieriger ist (vgl. Kapitel A8.1.2; Beicht 2016; Beicht 2015; Beicht/Walden 2014). So lag auch der Anteil der Altbewerber/-innen bei den Migranten und Migrantinnen höher als in der Vergleichsgruppe (29 % vs. 26 %).167
Tabelle A8.1.1-3: Merkmale der Bewerber/-innen mit und ohne Migrationshintergrund des Berichtsjahrs 2016
Was die Schulabschlüsse betrifft, so wiesen Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund erheblich häufiger als diejenigen ohne Migrationshintergrund einen Hauptschulabschluss (33 % vs. 23 %) oder keinen Hauptschulabschluss (5 % vs. 3 %) auf. Wesentlich seltener verfügten Migranten und Migrantinnen dagegen über einen mittleren Schulabschluss (40 % vs. 52 %). Der Anteil derjenigen mit einer Studienberechtigung unterschied sich in den Bewerbergruppen mit und ohne Migrationshintergrund mit 22 % bzw. 23 % allerdings kaum. Hinsichtlich der Noten auf dem letzten Schulzeugnis zeigten sich relativ große Unterschiede: So hatten Migranten und Migrantinnen im Vergleich zu Bewerbern und Bewerberinnen ohne Migrationshintergrund im Durchschnitt merklich schlechtere Deutschnoten (3,6 vs. 3,0) und Mathematiknoten (3,6 vs. 3,2). Die Notenunterschiede betrafen alle Schulabschlussniveaus, waren allerdings bei den Bewerbern und Bewerberinnen mit einer Studienberechtigung am stärksten ausgeprägt: Hier hatten Migranten und Migrantinnen erheblich schlechtere Deutschnoten (3,8 vs. 2,9) und auch deutlich ungünstigere Mathematiknoten (3,7 vs. 3,2) als Bewerber/-innen ohne Migrationshintergrund.
Tabelle A8.1.1-4: Verbleib der Bewerber/-innen mit und ohne Migrationshintergrund des Berichtsjahrs 2016 zum Jahresende 2016
Schaubild A8.1.1-5: Verbleib der Bewerber/-innen mit und ohne Migrationshintergrund des Berichtsjahrs 2016 zum Jahresende 2016 nach Schulabschluss (in %)1
Schaubild A8.1.1-6: Bewertung des aktuellen Verbleibs durch die Bewerber/-innen mit und ohne Migrationshintergrund des Berichtsjahrs 2016 (in %)
Am Jahresende 2016 befanden sich 27 % der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund in einer betrieblichen Ausbildung nach BBiG/HwO, 3 % in einer außerbetrieblichen oder vollzeitschulischen Ausbildung nach BBiG/HwO und 4 % in einer Berufsausbildung im Schulberufssystem oder einer sonstigen Berufsausbildung außerhalb von BBiG/HwO Tabelle A8.1.1-4. 4 % der Migranten und Migrantinnen studierten an einer Universität, (Fach-)Hochschule oder Berufsakademie. Damit waren insgesamt nur 38 % der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund in einer vollqualifizierenden Ausbildung einschließlich Studium verblieben. Bei Bewerbern und Bewerberinnen ohne Migrationshintergrund traf dies dagegen auf immerhin 59 % zu; sie befanden sich vor allem wesentlich häufiger in einer betrieblichen Berufsausbildung (44 %) oder einer nicht betrieblichen Ausbildung nach BBiG/HwO (6 %) als Migranten und Migrantinnen.
Die Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund besuchten am Jahresende 2016 etwas häufiger als diejenigen ohne Migrationshintergrund weiterhin eine allgemeinbildende Schule (8 % vs. 6 %). Auch verblieb ein größerer Anteil von ihnen (21 % vs. 15 %) in einem teilqualifizierenden Bildungsgang bzw. einer teilqualifizierenden Maßnahme (teilqualifizierende berufsbildende Schule, schulisches Berufsvorbereitungsjahr o. Ä., berufsvorbereitende Maßnahme der Arbeitsagentur bzw. des Jobcenters, Einstiegsqualifizierung, Praktikum). Fast doppelt so häufig übten Migranten und Migrantinnen einen Job bzw. eine Erwerbstätigkeit aus (13 % vs. 7 %), zudem waren sie deutlich öfter arbeitslos bzw. ohne Beschäftigung als Bewerber/-innen ohne Migrationshintergrund (12 % vs. 8 %).
Der Verbleib der Bewerber/-innen mit und ohne Migrationshintergrund unterschied sich auch bei gleichem Schulabschlussniveau jeweils sehr deutlich Schaubild A8.1.1-5. Migranten und Migrantinnen mit maximal einem Hauptschulabschluss befanden sich am Jahresende 2016 erheblich seltener in einer betrieblichen Ausbildung als die Vergleichsgruppe ohne Migrationshintergrund (22 % vs. 33 %). Noch viel größer fiel der Unterschied bei Vorliegen eines mittleren Schulabschlusses aus: Während nur 30 % der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund in einer betrieblichen Ausbildung verblieben waren, betrug der Anteil bei denjenigen ohne Migrationshintergrund 49 %. Auch zwischen Studienberechtigten mit und ohne Migrationshintergrund gab es im Hinblick auf die betriebliche Ausbildung einen beträchtlichen Abstand der Verbleibsquoten (31 % vs. 44 %). Bei Betrachtung aller vollqualifizierenden Ausbildungsformen nahmen diese Unterschiede zwischen Bewerbern und Bewerberinnen mit und ohne Migrationshintergrund noch zu. Dies traf vor allem bei Vorliegen von maximal einem Hauptschulabschluss zu, denn dann befanden sich Migranten und Migrantinnen zudem weit seltener in einer außerbetrieblichen oder schulischen BBiG/HwO-Ausbildung als Bewerber/-innen ohne Migrationshintergrund (3 % vs. 12 %).
Tabelle A8.1.1-5: Verbleib der offiziell unbekannt verbliebenen und sonstigen Bewerber/-innen des Berichtsjahrs 2016 zum Jahresende 2016
Wie die Bewerber/-innen mit und ohne Migrationshintergrund ihre aktuelle berufliche Situation beurteilten, ist in Schaubild A8.1.1-6 dargestellt. Hieraus geht hervor, dass Migranten und Migrantinnen ihren Verbleib insgesamt gesehen deutlich schlechter bewerteten als die Vergleichsgruppe ohne Migrationshintergrund. So bezeichneten Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund ihre derzeitige Situation erheblich seltener als wunschgemäß (28 % vs. 39 %) und wesentlich öfter als Notlösung oder Sackgasse (20 % vs. 13 %).
Offiziell unbekannt verbliebene Bewerber/-innen
Im Berichtsjahr 2016 wurden für 16 % der bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern in gemeinsamer Trägerschaft gemeldeten Ausbildungsstellenbewerber/-innen die Vermittlungsbemühungen eingestellt, da sie sich nicht mehr zurückgemeldet und somit auf eine weitere Unterstützung bei der Ausbildungssuche verzichtet hatten. Nach der Ausbildungsmarktstatistik der BA gelten sie damit am Ende des Berichtsjahres als unbekannt verbliebene Bewerber/-innen.168 Welchen Verbleib diese Bewerber/-innen tatsächlich hatten, lässt sich durch die BA/BIBB-Bewerberbefragung 2016 ermitteln.
Demnach befanden sich zum Jahresende 2016 9 % der offiziell unbekannt verbliebenen Bewerber/-innen des Berichtsjahres 2016 in einer betrieblichen Ausbildung nach BBiG/HwO, 1 % in einer außerbetrieblichen oder vollzeitschulischen Ausbildung in einem BBiG/HwO-Beruf, 2 % in einer Ausbildung im Schulberufssystem bzw. in einer sonstigen Ausbildungsform außerhalb von BBiG/HwO und 5 % in einem Studium Tabelle A8.1.1-5. Insgesamt waren damit nur 17 % der offiziell unbekannt verbliebenen Bewerber/-innen in einer vollqualifizierenden Ausbildung. Bei den Bewerbern und Bewerberinnen, deren Verbleib den Arbeitsagenturen bzw. Jobcentern bekannt war bzw. für die die Vermittlungsbemühungen teilweise noch weiterliefen, betrug der entsprechende Anteil dagegen 59 %.
Von den als unbekannt verblieben registrierten Bewerbern und Bewerberinnen besuchten 4 % am Jahresende 2016 eine allgemeinbildende Schule. 14 % befanden sich in einem teilqualifizierenden Bildungsgang oder einer teilqualifizierenden Maßnahme (teilqualifizierende Berufsfachschule, schulisches Berufsvorbereitungsjahr o. Ä., berufsvorbereitende Maßnahme, Einstiegsqualifizierung, Praktikum). Die Bewerber/-innen mit bekanntem Verbleib waren demgegenüber deutlich häufiger auf einer allgemeinbildenden Schule (7 %) oder in einer Teilqualifizierung (18 %).
Tabelle A8.1.1-6: Merkmale der offiziell unbekannt verbliebenen und der sonstigen Bewerber/-innen des Berichtsjahrs 2016
Rund ein Fünftel (22 %) der offiziell unbekannt verbliebenen Bewerber/-innen übte eine Erwerbstätigkeit oder einen Job aus, 32 % waren arbeitslos bzw. ohne Beschäftigung, und 8 % hatten einen sonstigen Verbleib, blieben z. B. aus privaten Gründen zu Hause. Die Anteile dieser eher ungünstigen Verbleibsformen fielen bei ihnen damit beträchtlich höher aus als bei den Bewerbern und Bewerberinnen mit bekanntem Verbleib. Von diesen arbeiteten oder jobbten 6 %, nur 5 % waren arbeitslos, und lediglich 1 % hatte einen sonstigen Verbleib.
Unter den offiziell unbekannt verbliebenen Bewerbern und Bewerberinnen war der Anteil der Altbewerber/-innen, d. h. derjenigen, die sich bereits in Vorjahren um eine betriebliche Ausbildung beworben hatten, mit 39 % relativ hoch. Vor allem Altbewerber/-innen, die bereits vor mehr als 2 Jahren den Beginn einer Ausbildung angestrebt hatten, waren bei den unbekannt verbliebenen Bewerbern und Bewerberinnen überproportional stark vertreten Tabelle A8.1.1-6. Dies deutet darauf hin, dass bei einer sehr lang andauernden Ausbildungsplatzsuche die Bereitschaft, sich bei den Arbeitsagenturen bzw. Jobcentern zurückzumelden, deutlich abnahm. Besonders häufig waren unter den offiziell unbekannt verbliebenen Bewerbern und Bewerberinnen auch Jugendliche mit Migrationshintergrund (44 %) sowie Jugendliche mit maximal Hauptschulabschluss (36 %) anzutreffen.
Zusammenfassung
Im Berichtsjahr 2016 hatten sich von allen bei der BA gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen 27 % bereits in früheren Jahren um eine betriebliche Ausbildungsstelle beworben, waren also Altbewerber/-innen. Im Vergleich zu Bewerbern und Bewerberinnen, die 2016 zum ersten Mal eine Ausbildung anstrebten, besaßen Altbewerber/ -innen im Schnitt bessere Schulabschlüsse: Sie wiesen zwar seltener einen mittleren Schulabschluss, dafür aber häufiger eine Studienberechtigung auf. Dennoch verblieben Altbewerber/-innen insgesamt seltener in einer betrieblichen oder außerbetrieblichen bzw. vollzeitschulischen Ausbildung in BBiG/HwO-Berufen als Erstbewerber/-innen. Insbesondere bei Vorliegen eines mittleren Schulabschlusses fielen für Altbewerber/ -innen die Aussichten auf eine betriebliche Ausbildung gegenüber der Vergleichsgruppe erheblich geringer aus. Verfügten Altbewerber/-innen allerdings über eine Studienberechtigung, so befanden sie sich sogar etwas häufiger in betrieblicher Ausbildung als vergleichbare Erstbewerber/ -innen. Insgesamt gesehen waren die Altbewerber/-innen im Vergleich zu den Erstbewerbern und -bewerberinnen unzufriedener mit ihrer beruflichen Situation: Erheblich seltener bezeichneten sie diese als wunschgemäß und wesentlich häufiger als Notlösung oder Sackgasse.
Von den gemeldeten Ausbildungsstellenbewerbern und -bewerberinnen des Berichtsjahres 2016 wiesen 29 % einen Migrationshintergrund auf. Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund waren aufgrund der für sie oftmals schwierigeren Übergänge in eine Berufsausbildung im Schnitt deutlich älter als Bewerber/-innen ohne Migrationshintergrund. Migranten und Migrantinnen verfügten über ungünstigere schulische Voraussetzungen, d. h., sie wiesen häufiger maximal einen Hauptschulabschluss und seltener einen mittleren Schulabschluss auf. Ein Verbleib in einer betrieblichen und nicht betrieblichen Ausbildung in BBiG/HwO-Berufen kam bei Bewerbern und Bewerberinnen mit Migrationshintergrund erheblich seltener vor als bei denjenigen ohne Migrationshintergrund. Selbst bei gleichen Schulabschlüssen fielen die betreffenden Verbleibsquoten der Migranten und Migrantinnen jeweils wesentlich niedriger aus. Dementsprechend beurteilten die Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund ihre berufliche Situation auch wesentlich schlechter als diejenigen ohne Migrationshintergrund.
Im Berichtsjahr 2016 befanden sich von den offiziell unbekannt verbliebenen Bewerbern und Bewerberinnen nur relativ wenige am Jahresende in einer vollqualifizierenden Ausbildung, fast ein Drittel war arbeitslos bzw. ohne eine Beschäftigung. Altbewerber/-innen sowie Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund waren in der Gruppe der offiziell unbekannt verbliebenen Bewerber/-innen deutlich überrepräsentiert. Dies weist auf das Problem hin, dass gerade Jugendliche dieser „Risikogruppen“ von den Vermittlungs- und Unterstützungsbemühungen der Arbeitsagenturen und Jobcenter oftmals nicht mehr erreicht werden, wenn der Übergang in eine Berufsausbildung im Verlauf des Berichtsjahrs nicht gelingt. Sie fallen damit nicht nur verstärkt aus der offiziellen Ausbildungsmarktstatistik heraus, sondern es besteht insbesondere die Gefahr, dass viele dieser Jugendlichen auf Dauer ohne vollqualifizierende Ausbildung bleiben.
(Ursula Beicht, Julia Gei)
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161
Für 3 % der in der BA/BIBB-Bewerberbefragung 2016 befragten Ausbildungsstellenbewerber/-innen konnte aufgrund fehlender Angaben nicht geklärt werden, ob sie Altbewerber/-innen waren oder nicht. Die tatsächliche Altbewerberquote könnte somit leicht unterschätzt sein. Die nicht zuordenbaren Fälle wurden aus den weiteren Auswertungen zu den Altbewerbern und Altbewerberinnen 2016 ausgeschlossen.
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162
In der BA/BIBB-Bewerberbefragung 2004 waren die notwendigen Angaben zur Ermittlung des Altbewerberstatus noch nicht erfasst worden.
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163
Für 4 % der Altbewerber/-innen konnte aufgrund fehlender Angaben nicht ermittelt werden, für welches frühere Jahr sie sich erstmals beworben hatten.
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164
Hierunter wird die Berufsausbildung außerhalb von BBiG/HwO, d. h. nach sonstigen bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, verstanden.
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165
Auch der Besuch beruflicher Schulen, in der die Hochschulzugangsberechtigung erworben werden konnte, wie z. B. Fachoberschule oder höhere Handelsschule, ist hierunter berücksichtigt worden.
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166
Für 2 % der Befragten konnte aufgrund fehlender Angaben nicht geklärt werden, ob ein Migrationshintergrund vorlag oder nicht. Diese nicht zuordenbaren Fälle wurden aus den weiteren Auswertungen zu den Bewerbern und Bewerberinnen mit und ohne Migrationshintergrund ausgeschlossen.
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167
Für 5 % der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund war aufgrund fehlender Angaben nicht festzustellen, ob sie Altbewerber/-innen waren oder nicht, bei denjenigen ohne Migrationshintergrund fiel der entsprechende Anteil mit 2 % deutlich geringer aus. Der Altbewerberanteil dürfte daher insbesondere in der Gruppe der Migranten und Migrantinnen unterschätzt sein.
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168
Bezogen auf alle bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern (einschließlich der Jobcenter in kommunaler Trägerschaft) gemeldeten Bewerber/-innen betrug im Berichtsjahr 2016 der Anteil der Bewerber/-innen ohne Angabe eines Verbleibs 17,1 % (vgl. Kapitel A1.3).