Im Folgenden wird auf Grundlage von Auswertungen der BA/BIBB-Bewerberbefragungen 2004 bis 2014 dargestellt, wie sich die Chancen von Bewerbern und Bewerberinnen mit und ohne Migrationshintergrund, in eine duale Berufsausbildung einzumünden, entwickelt haben. Die Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund werden dabei nicht nur als Gesamtgruppe, sondern auch nach ihren Herkunftsregionen differenziert betrachtet. Darüber hinaus wird nach der Migrationserfahrung der Bewerber/ -innen unterschieden, d. h. danach, ob die Jugendlichen im Ausland geboren wurden und somit eine eigene Migrationserfahrung besaßen (1. Migrationsgeneration) oder ob sie in Deutschland geboren wurden und demzufolge keine eigene Migrationserfahrung aufwiesen (2. oder 3. Migrationsgeneration).169 Damit wird der Frage nachgegangen, inwieweit die Migrationsgeneration bei den einzelnen Herkunftsgruppen eine Bedeutung für den Übergang in duale Berufsausbildung hat. Des Weiteren erfolgt eine Differenzierung nach der Staatsangehörigkeit der Bewerber/ -innen mit Migrationshintergrund, somit wird untersucht, inwieweit sich in den unterschiedlichen Herkunftsgruppen eine deutsche bzw. ausländische Staatsangehörigkeit auf die Einmündung in duale Ausbildung auswirkt.
Personenkreis der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund
Der Anteil der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund an allen Ausbildungsstellenbewerbern und -bewerberinnen ist von 2004 bis 2014170 deutlich angestiegen, und zwar um 6 Prozentpunkte von 20 % auf 26 % Schaubild A8.1.1-4. Die Gruppe der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund wurde jeweils nach ihren Herkunftsstaaten differenziert. Für die Zuordnung wurden die Angaben zu ihrem Geburtsland und ihrer Staatsangehörigkeit sowie – in manchen nicht eindeutigen Fällen – die Angaben zu ihrer Muttersprache herangezogen. Es handelt sich somit um eine rein regionale und nicht um eine ethnische Zuordnung. Für die Analysen sind folgende Herkunftsregionen unterschieden worden:
- osteuropäische Staaten/GUS-Staaten,
- südeuropäische Staaten,
- Türkei und arabische Staaten171,
- sonstige Staaten (einschließlich nicht zuordenbarer Fälle).
Aufgrund begrenzter Fallzahlen war eine stärkere Differenzierung der Herkunftsregionen bei den Auswertungen nicht möglich.
Aus Schaubild A8.1.2-1 geht hervor, wie sich die Verteilung der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund nach den 4 Herkunftsregionen von 2004 bis 2014 verändert hat. Es zeigt sich, dass der Anteil der Bewerber/-innen osteuropäischer Herkunft172 in diesem Zeitraum erheblich zurückgegangen ist, von 54 % auf 30 %. Allerdings ist anzunehmen, dass in den BA/BIBB-Bewerberbefragungen vor allem für in Deutschland geborene Bewerber/-innen aus (Spät-)Aussiedlerfamilien ein Migrationshintergrund wegen der fehlenden Informationen zur Herkunft der Eltern zunehmend nicht mehr zu identifizieren ist. Die meisten dieser Jugendlichen verfügen ausschließlich über die deutsche Staatsangehörigkeit173 und haben inzwischen häufiger nur Deutsch als Muttersprache erlernt. Insofern dürfte der Anteil der Bewerber/-innen osteuropäischer Herkunft immer stärker unterschätzt worden sein.
Deutlich angestiegen ist von 2004 bis 2014 der Anteil der Bewerber/-innen südeuropäischer Herkunft, und zwar von 13 % auf 18 %. Sogar fast verdoppelt hat sich der Anteil der Bewerber/-innen türkisch-arabischer Herkunft mit einem Anstieg von 18 % auf 35 %. Jugendliche mit einer Herkunft aus sonstigen Staaten nahmen meist einen Anteil von deutlich unter einem Fünftel aller Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund ein.
Die weiteren nach Migrationserfahrung und Staatsangehörigkeit differenzierten Analysen konzentrieren sich jeweils auf die Bewerber/-innen osteuropäischer und türkisch-arabischer Herkunft, da diese die beiden größten Migrantengruppen darstellen. Bei der Gruppe der Bewerber/-innen osteuropäischer Herkunft haben sich die Anteile derjenigen mit eigener Migrationserfahrung im Zeitraum von 2004 bis 2014 stark verändert: Während 2004 noch 99 % selbst (mit ihrer Familie) nach Deutschland zugewandert waren und somit über eine eigene Migrationserfahrung verfügten (1. Migrationsgeneration), traf dies 2014 nur noch auf 53 % zu. 2014 waren bereits 47 % der Bewerber /-innen osteuropäischer Herkunft in Deutschland geboren und hatten demzufolge selbst keine Migrationserfahrung (2./3. Migrationsgeneration). Im Hinblick auf den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gab es einen deutlichen Rückgang: 2004 verfügten 92 % der Bewerber/-innen osteuropäischer Herkunft über die deutsche Staatsbürgerschaft, dagegen waren es 2014 nur noch 83 %. Der Grund hierfür dürfte darin liegen, dass ein zunehmender Teil der Bewerber/-innen osteuropäischer Herkunft nicht mehr aus einer (Spät-)Aussiedlerfamilie stammte.
Bei den Bewerbern und Bewerberinnen türkisch-arabischer Herkunft gab es ebenfalls große Veränderungen: 2004 hatten noch 40 % eine eigene Migrationserfahrung und zählten somit zur 1. Migrationsgeneration, dagegen betrug der entsprechende Anteil 2014 nur noch 10 %. 90 % der Bewerber/-innen türkisch-arabischer Herkunft gehörten 2014 bereits der 2. oder 3. Migrationsgeneration an. Damit stieg auch der Anteil derjenigen, die über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügten, von 2004 bis 2014 erheblich an, und zwar von 15 % auf 56 %.
Schaubild A8.1.2-1: Verteilung der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund nach Herkunftsregionen 2004 bis 2014 (in %)
Schaubild A8.1.2-2: Schulabschlüsse der Bewerber/-innen nach Migrationshintergrund bzw. Herkunftsregionen 2004 und 2014 (in %)
Schulabschlüsse der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund
In Schaubild A8.1.2-2 zeigt sich, dass die Gesamtgruppe der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund jeweils häufiger über maximal einen Hauptschulabschluss verfügte und seltener einen mittleren oder höheren Schulabschluss erreicht hatte als die Gruppe derjenigen ohne Migrationshintergrund. In beiden Bewerbergruppen nahm der Anteil mittlerer und höherer Schulabschlüsse von 2004 bis 2014 deutlich zu, während der Anteil der Personen mit maximal Hauptschulabschluss erheblich zurückging.
Bewerber/-innen osteuropäischer Herkunft wiesen, verglichen mit den Bewerbern und Bewerberinnen südeuropäischer und türkisch-arabischer Herkunft bessere Schulabschlüsse auf, d. h., sie hatten jeweils häufiger einen mittleren oder höheren Schulabschluss und seltener maximal einen Hauptschulabschluss erworben. Dagegen waren für die Bewerber/ -innen türkisch-arabischer Herkunft, die relativ oft über höchstens einen Hauptschulabschluss verfügten, jeweils die ungünstigsten Schulabschlüsse festzustellen.
Innerhalb der osteuropäischen Herkunftsgruppe war im Jahr 2014 folgende Verteilung der Schulabschlüsse unter Berücksichtigung der Migrationserfahrung festzustellen: Von denjenigen, die selbst (mit ihrer Familie) nach Deutschland zugewandert waren und somit eine eigene Migrationserfahrung besaßen (1. Migrationsgeneration), verfügten 31 % über höchstens einen Hauptschulabschluss, 49 % über einen mittleren Schulabschluss und 20 % über die (Fach-)Hochschulreife. Davon unterschied sich die Verteilung bei denjenigen ohne eigene Migrationserfahrung (2./3. Migrationsgeneration) mit 29 % (maximal Hauptschulabschluss), 53 % (mittlerer Abschluss) und 18 % (höherer Schulabschluss) nur relativ wenig. Bei Differenzierung nach der Staatsangehörigkeit zeigte sich, dass Bewerber/-innen osteuropäischer Herkunft mit deutscher Staatsangehörigkeit tendenziell bessere Schulabschlüsse aufwiesen (maximal Hauptschulabschluss: 29 %, mittlerer Abschluss: 52 %, Studienberechtigung: 19 %) als diejenigen mit ausländischer Staatsangehörigkeit (maximal Hauptschulabschluss: 35 %, mittlerer Abschluss: 47 %, Studienberechtigung: 19 %).
Innerhalb der türkisch-arabischen Herkunftsgruppe waren etwas deutlichere Unterschiede nach Migrationserfahrung und Staatsangehörigkeit zu verzeichnen. So hatten im Berichtsjahr 2012174 von den im Ausland geborenen Jugendlichen (1. Migrationsgeneration) 52 % maximal einen Hauptschulabschluss erreicht, 37 % einen mittleren Schulabschluss und 11 % die (Fach-)Hochschulreife. Die in Deutschland geborenen Jugendlichen (2./3. Migrationsgeneration) erreichten mit einer Verteilung von 46 % (maximal Hauptschulabschluss), 44 % (mittlerer Abschluss) und 10 % (höherer Schulabschluss) insgesamt bessere Schulabschlüsse. Differenziert nach der Staatsangehörigkeit waren die Unterschiede noch größer: Von den Bewerbern und Bewerberinnen türkisch-arabischer Herkunft, die die deutsche Staatsbürgerschaft besaßen, wiesen 2012 nur 43 % maximal einen Hauptschulabschluss auf, weitere 43 % einen mittleren Schulabschluss und 14 % einen höheren Schulabschluss. Lag ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit vor, verfügten 51 % über maximal einen Hauptschulabschluss, 43 % über einen mittleren Schulabschluss und lediglich 6 % über einen höheren Schulabschluss.
Schaubild A8.1.2-3: Einmündungsquoten der Bewerber/-innen in betriebliche Ausbildung nach Migrationshintergrund bzw. Herkunftsregionen 2004 bis 2014 (in %)
Tabelle A8.1.2-1: Einmündungsquoten der Bewerber/-innen in betriebliche Ausbildung 2004 bis 2014 differenziert nach unterschiedlichen Migrantengruppen (in %)
Einmündungsquote in betriebliche Berufsausbildung und duale Berufsausbildung insgesamt
Bei den Analysen auf Basis der BA/BIBB-Bewerberbefragungen gilt als erfolgreiche Einmündung, wenn Jugendliche im Laufe des Vermittlungsjahres oder in den nachfolgenden Monaten eine betriebliche bzw. duale Ausbildung begonnen haben und dort bis zum Befragungszeitpunkt am Ende des Kalenderjahres verblieben sind. Zwischenzeitlich, z. B. in der Probezeit, bereits wieder beendete Ausbildungsverhältnisse werden dabei also nicht einbezogen. Dies wäre auch nicht möglich, da in den BA/BIBB-Bewerberbefragungen jeweils nur nach dem aktuellen Verbleib der Bewerber/-innen gefragt wird. Befinden sich Jugendliche zum Befragungszeitpunkt in einer betrieblichen bzw. dualen Ausbildung, wird zudem erfasst, in welchem Jahr und welchem Monat sie diese begonnen haben. So lässt sich feststellen, ob Bewerber/-innen im aktuellen Vermittlungsjahr oder den Folgemonaten eingemündet sind. Jugendliche, die in einer bereits vor dem Vermittlungsjahr bestehenden Ausbildung verblieben sind (z. B. weil sie sich erfolglos um einen anderen Ausbildungsplatz bemüht haben), zählen hier nicht als erfolgreich eingemündet. Allerdings trifft dies jeweils nur auf verhältnismäßig wenige Bewerber/-innen zu.
- Einmündung in betriebliche Ausbildung
Bei der Suche nach einer betrieblichen Ausbildungsstelle in einem Beruf, in dem nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO) ausgebildet wird, waren Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund in den vergangenen Jahren immer weit weniger erfolgreich als diejenigen ohne Migrationshintergrund. So mündeten 2004, als sehr große Versorgungsprobleme auf dem Ausbildungsmarkt bestanden, nur 25 % der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund erfolgreich in eine betriebliche Ausbildung ein, gegenüber 36 % der Bewerber/-innen ohne Migrationshintergrund. In den nachfolgenden Jahren erhöhte sich trotz der deutlich verbesserten Marktlage die Einmündungsquote der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund kaum, sie lag 2014 mit 27 % nur um 2 Prozentpunkte höher als 10 Jahre zuvor Schaubild A8.1.2-3 (linke Grafik). Dagegen stieg die Einmündungsquote der Bewerber/ -innen ohne Migrationshintergrund von 2004 bis 2014 immerhin um 6 Prozentpunkte auf 42 % an. Somit haben die Ungleichheiten beim Zugang zu betrieblicher Ausbildung zwischen den beiden Bewerbergruppen mit und ohne Migrationshintergrund im Laufe der Jahre noch zugenommen.
Die Einmündungsquoten in betriebliche Ausbildung unterschieden sich in den Jahren 2004 bis 2014 innerhalb der Gruppe der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund erheblich je nach Herkunftsregion Schaubild A8.1.2-3 (rechte Grafik). Vergleichsweise günstig schnitten jeweils die Bewerber/-innen osteuropäischer Herkunft bei der Suche nach einer betrieblichen Ausbildungsstelle ab: 2004 mündeten 29 % ein, 2014 waren es 32 %. Große Schwankungen sind bei der südeuropäischen Herkunftsgruppe zu verzeichnen, ihre Einmündungsquote fiel 2014 mit 24 % sogar noch niedriger aus als 10 Jahre zuvor (29 %). Den geringsten Erfolg beim Übergang in betriebliche Ausbildung hatten über alle Befragungszeitpunkte hinweg die Bewerber/-innen türkisch-arabischer Herkunft, allerdings verbesserte sich die zunächst extrem niedrige Einmündungsquote von 16 % im Jahr 2004 auf 24 % im Jahr 2014.
Die Einmündungsquoten in betriebliche Ausbildung sind für die Bewerber/-innen osteuropäischer und türkisch-arabischer Herkunft in Tabelle A8.1.2-1 auch in der Differenzierung nach Migrationserfahrung und Staatsangehörigkeit ausgewiesen.175 Für die osteuropäische Herkunftsgruppe zeigt sich ab dem Jahr 2010, dass die in Deutschland geborenen Jugendlichen (2./3. Migrationsgeneration) erheblich häufiger in betriebliche Ausbildung einmündeten als Jugendliche, die selbst (mit ihrer Familie) nach Deutschland zugewandert waren (1. Migrationsgeneration).176 Die Quoten der Bewerber/-innen osteuropäischer Herkunft ohne eigene Migrationserfahrung unterschieden sich nur noch wenig von denen der Bewerber/-innen ohne Migrationshintergrund. Eine deutsche Staatsbürgerschaft ging ebenfalls meistens mit einem größeren Einmündungserfolg in betriebliche Ausbildung einher, lediglich im Jahr 2012 wiesen Jugendliche osteuropäischer Herkunft mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit eine höhere Einmündungsquote auf.
Bei Differenzierung der türkisch-arabischen Herkunftsgruppe nach der Migrationserfahrung ergibt sich kein klares Bild: Während in den meisten Jahren kaum ein Unterschied in den Einmündungsquoten zwischen denjenigen mit und denjenigen ohne eigene Migrationserfahrung festzustellen ist, mündeten in den Jahren 2008 und 2012 in Deutschland geborene Bewerber/-innen türkisch-arabischer Herkunft (2./3. Migrationsgeneration) erheblich häufiger in betriebliche Ausbildung ein als diejenigen, die im Ausland geboren und selbst zugewandert waren (1. Migrationsgeneration). Allerdings könnte es sich dabei aufgrund der teilweise recht geringen Fallzahlen um zufällige Ergebnisse handeln. Auch im Hinblick auf die Staatsangehörigkeit ist das Ergebnis nicht eindeutig: So gab es 2012 keine Abweichung der Einmündungsquoten zwischen Bewerbern und Bewerberinnen türkisch-arabischer Herkunft mit und ohne deutscher Staatsangehörigkeit. Dagegen mündeten insbesondere im Jahr 2014 diejenigen mit deutscher Staatsbürgerschaft seltener in betriebliche Ausbildung ein als diejenigen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit; jedoch könnte es sich auch hier – bedingt durch die geringen Fallzahlen – um zufällige Ergebnisse handeln.
Schaubild A8.1.2-4: Einmündungsquoten der Bewerber/-innen in duale (betriebliche und außerbetriebliche) Ausbildung nach Migrationshintergrund bzw. Herkunftsregionen 2004 bis 2014 (in %)
Tabelle A8.1.2-2: Einmündungsquoten der Bewerber/-innen in duale (betriebliche und außerbetriebliche) Ausbildung 2004 bis 2014 differenziert nach unterschiedlichen Migrantengruppen (in %)
- Einmündung in duale (betriebliche und außerbetriebliche) Ausbildung
Über die betriebliche Ausbildung hinaus gibt es in geringerem Umfang auch außerbetriebliche Ausbildungsplätze in Berufen, in denen nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung ausgebildet wird. Die außerbetriebliche Form der dualen Ausbildung wird überwiegend öffentlich finanziert, und die Zielgruppe sind benachteiligte oder behinderte Jugendliche, die nur geringe Aussichten auf eine betriebliche Ausbildungsstelle haben. Bei Berücksichtigung der gesamten dualen (betrieblichen und außerbetrieblichen) Ausbildung fielen die Einmündungsquoten der Bewerber/-innen mit und ohne Migrationshintergrund in den Jahren 2004 bis 2014 jeweils um einige Prozentpunkte höher aus als bei alleiniger Betrachtung der betrieblichen Ausbildung Schaubild A8.1.2-4 (linke Grafik). An den Unterschieden zwischen den beiden Bewerbergruppen mit und ohne Migrationshintergrund ändert die Einbeziehung der außerbetrieblichen Ausbildung allerdings nichts: So war 2014 der Abstand zwischen ihren Einmündungsquoten bei Betrachtung der gesamten dualen Ausbildung mit 15 Prozentpunkten ebenso groß wie bei alleiniger Betrachtung der betrieblichen Ausbildung Schaubild A8.1.2-3 (linke Grafik).
Die Abweichungen im Einmündungserfolg je nach Herkunftsregion der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund blieben bei Berücksichtigung der außerbetrieblichen Ausbildung ebenfalls fast unverändert bestehen Schaubild A8.1.2-4 (rechte Grafik). So hatten Bewerber/-innen osteuropäischer Herkunft vergleichsweise gute Aussichten auf einen dualen Ausbildungsplatz, während diejenigen türkisch-arabischer Herkunft in fast allen Jahren wiederum am schlechtesten abschnitten. Zwar nahm für die Bewerber/-innen türkisch-arabischer Herkunft die Einmündungsquote in duale Ausbildung von 2004 bis 2014 mit 8 Prozentpunkten – von 19 % auf 27 % – deutlich zu. Auch ging im gleichen Zeitraum der Abstand zur Bewerbergruppe ohne Migrationshintergrund von 25 auf 20 Prozentpunkte zurück. Doch verdeutlichen diese Ergebnisse gleichzeitig auch, dass die sehr geringen Aussichten der Bewerber/-innen türkisch-arabischer Herkunft auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz durch die außerbetriebliche duale Ausbildung bei Weitem nicht genügend ausgeglichen wurden.
Die Einmündungsquoten in duale Ausbildung insgesamt sind für die Bewerber/-innen osteuropäischer sowie türkisch-arabischer Herkunft in der Differenzierung nach Migrationsgeneration bzw. Staatsangehörigkeit in Tabelle A8.1.2-2 ausgewiesen. Eindeutige Unterschiede je nach Migrationserfahrung oder Staatsangehörigkeit waren innerhalb der osteuropäischen Herkunftsgruppe bei der gesamten dualen Ausbildung – anders als bei der betrieblichen Ausbildung – nicht erkennbar. Auch innerhalb der türkisch-arabischen Herkunftsgruppe zeigten sich solche Unterschiede nicht. In einzelnen Teilgruppen der osteuropäischen bzw. türkisch-arabischen Herkunftsgruppe erhöhten sich die Einmündungsquoten durch die außerbetriebliche Ausbildung manchmal sehr stark, während in anderen Teilgruppen nur eine schwache Auswirkung erkennbar ist. Aufgrund der insgesamt sehr geringen Fallzahlen im Hinblick auf die Einmündung in außerbetriebliche Ausbildung sollten diese Ergebnisse jedoch nur mit Vorsicht interpretiert werden.
Tabelle A8.1.2-3: Einmündungswahrscheinlichkeit in betriebliche Ausbildung der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund differenziert nach unterschiedlichen Migrantengruppen 2004 bis 2014 (binäre logistische Regressionen)
Tabelle A8.1.2-4: Einmündungswahrscheinlichkeit in duale (betriebliche und außerbetriebliche) Ausbildung der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund differenziert nach unterschiedlichen Migrantengruppen 2004 bis 2014 (binäre logistische Regressionen)
Chancen einer Einmündung in betriebliche bzw. duale Berufsausbildung unter Berücksichtigung relevanter Einflussgrößen
Die Übergangschancen von Ausbildungsstellenbewerbern und -bewerberinnen werden durch vielfältige Faktoren beeinflusst, wie das von Eberhard (2012) entwickelte ressourcentheoretische Erklärungsmodell verdeutlicht. Danach hängt die Wahrscheinlichkeit, in eine betriebliche bzw. duale Ausbildung einzumünden, von den sozialen, personalen und institutionellen Ressourcen der Bewerber/-innen ab. Insbesondere ihre soziale Herkunft, ihre schulischen Qualifikationen sowie die Situation auf dem Ausbildungsmarkt in ihrer Wohnregion sind hierbei von großer Bedeutung. So wäre es z. B. denkbar, dass die geringeren Einmündungsquoten der Bewerber/ -innen osteuropäischer sowie türkisch-arabischer Herkunft in betriebliche Ausbildung im Wesentlichen auf ihre niedrigeren Schulabschlüsse im Vergleich zu den Bewerbern und Bewerberinnen ohne Migrationshintergrund zurückzuführen waren. Im Folgenden soll daher untersucht werden, ob für die Bewerber/-innen aus den unterschiedlichen Herkunftsregionen ein schlechterer Zugang zur betrieblichen bzw. dualen Berufsausbildung insgesamt auch bei Berücksichtigung wichtiger Einflussfaktoren noch erkennbar ist. Hierzu erfolgten multivariate Analysen (binäre logistische Regressionen). Diese ermöglichen, gleichzeitig verschiedenste Einflussgrößen zu kontrollieren und festzustellen, ob es dann noch einen eigenständigen Einfluss des jeweiligen Migrationshintergrunds auf den Einmündungserfolg gab.
In die Analysen wurden folgende Faktoren einbezogen, von denen bekannt ist, dass sie den Übergang in betriebliche bzw. duale Ausbildung beeinflussen:
- Geschlecht,
- Alter,
- Schulabschluss,
- Deutsch- und Mathematiknote auf dem letzten Schulzeugnis,
- absolvierte teilqualifizierende Bildungsgänge (berufsvorbereitende Maßnahmen, Berufsvorbereitungsjahr o. Ä., Einstiegsqualifizierung),
- Unterstützung durch Berufseinstiegsbegleitung (erfasst ab dem Berichtsjahr 2010),
- Altbewerberstatus (bereits in früheren Jahren um eine Ausbildungsstelle beworben),
- erschwerte Suche nach Ausbildungsstellen wegen gesundheitlicher Einschränkungen,
- berufliche Mobilität bei der Suche nach Ausbildungsstellen (in mehreren Berufen schriftlich beworben),
- regionale Mobilität bei der Suche nach Ausbildungsstellen (auch bei Betrieben beworben, die mehr als 100 km vom Wohnort entfernt lagen),
- Wohnregion (West- oder Ostdeutschland),
- Ausbildungsmarktlage in der Wohnregion (betriebliches bzw. duales Ausbildungsstellenangebot je 10 Ausbildungsinteressierten im Arbeitsagenturbezirk).
Mit den multivariaten Analysen wird somit geprüft, ob die Bewerber/-innen der unterschiedlichen Herkunftsregionen auch dann noch schlechtere Einmündungschancen hatten als Bewerber/-innen ohne Migrationshintergrund, wenn sie sich von diesen im Hinblick auf alle oben genannten Faktoren nicht unterschieden. Die Chancen der Bewerber/-innen ohne Migrationshintergrund bilden also immer die Bezugsgröße.
Einen Überblick über die Ergebnisse der Analysen zur den Chancen einer Einmündung in betriebliche bzw. duale Ausbildung insgesamt geben Tabelle A8.1.2-3 und Tabelle A8.1.2-4.177 Ausgewiesen ist hierin, ob sich in den Jahren 2004 bis 2014 die Einmündungswahrscheinlichkeiten der Bewerber/-innen der 4 Herkunftsgruppen unter Kontrolle der berücksichtigten Einflussgrößen signifikant von denen der Bewerber/-innen ohne Migrationshintergrund unterschieden haben oder nicht. Für die Bewerber/-innen osteuropäischer Herkunft sowie türkisch-arabischer Herkunft sind die entsprechenden Ergebnisse auch differenziert nach Migrationsgeneration sowie Staatsangehörigkeit ausgewiesen. Hinsichtlich der betrieblichen Ausbildung zeigt sich, dass die Gesamtgruppe der Bewerber/-innen osteuropäischer Herkunft in fast allen Jahren – mit Ausnahme von 2010 – eine signifikant geringere Einmündungswahrscheinlichkeit als Bewerber/-innen ohne Migrationshintergrund hatte. Bei einer Unterscheidung nach der Migrationserfahrung traf dies allerdings nur auf diejenigen zu, die selbst (mit ihrer Familie) nach Deutschland zugewandert waren (1. Migrationsgeneration). Die Bewerber/-innen osteuropäischer Herkunft, die in Deutschland geboren waren und somit keine eigene Migrationserfahrung hatten (2./3. Migrationsgeneration), wiesen dagegen durchgängig keine signifikant schlechteren Einmündungschancen auf. Geringere Aussichten auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz hatten in den meisten Jahren auch nur die Bewerber/-innen osteuropäischer Herkunft, die ausschließlich über eine ausländische Staatsangehörigkeit verfügten, während für diejenigen mit deutscher Staatsbürgerschaft größtenteils keine schlechteren Chancen nachweisbar waren. Werden die Einmündungswahrscheinlichkeiten bezogen auf die duale Ausbildung insgesamt betrachtet, so bestätigen sich die für die Einmündung in betriebliche Ausbildung festgestellten Ergebnisse.
Die Bewerber/-innen türkisch-arabischer Herkunft hatten in allen untersuchten Jahren eine signifikant geringere Wahrscheinlichkeit als diejenigen ohne Migrationshintergrund, in betriebliche Ausbildung einzumünden. Im Gegensatz zu Bewerberinnen und Bewerbern osteuropäischer Herkunft traf dies nicht nur auf die Gesamtgruppe zu, sondern auch für alle nach Migrationserfahrung und Staatsangehörigkeit differenzierten Teilgruppen türkisch-arabischer Herkunft.178 Die Chancen einer Einmündung in duale (betriebliche und außerbetriebliche) Ausbildung insgesamt waren für Bewerber/-innen türkisch-arabischer Herkunft ebenfalls in allen Jahren signifikant niedriger, und zwar wiederum unabhängig von Migrationsgeneration und Staatsangehörigkeit. Innerhalb der türkisch-arabischen Herkunftsgruppe war es somit nicht von entscheidender Bedeutung für den Übergang in betriebliche bzw. duale Ausbildung insgesamt, ob Bewerber/-innen in Deutschland geboren waren oder nicht bzw. die deutsche Staatsangehörigkeit besessen haben oder nicht.
Zusammenfassung und Fazit
Die Auswertungen der BA/BIBB-Bewerberbefragungen aus den Jahren 2004 bis 2014 zeigen, dass der Anteil von Jugendlichen mit Migrationshintergrund an allen gemeldeten Ausbildungsstellenbewerbern und -bewerberinnen deutlich zugenommen hat und sich gleichzeitig ihre Zusammensetzung nach Herkunftsregionen veränderte: Erheblich zurückgegangen ist der Anteil der Bewerber/ -innen osteuropäischer Herkunft, während der Anteil der Bewerber/-innen türkisch-arabischer Herkunft stark gestiegen ist. Sowohl die Bewerber/-innen osteuropäischer Herkunft als auch diejenigen türkisch-arabischer Herkunft hatten im Laufe der Zeit immer seltener eine eigene Migrationserfahrung und wiesen zunehmend häufiger eine deutsche Staatsbürgerschaft auf.
Was die Schulabschlüsse betrifft, verfügten Bewerber/ -innen mit Migrationshintergrund in allen untersuchten Jahren häufiger über maximal einen Hauptschulabschluss und hatten seltener einen mittleren oder höheren Schulabschluss erreicht als diejenigen ohne Migrationshintergrund. Während innerhalb der Bewerbergruppe mit Migrationshintergrund die Jugendlichen osteuropäischer Herkunft jeweils über vergleichsweise günstige Schulabschlüsse verfügten, fielen die Schulabschlüsse derjenigen mit türkisch-arabischer Herkunft am schlechtesten aus.
Die Suche nach einem betrieblichen Ausbildungsplatz war für Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund in den Jahren 2004 bis 2014 immer erheblich seltener erfolgreich als für Jugendliche ohne Migrationshintergrund. Trotz der verbesserten Ausbildungsmarktlage nahm die Einmündungsquote der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund im Laufe der Jahre kaum zu. Innerhalb der Bewerbergruppe mit Migrationshintergrund waren allerdings beträchtliche Unterschiede feststellbar. So mündeten Bewerber/-innen osteuropäischer Herkunft deutlich häufiger in betriebliche Ausbildung ein als diejenigen türkisch-arabischer Herkunft. Waren Bewerber/ -innen osteuropäischer Herkunft in Deutschland geboren oder besaßen sie eine deutsche Staatsangehörigkeit, fielen ihre Einmündungsquoten in betriebliche Ausbildung relativ günstig aus und unterschieden sich kaum noch von denen der Bewerber/-innen ohne Migrationshintergrund.
Auch wenn über die betriebliche Ausbildung hinaus die außerbetriebliche duale Berufsausbildung, deren Zielgruppe unter anderem benachteiligte Jugendliche sind, berücksichtigt wurde, blieben die Unterschiede im Einmündungserfolg zwischen den Bewerbern und Bewerberinnen mit Migrationshintergrund und denjenigen ohne Migrationshintergrund beträchtlich. Insbesondere die wesentlich geringeren Aussichten der Bewerber/-innen türkisch-arabischer Herkunft auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz wurden durch die außerbetriebliche Ausbildung bei Weitem nicht ausgeglichen.
Unter gleichzeitiger Berücksichtigung wichtiger übergangsrelevanter Faktoren (z. B. Schulabschluss, Schulnoten) bestätigten sich die schlechteren Einmündungschancen der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund. Selbst unter ansonsten gleichen Voraussetzungen mündeten demnach die Bewerber/-innen osteuropäischer und türkisch-arabischer Herkunft signifikant seltener in betriebliche bzw. duale Ausbildung insgesamt ein als diejenigen ohne Migrationshintergrund. Innerhalb der osteuropäischen Herkunftsgruppe ließen sich geringere Einmündungschancen allerdings nur für die Jugendlichen nachweisen, die eine eigene Migrationserfahrung hatten (1. Migrationsgeneration) oder ausschließlich über eine ausländische Staatsangehörigkeit verfügten. Diejenigen, die in Deutschland geboren waren (2./3. Migrationsgeneration) oder die deutsche Staatsbürgerschaft besaßen, wiesen dagegen in den meisten Jahren keine signifikant schlechteren Chancen auf verglichen zur Bewerbergruppe ohne Migrationshintergrund. Bei den Bewerbern und Bewerberinnen türkisch-arabischer Herkunft spielte dagegen die Zugehörigkeit zur 1. oder 2./3. Migrationsgeneration und der Besitz einer deutschen oder ausländischen Staatsangehörigkeit keine Rolle: Hier hatten alle Teilgruppen durchgängig eine signifikant geringere Einmündungschance als Bewerber/-innen ohne Migrationshintergrund.
Welches die Gründe für die Chancennachteile der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund – insbesondere derjenigen mit türkisch-arabischer Herkunft – sind, konnte bisher nicht geklärt werden. Wie vorliegende Analysen auf Basis der BA/BIBB-Bewerberbefragungen 2010 und 2012 ergaben, sind auch die zum Teil zwischen Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund abweichenden Berufsinteressen für die unterschiedlichen Chancen einer Einmündung in betriebliche Ausbildung nicht ausschlaggebend (vgl. Beicht/Walden 2015). Es ist vielmehr anzunehmen, dass es in den betrieblichen Auswahlverfahren bei der Besetzung der Ausbildungsstellen zu Benachteiligungen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund kommt, worauf verschiedene Studien hindeuten (vgl. Überblick in Beicht 2015). Obwohl die in den Jahren 2004 bis 2014 bei der BA als Ausbildungsstellenbewerber/-innen registrierten jungen Menschen mit Migrationshintergrund größtenteils ihre gesamte allgemeine Schulbildung in Deutschland erworben haben, scheinen ihre Schulabschlüsse von den Betrieben nicht so anerkannt zu werden wie die der Jugendlichen ohne Migrationshintergrund. Denn selbst bei gleichen Schulabschlüssen fielen die Einmündungsquoten in betriebliche Ausbildung der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund in den Jahren 2004 bis 2014 erheblich geringer aus als bei denjenigen ohne Migrationshintergrund (vgl. Beicht 2016).
(Ursula Beicht, Verena Eberhard)
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169
Hier ist nochmals darauf hinzuweisen, dass Angaben zu den Eltern in den BA/BIBB-Bewerberbefragungen aus Datenschutzgründen nicht erhoben werden dürfen. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, die in Deutschland geborenen Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund nach der 2. und 3. Migrationsgeneration zu differenzieren, also danach, ob ihre Eltern oder bereits ihre Großeltern nach Deutschland zuwanderten.
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170
Gemeint sind hier immer die Vermittlungsjahre, die jeweils am 1. Oktober des Vorjahres begannen und bis 30. September des genannten Jahres dauerten.
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171
Berücksichtigt wurden hier alle Mitgliedstaaten der Arabischen Liga.
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172
Eine Herkunft aus osteuropäischen bzw. GUS-Staaten wird hier und im Folgenden aus Vereinfachungsgründen als „osteuropäische Herkunft“ bezeichnet.
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173
Mitglieder von (Spät-)Aussiedlerfamilien erhielten in der Regel direkt mit ihrer Zuwanderung nach Deutschland auch die deutsche Staatsangehörigkeit.
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174
Im Jahr 2014 waren die in der Befragung erreichten Fallzahlen in einzelnen Teilgruppen der Bewerber/ -innen türkisch-arabischer Herkunft zu gering, daher werden hier die Ergebnisse für 2012 berichtet.
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175
Es ist zu beachten, dass bei einer Differenzierung der Bewerber/-innen osteuropäischer und türkisch-arabischer Herkunft nach Migrationserfahrung oder Staatsangehörigkeit die Gruppengrößen teilweise relativ klein ausfielen. Generell ist das ermittelte Ergebnis für eine Gruppe umso unsicherer, je weniger Fälle für die Auswertung zur Verfügung standen. Aufgrund der teilweise sehr geringen Fallzahlen könnte es sich bei Veränderungen z. B. zwischen einzelnen Jahren um zufällige Ergebnisse handeln. Betrug die in der Befragung erreichte Fallzahl in einer Gruppe nur 30 oder weniger, werden hier keine Werte ausgewiesen, da diese als zu unsicher anzusehen sind.
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176
In den Jahren 2004 bis 2008 war der Anteil der in Deutschland geborenen Bewerber/-innen osteuropäischer Herkunft noch sehr gering.
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177
Die genauen Ergebnisse der binären logistischen Regressionsmodelle sind in Tabelle A8.1.2-5 Internet bis Tabelle A8.1.2-8 Internet ausgewiesen.
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178
Das nicht signifikante Ergebnis für die Teilgruppe der Bewerber/-innen türkisch-arabischer Herkunft mit eigener Migrationserfahrung im Jahr 2014 ist auf eine sehr geringe Fallzahl zurückzuführen.