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Im dualen Berufsausbildungssystem haben Auszubildende nach § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) gegenüber ihrem Ausbildungsbetrieb einen rechtlichen Anspruch auf eine angemessene und mit jedem Ausbildungsjahr ansteigende Vergütung. Die Vergütung hat für die Auszubildenden 2  Funktionen: Zum einen soll sie spürbar zur Deckung der Lebenshaltungskosten beitragen und zum anderen eine Entlohnung für die während der Ausbildung im Betrieb geleisteten produktiven Arbeiten darstellen. Die Vergütungen sind somit für die Auszubildenden von großer finanzieller Bedeutung. Gleichzeitig haben sie für die Ausbildungsbetriebe eine erhebliche Auswirkung auf die Ausbildungskosten. Insgesamt bilden die Personalkosten der Auszubildenden bei der Durchführung der betrieblichen Berufsausbildung den größten Kostenfaktor, sie nehmen einen Anteil von 62 % der Bruttoausbildungskosten ein (vgl. Schönfeld u. a. 2016). Durchschnittlich 45 % entfallen dabei allein auf die Ausbildungsvergütungen und weitere 17 % auf die gesetzlichen, tariflichen und freiwilligen Sozialleistungen für die Auszubildenden.

Bedeutung der tariflichen Vereinbarungen zu den Ausbildungsvergütungen

In weiten Teilen der Wirtschaft schließen die Tarifpartner (Arbeitgeber und Gewerkschaften) Vereinbarungen über die Ausbildungsvergütungen ab. Die tariflichen Regelungen werden meistens für einen bestimmten Wirtschaftszweig in einer bestimmten Region (Tarifre­gion) getroffen.187 Tarifgebundene Betriebe188 müssen ihren Auszubildenden mindestens die in ihrem Wirtschaftszweig und ihrer Region tariflich festgelegten Beträge zahlen; niedrigere Vergütungen sind dann unzulässig, übertarifliche Zuschläge aber möglich. Betriebe ohne Tarifbindung können dagegen die in ihrem Wirtschaftszweig und ihrer Region geltenden tariflichen Ausbildungsvergütungen deutlich unterschreiten, und zwar nach derzeitiger Rechtsprechung um bis zu 20 %. Allerdings zahlen auch nicht tarifgebundene Betriebe häufig freiwillig die tariflichen Vergütungssätze. Daher werden die Vergütungszahlungen in der betrieblichen Berufsausbildung nach wie vor relativ stark durch die tariflichen Regelungen bestimmt, obwohl die Tarifbindung der Betriebe in den alten Ländern seit Mitte der 1990er-Jahre deutlich abgenommen hat (vgl. Ellguth/Kohaut 2016). In den neuen Ländern ist die Tarifbindung schon immer viel schwächer ausgeprägt gewesen (vgl. Ellguth/Kohaut 2016), daher liegt dort die Höhe der tatsächlich gezahlten Ausbildungsvergütungen auch häufiger unter dem Tarifniveau als in den alten Ländern (vgl. Beicht/Walden 2012).

BIBB-Auswertung der tariflichen Ausbildungsvergütungen

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) beobachtet und analysiert seit dem Jahr 1976 die Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen in den alten Ländern und seit dem Jahr 1992 auch in den neuen Ländern. Zu diesem Zweck wird jährlich zum Stand 1. Oktober eine Auswertung der aktuellen tariflichen Ausbildungsvergütungen durchgeführt. Einbezogen sind dabei derzeit rund 450 Vergütungsvereinbarungen aus den gemessen an den Beschäftigtenzahlen größten Tarifbereichen Deutschlands. Die Angaben werden jeweils vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus dem dort geführten Tarifregister zusammengestellt. Auf dieser Datengrundlage berechnet das BIBB Vergütungsdurchschnitte für stärker besetzte Ausbildungsberufe, und zwar getrennt nach alten und neuen Ländern. 2016 wurden 181 Berufe in den alten Ländern und 151 Berufe in den neuen Ländern berücksichtigt. In diesen Berufen waren insgesamt 89 % aller Auszubildenden vertreten (alte Länder: 90 %, neue Länder: 81 %).

Die Höhe der tariflichen Ausbildungsvergütungen unterscheidet sich zwischen den Wirtschaftszweigen ganz beträchtlich. Zudem werden innerhalb der Wirtschaftszweige meistens unterschiedliche Regelungen für die einzelnen Tarifregionen getroffen, die regionalen Abweichungen in der Vergütungshöhe fallen allerdings weniger stark aus. Die Tarifregionen, in welche die Wirtschaftszweige untergliedert sind, umfassen in der Regel entweder West- bzw. Ostdeutschland oder einzelne Bundesländer bzw. Gruppen von Ländern. Nur in relativ wenigen Wirtschaftszweigen gibt es keinerlei regionale Unterschiede in den tariflichen Ausbildungsvergütungen. Innerhalb eines Tarifbereichs (d. h. einer Tarif­region eines Wirtschaftsbereichs) werden in der Regel für alle Auszubildenden – unabhängig vom Ausbildungsberuf – einheitliche monatliche Vergütungssätze für die einzelnen Ausbildungsjahre festgelegt. Der Auswertung des BIBB, in der berufsspezifische Vergütungsdurchschnitte ermittelt werden, liegt eine Zuordnung von Ausbildungsberufen zu denjenigen Wirtschaftszweigen bzw. Tarifbereichen zugrunde, in denen sie schwerpunktmäßig bzw. typischerweise ausgebildet werden (zur Methode vgl. Beicht 2011). Pro Ausbildungsberuf wird ein Durchschnitt über die tariflichen Vergütungssätze der jeweils zugeordneten Tarifbereiche berechnet. Anschließend werden auf Basis der berufsspezifischen Vergütungsdurchschnitte weitere Durchschnittswerte, z. B. für die einzelnen Ausbildungsbereiche, gebildet, wobei die jeweiligen Berufe immer mit dem Gewicht ihrer Auszubildendenzahlen in die Berechnungen eingehen. Seit 2016 werden die für die alten und neuen Länder getrennt ermittelten Durchschnittsbeträge (pro Ausbildungsberuf, Ausbildungsbereich u. a.) anschließend auch noch zu Vergütungsdurchschnitten bezogen auf das gesamte Bundesgebiet zusammengefasst.

Anstieg und Strukturen der Ausbildungs­vergütungen 2016

In den alten Ländern betrugen die tariflichen Ausbildungsvergütungen 2016 im Durchschnitt 859 € pro Monat.189 Sie erhöhten sich damit um 3,2 % gegenüber dem Vorjahr.190 Die Anhebung fiel prozentual schwächer aus als 2015 mit 3,7 %. In den neuen Ländern stieg der monatliche Vergütungsdurchschnitt um 4,9 % auf 807 € und somit stärker als im Jahr zuvor mit 4,3 %. Der Abstand zum westdeutschen Tarifniveau hat sich 2016 damit verringert: Es wurden nun in den neuen Ländern 94 % der westlichen Vergütungshöhe erreicht (2015: 92 %). Bezogen auf das gesamte Bundesgebiet lag der Durchschnitt der tariflichen Ausbildungsvergütungen 2016 bei 854 € pro Monat. Dies bedeutete eine Zunahme um 3,4 % gegenüber dem Vorjahr.

Bei Betrachtung der längerfristigen Entwicklung zeigen sich erhebliche Schwankungen des jährlichen Anstiegs der tariflichen Ausbildungsvergütungen Schaubild A9.1-1.191 In den letzten Jahren nahmen in den alten Ländern die Vergütungen im Durchschnitt vergleichsweise stark zu. Die jährliche Steigerungsrate, die sich zwischen 2012 und 2014 jeweils über 4,0 % bewegte, sank allerdings bereits 2015 wieder unter 4,0 %. In den Jahren zuvor, insbesondere ab 1996, war die Anhebung der Ausbildungsvergütungen immer deutlich schwächer ausgefallen. In den neuen Ländern wurden in den letzten Jahren meist noch höhere Steigerungsraten erreicht als in den alten Ländern: 2009 sowie von 2011 bis 2013 betrugen sie jährlich 4,9 % bzw. 5,0 %, 2014 bis 2016 war die prozentuale Erhöhung zwar schwächer, bewegte sich aber immer noch über 4,0 %. Zuvor gab es auch in den neuen Ländern seit 1996 keinen ähnlich hohen Zuwachs mehr, in einzelnen Jahren (1997 und 1999) war der Vergütungsdurchschnitt hier sogar gesunken. Die Annäherung an das westdeutsche Vergütungsniveau, die zeitweise sogar rückläufig war, verstärkte sich ab 2009 wieder deutlich. Während beispielsweise 2006 die tariflichen Ausbildungsvergütungen in den neuen Ländern erst 85 % der westlichen Höhe erreichten, fehlten 2016 mit 94 % nur noch 6 Prozentpunkte bis zur völligen Angleichung.

Die durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen unterschieden sich 2016 beträchtlich zwischen den einzelnen Ausbildungsberufen.192 In den Berufen des Bauhauptgewerbes (zum Beispiel Maurer/-in) waren – mit monatlich 1.042 € im Gesamtdurchschnitt – sehr hohe Vergütungen tariflich vereinbart. In den alten Ländern fielen sie allerdings mit durchschnittlich 1.090 € erheblich höher aus als in den neuen Ländern mit 897 €. Sehr hoch lagen die tariflichen Vergütungsdurchschnitte beispielsweise auch in den Berufen Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen (einheitlich: 1.028 €), Mechatroniker/-in (gesamt: 1.023 €, alte Länder: 1.027 €, neue Länder: 1.005 €) und Medientechnologe/-technologin Druck (einheitlich: 963 €). Eher niedrig waren die tariflichen Vergütungsdurchschnitte 2016 zum Beispiel in den Berufen Maler/-in und Lackierer/-in (einheitlich: 670 €), Bäcker/-in (einheitlich: 618 €), Florist/-in (einheitlich: 587 €) sowie Schornsteinfeger/-in (einheitlich: 495 €).

Zwischen den Ausbildungsbereichen gab es 2016 ebenfalls große Unterschiede im Niveau der Ausbildungsvergütungen. Insgesamt waren im öffentlichen Dienst im Durchschnitt die höchsten Vergütungen tariflich vereinbart, eine Abweichung zwischen alten und neuen Ländern trat hier nicht mehr auf Schaubild A9.1-2. Ebenfalls sehr hoch lag der Gesamtvergütungsdurchschnitt in Industrie und Handel, allerdings fiel der Durchschnittsbetrag in den alten Ländern noch deutlich höher aus als in den neuen Ländern, in denen erst 92 % der westlichen Vergütungshöhe zu verzeichnen waren. Ein insgesamt eher niedriges Vergütungsniveau war bei den freien Berufen, in der Landwirtschaft und im Handwerk festzustellen. Während bei den freien Berufen in den neuen Ländern aber bereits 97 % der Vergütungshöhe der alten Länder erreicht wurden, war der Ost-West-Unterschied in der Landwirtschaft (neue Länder: 85 %) und im Handwerk (neue Länder: 91 %) deutlich größer. Bei den Durchschnittswerten für die Ausbildungsbereiche ist zu berücksichtigen, dass vor allem innerhalb von Industrie und Handel sowie Handwerk die Vergütungen der einzelnen Berufe stark differieren. Dagegen sind die Vergütungsunterschiede innerhalb der kleineren Ausbildungsbereiche, die wesentlich weniger Berufe umfassen, viel geringer.

Insgesamt verteilten sich die berufsspezifischen Ausbildungsvergütungen im Jahr 2016 in Deutschland wie folgt: 20 % der Auszubildenden kamen auf hohe monatliche Beträge von 1.000 € und mehr. Für 62 % bewegten sich die Vergütungen zwischen 700 € und unter 1.000 €. Relativ gering waren die Beträge für 18 % der Auszubildenden mit weniger als 700 €. In den neuen Ländern ist aufgrund des im Vergleich zu den alten Ländern niedrigeren Vergütungsniveaus eine ungünstigere Verteilung zu verzeichnen als im gesamten Bundesgebiet.193 Für nur 14 % der Auszubildenden gab es in den neuen Ländern hohe Vergütungen von 1.000 € und mehr. Für 55 % lagen die Vergütungen zwischen 700 € und unter 1.000 €. 31 % der Auszubildenden erhielten Vergütungen von weniger als 700 €.

Unterschiede in der Vergütungshöhe waren 2016 auch zwischen männlichen und weiblichen Auszubildenden festzustellen. Im gesamten Bundesgebiet betrugen die durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen für junge Männer 864 € pro Monat, für junge Frauen lagen sie mit 836 € um 3,2 % niedriger. Etwas geringer als im deutschen Gesamtdurchschnitt fiel der Abstand in den neuen Ländern aus. Männliche Auszubildende erreichten dort durchschnittlich 814 €, weibliche Auszubildende 793 € und damit 2,6 % weniger. Die abweichenden Vergütungsdurchschnitte resultierten dabei ausschließlich daraus, dass junge Männer schwerpunktmäßig in anderen Berufen ausgebildet wurden als junge Frauen. In Berufen, in denen fast ausschließlich junge Männer vertreten waren, fielen die Ausbildungsvergütungen häufig relativ hoch aus. Umgekehrt lagen in einigen Berufen, in denen weit überwiegend junge Frauen ausgebildet wurden, die Vergütungen eher niedrig.

Bei allen bisher genannten Beträgen handelte es sich jeweils um die durchschnittlichen tariflichen Vergütungen während der gesamten in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer der Berufe. Für die einzelnen Ausbildungsjahre wurden 2016 folgende monatliche Durchschnittswerte bezogen auf das gesamte Bundesgebiet ermittelt: Im 1. Ausbildungsjahr betrugen sie 772 €, im 2. Jahr 848 €, im 3. Jahr 937 € und im 4. Jahr 972 €. In den neuen Ländern ergaben sich für das 1. Ausbildungsjahr durchschnittlich 727 €, für das 2. Jahr 802 €, für das 3. Jahr 882 € und für das 4. Jahr 955 € pro Monat.194

Schaubild A9.1-1: Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen von 1992 bis 2016

Schaubild A9.1-2: Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2016 nach Ausbildungsbereichen

Anstieg der Ausbildungsvergütungen 2005 bis 2015 vor dem Hintergrund der Lohn- und Gehaltsentwicklung sowie der Preissteigerung

Im Folgenden wird die Entwicklung der tariflichen Aus­bildungsvergütungen mit der tariflichen Lohn- und Ge­haltsentwicklung der Arbeitnehmer verglichen und der Vergütungsanstieg unter Berücksichtigung der stattgefundenen Preisentwicklung betrachtet Tabelle A9.1-1. Im Zeitraum von 2005 bis 2015 erhöhten sich die durch­schnittlichen Ausbildungsvergütungen in den alten Ländern um insgesamt 33,5 %, in den neuen Ländern lag der entsprechende Gesamtanstieg bei 45,4 %. Bezogen auf das gesamte Bundesgebiet betrug die Steigerung 36,1 %. Der allgemeine Lohn- und Gehaltsanstieg lässt sich für den betreffenden Zeitraum anhand der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Indizes der tariflichen Monatsverdienste der Arbeitnehmer195 feststellen. Demnach fiel in den alten Ländern die Gesamtsteigerungsrate bei den Ausbildungsvergütungen von 2005 bis 2015 um 8,6 Prozentpunkte höher aus als bei den Verdiensten der Arbeitnehmer (24,9%). Vor allem ab 2011 wurden hier die Ausbildungsvergütungen prozentual merklich stärker erhöht als die Arbeitnehmerverdienste. In den neuen Ländern nahmen die Vergütungen der Auszubildenden von 2005 bis 2015 sogar um 17,6 Prozentpunkte mehr zu als die Arbeitnehmerverdienste (27,8 %). In allen Jahren – mit Ausnahme von 2008 – war die Verdienstentwicklung für die Auszubildenden dort deutlich günstiger als für die Arbeitnehmer. Im gesamten Bundesgebiet wurden die tariflichen Ausbildungsvergütungen von 2005 bis 2015 um 10,8 Prozentpunkte stärker angehoben als die Tarifverdienste der Arbeitnehmer (25,3 %).

Tabelle A9.1-1: Nominaler und realer Anstieg der tariflichen Ausbildungsvergütungen (AV) sowie nominaler Anstieg der Tarifverdienste von 2005 bis 2015

Bei den bisher genannten Steigerungsraten handelte es sich immer um die nominalen Erhöhungen. Der reale Zuwachs, d. h. der tatsächliche Zugewinn an Kaufkraft, ergibt sich erst nach Herausrechnung der Preissteigerung. Hierfür wird der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex (Gesamtindex für Deutschland) herangezogen. Danach stiegen die Verbraucherpreise in Deutschland von 2005 bis 2015196 um insgesamt 15,6 % an. In den alten Ländern betrug die reale Erhöhung der tariflichen Ausbildungsvergütungen in dieser Zeitspanne somit 17,9 %. In den neuen Ländern gab es mit einem Plus von 29,8 % einen deutlich stärkeren prozentualen Realanstieg, allerdings basierend auf einem erheblich niedrigeren Ausgangsniveau der Vergütungen als in den alten Ländern. Bezogen auf das gesamte Bundesgebiet lag der reale Zuwachs der tariflichen Ausbildungsvergütungen in den Jahren 2005 bis 2015 bei 20,5 %.

(Ursula Beicht)

  • 187

    Insbesondere im Handwerk sowie im Dienstleistungssektor gibt es Wirtschaftszweige, in denen die Ausbildungsvergütungen nicht in allen, sondern nur in einzelnen Regionen Deutschlands tariflich geregelt sind oder in denen überhaupt keine tariflichen Vergütungsvereinbarungen abgeschlossen werden. 

  • 188

    Eine Tarifbindung liegt in der Regel dann vor, wenn der Betrieb dem tarifschließenden Arbeitgeberverband eines Wirtschaftszweigs angehört oder wenn für den Betrieb ein gesonderter Firmentarifvertrag abgeschlossen wurde. In eher seltenen Fällen werden Tarifvereinbarungen in einem Wirtschaftszweig durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemein verbindlich erklärt, dann gelten die tariflichen Regelungen ohne Ausnahme für alle Betriebe des betreffenden Bereichs. 

  • 189

    Zu beachten ist, dass die tariflichen Ausbildungsvergütungen nicht in der aus öffentlichen Mitteln finanzierten außerbetrieblichen Berufsausbildung in BBiG/HwO-Berufen gelten. Dort erhalten die Auszubildenden in der Regel wesentlich niedrigere Vergütungen, die gesetzlich bzw. durch Verordnung festgelegt werden.

  • 190

    Die tariflichen Ausbildungsvergütungen stellen für die Auszubildenden Bruttobeträge dar. In den meisten Fällen wurde der Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung von der Ausbildungsvergütung abgezogen. Lag die Vergütung allerdings nicht höher als 325 €, galt der Auszubildende als Geringverdiener, und der Ausbildungsbetrieb musste die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) übernehmen. Bei relativ hohen Ausbildungsvergütungen erfolgte gegebenenfalls auch ein Lohnsteuerabzug von der Ausbildungsvergütung.

  • 191

    Zur Langzeitentwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen von 1976 bis 2010 vgl. auch Beicht 2011. 

  • 192

    Eine Gesamtübersicht mit den Ergebnissen für alle 2016 in der Auswertung der tariflichen Ausbildungsvergütungen berücksichtigten Ausbildungsberufe ist abrufbar unter www.bibb.de/de/12209.php

  • 193

    Die für das gesamte Bundesgebiet ermittelte Vergütungshöhe wird sehr stark vom Vergütungsniveau in Westdeutschland geprägt, da dort der allergrößte Teil der Auszubildenden vertreten ist. Daher wird hier und nachfolgend auf die westdeutschen Ergebnisse nicht gesondert eingegangen. 

  • 194

    Zu beachten ist, dass in die Vergütungsdurchschnitte des 4. Ausbildungsjahres jeweils nur die relativ wenigen Berufe mit einer dreieinhalbjährigen Ausbildungsdauer eingingen. 

  • 195

    Für 2016 lagen diese Angaben noch nicht vor. 

  • 196

    Für 2016 lagen diese Angaben ebenfalls noch nicht vor. Die Verbraucherpreisindizes werden vom Statistischen Bundesamt nicht in der Differenzierung nach alten und neuen Ländern ermittelt.