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Beschäftigungsformen, die in einer oder mehreren Dimensionen von einem dauerhaften Vollzeitarbeitsverhältnis („Normalarbeitsverhältnis“) abweichen, werden als atypische Beschäftigungsformen bezeichnet. Im Jahr 2015 war jede/-r fünfte Erwerbstätige (20,8 %) atypisch beschäftigt (vgl. Statistisches Bundesamt 2016i). Hierzu zählen im Einzelnen (nicht überschneidungsfrei): Teilzeitbeschäftigte (13,4 %), geringfügig Beschäftigte (6,5 %), befristet Beschäftigte (7,0 %) sowie Beschäftigte in Leih- bzw. Zeitarbeit (1,8 %), wobei der Zuwachs an Leiharbeitsverhältnissen und befristeter Beschäftigung seit 2010 stagniert (8,1 % bzw. 2,1 %).219

Die Arbeitsplatzsicherheit hat unter Beschäftigten in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern eine sehr hohe Bedeutung (vgl. Lehweß-Litzmann 2012). Im Fokus dieses Beitrags steht daher die „unsichere“ Erwerbstätigkeit, die im Kern befristete Beschäftigungsverhältnisse und Leiharbeitsverhältnisse umfasst. Aber auch unbefristete Beschäftigung ist nicht automatisch stabil, und auch Selbstständige können dem Risiko einer Betriebsschließung ausgesetzt und damit unsicher erwerbstätig sein. Unsichere Beschäftigung ist dabei nicht mit atypischer oder prekärer Beschäftigung pauschal gleichzusetzen.220 In diesem Beitrag werden die Strukturen unsicherer Erwerbstätigkeit bei Personen mit dualer Berufsausbildung sowie das Ausmaß von unsicherer Erwerbstätigkeit im Vergleich zu anderen Qualifikationsgruppen betrachtet. Datengrundlage für die folgenden Analysen ist die BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012.

BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012 (ETB 2012)

Die BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012 ist eine Repräsentativbefragung unter 20.036 Erwerbstätigen in Deutschland, die gemeinsam vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) durchgeführt wurde (vgl. Hall/Siefer/Tiemann 2015, doi:10.7803/501.12.1.1.40). Die Daten wurden über computergestützte telefonische Interviews (CATI) im Zeitraum von Anfang Oktober 2011 bis Ende März 2012 von TNS Infratest Sozialforschung München erhoben. Die Auswahl der Telefonnummern basierte auf einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren (Gabler-Häder-Verfahren), das sicherstellt, dass die Stichprobe repräsentativ angelegt ist. Grundgesamtheit sind Erwerbstätige ab 15 Jahren (ohne Auszubildende). Als Erwerbstätigkeit gilt dabei eine bezahlte Tätigkeit von regelmäßig mindestens 10 Stunden pro Woche („Kernerwerbstätige“). Die Daten wurden durch Gewichtung nach zentralen Merkmalen auf Basis des Mikrozensus 2011 an die Strukturen der Grundgesamtheit angepasst. Details zur Feldphase und eine Ausschöpfungsübersicht sind dem BIBB-FDZ Daten- und Methodenbericht zur ETB 2012 zu entnehmen (vgl. Rohrbach-Schmidt/Hall 2013, www.bibb.de/arbeit-im-wandel).

Als „unsicher“ werden folgende Erwerbstätigkeiten definiert: temporäre Beschäftigungsverhältnisse, die nicht auf Dauer angelegt sind wie befristete Beschäftigungsverhältnisse von Angestellten und Arbeitern/Arbeiterinnen und Leiharbeitsverhältnisse (Zeitarbeit), unbefristete Beschäftigungsverhältnisse von Angestellten und Arbeitern/Arbeiterinnen, die mit einem hohen subjektiven Entlassungsrisiko verbunden sind, Beschäftigungsverhältnisse in freier Mitarbeit (die ebenfalls eine geringe Planungssicherheit aufweisen) sowie Erwerbstätigkeiten von Selbstständigen und Freiberuflern, die eine hohe Gefahr sehen, ihren Betrieb schließen zu müssen. Beamtenverhältnisse werden per se als sicher angesehen.221

Indikatoren für unsichere Erwerbstätigkeit (ETB 2012)

Arbeiter/-innen und Angestellte (Befristung oder Leih­arbeit):

„Sind Sie bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt, die Sie an andere Unternehmen vermittelt?“

„Sind Sie gegenwärtig in einem befristeten oder in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis?“

-> Befragte, die bei einer Zeitarbeitsfirma befristet beschäftigt sind, wurden der Kategorie „Zeitarbeit“ zugerechnet.

Unbefristet beschäftigte Arbeiter/-innen und Angestellte:

„Wie hoch schätzen Sie die Gefahr ein, dass Sie in nächster Zeit vom Betrieb entlassen werden?“*

Selbstständige/-r, Freiberufler/-in:

„Wie hoch schätzen Sie die Gefahr ein, dass Sie in nächster Zeit Ihren Betrieb schließen müssen?“*

* Die Befragten hatten die Antwortkategorien „sehr hoch“, „hoch“, „eher gering“ und „überhaupt keine Gefahr“ zur Auswahl. Eine hohe Gefahr umfasst die Kate­gorien sehr hoch und hoch.

In die nachfolgenden Analysen werden Kernerwerbstätige einbezogen, die zwischen 20 und 65 Jahre alt sind und eine duale Ausbildung als ihren höchsten beruflichen Abschluss angegeben haben (im Falle von mehreren Berufsausbildungen wurde die letzte Ausbildung herangezogen). Fälle mit fehlenden Angaben in den relevanten Variablen wurden von der Auswertung ausgeschlossen.

Unsichere Erwerbstätigkeit nach soziostrukturellen Merkmalen 2012

Im Jahr 2012 waren 15,6 % der Erwerbstätigen mit dualer Berufsausbildung „unsicher“ erwerbstätig Tabelle A10.3-1. Darunter befanden sich in erster Linie befristete Beschäftigungsverhältnisse (8,9 %), gefolgt von unbefristet Beschäftigten, die die Entlassungsgefahr als hoch bis sehr hoch einschätzten (3,2 %), und Beschäftigten in Zeitarbeit (2,8 %). Selbstständige und Freiberufler, die eine hohe bis sehr hohe „Betriebsschließungsgefahr“ sahen, machten nur einen geringen Teil der unsicheren Erwerbstätigkeit aus (0,4 %). Unsichere Erwerbstätigkeit traf dabei Männer wie Frauen mit Berufsausbildung gleichermaßen (15,5 % vs. 15,6 %). In Ostdeutschland war unsichere Erwerbstätigkeit häufiger verbreitet als in Westdeutschland (19,8 % vs. 14,6 %), dies gilt insbesondere für befristete Beschäftigungsverhältnisse (10,9 % vs. 8,4 %) und Leiharbeitsverhältnisse (4,3 % vs. 2,4 %). Personen mit Hauptschulabschluss bzw. mittlerem Abschluss gingen häufiger einer unsicheren Erwerbstätigkeit nach (15,8 % bzw. 15,7 %) als Personen mit Hochschulreife/Abitur (14,9 %). Wird nach dem Alter differenziert, zeigen sich bei jüngeren Erwerbstätigen mit dualer Berufsausbildung (20 bis 34  Jahre) deutlich höhere Quoten unsicherer Erwerbstätigkeit (23,3 %) als bei älteren (12,8 %). Die jüngeren Erwerbstätigen mit dualer Berufsausbildung arbeiteten überdurchschnittlich oft in befristeten Beschäftigungsverhältnissen (15,9 % vs. 6,3 %), wohingegen ältere Erwerbstätige häufiger als jüngere unbefristet unsicher (mit hoher Entlassungsgefahr) beschäftigt waren (3,6 % vs. 2,3 %) Tabelle A10.3-1.

Ob die hohe Verbreitung unsicherer Erwerbstätigkeit unter den 20- bis 34-Jährigen mit generellen „Problemen“ beim Berufseinstieg zusammenhängt oder auf zunehmende Unsicherheiten am Arbeitsmarkt zurückzuführen ist, kann mit der ETB 2012 alleine nicht beantwortet werden. Zur Darstellung der Entwicklung im Zeitverlauf werden 2 weitere Erwerbstätigenbefragungen des BIBB herangezogen, die auf einer vergleichbaren Konzeption basieren wie die ETB 2012: die BIBB/IAB-Erhebung 1999 und die ETB 2006.

Unsichere Erwerbstätigkeit nach Alter 1999, 2006 und 2012

Im Vergleich zum Jahr 1999 zeigt sich ein Rückgang der unsicheren Erwerbstätigkeit unter Erwerbstätigen mit dualer Berufsausbildung (höchster Abschluss) – hier nur Arbeiter/-innen und Angestellte Schaubild A10.3-1. Waren 1999 und 2006 jeweils 18,9 % unsicher erwerbs­tätig, so waren es 2012 nur noch 16,1 %. Dabei zeigen sich im Zeitverlauf steigende Quoten für befristete Beschäftigungen und Beschäftigungen in Zeitarbeit und stark rückläufige Quoten unsicherer Erwerbstätigkeit bei unbefristet Be­schäftigten.222 Diese Entwicklungen verlaufen für jüngere und ältere Beschäftigte mit Berufsausbildung keineswegs gleich. Bei Jüngeren ist eine starke Zunahme befristeter Beschäftigungsverhältnisse von 10,4 % im Jahr 1999 auf 16,7 % im Jahr 2012 festzustellen, Leiharbeitsverhältnisse wuchsen im gleichen Zeitraum von 0,9 % auf 4,9 %. Trotz rückläufiger „gefühlter“ Unsicherheit unter unbefristet beschäftigten Angestellten und Arbeitern/Arbeiterinnen mit Berufsausbildung (höchster Abschluss) im Alter von 20 bis 65 Jahren ist die Quote unsicherer Erwerbstätigkeit unter jüngeren Angestellten und Arbeitern/Arbeiterinnen mit dualer Berufsausbildung insgesamt von 21,1 % im Jahr 1999 auf 24,0 % im Jahr 2012 angestiegen. Unter den älteren Angestellten und Arbeitern/Arbeiterinnen mit Berufsausbildung ist die Quote unsicherer Erwerbstätigkeit hingegen von 17,8 % im Jahr 1999 auf 13,0 % im Jahr 2012 gesunken, wobei Leiharbeitsverhältnisse auch unter den Älteren von 1999 (0,8 %) auf 2012 (2,3 %) stark angestiegen sind. 

Tabelle A10.3-1: Unsichere Erwerbstätigkeit bei Personen mit dualer Berufsausbildung nach sozialstrukturellen Merkmalen (in %)

Schaubild A10.3-1: Unsichere Erwerbstätigkeit bei Angestellten und Arbeitern/Arbeiterinnen mit dualer Berufsausbildung 1999, 2006 und 2012 (in %)

Unsichere Erwerbstätigkeit und Einkommen 2012

Geht eine temporäre Beschäftigungsform wie Leih-/Zeitarbeit oder Befristung mit Niedriglohn einher, dann spricht man von prekärer Beschäftigung (vgl. Maier/Dorau 2010). Als Niedriglohn gilt nach der (relativen) Definition der OECD ein Bruttolohn, der unterhalb von zwei Dritteln des mittleren Bruttolohns (Median) liegt. Im Jahr 2012 arbeiteten in Deutschland insgesamt 24,6 % aller abhängig Beschäftigten für einen Stundenlohn unterhalb der Niedriglohnschwelle von 9,4 € pro Stunde (Kalina/Weinkopf 2015). Der Niedriglohnanteil auf Basis des Bruttostundenlohns liegt in der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012 für abhängig Beschäftigte (Kernerwerbstätige) bei 23,1 %. Ersetzt man fehlende Einkommensangaben mithilfe eines Schätzverfahrens (zum Verfahren der „Imputation“ vgl. Alda/Rohrbach-Schmidt 2011), sinkt der Anteil auf 18,5 %.

Berechnung des Niedriglohnanteils in der ETB 2012

Der individuelle Bruttostundenlohn wurde in der ETB 2012 auf Basis des Bruttomonatsverdienstes geteilt durch die tatsächlich geleistete Wochenarbeitszeit berechnet, wobei die Wochenstunden auf Monatsstunden mit dem Faktor  4,35 umgerechnet wurden. Im Falle einer Abgeltung der Über­stunden durch Freizeitausgleich wurde für abhängig Beschäftigte die tatsächliche Arbeitszeit durch die vereinbarte Arbeitszeit ersetzt.

Der Niedriglohnanteil für abhängig Beschäftigte (Kernerwerbstätige) liegt in der ETB bei einer Niedriglohnschwelle von 9,4 € pro Stunde bei 23,1 %.223 Werden zusätzlich die imputierten Einkommensangaben herangezogen (rund 20 % der Befragten haben keine Angabe zum Einkommen gemacht, insbesondere Personen mit überdurchschnittlichen Einkommen), dann liegt der Niedriglohnanteil bei 18,5 %. Die durchschnittliche Quote von 18,5 % wird hier zum Vergleich herangezogen.

In Tabelle A10.3-2 sind die Niedriglohnquote, das mittlere Bruttostundeneinkommen und die Einkommenszufriedenheit für Beschäftigte mit Berufsausbildung in unsicheren und sicheren Beschäftigungsverhältnissen gegenübergestellt. Unsichere Beschäftigung geht deutlich mit einem geringeren Einkommen einher: Das mittlere Bruttostundeneinkommen (Median) lag 2012 bei sicher Beschäftigten mit 14,3 € deutlich über dem Einkommen von unsicher Beschäftigten (10,8 €), und der Anteil der unsicher Beschäftigten, die Niedriglohn beziehen (38,2 %), lag um 20,2 Prozentpunkte höher als bei sicher Beschäftigten (18,0 %).224 Die Analysen bestätigen auch den bekannten Befund, dass Niedriglohnbeschäftigung nicht geschlechtsneutral ist. Der Anteil der Frauen mit Berufsausbildung, die Niedriglohn erhalten, war in sicherer Erwerbstätigkeit um 17,2 Prozentpunkte höher als bei Männern (28,1 % vs. 10,9 %). In unsicherer Erwerbstätigkeit lag die Differenz zwischen Frauen (44,5 %) und Männern (33,9 %) bei 10,6 Prozentpunkten. Auch die Einkommenszufriedenheit war bei unsicherer Erwerbstätigkeit deutlich geringer als bei sicherer Erwerbstätigkeit: Fast jeder zweite unsicher Beschäftigte (44,3 %) war mit dem Einkommen weniger bis nicht zufrieden, bei den sicher Beschäftigten war nur jeder Vierte mit dem Einkommen unzufrieden (26,5 %).

Tabelle A10.3-2: Einkommen bei Beschäftigten mit dualer Berufsausbildung nach Beschäftigungsform und Geschlecht

Unsichere Erwerbstätigkeit nach Qualifikationsniveau 2012

Wie ist der Anteil unsicherer Erwerbstätigkeit unter Personen mit dualer Berufsausbildung (15,6 % Tabelle A10.3-1) im Vergleich zu anderen Qualifikationsgruppen zu bewerten? Um diese Frage zu beantworten, werden nachfolgend 4 Qualifikationsniveaus unterschieden: ohne Berufsabschluss (nicht formal Qualifizierte [nfQ], vgl. Kapitel A11), mit Berufsausbildung, mit Fortbildungsabschluss und mit Hochschulabschluss. Schaubild A10.3-2 zeigt, dass sich unsichere Erwerbstätigkeit unterschiedlich auf die einzelnen Qualifikationsgruppen verteilt. In erster Linie sind Personen ohne formalen Berufsabschluss betroffen: Fast jede/-r Vierte arbeitete 2012 unter „unsicheren“ Bedingungen (24,4 %). Nicht formal Qualifizierte sind somit nicht nur häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen (vgl. Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 2016a), sondern auch von unsicherer Erwerbstätigkeit. Unsichere Erwerbstätigkeit unter nicht formal Qualifizierten wurde dominiert von befristeten Beschäftigungsverhältnissen (14,9 %) und Leiharbeitsverhältnissen (5,8 %). Unter Personen mit (dualer oder schulischer) Berufsausbildung (15,9 %) war unsichere Erwerbstätigkeit deutlich seltener verbreitet als unter nicht formal Qualifizierten. Am seltensten waren Personen mit Fortbildungsabschluss unsicher erwerbstätig (9,9 %), deren Höherqualifizierung in der Regel auf einer Berufsausbildung aufbaut (sogenannte Aufstiegsfortbildungen). Unter Akademikern und Akademikerinnen war unsichere Erwerbstätigkeit etwas weniger verbreitet (13,4 %) als unter Personen mit Berufsausbildung, wobei sich bei jüngeren Erwerbstätigen im Alter von 20 bis 34  Jahren keine Unterscheide zwischen Akademikerinnen/Akademikern und dual Ausgebildeten zeigten. Der Anteil junger Akademiker/ -innen, die un­sicher erwerbstätig waren, lag mit 24,3 % in vergleich­barer Höhe zu dual Ausgebildeten in der gleichen Alters­gruppe (23,3 %). Besonders stark verbreitet waren unter jungen Akademikerinnen/Akademikern befristete Beschäftigungsverhältnisse, die mit 20,1 % viermal so hoch lagen wie bei älteren Akademikerinnen/Akademikern (5,1 %). Unter Erwerbstätigen mit Berufsausbildung unterscheiden sich die Befristungsquoten zwischen Jüngeren und Älteren hingegen weniger stark (15,9 % vs. 6,3 %). Die seit Mitte der 2000er-Jahre stark wachsende Zeitarbeit (bei zwar geringeren Anteilen, aber stärkerer Zunahme) ist hingegen vor allem ein Phänomen unterhalb der Hochschulebene.

(Anja Hall)

Schaubild A10.3-2: Unsichere Erwerbstätigkeit nach Qualifikationsniveau (in %)

  • 219

    Zeit- oder Leiharbeit bezeichnet ein Beschäftigungsverhältnis, in dem ein Unternehmen einen/eine Arbeitnehmer/-in an Dritte weitervermittelt (Arbeitnehmerüberlassung). Die Leiharbeit verzeichnete in den letzten Jahren das größte Wachstum: Der Anteil der Leiharbeiter/-innen an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist zwischen 1996 und 2010 von 0,6 auf 2,9 % gestiegen; die Zahl der Leiharbeiter/-innen hat sich von 180.000 im Jahr 1996 auf über 800.000 im Jahr 2010 mehr als verfünffacht. Der Anteil der Befristungen an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist von 4,7 % im Jahr 1996 auf 8,9 % 2010 gestiegen, und die Anzahl befristeter Beschäftigungsverhältnisse hat sich von 1,3  Mio. auf 2,5 Mio. nahezu verdoppelt (vgl. Gundert/Hohendanner 2011). 

  • 220

    Befristungen und Leiharbeit können mit Chancen und Risiken verbunden sein. Für den raschen Übergang in eine Festanstellung aus einer Befristung heraus sind Bildung sowie arbeitsplatzspezifische und sektorale Merkmale ausschlaggebend (Bundesagentur für Arbeit 2015; Fregin 2013). 

  • 221

    Befristete Beschäftigung wird hier per se als „unsicher“ definiert, da sie nicht auf Beschäftigungskontinuität hin angelegt ist und daher eine geringe Planungs­sicherheit aufweist, auch wenn eine Befristung zu einem späteren Zeitpunkt in ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis münden kann. Nicht zur „unsicheren Erwerbstätigkeit“ zählen hier die atypischen Beschäftigungsformen „Teilzeit“ und „geringer Stundenlohn“. 

  • 222

    Die subjektiv wahrgenommene Entlassungsgefahr unter Angestellten und Arbeitern/Arbeiterinnen (auch jenen mit Befristung) hat sich seit Ende der 1990er-Jahre insgesamt deutlich verringert. Sahen 1999 noch 16,2 % aller Angestellten und Arbeiter/-innen im Alter von 20 bis 65 Jahren eine hohe bis sehr hohe Gefahr, in nächster Zeit vom Betrieb entlassen zu werden bzw. keine Vertragsverlängerung zu erhalten, so waren es 2012 nur noch 6,7 %. In der Entwicklung zeigen sich Unterschiede nach West- und Ostdeutschland (siehe hierzu auch die Internetplattform „Demografischer Wandel in der Arbeitswelt“, www.demowanda.de/DE/Arbeitsmarkt/Beschaeftigungsstabilitaet/beschaeftigungsstabilitaet_node.html).

  • 223

    Da Beschäftigte mit einer Tätigkeit von weniger als 10 Stunden pro Woche nicht zur Grundgesamtheit gehören (Kernerwerbstätige umfassen 96 % aller Erwerbstätigen) und Beschäftigte in Minijobs mehrheitlich für einen Niedriglohn arbeiten, würde der Anteil unter Einbezug dieser Gruppe nochmals um rund 2  Prozentpunkte steigen. 

  • 224

    Besonders ausgeprägt war der Niedriglohnbereich in der Zeitarbeitsbranche: Zwei von drei Viertel Beschäftigten mit Berufsausbildung in der Zeitarbeit arbeiteten im Niedriglohnbereich (67,2 %) und damit dreimal mehr als im Durchschnitt über alle Beschäftigten mit Berufsausbildung (21,2 %) (Werte in Tabelle nicht enthalten).