Mit dem Themenschwerpunkt „Kulturelle Vielfalt“ wendet sich die wbmonitor Umfrage 2016 den Herausforderungen zu, die sich aus einer andauernden Zuwanderung (vgl. Statistisches Bundesamt 2016b; Bundesministerium des Innern/Bundesamt für Migration und Flüchtlinge o. J.) für die Einrichtungen und das Personal der Erwachsenen- und Weiterbildung ergeben. Das Ziel bestand darin, mehr Transparenz über Aktivitäten zu gewinnen, die Integration fördern und die Anerkennung kultureller Diversität unterstützen können.
Knapp die Hälfte der Anbieter hat spezielle Weiterbildungsangebote für Personen mit Migrationshintergrund durchgeführt
In der Weiterbildung ist es üblich, dass Angebote gezielt für bestimmte (Ziel-)Gruppen von Erwachsenen entwickelt werden, um mit möglichst homogenen Lerngruppen in Bezug auf bestimmte soziodemografische Gesichtspunkte und Lebensumstände oder Bildungsinteressen bzw. -bedarfe arbeiten zu können. Dadurch sollen Lehr-Lern-Situationen möglichst optimal gestaltet und die Effektivität von Bildungsprozessen gesteigert werden (vgl. Schiersmann 2001, S. 344).
Wie Schaubild B2.1.2-1 zeigt, hat knapp die Hälfte der Weiterbildungsanbieter in Deutschland (46%) in den 12 Monaten bis zum Befragungszeitraum Mai/Juni 2016 Weiterbildungsangebote speziell für Personen mit Migrationshintergrund durchgeführt.
In diesem Feld aktiv waren nahezu alle Volkshochschulen (VHS) (93%). Leicht überdurchschnittlich häufig traf dies auch auf private Einrichtungen zu, die gemeinnützig tätig waren (52%). Zu den Organisationen, die keine solchen zielgruppenspezifischen Veranstaltungen durchgeführt haben, zählten überproportional häufig (Fach-)Hochschulen/Akademien (82%), private, kommerziell tätige Anbieter (68%), wirtschaftsnahe Einrichtungen (66%) sowie Einrichtungen einer gesellschaftlichen Großgruppe259 (64%).
Schaubild B2.1.2-1: Durchführung von Weiterbildungsangeboten speziell für Personen mit Migrationshintergrund (Anteile in %)
Personen mit Migrationshintergrund
Gemäß der Definition des Statistischen Bundesamtes bedeutet „Migrationshintergrund“, dass eine Person oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt. Das betrifft Ausländer/-innen, Eingebürgerte, (Spät-)Aussiedler/-innen sowie die erste Generation von Nachkommen dieser Gruppen, die mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde (vgl. Statistisches Bundesamt 2016, S. 19 f.).
Speziell für Personen mit Migrationshintergrund durchgeführte Angebote umfassten sowohl Themen allgemeiner Weiterbildung, zu denen insbesondere Deutsch-Sprachkurse und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderte Integrationsmaßnahmen gehören und die eine Domäne der VHS darstellen (vgl. Ambos/Koscheck/Martin 2017), als auch Themen berufs- und arbeitsmarktbezogener Weiterbildung.
Dabei ist auffällig, dass fast alle Einrichtungen (89 %), die in der Weiterbildung von Personen mit Migrationshintergrund engagiert waren, mindestens ein spezielles Angebot für diese Personengruppe im Bereich der beruflichen Weiterbildung durchgeführt haben. Nur ein sehr geringer Teil der hier aktiven Einrichtungen (11 %) hat ausschließlich allgemeine Weiterbildung für Personen mit Migrationshintergrund angeboten.
Themen beruflicher Weiterbildung: Es dominieren Deutsch-Sprachkurse, Orientierungsangebote und Basisqualifizierungen
Im Bereich spezieller Angebote für Personen mit Migrationshintergrund in der beruflichen Weiterbildung wurden von den Einrichtungen am häufigsten berufsbezogene Deutsch-Sprachkurse genannt – und zwar für alle 3 in der Erhebung unterschiedenen Migrantengruppen Schaubild B2.1.2-2: Fast jeder achte Weiterbildungsanbieter in Deutschland hat 2015/2016 berufsbezogene Deutschkurse speziell für Asylberechtigte/Asylbewerber/-innen durchgeführt (13 %) und etwa jeder zehnte für Personen mit Migrationshintergrund (ohne weitere Differenzierung) (10 %). Speziell für EU-Bürger/-innen und/oder Drittstaatenangehörige fanden Deutschkurse lediglich in 5 % der Einrichtungen statt.
Spezifische Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache wurden auf Bundesebene im Untersuchungszeitraum sowohl von der Bundesagentur für Arbeit (BA) als auch vom BAMF gefördert. An Asylbewerber/-innen mit guter Bleibeperspektive (aus Syrien, Eritrea, Irak, Iran) richteten sich Einstiegskurse zum Erwerb von Grundkenntnissen der deutschen Sprache, die durch ein einmaliges Programm aus SBG-II/III-Mitteln gefördert wurden. Diese Angebote wurden in der wbmonitor Erhebung von den Einrichtungen aufgrund der Zielgruppe und der Finanzierungsquelle vermutlich verstärkt den berufsbezogenen Sprachkursen zugerechnet, obwohl sie von ihrer Ausrichtung her in den Bereich der allgemeinen Weiterbildung gehören. Träger dieser Sprachkurse mit maximal 320 Unterrichtsstunden, für die in den letzten 3 Monaten des Jahres 2015 insgesamt 220.000 Eintritte verzeichnet wurden (vgl. Kapitel B2.1.1), hatten ihre erforderliche Leistungsfähigkeit glaubhaft darzustellen (z. B. mittels einer Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung [AZAV]); bei VHS wurde sie vorausgesetzt (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2016j). Den Ergebnissen des wbmonitor 2016 zufolge waren 23 % aller Anbieter in diesem Bereich tätig. In knapp der Hälfte der Fälle handelte es sich um VHS (45 %), bei gut einem weiteren Drittel um private Einrichtungen (35 %; gemeinnützige: 18 %; kommerzielle: 17 %). Zwei Drittel der Einrichtungen mit BA-geförderten Einstiegskursen haben 2015/2016 auch vom BAMF geförderte Integrationskurse durchgeführt (66 %). Auffällig ist, dass 31 % der Einstiegskursanbieter angaben, im Jahr 2015 keine Einnahmen aus Mitteln der Arbeitsagenturen/Jobcenter erzielt zu haben. Zu vermuten ist, dass diese Anbieter nicht regelmäßig BA-geförderte Maßnahmen durchführen, für die sonst eine AZAV-Zertifizierung notwendig ist, und dass die Mittel für die Durchführung der Einstiegskurse erst im Jahr 2016 geflossen sind.
Explizit berufsbezogene Sprachförderung zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen erfolgt im Rahmen des sog. ESF-BAMF-Programms 2015 bis 2017 (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2014). Entsprechend geförderte Kurse verbinden Deutschunterricht, berufliche Qualifizierung und ein Praktikum. Sie richten sich an Menschen mit geringen Deutschkenntnissen und Migrationshintergrund (unabhängig von Staatsangehörigkeit und Zuwanderungszeitpunkt).260 Als Träger der Maßnahmen mit maximal 730 Unterrichtstunden können sich natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts bewerben.
Knapp jeder 13. Anbieter in Deutschland (8 %) hat im Zeitraum 2015/2016 berufsbezogene Sprachförderung nach diesem Programm durchgeführt. Einer Auswertung des BAMF zufolge (vgl. Lüffe 2016) dienten rund zwei Drittel der bis Ende September 2016 insgesamt 2.199 durchgeführten bzw. begonnenen Kurse der allgemeinen Berufsorientierung oder der allgemeinen berufsbezogenen Sprachförderung. Im Vergleich zur vorangegangenen Förderperiode bedeutet dies einen deutlichen Anstieg, der auf den ebenfalls gewachsenen Anteil von erst kürzlich zugewanderten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern bzw. Flüchtlingen unter den Teilnehmenden zurückgeführt wird, von denen sich viele beruflich neu orientieren müssten.
Diese Einschätzung korrespondiert mit wbmonitor-Ergebnissen zur Durchführung primär berufsfachlich orientierter Weiterbildungsmaßnahmen speziell für Personen mit Migrationshintergrund. Die in Schaubild B2.1.2-2 dargestellten Befunde zeigen, dass von den Einrichtungen am häufigsten Angebote zur beruflichen (Neu-)Orientierung und Bewerbungstrainings genannt wurden. Dies gilt für Maßnahmen dieser Art speziell für Asylberechtigte/Asylbewerber/-innen bzw. für Personen mit Migrationshintergrund (ohne Differenzierung), die in 2015/2016 in jeweils 8 % aller Einrichtungen stattfanden. Etwas geringer fielen die Anteile derjenigen Weiterbildungsorganisationen aus, die berufliche Basisqualifizierungen durchgeführt haben, die ohne den Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses auf den Einsatz in einfachen Tätigkeiten vorbereiten (speziell für Asylberechtigte/Asylbewerber/-innen: 7 %; für Personen mit Migrationshintergrund ohne weitere Differenzierung: 5 %). Ähnliches gilt für spezielle berufsbezogene Angebote für in Deutschland ansässige EU-Bürger/-innen und Drittstaatenangehörige: Hier wurden ebenfalls am häufigsten (nach Deutschkursen) – aber auf niedrigerem Niveau – Orientierungsmaßnahmen und Basisqualifizierungen genannt (von jeweils 3 % aller Anbieter).
Angebote mit anderen Themenschwerpunkten bzw. Bildungszielen in der berufsbezogenen Weiterbildung hatten unter den jeweils speziell für die 3 differenzierten Zielgruppen von Personen mit Migrationshintergrund durchgeführten Veranstaltungen eine vergleichsweise geringe Verbreitung und wurden jeweils nur von kleinen Teilgruppen realisiert. Vermutlich standen für explizit berufsfachlich ausgerichtete Weiterbildungen auf unterschiedlichen Qualifikationsniveaus nur selten genügend potenzielle Teilnehmende mit Migrationshintergrund zur Verfügung, um – didaktisch begründet und wirtschaftlich vertretbar – möglichst homogene Lerngruppen zu bilden und mit diesen entsprechend gesonderte Veranstaltungen durchzuführen. Auch dürfte die Dominanz von Sprachkursen, Orientierungsangeboten und Basisqualifizierungen mit dem Schätzungen zufolge hohen Anteil nicht formal bzw. gering Qualifizierter unter den Asylsuchenden zu tun haben (vgl. Maier u. a. 2016, S. 7 f.)261, bei denen erst durch Nutzung derartiger Bildungsangebote die Voraussetzungen für weitere (schulische oder) berufliche Qualifizierungen (v. a. im Rahmen des Regelangebots von Weiterbildungseinrichtungen) geschaffen werden.
Schaubild B2.1.2-2: Themenbereiche durchgeführter Weiterbildungsangebote speziell für Personen mit Migrationshintergrund in der beruflichen Weiterbildung (Anteile in %)
Private Einrichtungen stellten die größte Anbietergruppe von arbeitsmarktbezogenen (Lern-)Dienstleistungen speziell für Personen mit Migrationshintergrund
Im Rahmen der wbmonitor Erhebung 2016 wurde zudem ermittelt, inwieweit die Weiterbildungseinrichtungen im Untersuchungszeitraum weitere (Lern-)Dienstleistungen speziell für Personen mit Migrationshintergrund erbracht haben. Dazu zählen u. a. Instrumente, die unmittelbar auf die Unterstützung der Integration in den Arbeitsmarkt abzielen. Analog zur bislang eher geringen Verbreitung berufsfachlicher Weiterbildung speziell für Personen mit Migrationshintergrund (s.o.) wurden derartige Supportleistungen jeweils nur von Minderheiten von Weiterbildungsanbietern realisiert. Dabei kristallisierten sich die privaten Einrichtungen als jeweils größte Anbietergruppe heraus.
Vermittlungsleistungen in Bezug auf Praktikumsplätze für ihre Teilnehmenden mit Migrationshintergrund hat knapp ein Viertel aller Weiterbildungseinrichtungen erbracht (24 %) Schaubild B2.1.2-3, darunter waren 41 % private Einrichtungen.262 Um Einblicke in die berufliche Praxis und betriebliche Abläufe zu vermitteln, sind berufliche Weiterbildungsmaßnahmen häufig mit betrieblichen Praktika verknüpft; insbesondere bei den nach SGB II/III geförderten Maßnahmen sind sie gängige Praxis.
Eine wichtige Voraussetzung für den qualifikationsadäquaten Arbeitsmarktzugang von zugewanderten Erwachsenen ist die Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Kompetenzen und Berufsabschlüssen (auf Basis des Anerkennungsgesetzes). Beratungsleistungen zur Anerkennung von Berufsabschlüssen wurden im Zeitraum 2015/2016 von jedem sechsten Anbieter erbracht (17 %). Verfahren zur Erfassung/Bilanzierung/Feststellung von im Ausland erworbenen Kompetenzen hat jede siebente Weiterbildungsorganisation eingesetzt (14 %). Die größte Anbietergruppe in beiden Bereichen stellten wiederum die (gemeinnützigen oder kommerziell tätigen) privaten Einrichtungen (zusammen 37 %263 bzw. 45 %264).
Aufgaben im Bereich der Vermittlung von Personen mit Migrationshintergrund in Arbeit haben im Zeitraum 2015/2016 16 % aller Einrichtungen wahrgenommen; davon waren mehr als Hälfte private Einrichtungen (52 %)265. Nur eine kleine Teilgruppe von Weiterbildungsorganisationen (4 %) hat (u. a.) Existenzgründungsberatung durchgeführt, die darauf abzielt, Personen (hier mit Migrationshintergrund) zu unterstützen, die ein Unternehmen gründen oder sich selbstständig machen wollen.
Schaubild B2.1.2-3: Art erbrachter berufs- und arbeitsmarktbezogener (Lern-)Dienstleistungen speziell für Personen mit Migrationshintergrund (Anteile in %)
Jede zweite Einrichtung hat Funktions-träger/-innen zum Thema „Interkulturalität – Migration – Zuwanderung“ weitergebildet
Die zunehmende migrationsbedingte kulturelle Diversität stellt auch die Erwachsenen- und Weiterbildung vor spezifische Herausforderungen. In besonderer Weise gilt dies mit Blick auf Menschen, die im Rahmen einer beruflichen (oder ehrenamtlichen) Tätigkeit mit Personen mit Migrationshintergrund umgehen und/oder mit deren Belangen befasst sind. Weiterbildung im Bereich „Interkulturalität – Migration – Zuwanderung“ kann diese Funktionsträger/-innen darin unterstützen, ihre interkulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Aufgaben besser wahrzunehmen. Gut die Hälfte aller Anbieter hat 2015/2016 derartige Qualifizierungen durchgeführt, die Funktionsträger/-innen unabhängig von einer evtl. eigenen Migrationsgeschichte adressieren (52 %) Schaubild B2.1.2-4. Überdurchschnittlich häufig traf dies auf VHS (71 %), Einrichtungen von gesellschaftlichen Großgruppen (62 %) sowie auf Fachhoch- bzw. Hochschulen (61 %) zu. Vergleichsweise selten waren wirtschaftsnahe und private, kommerziell tätige Einrichtungen entsprechend aktiv (34 % bzw. 38 %). Diese Unterschiede dürften v. a. auf die jeweils spezifischen Leistungsprofile zurückzuführen sein.
Differenziert nach verschiedenen Zielgruppen solcher Maßnahmen (ohne Schaubild) hat den Befragungsergebnissen zufolge knapp ein Drittel der Weiterbildungseinrichtungen (31 %) Beschäftigte im Bereich „Bildung“ wie z. B. Erzieher/-innen oder Lehrkräfte im Themenbereich Interkulturalität – Migration – Zuwanderung weitergebildet. Dabei erwiesen sich Einrichtungen in staatlicher oder öffentlicher Verantwortung als überdurchschnittlich aktiv: Von den Berufsschulen hatten 48 %, von den VHS 44 % und von den (Fach-)Hochschulen 41 % derartige Angebote realisiert.
Beschäftigte von sozialen und/oder medizinischen/pflegerischen Diensten wurden im maßgeblichen Zeitraum von rund jeder sechsten Weiterbildungseinrichtung (18 %) zu Fragen der Interkulturalität – Migration – Zuwanderung qualifiziert. In der gleichen Größenordnung lag der Anteil der Anbieter mit Weiterbildungen von Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung (Ämter, Arbeitsagentur/Jobcenter, Polizei u. Ä.) (17 %). Es ist davon auszugehen, dass (auch) in diesen Berufsfeldern angesichts der gestiegenen Zuwanderung entsprechende Weiterbildungsbedarfe bestehen. Diese dürften zum Teil durch rein innerbetriebliche Schulungen (ohne Hinzuziehung externer Anbieter) abgedeckt werden, die durch den wbmonitor nicht systematisch erfasst werden, sowie durch spezialisierte Weiterbildungsanbieter. Für diese Annahme spricht, dass private kommerzielle Weiterbildungsorganisationen zu den stärksten Anbietergruppen in der Weiterbildung sowohl von Beschäftigten der sozialen/medizinischen/pflegerischen Dienste (22 %) als auch der öffentlichen Verwaltung (17 %) zählen. Im letztgenannten Bereich stellen VHS gut ein Drittel der Anbieter, die 2015/2016 Weiterbildungsmaßnahmen zu Interkulturalität – Migration – Zuwanderung für die öffentliche Verwaltung, vermutlich v. a. auf kommunaler Ebene, durchgeführt haben (35 %).
Als bisher wenig verbreitetes Geschäftsfeld von Weiterbildungsanbietern erweisen sich Qualifizierungen im Themenbereich Interkulturalität – Migration – Zuwanderung von Beschäftigten und Betriebsinhaberinnen und -inhabern der Wirtschaft, z. B. in Industrie, Gewerbe, Handel. Dabei kann es um Fragen der Unternehmenskultur angesichts ethnisch und kulturell vielfältiger werdender Belegschaften oder des angemessenen Umgangs mit Kunden und Geschäftspartnerinnen und -partnern aus anderen Kulturkreisen gehen. Hierzu haben 13 % der Anbieter 2015/2016 Veranstaltungen durchgeführt. Private, kommerziell ausgerichtete und wirtschaftsnahe Einrichtungen waren in diesem Bereich überdurchschnittlich häufig tätig (18 % bzw. 23 %); sie stellen auch die jeweils größten Anbietergruppen (33 % bzw. 16 %).
(Ingrid Ambos, Deutsches Institut für Erwachsenenbildung – Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen)
Schaubild B2.1.2-4: Durchführung von Qualifizierungen für Funktionsträger/-innen zum Themenbereich Interkulturalität – Migration – Zuwanderung (Anteile in %)
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259
Kirche, Partei, Gewerkschaft, Stiftung, Verband oder Verein.
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260
Teilnehmen können Arbeitssuchende, Empfänger/-innen von Leistungen nach SBG II/III sowie unter bestimmten Bedingungen Beschäftigte, Bleibeberechtigte und Flüchtlinge.
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261
Repräsentative Daten zur Qualifikationsstruktur Geflüchteter liegen noch nicht vor.
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Gemeinnützige Einrichtungen: 23 %; kommerzielle Anbieter: 18 %.
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263
Gemeinnützige Einrichtungen: 19 %; kommerzielle Anbieter: 18 %.
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264
Gemeinnützige Einrichtungen: 26 %; kommerzielle Anbieter: 21 %.
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265
Gemeinnützige Einrichtungen: 27 %; kommerzielle Anbieter: 25 %.