BP:
 

Das seit 1996 existierende, von Bund und Ländern ge­meinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)284 – sog. „Meister- oder Aufstiegs-BAföG“  – begründet einen individuellen altersunab­hängigen Rechts­anspruch auf Förderung von beruflichen Auf­stiegs­fortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen.

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Das AFBG unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierungen, um durch Höherqualifizierung dem Fachkräftemangel zu begegnen, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern und die Aufstiegsmöglichkeiten bei praxisbezogenen Berufswegen attraktiver zu machen. Für die berufliche Fortbildung ist das AFBG ein umfassendes Förderinstrument in grundsätzlich allen Berufsbereichen – unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird (vollzeitlich/teilzeitlich/schulisch/außerschulisch/mediengestützt/Fernunterricht). Über Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize geschaffen, nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft. Nicht gefördert werden Hochschulabschlüsse.

Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes zum 1. August 2016 wurden die Leistungen des AFBG weiter verbessert. Neu ist die Förderung von Bachelorabsolventen und -absolventinnen, wenn diese zusätzlich einen Meisterkurs oder eine vergleichbare Aufstiegsqualifizierung anstreben. Eine AFBG-Förderung erhalten können jetzt auch Personen, die nach den öffentlich-rechtlichen Fortbildungsregelungen ohne Erstausbildungsabschluss zur Prüfung oder zur entsprechenden schulischen Qualifizierung zugelassen werden (z. B. Studienabbrecher und Studien­abbrecherinnen oder Abiturienten und Abiturientinnen mit Berufspraxis). Aufgestockt wurde der Beitrag zum Lebensunterhalt bei Vollzeitmaßnahmen. Unterhaltsbeiträge sind einkommens- und vermögensabhängig. Erhöht wurde beim einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmebeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten der Darlehenserlass bei Prüfungserfolg von 25 % auf 40 %. Weitere Förderbeiträge und Zuschussanteile wurden ebenfalls angehoben. Die Darlehen zum „Aufstiegs-BAföG“ werden bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Bonn beantragt und von ihr gewährt. Sie sind während der Fortbildung und während einer Karenzzeit von 2 Jahren – maximal bis zu 6 Jahren – zins- und tilgungsfrei. Ob und in welcher Höhe sie ein Darlehen in Anspruch nehmen wollen, entscheiden die Geförderten selbst. Die Förderungshöchstdauer bei Vollzeitmaßnahmen liegt bei 24, bei Teilzeitmaßnahmen bei 48 Monaten. Gliedert sich der Kurs oder Lehrgang in mehrere Teile (Maßnahmenabschnitte), müssen diese innerhalb eines bestimmten Zeitraums absolviert werden (bei Vollzeit innerhalb von 36  Monaten, bei Teilzeit innerhalb von 48 Monaten). Für weitere Informationen siehe https://www.aufstiegs-bafoeg.de.

Nach der im September 2016 erschienenen AFBG-Statistik (Statistisches Bundesamt 2016a) wurden Förderungen im Jahr 2015 für 162.013 Personen bewilligt. Dies entspricht einem Rückgang im Vergleich zum Vorjahr um 5,7 %. Insgesamt absolvierten 71.557 Personen (44,2 %) eine Vollzeit- und 90.456 Personen (55,8 %) eine Teilzeitmaßnahme Schaubild B3.2-1. Gegenüber dem Vorjahr betrug die Veränderungsrate bei den geförderten Personen in Vollzeit- -4,7 %, in Teilzeitmaßnahmen -6,5 %.

Insgesamt lag der Frauenanteil bei 31,7 % (51.336) Schaubild B3.2-2. Im Vergleich zum Vorjahr reduzierte sich der Anteil um 0,1 %. Bei den Vollzeitmaßnahmen waren 29,4 % der Teilnehmenden weiblich. Der Frauenanteil in Teilzeitmaßnahmen betrug 33,5 %. Wie in den Jahren zuvor war die überwiegende Zahl der Geförderten im Alter von 20 bis unter 35 Jahren (83,3 %). Den größten Anteil der Teilnehmenden unter den Geförderten stellte im Gegensatz zum Vorjahr die Gruppe der 25- bis unter 30-Jährigen (34,7 %), gefolgt von den 20- bis unter 25-Jährigen (34,1 %). Die Gruppe der 30- bis unter 35-Jährigen (14,5 %) lag an dritter Stelle, danach folgten die 35- bis unter 40-Jährigen (7,8 %). Differenziert man bei der Gruppe der insgesamt Geförderten nach Frauen und Männern, war wiederum bei den Frauen die Gruppe von 20 bis unter 25 Jahren und bei den Männern die Gruppe der 25- bis unter 30-Jährigen an erster Stelle. In Teilzeitfortbildungen war wie im Vorjahr die stärkste Gruppe die der 25- bis unter 30-Jährigen, gefolgt von den 20- bis unter 25-Jährigen. In Vollzeitmaßnahmen verhielt es sich umgekehrt.

Die Förderbewilligungen im Bereich Industrie und Handel (auf Fortbildungsziele nach dem Berufsbildungsgesetz) nahmen mit 79.224 (48,9 %) wie in den Vorjahren die Spitzenposition ein, gefolgt vom Handwerksbereich mit 42.916 bewilligten Förderungen (26,5 %).

An Förderleistungen wurden im Jahr 2015 insgesamt 558,032 Mio. € bewilligt (Statistisches Bundesamt 2016b). Darin enthalten sind Zuschüsse in Höhe von 181,439 Mio. € und Darlehen in Höhe von 376,594 Mio. €. Die Veränderungsrate beim bewilligten finanziellen Aufwand insgesamt gegenüber dem Vorjahr betrug minus 5%. Der finanzielle Aufwand bei der in Anspruch genommenen Förderung belief sich 2015 auf insgesamt 469,721 Mio. €. Davon lag der Anteil der Zuschüsse bei 181,439 Mio. €, der Anteil der Darlehen betrug 288,282 Mio. €. Der bewilligte durchschnittliche monatliche Förderungsbetrag pro Person im Jahr 2015 lag bei 1.165 €.

43,4 % der geförderten Personen bildeten sich 2015 in einem der 10 folgenden Fortbildungsberufe weiter: staatlich anerkannter/anerkannte Erzieher/-in, geprüfter/geprüfte Industriemeister/-in Metall, geprüf­ter/geprüfte Wirtschaftsfachwirt/-in, staatlich geprüfter/geprüfte Maschinenbautechniker/-in, Kraftfahrzeugtechnikmeister/-in, staatlich geprüfter/geprüfte Elektro-Techniker/-in, staatlich geprüfter/geprüfte Maschinentechniker/-in, Elektrotechnikermeister/-in, geprüfter/geprüfte Handelsfachwirt/-in, geprüfter/geprüfte Betriebswirt/-in IHK. Männer bevorzugen die Fortbildungsberufe geprüfter Industriemeister Metall, staatlich geprüfter Maschinenbautechniker und staatlich geprüfter Maschinentechniker. Frauen bilden sich verstärkt zur staatlich anerkannten Erzieherin und zur geprüften Wirtschaftsfachwirtin weiter.

2015 erhielten geförderte Personen nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme auf Antrag einen Erlass von 25 % von ihrem Restdarlehen zum Maßnahmebeitrag. 2015 wurden den Geförderten nach bestandener Prüfung („Bestehenserlass“) insgesamt 24,030 Mio. € bei 30.876 erlassen. Der durchschnittliche Erlassbetrag betrug 776 €.

Im Jahr 2016 bewilligte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen des AFBG 51.138 Darlehen (2015: 55.551) mit einem Zusagevolumen von 223 Mio. €. Dies ist ein Rückgang von 14,9 % gegenüber dem Vorjahr mit einem Fördervolumen von 262 Mio. €. Die Ausgaben nach § 28 AFBG, einschließlich der Erstattung an die Kredit­anstalt für Wiederaufbau nach § 14 Abs. 2, übernehmen der Bund zu 78 % und die Länder zu 22 %. Der Bundes­anteil am AFBG wird vollständig vom Bundesministerium für Bildung und Forschung getragen.

(Brigitte Seyfried)

Schaubild B3.2-1: Bewilligungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) insgesamt, Vollzeit und Teilzeit von 2005 bis 2015

Schaubild B3.2-2: Geförderte Personen (Bewilligung) nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) insgesamt, Frauen und Männer von 2005 bis 2015