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Das BMBF-Förderprogramm „Aufstiegsstipendium“, das von der SBB-Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung durchgeführt wird, schafft Studienanreize für Berufserfahrene mit oder ohne schulische Hochschul­zugangsberechtigung. Als einziges Begabtenförder­programm unterstützt es beruflich Begabte, die parallel zu Beruf und Familie einen ersten akademischen Abschluss anstreben. Der Start ins Studium ist insofern an das Alter gebunden, als nach dem erfolgreichen Studium noch ein Einstieg in die Berufstätigkeit möglich sein muss.

Das Aufstiegsstipendium startete im Juli 2008. Seitdem wurden 8.869 Stipendiatinnen und Stipendiaten aufgenommen, alleine 2016 gab es 1.009 Neuaufnahmen. Seit Beginn des Programms konnte insgesamt gut einem Viertel aller Bewerberinnen und Bewerber ein Stipendium zugesprochen werden.

Stipendiatinnen und Stipendiaten, die berufsbegleitend studieren, erhalten seit September 2016 pro Jahr 2.400  €. Vollzeitstudierende werden mit monatlich 815 € unterstützt, Eltern erhalten eine Betreuungspauschale für eigene Kinder unter 10 Jahren in Höhe von 130 €. Für Studienphasen an ausländischen Hochschulen von maximal einem Jahr können zusätzlich 200 € monatlich bereitgestellt werden. Die Förderung wird für die Dauer der Regelstudienzeit gewährt.
Förderberechtigt sind besonders leistungsfähige Berufstätige, die eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung, Berufserfahrung von mindestens 2  Jahren und noch keinen Hochschulabschluss haben. Bereits Studierende müssen sich vor dem Ende des zweiten Studiensemesters bewerben. Die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf kann durch die Note der Berufsabschlussprüfung oder durch die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin nachgewiesen werden. Jeder/Jede fünfte Bewerber/-in reicht einen Arbeitgebervorschlag ein.

Die am Aufstiegsstipendium Interessierten bewerben sich selbst und durchlaufen ein dreistufiges Auswahlverfahren. Die ersten beiden Auswahlstufen absolvieren die Bewerber und Bewerberinnen online am PC. In der letzten Stufe führen sie ein strukturiertes Auswahlgespräch mit Jurorinnen und Juroren aus Wirtschaft oder Wissenschaft.

Als einziges Förderprogramm des Bundes unterstützt das Aufstiegsstipendium berufsbegleitende Studiengänge. Gut 40 % der Geförderten wählen diese Studienform. Die Entscheidung für diese Studienform fällt häufiger nach mehrjähriger Berufstätigkeit: Knapp jede/jeder Dritte, die/der berufsbegleitend studiert, hat mehr als 10 Jahre gearbeitet, bevor sie/er studierte Schaubild B3.3.2- 1. Dabei gibt es geschlechtsspezifische Unterschiede: Zwei von drei Frauen, die länger als 5 Jahre gearbeitet haben, beginnen ein Vollzeitstudium. Dies trifft nur auf einen von 3 Männern zu Schaubild B3.3.2-2.

Jede zweite Stipendiatin oder jeder zweite Stipendiat, die/der ein berufsbegleitendes Studium absolviert, hat vor Beginn der Ausbildung die mittlere Reife absolviert und schafft somit über den zweiten oder dritten Bildungsweg die Hochschulzulassung Schaubild B3.3.2-3.
Das Förderprogramm erreicht seine Zielsetzung: Talentierten Fachkräften wird auch nach mehrjähriger Berufstätigkeit der Einstieg in ein Studium ermöglicht. Dabei gewinnt die berufliche Qualifkikation für den Hochschulzugang an Bedeutung.

(Bundesministerium für Bildung und Forschung)

Schaubild B3.3.2-1: Anteil berufsbegleitend und in Vollzeit Studierender nach Berufserfahrung (in %)

Schaubild B3.3.2-2: Anteil berufserfahrener Männer und Frauen mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung nach Studienform 2008 bis 2016 (in %)

Schaubild B3.3.2-3: Studierende nach Schulabschluss und Studienform 2008 bis 2016 (in %)