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Mit der Bildungsprämie wird seit dem 1. Dezember 2008 die Beteiligung Erwerbstätiger mit niedrigem und mittlerem Einkommen an individueller berufsbezogener Weiterbildung unterstützt. Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Seit dem 1. Juli 2014 befindet sich das Programm in der 3. Förderphase.

Insgesamt wurden bis zum 31. Dezember 2016 rund 305.000 Prämiengutscheine und 28.000 Spargutscheine ausgegeben. Den Erfahrungen der beiden vorangegangenen Förderperioden nach werden etwa 75 % der Prämiengutscheine auch eingelöst.

Programm „Bildungsprämie“

Mit der Bildungsprämie können Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt werden, die berufsspezifische Kenntnisse bzw. Fertigkeiten vermitteln, sowie Weiterbildungen, die der Stärkung der allgemeinen Beschäftigungsfähigkeit dienen.

Die Bildungsprämie umfasst 2 Finanzierungsinstrumente, die kumulativ anwendbar sind:

  • Prämiengutschein: Mit dem Prämiengutschein unterstützt der Bund Erwerbstätige in ihrem Weiterbildungsinteresse, indem 50 % der Veranstaltungsgebühren übernommen werden, maximal jedoch 500 €. Den Gutschein können Personen erhalten, die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 € bei Alleinstehenden (bzw. 40.000 € bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigt.
  • Spargutschein: Das Weiterbildungssparen (den Spargutschein) können alle diejenigen nutzen, die über ein mit der Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) verfügen. Der Spargutschein der Bildungsprämie ermöglicht es, vorzeitig auf das angesparte Guthaben zuzugreifen, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Er kann unabhängig vom Jahreseinkommen in Anspruch genommen und auch als Ergänzung des Prämiengutscheins für den verbleibenden finanziellen Eigenanteil genutzt werden. Durch das Weiterbildungssparen können aufwendige und oftmals langfristige Weiterbildungsmaßnahmen leichter finanziert werden.

Für den Erhalt eines Prämien- und/oder Spargutscheins ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch in einer der bundesweit etwa 530 Beratungsstellen obligatorisch.

Struktur der Programmteilnehmenden

Über die 3 Förderphasen lassen sich bei einzelnen sozio­demografischen Merkmalen unterschiedliche Entwicklungen in der Teilnehmerstruktur beobachten. Nahezu unverändert ist der überproportional hohe Anteil an Frauen Tabelle B3.6-1. Mit 77 % sind auch in der 3.  Förderphase mehr als drei Viertel der am Programm teilnehmenden Personen weiblich. Im Segment der individuellen berufsbezogenen Weiterbildung zeigt sich auch in den Daten des Adult Education Survey (AES) 2014, dass erwerbstätige Frauen stärker an Weiterbildung partizipieren als erwerbstätige Männer286 (Bundesministerium für Bildung und Forschung 2015b, S.  36).

Auch das Bildungsniveau287 der am Programm teilnehmenden Personen ist über die einzelnen Förderperioden hinweg relativ konstant geblieben. Lediglich bei den mittleren (ISCED 3 & 4) und hohen Klassifizierungsstufen (ISCED 5 & 6) sind im Zeitvergleich leichte Abweichungen festzustellen. So ist von der 1. bis zur 3. Förderphase der Anteil an Personen mit mittlerem Qualifikationsniveau (ISCED 3 & 4) um 3 Prozentpunkte zurückgegangen, während der Anteil an Personen mit hohem Qualifikationsniveau (ISCED 5 & 6) um 3 Prozentpunkte angestiegen ist. Unverändert ist dagegen der Anteil der Personen mit geringem Qualifikationsniveau (ISCED 1 & 2), der durchweg bei rund 3 % liegt Tabelle B3.6-1.

Die Altersstruktur der teilnehmenden Personen hat sich zugunsten der älteren Jahrgänge verschoben. Die Zunahme bei den Älteren ist dabei nicht auf die neue Altersbegrenzung von 25 Jahren zurückzuführen. Auch unter Berücksichtigung der neu eingeführten Altersgrenze ist der Anteil der 25- bis 45-Jährigen von 67 % auf 64 % gesunken, der Anteil der über 45-Jährigen entsprechend von 32 % auf 36 % gestiegen288 Tabelle B3.6-1. Es ist außerdem festzuhalten, dass der Anteil der Programmteilnehmenden mit Migrationshintergrund seit der 1.  Förderphase von 15 % auf aktuell 19 % gestiegen ist.

Am deutlichsten fallen über die 3 Förderphasen die Veränderungen in der Beschäftigungsstruktur der am Programm teilnehmenden Personen auf. Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten, der in der 1. Förderphase bei 36 % lag, hat im Laufe der Zeit zugenommen und beträgt in der 3. Förderphase (Stichtag 31. Dezember 2016) 47 %. Gleichzeitig ist der Anteil der Vollzeitbeschäftigten deutlich zurückgegangen (von 40 % auf 26 %) Tabelle B3.6-1.

Die mit der 3. Förderphase eingeführte Begrenzung auf die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen mit maximal 1.000 € Gesamtkosten steht dabei in keinem messbaren Zusammenhang mit dieser Entwicklung. Die Vermutung, dass Beschäftigte in Teilzeit Weiterbildungsmaßnahmen mit geringeren Kosten besuchen als Vollzeit­erwerbstätige, hat sich nicht bestätigt.

Jedoch lässt sich in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) für den gleichen Zeitraum ein Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, die in Teilzeit gearbeitet haben, feststellen. Der Anteil der Personen, die in Teilzeit beschäftigt waren, stieg von 19,0 % im Jahr 2009 auf 27,2 % im Jahr 2016 um über 8 Prozentpunkte deutlich an (Bundesagentur für Arbeit 2016a). Dieser Anstieg könnte sich auch in der Teilnehmerstruktur des Programms widerspiegeln.

Tabelle B3.6-1: Programm Bildungsprämie – Kernindikatoren im Zeitverlauf (relative Anteile in %)

Programmteilnehmende nach Wirtschafts­bereichen

Bei der Aufteilung der Programmteilnehmenden auf die 8 am stärksten besetzten Wirtschaftsbereiche zeigt sich über die 3 Förderperioden ein nahezu unverändertes Bild Schaubild B3.6-1. Knapp zwei Drittel aller teilnehmenden Personen stammen weiterhin aus nur 3  Wirtschaftssektoren. Das „Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen“ ist mit großem Abstand der am stärksten vertretene Wirtschaftsbereich (42 %). Die weiteren wichtigsten Sektoren sind „Erziehung und Unterricht“ mit 11 % und „Unternehmensbezogene Dienstleistungen“ mit 10 %.

Der Bereich „Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen“ ist von 39 % in der 1. Förderphase auf jetzt 42 % gestiegen. Auch der Anteil der Programmteilnehmenden, die sich dem Bereich „Kultur, Sport und Unterhaltung“ zuordnen, ist über die Förderphasen hinweg angestiegen, allerdings nur leicht und auf deutlich niedrigerem Niveau (von 3 % auf 5 %). Leicht rückläufige Anteilswerte verzeichnen hingegen die Wirtschaftsbereiche „Unternehmensbezogene Dienstleistungen“ (von 12 % auf 10 %) und das „Verarbeitende Gewerbe“ (von 6 % auf 4 %) Schaubild B3.6-1.

Programmteilnehmende mit Migrations­hintergrund290

Auffällig ist der kontinuierlich gestiegene Anteil der am Programm teilnehmenden Personengruppe mit Migrationshintergrund über die gesamte Programmlaufzeit hinweg, wobei sich die Struktur der Programmteilnehmenden mit Migrationshintergrund hinsichtlich der in Tabelle B3.6-1 dargestellten soziodemografischen Kernindikatoren zum Teil deutlich von der Struktur der Programmteilnehmenden ohne Migrationshintergrund unterscheidet Schaubild B3.6-2. Auswertungen der Verwaltungsdaten der 3. Förderphase zeigen, dass die Programmteilnehmenden mit Migrationshintergrund deutlich seltener den älteren Altersgruppen (45 Jahre und älter) angehören als die Programmteilnehmenden ohne Migrationshintergrund. Die Differenz beträgt in der Summe der beiden entsprechenden Alterskategorien 15 Prozentpunkte (24 % zu 39 %).

Beim Bildungsniveau zeigen sich gemessen an den ISCED-Klassifizierungsstufen ebenfalls größere Unterschiede. Der Anteil der am Programm teilnehmenden Personen mit Migrationshintergrund und geringem Bildungsstand (ISCED 1 & 2) ist mit 7 % mehr als dreimal so hoch wie der Anteil der Teilnehmenden ohne Migrationshintergrund (2 %). Außerdem ist der Anteil der Teilnehmenden mit Migrationshintergrund und hohem Bildungsstand (ISCED 5 und höher) 7 Prozentpunkte höher (39 % zu 32 %). Dies geht auf Kosten der mittleren Bildungsgrade. In diesem Bereich (ISCED 3 & 4) liegt der Anteil um 13 Prozentpunkte niedriger, sie bilden aber immer noch mit deutlichem Abstand die größte Teilgruppe (53 % zu 66 %). Diese Differenzen könnten die grundsätzlich andere Ausbildungsstruktur in den klassischen Herkunftsländern widerspiegeln. Die ISCED-Stufen 3 und 4 geben die deutschen Ausbildungsberufe wieder, die sich in den Herkunftsländern in dieser Form oft nicht finden lassen.

Unterschiede bestehen zudem im Beschäftigungsstatus. Während die Anteilswerte hinsichtlich der Teilzeitbeschäftigung nahezu identisch sind, zeigen sich Unterschiede bei der Vollzeitbeschäftigung und der selbstständigen Erwerbstätigkeit. Teilnehmende mit Migrationshintergrund arbeiten demnach häufiger als Teilnehmende ohne Migrationshintergrund in einem Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit (32 % zu 25 %) und seltener in Selbstständigkeit (20 % zu 24 %).

Im Vergleich zu Teilnehmenden ohne Migrationshintergrund fällt bei der Gruppe der Teilnehmenden mit Migra­tionshintergrund auch eine abweichende Verteilung im Hinblick auf die Wirtschaftssektoren ihrer Erwerbstätigkeit auf. Sie verteilen sich vor allem breiter über die Sektoren. Insgesamt kommen in der 3. Förderphase 56 % aller Programmteilnehmenden ohne Migrationshintergrund aus den beiden Bereichen „Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen“ sowie „Erziehung und Unterricht“ Schaubild B3.6-2. Bei Personen mit Migrationshintergrund sind es 16 Prozentpunkte weniger (40 %). Dagegen ist bei Personen mit Migrationshintergrund der Anteilswert bei den „Sonstigen Dienstleistungen“ beinahe doppelt so hoch und im „Verarbeitenden Gewerbe“ und im „Gastgewerbe (einschl. Hotel)“ doppelt bzw. dreimal so groß.

(Alexander Christ, Mareike Berghaus)

Schaubild B3.6-1: Programm Bildungsprämie – Teilnehmer/-innen nach Wirtschaftsbranchen, 1., 2. und 3. Förderphase (in %)

Schaubild B3.6-2: Programm Bildungsprämie – Merkmale der Programmteilnehmer/-innen mit und ohne Migrationshintergrund (in %)

  • 286

    11 % bei den Frauen und 7 % bei den Männern. 

  • 287

    Gemessen nach International Standard Classification of Education (ISCED 1997). 

  • 288

    Aufgrund der auf ganze Zahlen gerundeten Prozentwerte ergibt die Summe nicht 100. 

  • 289

    Stichtag: 30. Juni 2016. 

  • 290

    Ein Migrationshintergrund ist gegeben, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: wenn (a) eine Person keine deutsche Staatsbürgerschaft hat oder eingebürgert wurde, (b) sie nicht auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik geboren wurde und 1950 oder später zugewandert ist oder (c) ein Elternteil der Person nach Deutschland zugewandert oder ausländischer Herkunft ist.