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In diesem Kapitel werden erste vorläufige Ergebnisse der BA/BIBB-Migrationsstudie zu den Merkmalen und Verbleiben von geflüchteten Bewerbern/Bewerberinnen vorgestellt und mit denen von Bewerbern/Bewerberinnen mit Migrations-, aber ohne Fluchthintergrund kontrastiert.

Bisherige Studienergebnisse zur Situation von Geflüchteten, die in jüngster Vergangenheit nach Deutschland gekommen sind (vgl. Kapitel C2), liefern bislang nur wenige Informationen über die Integration junger Menschen mit Fluchthintergrund in das Ausbildungssystem (vgl. Kapitel C3).

Etwas verbessert hat sich die Datenlage, seitdem die Bundesagentur für Arbeit (BA) beim Anteil der „Personen im Kontext von Fluchtmigration“321 unter den gemeldeten Ausbildungsstellenbewerbern und -bewerberinnen deren soziodemografische Merkmale und Verbleibe ausweist (vgl. Kapitel C3). Allerdings haben mehr als ein Viertel (28,5 %) der registrierten und für ausbildungsreif befundenen Ausbildungsstellenbewerber/-innen mit Fluchthintergrund vor dem Bilanzierungsstichtag am 30. September den Kontakt zur BA abgebrochen, sodass ihr Verbleib am Ende des Vermittlungsjahres 2015/2016 unbekannt war.322

Unabhängig davon sind der Ausbildungsmarktstatistik Grenzen gesetzt, wenn es um die Erklärung von Einmündungen in Berufsausbildung und sonstigen Verbleiben geht. So erlaubt sie keine Schlüsse darüber, warum Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund nicht in eine Ausbildung eingemündet sind, wie zufrieden sie mit ihrer derzeitigen Bildungs- bzw. beruflichen Situation sind, was Bewerber/-innen, die keine Ausbildungsstelle finden konnten, stattdessen tun, ob sie ihren Ausbildungswunsch aufrechterhalten und was letztlich die Determinanten eines erfolgreichen Übergangs in Ausbildung sind. Um diese bildungspolitisch relevanten Informationen möglichst schnell zu erhalten, führte das BIBB gemeinsam mit der BA Ende 2016 die BA/BIBB-Migra­tionsstudie durch. Die BA/BIBB-Migrationsstudie stellt eine Ergänzung der schriftlich-postalisch durchgeführten BA/BIBB-Bewerberbefragung dar (vgl. Kapitel A8.1), unterscheidet sich jedoch in der Zielgruppe und in dem Erhebungsinstrument von der klassischen BA/BIBB-Bewerberbefragung.323

Zielgruppe der BA/BIBB-Migrationsstudie sind junge Menschen mit Fluchthintergrund, die im Zuge der Aus- und Weiterbildungsvermittlung der BA als Bewerber/-innen registriert waren, d. h., die der BA einen Vermittlungsauftrag erteilt hatten. Um die Bildungsorientierung der Geflüchteten möglichst breit abzudecken, wurden, anders als bei der klassischen BA/BIBB-Bewerberbefragung, nicht ausschließlich Bewerber/-innen für eine duale Ausbildung nach BBiG/HwO (inklusive Ausbildungsgängen für behinderte Menschen), sondern auch Bewerber/-innen für vollzeitschulische Ausbildungsgänge, Ausbildungen im öffentlichen Dienstverhältnis oder sonstige Ausbildungsgänge (z. B. Berufsakademie, Umschulung) oder Weiterbildungen befragt. Damit der Frage nachgegangen werden kann, inwieweit sich Geflüchtete von migrantischen Bewerbern und Bewerberinnen ohne Fluchthintergrund unterscheiden, wurden auch Migrantinnen und Migranten ohne Fluchthintergrund einbezogen, nicht jedoch deutsche Bewerber/ -innen. Aus Datenschutzgründen konnte zur Definition der Grundgesamtheit das Merkmal „Personen im Kontext von Fluchtmigration“, welches die BA im Zuge ihrer Ausbildungsberichterstattung nutzt, nicht verwendet werden. Aus diesem Grund erfolgte die Auswahl der Untersuchungsgruppe anhand der Staatsangehörigkeitsgruppierungen, die für ausländische Bewerber/-innen im Rahmen des Migrations-Monitors Arbeitsmarkt der BA ausgewiesen werden:

  • Bewerber/-innen mit einer Staatsangehörigkeit nicht­europäischer Asylzugangsländer324 (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien),
  • Bewerber/-innen mit einer Staatsangehörigkeit der Balkan-Asylzugangsländer (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Serbien),
  • Bewerber/-innen mit einer Staatsangehörigkeit ost­euro­päischer Asylzugangsländer (Russische Födera­tion, Ukraine),
  • Bewerber/-innen mit einer Staatsangehörigkeit der Länder der EU-Osterweiterung (EU 11: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Bulgarien, Rumänien, Kroatien),
  • Bewerber/-innen mit einer Staatsangehörigkeit der GIPS-Staaten (Griechenland, Italien, Portugal, Spanien),
  • Bewerber/-innen mit einer Staatsangehörigkeit sonstiger Länder.

Aufgrund der unterschiedlichen Größe der Gruppen wurde ein disproportionales Stichprobenkonzept angewendet. Da die meisten Asylanträge aus der Gruppe der nichteuropäischen Asylzugangsländer gestellt und positiv beschieden wurden, diese Gruppe in der Grundgesamtheit aller nichtdeutschen Bewerber/-innen im Vermittlungsjahr 2015/2016 zugleich aber relativ schwach besetzt war, wurde hier eine 90 %ige Zufallsstichprobe gezogen. Ebenfalls eine 90 %ige Stichprobe wurde aus der Gruppe der Bewerber/-innen mit Staatsangehörigkeit der osteuropäischen Asylzugangsländer gezogen, da auch diese in der Grundgesamtheit der nichtdeutschen Bewerber/-innen sehr schwach besetzt war. Aus der Gruppe der Bewerber/ -innen mit Staatsangehörigkeit der Balkan-Asylzugangsländer, der Länder der EU-Osterweiterung und der GIPS-Staaten wurde jeweils eine 20 %ige Stichprobe gezogen. Aus der Gruppe der Personen mit Staatsangehörigkeit sonstiger Länder wurden Bewerber/ -innen mit türkischer Staatsangehörigkeit ausgewählt, da diese eine der größten Gruppen darstellen und von besonderem bildungspolitischen Interesse sind, u. a. weil sich ihre Übergänge in Ausbildung schwieriger gestalten als bei anderen Migrantengruppen (vgl. Kapitel A8.1.2). Im Vergleich zu den übrigen Gruppen fiel der Anteil der Bewerberinnen und Bewerber mit türkischer Staatsangehörigkeit in der Grundgesamtheit relativ hoch aus, sodass hier nur eine 10 %ige Stichprobe gezogen wurde.

BA/BIBB-Migrationsstudie 2016

Bei der BA/BIBB-Migrationsstudie handelt es sich um eine schriftlich-postalische Befragung von bei der BA registrierten Bewerbern und Bewerberinnen mit Migrations- bzw. Fluchthintergrund. Grundgesamtheit waren 65.445  Jugendliche und junge Erwachsene, die im Berichtsjahr 2015/2016 bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung mit der Arbeitsagentur (JC gE) als Bewerber/-innen für eine duale Ausbildung, einen Ausbildungsgang für behinderte Menschen, eine schulische Ausbildung, eine Ausbildung im öffentlichen Dienstverhältnis oder sonstige Ausbildung (z. B. Berufsakademie, Umschulung) oder für eine Weiterbildung registriert waren und eine Staatsangehörigkeit der folgenden Ländergruppen besaßen: nichteuropäische Asylzugangsländer, Balkan-Asylzugangsländer, osteuropäische Asylzugangsländer, Länder der EU-Osterweiterung, GIPS-Staaten und Türkei. Bewerber/-innen aus dem Zuständigkeitsbereich von Jobcentern in kommunaler Trägerschaft (JC zkT) konnten nicht berücksichtigt werden.

In Abhängigkeit der Gruppengröße und mit dem Ziel, möglichst viele Personen mit Fluchthintergrund zu erreichen, zog das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) eine Zufallsstichprobe von 18.621 Bewerbern und Bewerberinnen, wobei pro Ländergruppe jeweils proportional aus den 5 Verbleibskategorien der Ausbildungsmarktstatistik der BA (eingemündete Bewerber/-innen, Bewerber/-innen mit Alternative, unversorgte Bewerber/-innen, ehemalige Bewerber/-innen ohne Verbleibsangabe, sonstige ehemalige Bewerber/-innen) gezogen wurde:

  • Bewerber/-innen mit einer Staatsangehörigkeit der nichteuropäischen Asylzugangsländer: 90 %ige Zufallsstichprobe (8.379 Personen)
  • Bewerber/-innen mit Staatsangehörigkeit der Balkan-Asylzugangsländer: 20 %ige Zufallsstichprobe (1.696 Personen)
  • Bewerber/-innen mit Staatsangehörigkeit der osteuropäischen Asylzugangsländer: 90 %ige Zufallsstichprobe (1.880 Personen)
  • Bewerber/-innen mit Staatsangehörigkeit der Länder der EU-Osterweiterung: 20 %ige Zufallsstichprobe (1.771 Personen)
  • Bewerber/-innen mit Staatsangehörigkeit der GIPS-Staaten: 20 %ige Zufallsstichprobe (2.437 Personen)
  • Bewerber/-innen mit türkischer Staatsangehörigkeit: 10 %ige Zufallsstichprobe (2.458 Personen)

Die Feldphase fand von Ende November 2016 bis Mitte Januar 2017 statt. Im Fragebogen wurden zentrale Standardfragen der klassischen BA/BIBB-Bewerberbefragung 2016 übernommen, jedoch eine verkürzte, überarbeitete und sprachlich vereinfachte Version des Originalfragebogens verwendet. Da die Staatsangehörigkeit noch keine Informationen über einen Fluchthintergrund gibt, wurden die Befragungsteilnehmer/-innen gefragt, ob sie oder ihre Eltern bereits einmal einen Asylantrag in Deutschland gestellt hatten. Dieses Befragungskonzept ermöglicht es, zwischen nichtdeutschen Befragten mit bzw. ohne Fluchthintergrund zu unterscheiden. Zur Unterscheidung von Personen mit und ohne eigene Migrations­erfahrung wurden die Befragungsteilnehmer/-innen zudem gebeten, ihr Geburtsland anzugeben.

Nach Abschluss der Erhebungsphase der BA/BIBB-Migra­tionsstudie 2016 lagen 4.189 beantwortete Fragebögen vor, was einer Rücklaufquote von 24 % entspricht. Die auswertbare Nettostichprobe umfasst 4.052 Bögen; ausgeschlossen wurden Fragebögen, die verspätet eingegangen oder sehr unvollständig ausgefüllt waren, sowie Bögen, die in den Gewichtungsmerkmalen fehlende Angaben hatten. Für die im Folgenden dargestellten ersten Auswertungen wurde mit einer Teilstichprobe von 3.225 bzw. 3.074 Fällen gearbeitet und vorerst keine Gewichtung vorgenommen. Weitere Informationen zur BA/BIBB-Migrationsstudie sind abrufbar unter https://www.bibb.de/de/59586.php.

Schaubild C4.1-1: „Fluchthintergrund“ und „Migrationserfahrung“ der befragten nichtdeutschen Bewerber/-innen

Personenkreise der im Rahmen der BA/BIBB-Migrationsstudie 2016 befragten Bewerber/ -innen

Gemeinsam ist allen Befragten, dass sie aufgrund ihrer nichtdeutschen Staatsangehörigkeit einen Migrationshintergrund besitzen. Die Stichprobenziehung über die Zugehörigkeit zu einer nichtdeutschen Staatsangehörigkeitsgruppe impliziert jedoch, dass eine enge Definition von „Migrationshintergrund“ verwendet wird – Personen, deren Eltern oder Großeltern nach Deutschland migriert sind, die selbst aber bereits eine deutsche Staatsangehörigkeit haben, konnten im Rahmen dieser Studie nicht berücksichtigt werden.

Um innerhalb der Befragungsgruppe zwischen Bewerbern und Bewerberinnen mit und ohne Fluchthintergrund sowie zwischen Personen mit und ohne eigene Migrationserfahrung zu differenzieren, wurden die Angaben der Befragten zum Geburtsland und zu in Deutschland gestellten Asylanträgen genutzt. Bei den hier definierten Gruppen der BA/BIBB-Migrationsstudie 2016 wurden nur Fälle berücksichtigt, bei denen zu beiden Fragen (Geburtsland und Asylantrag) Angaben vorlagen und die sich somit eindeutig einer der folgenden 4 Gruppen zuordnen ließen325 Schaubild C4.1-1.

Beschreibung der Untersuchungsgruppe

Für die folgenden ersten Auswertungen wurden nicht alle 4 Gruppen gleichermaßen berücksichtigt. Aufgrund der kleinen Fallzahl (n = 46) wurden Befragte mit Fluchthintergrund, die in Deutschland geboren waren, von den Analysen ausgeschlossen Schaubild C4.1-1 (Gruppe 4). Da sich der Personenkreis der Geflüchteten fast ausschließlich aus Bewerbern und Bewerberinnen mit einer Staatsangehörigkeit der nichteuropäischen Asylzugangsländer zusammensetzt Schaubild C4.1-1 (Gruppe 1)326, fokussieren die folgenden Auswertungen auf diese Teilgruppe Tabelle C4.1-1 (Sp. 1); nicht berücksichtigt werden folglich Geflüchtete mit einer Staatsangehörigkeit anderer Länder (n = 105).

Im Folgenden wird die Gruppe der Geflüchteten nicht­europäischer Asylzugangsländer mit Personen ohne Fluchthintergrund Schaubild C4.1-1 (Gruppe 2 und  3) kontrastiert, wobei innerhalb des Personenkreises der Bewerber/-innen ohne Fluchthintergrund nochmals nach 3 Gruppen differenziert wird. Die erste Kontrastgruppe umfasst junge Menschen, die zwar auch eine Staatsangehörigkeit der 8 nichteuropäischen Asylzugangsländer besitzen, aber keine Fluchterfahrung aufweisen. Sie umfasst 510 Personen; fast alle von ihnen waren außerhalb Deutschlands geboren Tabelle C4.1-1 (Sp. 2). Innerhalb der Gruppe der Bewerber/-innen aus anderen Ländern, die keinen Fluchthintergrund aufweisen, wird danach unterschieden, ob die Personen in Deutschland (ohne eigene Migrationserfahrung) oder im Ausland (mit eigener Migrationserfahrung) geboren wurden Tabelle C4.1-1 (Sp. 3 und Sp. 4). Diese Differenzierung erscheint nützlich, da die Definition des Konstrukts „Fluchthinter­grund“ sehr eng angelegt ist. Nicht auszuschließen ist, dass sich insbesondere in der Kontrastgruppe der Bewerber/ -innen mit Staatsangehörigkeit der nichteuropäischen Asylzugangsländer ohne Fluchthintergrund Personen befinden, die aufgrund von Verständnisproblemen die Frage zum Asyl verneint oder noch keinen Asylantrag in Deutschland gestellt haben.327

Merkmale der untersuchten nichtdeutschen Bewerber/-innen

Von den im Rahmen der BA/BIBB-Migrationsstudie 2016 befragten Bewerberinnen und Bewerbern aus nicht europäischen Asylzugangsländern328 waren rund 80 % männlich. Dies trifft sowohl für die Gruppe der Geflüchteten als auch für die Gruppe der Personen ohne Fluchthintergrund zu und kontrastiert deutlich mit der recht ausgeglichenen Geschlechterverteilung der nichtdeutschen Bewerber/-innen ohne Fluchthintergrund aus anderen Ländern Tabelle C4.1-1.

Tabelle C4.1-1: Merkmale der Untersuchungsgruppe der befragten nichtdeutschen Bewerber/-innen (Angaben in %)

Bewerber/-innen des Vermittlungsjahres 2015/2016 aus nichteuropäischen Asylherkunftsländern waren unab­hängig von einem Fluchthintergrund zudem durchschnittlich etwas älter als nichtdeutsche Bewerber/ -innen ohne Fluchthintergrund aus anderen Ländern, vor allem im Vergleich zu Personen ohne eigene Migrationserfahrung. Während 34,2 % der Befragten ohne Fluchthintergrund und ohne eigene Migrationserfahrung zum Befragungszeitpunkt noch minderjährig waren, traf dies nur auf 7,2 % der Geflüchteten zu. Von ihnen waren 11,8 % bereits über 30 Jahre alt und 14,6 % zwischen 26 und 29  Jahren Tabelle C4.1-1.

Die Aufenthaltsdauer in Deutschland bei jenen Bewerberinnen und Bewerbern, die selbst zugewandert waren, variiert in Abhängigkeit der Herkunftsländer. Personen aus nichteuropäischen Asylzugangsländern waren unabhängig von ihrem Fluchthintergrund zu großen Teilen seit einem Jahr bis unter 2 Jahren (Geflüchtete: 33,6 %; Personen ohne Fluchthintergrund: 36,2 %) bzw. 2 bis unter 4  Jahren in Deutschland (Geflüchtete: 42,5 %; Personen ohne Fluchthintergrund: 39,9 %). In der Gruppe der Bewerber/-innen, die aus anderen Ländern nach Deutschland migriert sind, lebten hingegen fast 60 % schon seit mindestens 4  Jahren in Deutschland. Insgesamt befanden sich unter allen befragten Bewerbern und Bewerberinnen kaum Personen, die zum Befragungszeitpunkt erst weniger als ein Jahr in Deutschland lebten (1,9 %) Tabelle C4.1-1.

Tabelle C4.1-2: Schulische Vorbildung der Befragten (Angaben in %)

Tabelle C4.1-2 gibt die Schulabschlüsse der befragten Bewerber/-innen und die Angaben der Befragten zum Land (Deutschland vs. Ausland vs. keine Angabe), in dem sie ihren Schulabschluss erworben haben, wieder. Die schulische Vorbildung wurde mithilfe der Frage „Was ist zurzeit Ihr höchster Schulabschluss?“ in Verbindung mit der Frage nach dem Land des Schulabschlusses abgefragt. Die Antwortoptionen orientierten sich an den deutschen Schulabschlüssen – zusätzlich wurde die Mindestdauer des Schulbesuchs in Deutschland angegeben (z. B. „Mittlerer Schulabschluss – mindestens 10 Schuljahre“). Was die Angaben zu den erworbenen Schulabschlüssen der Befragten betrifft, so sind diese nicht nur für Personen mit im Ausland erworbenen Abschlüssen aufgrund mangelnder Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Bildungssysteme mit großer Vorsicht zu interpretieren. Vorsicht ist auch deshalb geboten, weil aus den Kommentaren der Befragten ersichtlich wurde, dass sie die Frage nach den Bildungsabschlüssen unterschiedlich aufgefasst und beantwortet haben. Teilweise bezogen sie sich auf tatsächliche Abschlüsse bzw. Äquivalente, teilweise auf Selbsteinstufungen, die sich an der Schulbesuchsdauer in ihrem Heimatland orientieren, teilweise jedoch auch auf (vermutete oder tatsächliche) Anerkennungsergebnisse ihrer Abschlüsse in Deutschland. Wichtig ist dies z. B. für die Interpretation des Anteils der Befragten, die angaben, (noch) keinen Schulabschluss zu haben. Es ist davon auszugehen, dass sich in dieser Gruppe sowohl Personen befinden, die in ihren Heimatländern nur die (gewöhnlich 6-jährige) Grundschule besucht haben, als auch Personen, die länger zur Schule gegangen sind, jedoch wissen oder befürchten, dass ihr Schulabschluss in Deutschland nicht anerkannt wird. Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass es womöglich größere Unterschiede in der schulischen Vorbildung der Befragten innerhalb der hier zusammengefassten Gruppe von Personen aus nichteuropäischen Asylzugangsländern gibt, da die Ausgangsbedingungen für einen regelmäßigen Schulbesuch zwischen den verschiedenen Ländern (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien) zum Teil stark variieren.

Schaubild C4.1-2: Schulabschlüsse der befragten nichtdeutschen Bewerber/-innen¹ in Abhängigkeit des Landes (Deutschland vs. Ausland), in dem die Abschlüsse erworben wurden (Angaben in %)

Erste Analysen zu den Schulabschlüssen verweisen auf die hohe Ähnlichkeit zwischen Bewerbern und Bewerberinnen nichteuropäischer Asylzugangsländer mit und ohne Fluchthintergrund Tabelle C4.1-2 (Sp.  1 und Sp. 2). Zum Teil unterscheiden sich die beiden Gruppen deutlich von den beiden Bewerbergruppen aus anderen Ländern Tabelle C4.1-2 (Sp. 1 und Sp. 2). So fielen mit rund 15 % die Anteile der Personen ohne Schulabschluss deutlich höher aus als bei Bewerbern und Bewerberinnen ohne Fluchthintergrund aus anderen Ländern (mit eigener Migra­tionserfahrung: 3,2 %; ohne eigener Migra­tionserfahrung: 2,5 %). Auf der anderen Seite berichteten Bewerber/ -innen aus nichteuropäischen Asylzugangsländern aber auch häufiger über einen mindestens elfjährigen Schulbesuch bzw. darüber, die Schule mit einer Studienberechtigung verlassen zu haben. Mit jeweils rund 20 % hatten sie jedoch vergleichsweise selten die Schule mit einem mittlerem Schulabschluss verlassen (Bewerber/ -innen aus anderen Ländern ohne Migrationserfahrung: 50,7 %; Bewerber/-innen aus anderen Ländern mit Migrationserfahrung: 38,0 %). Auffällig ist, dass die Anteile der nicht zuordenbaren oder fehlenden Angaben bei zugewanderten Personen (Geflüchtete aus nichteuropäischen Asylzugangsländern: 12,5 %; Personen ohne Fluchthintergrund aus nichteuropäischen Asylzugangsländern: 13,5 %; Personen ohne Fluchthintergrund aus anderen Ländern: 9,8 %) im Vergleich zu denjenigen ohne eigene Migrationserfahrung (4,3 %) deutlich höher ausfielen, was auf Erfassungs- und Interpretationsprobleme schulischer Zertifikate migrierter Personen in der Erhebung hindeutet.
Für Personen mit Schulabschluss (inklusive der Personen, die keine oder nicht zuordenbare Angaben zum Abschluss gemacht hatten) weist Tabelle C4.1-2 aus, ob diese ihre Abschlüsse im Ausland oder in Deutschland erworben haben. Demnach fallen die Anteile derer, die ihre Abschlüsse in Deutschland erworben haben, relativ hoch aus. Während fast zwei Drittel (64,4 %) der migrierten Personen ohne Fluchthintergrund aus anderen Ländern angaben, ihre Abschlüsse in Deutschland gemacht zu haben, lag der Anteil bei den zugewanderten Personen ohne Fluchthintergrund aus nichteuropäischen Asylzugangsländern bei 33,2 %. Von den Geflüchteten gaben 40,5 % an, ihren gegenwärtigen Abschluss in Deutschland gemacht zu haben.329

Wie bei den Schulabschlüssen, so sollten auch hier die Ergebnisse mit Vorsicht interpretiert werden. So könnten sich z. B. unter den Bildungsinländern auch Personen befinden, die ihren Schulabschluss außerhalb Deutschlands erworben haben, sich jedoch als Bildungsinländer verstehen, weil ihr Abschluss mittlerweile in Deutschland anerkannt wurde.

In Schaubild C4.1-2 werden die Schulabschlüsse der 4 Analysegruppen in Abhängigkeit des Landes (Deutschland vs. Ausland), in dem die Abschlüsse erworben wurden, dargestellt.330 Da die Befragungsteilnehmer/-innen nach dem Land ihres Schulabschlusses und nicht nach dem Land, in dem sie die Schule besucht haben, gefragt wurden, können hier keine Aussagen über Personen ohne Schulabschluss getroffen werden.

Bezüglich der Höhe der Schulabschlüsse zeigt Schaubild C4.1-2, dass die Varianz zwischen Personen, die ihren Schulabschluss in Deutschland, und jenen, die ihn im Ausland erworben haben, groß ist. So deuten die Selbstauskünfte der Personen, die ihren Abschluss außerhalb Deutschlands erworben haben, auf ein überdurchschnittlich hohes Qualifikationsprofil hin: Jeweils rund 50 % der Bewerber/-innen aus nichteuropäischen Asylzugangsländern gaben an, im Ausland ein Äquivalent zur (Fach-)Hochschulreife erworben zu haben; zum Teil war den Angaben der Personen zu entnehmen, dass sie in ihren Heimatländern bereits studiert hatten. Auch bei Befragten aus anderen Ländern mit eigener Migrationserfahrung fiel mit 44,3 % der Anteil der Studienberechtigten überdurchschnittlich hoch aus. Dementsprechend deutlich niedriger waren die Anteile der Befragten mit Hauptschulabschluss bzw. mit mindestens neunjährigem Schulbesuch. Erneut auffällig sind die hohen Anteile der fehlenden bzw. nicht dem deutschen Schulsystem zuordenbaren Abschlüsse.

Ein anderes Bild zeigt sich bei den befragten nicht­deut­schen Bewerbern und Bewerberinnen, die angaben, ihren Abschluss in Deutschland erworben zu haben. Zum einen wiesen die Bildungsinländer über alle 4 untersuchten Gruppen hinweg sowohl häufiger geringere als auch mittlere und seltener hohe Schulabschlüsse auf als die Gruppe der Bildungsausländer. Zum anderen zeigt sich eine deutliche Binnenvarianz zwischen den 4  Teilgruppen: Während die Mehrheit der Bildungsinländer aus nichteuropäischen Asylzugangsländern angab, über einen Hauptschulabschluss zu verfügen (Geflüchtete: 57,3 %; Personen ohne Fluchthintergrund: 54,5 %), war bei den Befragten aus anderen Ländern ein mittlerer Schulabschluss der häufigste Schulabschluss (ohne Migrationserfahrung: 52,5 %; mit Migra­tionserfahrung: 46,7 %). Dass sie über eine Studienberechtigung verfügen, gaben unter den Bildungsinländern lediglich 4,3 % der Geflüchteten aus nichteuropäischen Asylzugangsländern und 2,8 % derjenigen ohne Fluchthintergrund aus nichteuro­päischen Asylzugangsländern an. Bei Bewerbern und Bewerberinnen aus anderen Ländern ohne Migrationserfahrung fiel die Studienberechtigtenquote wesentlich höher aus (15,0 %), lag aber damit immer noch deutlich unter den Anteilen der Studienberechtigten in der Gruppe der Bildungsausländer.

Warum sich die Abschlüsse insbesondere bei jungen Menschen mit einer Staatsangehörigkeit nichteuropäischer Asylzugangsländer in Abhängigkeit des Landes, in dem der Abschluss erworben wurde, unterscheiden, kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Neben grundsätzlichen Erfassungsproblemen und Besonderheiten bei der Grundgesamtheit könnten hierfür auch spezifische Gruppenunterschiede verantwortlich sein, denen es in weiteren Analysen nachzugehen gilt. Inwieweit das Ergebnis auf eine Benachteiligung zugewanderter Personen aus nichteuropäischen Asylzugangsländern im deutschen Schulsystem hindeutet, kann nicht abschließend geklärt werden. Hierfür wären differenzierte Angaben zum Schulbesuch und zur Bildungs- und Migrationsgeschichte der Befragten erforderlich.

Tabelle C4.1-3: Verbleibe der befragten nichtdeutschen Bewerber/-innen zum Befragungszeitpunkt (Angaben in %)

Verbleib der befragten Bewerber/-innen

Von den geflüchteten Bewerbern und Bewerberinnen aus nichteuropäischen Asylzugangsländern gab fast ein Drittel (33,4 %) an, sich zum Befragungszeitpunkt in einer vollqualifizierenden Ausbildung oder einem Studium zu befinden Tabelle C4.1-3 (Sp.1). Die meisten befanden sich in einer betrieblichen Ausbildung nach BBiG/HwO (25,9 %). Fast ein Viertel (23,0 %) der Geflüchteten ab­solvierte Ende 2016/Anfang 2017 eine teilqualifizierende Maßnahme (7,5 % machten eine Einstiegsqualifizierung, 3,2 % ein Praktikum, 12,3 % eine sonstige Übergangsmaßnahme), 15,9 % einen Deutsch- oder Integrations­kurs, 9,7 % arbeiteten bzw. jobbten, und weitere 10,8 % waren arbeitslos. Nur relativ wenige geflüchtete Bewerber/-innen absolvierten zum Befragungszeitpunkt eine vollqualifizierende schulische Ausbildung (2,4 %), ein Studium (1,3 %) oder besuchten eine allgemeinbildende Schule (3,6 %).

Im Vergleich zu den übrigen untersuchten Gruppen befanden sich geflüchtete Bewerber/-innen aus nichteuropäischen Asylzugangsländern damit seltener in einer vollqualifizierenden Ausbildung bzw. betrieblichen Berufsausbildung.

Was die Teilnahme an teilqualifizierenden Bildungsgängen betrifft, zeigen sich teilweise deutliche Unterschiede zwischen den unterschiedlichen Gruppen. So absolvierten Personen aus nichteuropäischen Asylzugangsländern unabhängig vom Fluchthintergrund häufiger eine Einstiegsqualifizierung (Geflüchtete: 7,5 %; Personen ohne Fluchthintergrund: 6,5 %) als Bewerber/-innen aus anderen Ländern (ohne Migrationserfahrung: 0,7 %; mit Migra­tionserfahrung: 1,6 %). Demgegenüber waren Bewerber und Bewerberinnen aus nichteuropäischen Asylzugangsländern seltener in der Berufsvorbereitung (BVB, BVJ o. Ä.). Während sich 12,3 % der Geflüchteten und 9,4 % der Personen aus nichteuropäi­schen Asylzugangsländern ohne Fluchthintergrund zum Befragungszeitpunkt in der Berufsvorbereitung befanden, fiel der Anteil der Bewerber/ -innen aus anderen Ländern ohne eigene Migrationserfahrung doppelt so hoch aus (20,3 %).

Schaubild C4.1-3: Verbleibsquoten in betrieblicher Berufsausbildung der befragten Geflüchteten aus nichteuropäischen Asylzugangsländern differenziert nach soziodemografischen Merkmalen (Angaben in %)

Hinsichtlich des Verbleibs außerhalb des Bildungssystems (Arbeit/Erwerbstätigkeit/Jobben und Arbeitslosigkeit) zeigten sich kaum Unterschiede zwischen den einzelnen befragten Gruppen nichtdeutscher Bewerber/-innen. Betrachtet man ausschließlich den Verbleib in betrieblicher Ausbildung nach BBiG/HwO für die Gruppe der Geflüchteten aus nichteuropäischen Asylzugangsländern, so zeigt sich, dass der Anteil der Bewerber/-innen, die sich zum Befragungszeitpunkt in einer betrieblichen Berufsausbildung befanden, in Abhängigkeit ihrer soziodemografischen Merkmalen variiert Schaubild C4.1-3. Während sich hinsichtlich des Geschlechts kaum Unterschiede zeigen, variieren die Verbleibsquoten in Abhängigkeit vom Alter der Befragten deutlich: So absolvierten zum Befragungszeitpunkt 28,0 % der jüngeren Geflüchteten (bis maximal 25 Jahre) eine betriebliche Ausbildung, aber nur rund 20 % der älteren Gruppen. Weiterhin verdeutlicht Schaubild C4.1-3, dass Geflüchtete, die zum Befragungszeitpunkt seit mindestens 2  Jahren in Deutschland lebten, häufiger eine betriebliche Ausbildung absolvierten, als Geflüchtete, die vor weniger als 2  Jahren zugewandert waren (30,3 % vs. 19,7 %).

Auch in Hinblick auf die schulische Vorbildung und das Land, in dem der Schulabschluss erworben wurde, werden Unterschiede deutlich: Geflüchtete, die angaben, ihren Schulabschluss in Deutschland erworben zu haben, waren Ende 2016/Anfang 2017 häufiger in einer betrieblichen Berufsausbildung zu finden als Geflüchtete mit einem Schulabschluss aus ihrem Herkunftsland (32,5 % vs. 23, 2 %). Bemerkenswert ist jedoch, dass immerhin 20,1 % der befragten Geflüchteten, die angaben, (noch) keinen Schulabschluss zu besitzen, eine betriebliche Berufsausbildung durchliefen. Hier zeigt sich erneut, dass bei der Interpretation der Angaben von Schulabschlüssen Vorsicht geboten ist: Geflüchtete, die angaben, (noch) keinen Schulabschluss zu haben, könnten – zumindest teilweise – über ausländische Abschlüsse verfügen, die in Deutschland (noch) nicht anerkannt wurden, oder aber zumindest länger die Schule im Heimatland besucht haben, ohne dort einen Abschluss erworben zu haben. Erste Auswertungen zeigen, dass rund 40 % der Personen aus nichteuropäischen Asylzugangsländern, die angaben (noch) keinen Schulabschluss zu besitzen, Arbeitserfahrung im Heimatland gesammelt hatten. Bei weiteren Analysen gilt es zu prüfen, ob berufliche Erfahrungen fehlende schulische Zertifikate ausgleichen und Zugang in die betriebliche Ausbildung eröffnen können.

Fazit

Erste Auswertungen der zum Jahreswechsel 2016/2017 durchgeführten BA/BIBB-Migrationsstudie 2016 verweisen auf die relativ hohe Verbleibsquote geflüchteter Bewerber/-innen aus nichteuropäischen Asylzugangsländern in Ausbildung. So befanden sich z. B. 25,9 % in einer betrieblichen Ausbildung nach BBiG/HwO. Bei Bewerbern und Bewerberinnen mit einer türkischen Staatsangehörigkeit oder Staatsbürgerschaft osteuropäischer Asylzugangsländer, der Länder der EU-Osterweiterung oder der GIPS-Staaten, die in Deutschland geboren waren, betrug die Quote 32,7 %. Selbst bei den Geflüchteten nichteuro­päischer Asylzugangsländer, die angaben, noch keinen Schulabschluss erworben zu haben, lag die betriebliche Verbleibsquote bei 20 %.

Bei den Bewerbern und Bewerberinnen aus nichteuropäischen Asylzugangsländern zeigt sich unabhängig von einem Fluchthintergrund die bereits aus anderen Untersuchungen bekannte zweigipflige Verteilung ihrer Schulabschlüsse: Neben hohen Anteilen von Personen ohne Schulabschluss fiel auch die Studienberechtigtenquote relativ hoch aus. Auffällig waren jedoch die großen Unterschiede in Abhängigkeit davon, ob die Schulabschlüsse in Deutschland oder im Ausland erworben wurden.

Bei den hier vorgestellten Ergebnissen handelt es sich um erste deskriptive Analysen. Insgesamt sollten diese Ergebnisse – insbesondere die Angaben zu den Schulabschlüssen – mit Vorsicht interpretiert werden, denn die Varianz im Antwortverhalten der Personen sowie Hinweise auf Verständnisprobleme erwiesen sich als Herausforderungen bei der Datenanalyse.

Gegenwärtig werden im BIBB umfassendere Analysen der Daten durchgeführt, die helfen sollen, die Situation von Geflüchteten am Übergang in Ausbildung besser zu verstehen. So soll beispielsweise neben Fragen der beruflichen Orientierung untersucht werden, inwieweit Arbeitserfahrungen im Heimatland die Zugangschance zur betrieblichen Berufsausbildung erhöhen.

(Verena Eberhard, Stephanie Matthes, Julia Gei)

  • 321

    Seit dem Berichtsjahr 2015/2016 erfasst die BA die Gruppe der gemeldeten ausländischen Bewerber/-innen nach ihrem Aufenthaltsstatus. Die BA definiert die Gruppe der Geflüchteten dabei wie folgt: „‚Personen im Kontext von Fluchtmigration‘ umfassen Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Aufenthaltserlaubnis Flucht und einer Duldung. Die Abgrenzung dieser ‚Personen im Kontext von Fluchtmigration‘ im Sinne der BA-Statistik entspricht nicht notwendigerweise anderen Definitionen von ‚Flüchtlingen‘ (z. B. juristischen Abgrenzungen). Für den statistischen Begriff ist über das Asylverfahren hinaus der Bezug zum Arbeitsmarkt ausschlaggebend. Von 13 % der Drittstaatsangehörigen lagen keine Angaben zum Fluchtkontext vor“ (Bundesagentur für Arbeit 2017a, S. 8). 

  • 322

    Zum 30. September 2016 lag der Anteil der unbekannt verbliebenen Bewerber/ -innen bei den Bewerber/-innen ohne Kontext Flucht bei 16,8 % (Matthes u. a. 2016b). 

  • 323

    Ausführliche Informationen zur klassischen BA/BIBB-Bewerberbefragung 2016 und BA/BIBB-Migrationsstudie sind im Internet unter https://www.bibb.de/de/4730.php abrufbar.

  • 324

    Als „Asylzugangsländer“ bezeichnet die BA jene Länder, aus denen in den letzten Jahren die meisten Personen kamen, die Asylerstanträge gestellt haben (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2016g). 

  • 325

    Ausgeschlossen wurden für die ersten Auswertungen zudem jene Fälle, die aufgrund ihrer Selbstauskunft zur Staatsangehörigkeit nicht eindeutig einer der 6  Staatsangehörigkeitsgruppen zugeordnet werden konnten. 

  • 326

    93 % besitzen eine Staatsangehörigkeit der nichteuropäischen Asylzugangsländer. 

  • 327

    Hinweise auf Verständnisprobleme oder Schwierigkeiten bei der Beantwortung der Frage nach Asylanträgen liefert u. a. die relativ hohe Zahl der Personen, die zu dieser Frage keine Angaben machten oder „weiß nicht“ ankreuzten und die daher aus den ersten Auswertungen ausgeschlossen wurden. Analysen dieser Fälle sind in Arbeit. Denkbar ist zudem auch, dass sich in dieser Gruppe unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UmF) befinden, die anstelle eines Asylantrags einen anderen aufenthaltsrechtlichen Weg suchen (vgl. Kapitel C1; BAMF 2016k). 

  • 328

    Wenn hier und im Folgenden von Personen aus einer bestimmten Ländergruppe die Rede ist, so bezieht sich dies stets auf die Staatsangehörigkeit der Befragten (Selbstauskunft), unabhängig davon, wo die Person geboren wurde. 

  • 329

    Dass 0,5 % (n =2) der Bewerber/-innen ohne Migrationserfahrung ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, könnte auf Wohnortswechsel oder Internatsbesuche im Ausland zurückzuführen sein. 

  • 330

    Für Personen, die keine Angaben zum Ort des Abschlusses gemacht haben (n = 35), werden die Schulabschlüsse aufgrund geringer Fallzahlen nicht aufgeführt.