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Von weltweit 65,3 Mio. geflüchteten Menschen im Jahr 2015 waren 21,3 Mio. als Flüchtlinge und 3,2 Mio. als Asylsuchende anerkannt (United Nations High Commissioner for Refugees 2015, S. 2). 40,8 Mio. Menschen zählten zu den Binnenvertriebenen, d. h., sie haben ihre Heimatregion verlassen, sind aber in ihrem Heimatstaat geblieben. 4,9 Mio. Flüchtlinge waren in 120 Ländern weltweit angesiedelt. Die meisten kamen dabei aus Syrien (Stand: Ende 2015). Die deutliche Mehrheit dieser Flüchtlinge war in den Nachbarstaaten untergekommen, vor allem in der Türkei (2,5 Mio.), im Libanon (1,1 Mio.), in Jordanien (628.200), im Irak (244.600) und in Ägypten (117.600) (United Nations High Commissioner for Refugees 2015, S. 16).

In der Europäischen Union war die Anzahl an Erstanträgen356 (Eurostat 2015b) im ersten Quartal 2016 im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Jahre 2015 um mehr als 50% angestiegen.357 Die Anzahl der Asylsuchenden stieg innerhalb der 28 Mitgliedstaaten im Vergleich zum Jahr 2015 (1. Quartal) um 97.500 Personen an (2016: 287.100), im 3. Quartal fiel die Anzahl der Asylsuchenden im Vergleich zu 2015 allerdings bereits niedriger aus (Eurostat 2016b).

Allein im Jahr 2015 registrierten die 28 europäischen Mitgliedstaaten zudem 1.323.465 Asylanträge, im Vergleich zum Jahr 2014 (627.780) ist das ein Anstieg von über 100% (Eurostat 2016a).

Asyl- und Schutzsuchende: Flüchtlinge

Der Begriff Flüchtling wird in diesem Beitrag sehr breit gefasst (Brücker u. a. 2016; Jahn 2016). Die Begriffe „Flüchtlinge“ und „Geflüchtete“ werden als Oberbegriffe für alle Personen verwendet, die als Schutzsuchende nach Deutschland, Österreich und Schweden kommen – unabhängig vom rechtlichen Status sowie der juristischen Definition (vgl. Kapitel C).

Aus europäischer Perspektive lassen sich die unterschiedlichen Schutzarten dabei wie folgt unterteilen: Mit Asylentscheidungen nach der Genfer Flüchtlingskonvention ist der anerkannte Flüchtlingsstatus gemeint. Die Asylentscheidung bezüglich des humanitären Status bezieht alle Personen ein, die unter den nationalen Gesetzen Schutz aufgrund humanitärer Gründe erhalten. Genau wie subsidiär Schutzberechtigte werden temporär Schutzberechtigte nicht als Flüchtlinge nach der Genfer Konvention anerkannt, erhalten aber ein Aufenthaltsrecht auf Zeit. Genauer handelt es sich bei subsidiär Schutzberechtigten um Personen, die in einem Asylverfahren nicht als Flüchtlinge anerkannt werden, weil keine persönlichen Verfolgungsgründe vorliegen, jedoch subsidiäre Schutzgründe (z. B. Gefahr der Folter oder Todesstrafe im Herkunftsstaat, Lebensbedrohung im Herkunftsstaat durch Krieg). Positive Asylentscheidungen beschreiben die Summe aller Entscheidungen, welche Personen den Flüchtlingsstatus, subsidiären oder temporären Schutzstatus sowie Schutz aufgrund weiterer humanitärer Gründe gewähren. Für eine detaillierte Beschreibung der Asylentscheidungen siehe Eurostat 2015a.

  • 356

    Mit Erstanträgen sind Asylanträge gemeint, die zum ersten Mal im jeweiligen Staat von den Flüchtlingen eingehen. 

  • 357

    Im Vergleich zum 4. Quartal 2015 zeigt sich im Jahr 2016 allerdings wieder ein Absinken der Erstanträge.