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Im letzten Kapitel des Beitrags wird ein inhaltlicher Überblick zu den berufsbildungs- und arbeitsmarktrelevanten Maßnahmen sowie Instrumenten gegeben, die zur Integration von Flüchtlingen in den 3 Ländern beitragen sollen.359 Zudem werden die zentralen Akteure genannt, die bei der Durchführung und Implementierung beteiligt sind und der rechtliche Status als Bedingung für die betriebliche Rekrutierung dargelegt.

Österreich

In Österreich ist vor allem der AMS bei der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt und Ausbildung beteiligt. Ein uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang ist dabei in Österreich nur für anerkannte Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte möglich (Cedefop 2016). Der AMS ist dabei in Bundes-, Landes- und Regionalorganisationen gegliedert. Die Sozialpartner (Vertreter von Wirtschaftskammer, Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, Österreichischem Gewerkschaftsbund und Vereinigung der österreichischen Industrie) werden auf allen Ebenen einbezogen und wirken an der Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik und -maßnahmen mit (Arbeitsmarktservice Österreich 2016a).

Die regionalen Branchen des AMS in Österreich sind dabei wesentlich für die Implementierung und Durchführung der Maßnahmen über verschiedene Programme hinweg verantwortlich (ReferNet Österreich 2016). Ergebnisse des AMS zeigen, dass seit Jahresbeginn 2015 4.689 anerkannte Flüchtlinge bzw. subsidiär Schutzberechtigte eine Arbeit aufnahmen (Arbeitsmarktservice 2015, S. 3). Eine Analyse der Personenstruktur zwischen den Abgängen in Arbeit und dem Bestand zum Monatsende zeigt, dass Männer und Personen unter 25 Jahren überproportional häufig eine Beschäftigung aufnahmen. 2016 wird der AMS die Zahl der Teilnehmenden österreichweit auf insgesamt 13.500 weitere Kompetenzchecks erhöhen. Um die Integration weiter zu fördern, wurden 2016 bisher 5.700 Aus- und Weiterbildungskurse sowie 2.100 Eingliederungsbeihilfen zur Unterstützung der Eingliederung in den Arbeitsmarkt angeboten (Arbeitsmarktservice Österreich 2016b).

Die Daten zur Qualifikation der Teilnehmenden werden in Zusammenarbeit mit Unternehmen, Ausbildungsfirmen sowie Bildungsinstituten gesammelt. Der AMS beauftragt die Firmen (ReferNet Österreich 2016), die Kompetenzchecks durchzuführen. Ein uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang nach der Umsiedlung der Flüchtlinge ist dabei Voraussetzung zur Teilnahme. Die Sammlung der Daten folgt dem Ziel, eine möglichst schnelle Dokumentation, Validierung und Anerkennung von (informellen) Fähigkeiten und Kompetenzen, formalen Qualifikationen sowie der beruflichen Erfahrung aus dem Herkunftsland durchzuführen. Basierend auf der Erfassung der Kompetenzen der Flüchtlinge, kann eine individuelle Beratung und Betreuung erfolgen. Durch Workshops werden Flüchtlinge zusätzlich bei der Arbeitssuche unterstützt. Neben dem Sprachtraining als weitere wichtige Voraussetzung kann zudem über Eingliederungsbeihilfen bzw. Beschäftigungsförderungsmaßnahmen des AMS ein wesentliches Ziel verfolgt werden, Flüchtlinge im Rahmen der Arbeitsvermittlung schnell (und problemlos) in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Arbeitgeber erhalten Lohnzuschüsse, wenn sie Flüchtlinge einstellen (Eurofound 2016a, S. 33). Für Asylsuchende ist der Zugang zum Arbeitsmarkt deutlich eingeschränkter als für anerkannte Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte und mit einer Wartezeit von 3 Monaten sowie mit einer Prüfung der Zulassung verbunden (Eurofound 2016a, S. 17 f.).

Neben den stark auf den Arbeitsmarkt ausgerichteten Maßnahmen bietet der AMS für Flüchtlinge jedoch auch Orientierungskurse, individuelle Beratung und berufsbildungsspezifische sowie arbeitsplatzbezogene Qualifizierungsmaßnahmen an (Eurofound 2016a, S. 30). Spezielle Programme für junge Personen bieten dabei neben der beruflichen Qualifizierung die Möglichkeit, die Teilnehmenden auch auf die allgemeine Schulbildung vorzubereiten (Youth Colleges) (Eurofound 2016a, S. 31).

Schweden

Auch in Schweden spielt die nationale Regierungsbehörde des Arbeitsmarktservice eine wichtige Rolle bei der Arbeitsmarktintegration neu angekommener Flüchtlinge (Huhtala/Hansdotter 2013). Neben der Verantwortlichkeit für die Unterkünfte, schwedischem Sprachunterricht sowie Kinderversorgung ist vor allem die Schul- und Erwachsenenbildung eine der zentralen Aufgaben der Agentur. Einführungs- und Integrationsaktivitäten sind generell für Personen zwischen 20 und 64 Jahren oder für 18- bis 19-Jährige ohne Eltern in Schweden und für diejenigen, die eine Aufenthaltserlaubnis als Flüchtling (oder aus ähnlichen Gründen, z. B. Schutz aufgrund humanitärer Gründe) erhalten haben (Huhtala/Hansdotter 2013; ReferNet Schweden 2016).360 Allerdings haben Asylsuchende mit gültigem Ausweis im Gegensatz zu Deutschland und Österreich einen unmittelbaren Zugang zum Arbeitsmarkt (Eurofound 2016a, S. 18). Für die größte Arbeitsagentur (Arbetsförmedlingen) in Schweden ist dabei das Zusammenbringen von Arbeitssuchenden und Arbeitgebern im Rahmen der Vermittlung und Passung der Kompetenzen an den Bedarfen der Unternehmen von besonderer Bedeutung (Arbetsförmedlingen 2016).

Hierbei sind die lokalen Branchen des AMS zusammen mit den Unternehmen und Betrieben aktiv daran beteiligt, die Maßnahmen zu implementieren. Die Initiative „Fast Tracks“361 (Eurofound 2016b) zielt beispielsweise auf die Identifikation, Dokumentation sowie Validierung und Anerkennung der Qualifikationen der Flüchtlinge ab (ReferNet Schweden 2016). Auch die Erfassung und Dokumentation der Berufserfahrung aus dem Herkunftsland ist dabei von Bedeutung. Neben zusätzlicher Beratung sowie schwedischem Sprachtraining und der Bereitstellung von Berufsbildungsangeboten an Schulen bildet die Arbeitsvermittlung den Schwerpunkt ihrer Arbeit. Dies wird auch über Programme der Einführung der beruflichen Beschäftigung (vocational introduction employment) deutlich, die darauf abzielen, Flüchtlinge über Praktika an Betriebe zu vermitteln (Eurofound 2016a, S. 30; ReferNet Schweden 2016). Auch die ergänzende Bereitstellung von Bildungsangeboten spielt in Schweden eine Rolle (Eurofound 2016a, S. 30; Huhtala/Hansdotter 2013).

Ein weiterer Anreiz, der in Schweden gesetzt wird und sich auf direkte Zugänge für Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt bezieht, ist die Erstattung von Steuernachlässen an Arbeitgeber bei der Einstellung von Flüchtlingen (New Start Jobs). Arbeitgeber werden dabei auch mit Lohnzuschüssen bei der Arbeitsintegration von Flüchtlingen gefördert (Eurofound 2016a, S. 32 f.).

Deutschland

Der dualen Berufsausbildung wird in Deutschland bei der Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und in den Arbeitsmarkt eine besondere Rolle zugeschrieben. Junge Geflüchtete sollen auf Bundesebene vor allem bei der Integration in eine berufliche Ausbildung unterstützt werden (vgl. Kapitel A9.4)362. Neben diesem Förderziel sind für die Zielgruppe der Flüchtlinge zusätzlich Maßnahmen der Berufsvorbereitung und des -übergangs sowie der Berufsorientierung und Nachqualifizierung von Bedeutung. Hinsichtlich des rechtlichen Status können alle anerkannten Flüchtlinge einer Beschäftigung nachgehen. Asylbewerber/-innen und Geduldete müssen zunächst eine Frist von 3 Monaten abwarten, ehe sie eine Arbeitsstelle annehmen können; hierzu bedarf es der Zustimmung der Arbeitsagentur. Von dieser Prüfung sind allerdings Maßnahmen innerhalb der Berufsausbildung oder z. B. Praktika ausgenommen (Bundesagentur für Arbeit 2016l).

48% der Bundesprogramme nahmen bei der Konzeption ihrer Angebote die Zielgruppen Einwanderer und Flüchtlinge in den Blick. Vor allem innerhalb der Handlungsfelder der Berufsorientierung, Berufsvorbereitung sowie Übergang und Nachqualifizierung richtete sich die Mehrheit der Programme (18 von 22) an diese Personengruppe.

Unter den verfolgten Zielen auf Bundesebene wird deutlich, dass ungefähr ein Drittel der betrachteten Bundesprogramme (n = 13) unter anderem das Förderziel verfolgt, speziell junge Geflüchtete bei der Integration in eine berufliche Ausbildung zu unterstützen.

Auch in Bezug auf die Länderprogramme (vgl. Kapitel A9.4) gibt es Reaktionen auf die Flüchtlingssituation. Die meistgenannte Zielgruppe ist die der jungen Menschen mit Migrations- oder Flüchtlingshintergrund (39% der Landesprogramme). Zudem wurden 27 Landesprogramme speziell für die Unterstützung von Flüchtlingen bei ihren Ausbildungsbemühungen konzipiert und bilden damit rund 10% aller Landesprogramme.

  • 359

     Der Bereich der Maßnahmen und Programme im Sekundarbereich I wird hier nicht abgebildet. Die Programme beziehen sich auf die Integration hinsichtlich berufsbildender, -vorbereitender sowie arbeitsmarktvermittelnder Programme zu einem späteren Zeitpunkt.

  • 360

    Dieser Zugang gilt auch für Personen, die Verwandte in Schweden haben, die bereits eine Aufenthaltserlaubnis als anerkannter Flüchtling (oder ähnlichen Gründen) erhalten haben. 

  • 361

    Da das Asylverfahren einige Zeit in Anspruch nimmt, haben einige „Fast Tracks“ Vorbereitungsmaßnahmen für Asylsuchende etabliert. Diese beinhalten Beratung und Orientierung sowie Sprachtraining in Schwedisch.

  • 362

    Die Informationen zu den Maßnahmen auf Bundes- sowie Länderebene beziehen sich auf den Datenbestand der Fachstelle überaus im Dezember 2016 (vgl. Kapitel A9.4).