In allen anerkannten Ausbildungsberufen finden am Ende der Ausbildungszeit Abschlussprüfungen (Gesellenprüfungen) statt. Sie dienen dem Nachweis der erreichten beruflichen Qualifikation, indem festgestellt wird, ob der/die Prüfungsteilnehmende die für den Berufsabschluss und die qualifizierte Ausübung des erlernten Berufes erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat (§ 38 Berufsbildungsgesetz [BBiG]/§ 32 Handwerksordnung [HwO]). Wird die Abschlussprüfung nicht bestanden, kann sie bis zu zweimal wiederholt werden (§ 37 Abs. 1 BBiG/§ 31 Abs. 1 HwO) (Wiederholungsprüfungen).
Zur Abschlussprüfung werden Auszubildende zugelassen, die die reguläre bzw. vertraglich festgelegte Ausbildungszeit zurückgelegt haben („fristgemäße Zulassung“; § 43 Abs. 1 BBiG/§ 36 Abs. 1 HwO). Die Zulassung kann aber auch vor Ablauf der regulären bzw. vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit erfolgen, wenn die Leistungen der Auszubildenden besonders gut sind („vorzeitige Zulassung“; § 45 Abs. 1 BBiG/§ 37 Abs. 1 HwO). Wird die Ausbildungszeit verlängert, um das Ausbildungsziel zu erreichen (§ 8 Abs. 2 BBiG/§ 27b Abs. 2 HwO), erfolgt auch die Zulassung zur Abschlussprüfung entsprechend später („Zulassung nach Verlängerung“).
Neben Auszubildenden können auch Personen zur Abschlussprüfung zugelassen werden, die in keinem Ausbildungsverhältnis stehen. Zugelassen werden können zum einen Personen, die über eine Mindestdauer praktischer Erfahrungen in dem Beruf verfügen, in dem sie die Prüfung ablegen wollen, oder auf andere Weise nachweisen können, dass sie die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen (§ 45 Abs. 2 und 3 BBiG/§ 37 Abs. 2 HwO). Zum anderen haben Personen die Möglichkeit, zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, die einen schulischen Bildungsgang abgeschlossen haben, der einem anerkannten Ausbildungsberuf gleichgestellt ist (§ 43 Abs. 2 BBiG/§ 36 Abs. 2 HwO). Über den Weg dieser sogenannten Externenprüfung können sich Personen die erworbenen beruflichen Qualifikationen auf eine in der Arbeitswelt anerkannte Weise zertifizieren lassen und darüber ihre beruflichen Handlungs- und Entwicklungsmöglichkeiten verbessern.
Die folgenden Ergebnisse zu den im Berichtsjahr 2016 durchgeführten Abschlussprüfungen Auszubildender und Externer basieren auf Daten aus der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (nachfolgend als Berufsbildungsstatistik bezeichnet).
Statistik über Abschlussprüfungen
Die Berufsbildungsstatistik (Erhebung zum 31. Dezember) erfasst alle während eines Kalenderjahres (= Berichtszeitraum) in den dualen Ausbildungsberufen abgelegten Abschlussprüfungen Auszubildender. Die Daten werden ausbildungsvertragsbezogen erhoben. Die Auswertungen können damit sowohl auf die Anzahl der Prüfungsteilnahmen als auch bezogen auf die Zahl der Prüfungsteilnehmer/-innen vorgenommen werden.
Die Zahl der Prüfungsteilnahmen setzt sich wie folgt zusammen:
- Teilnahmen von Prüflingen, die im Berichtsjahr zum ersten Mal an der Abschlussprüfung teilnehmen (Erstprüfung).
- Teilnahmen von Prüflingen, die an Wiederholungsprüfungen zu der im Berichtsjahr nicht bestandenen Abschlussprüfung teilnehmen (Wiederholungsprüfung).
- Teilnahmen von Prüflingen, die im Berichtsjahr an Wiederholungsprüfungen zu einer in einem früheren Jahr nicht bestandenen Abschlussprüfung teilnehmen (ebenfalls Wiederholungsprüfung).
Bei der Zahl der Prüfungsteilnehmer/-innen handelt es sich im Unterschied zur Zahl der Prüfungsteilnahmen, die eine fallbezogene Größe ist, um eine personenbezogene Größe. Entsprechend wird jede Person, die sich im Berichtsjahr prüfen lässt, unabhängig von der Anzahl ihrer Prüfungsteilnahmen, nur einmal gezählt. Somit ist die Zahl der Prüfungsteilnehmer/-innen in der Regel kleiner als die der Prüfungsteilnahmen in einem Kalenderjahr.
Neben den Abschlussprüfungen Auszubildender erfasst die Berufsbildungsstatistik auch in dualen Ausbildungsberufen abgelegte Abschlussprüfungen von Personen, die keine Auszubildenden sind. Diese sogenannten Externenprüfungen werden gesondert ausgewiesen, wobei hier nur Teilnahmen gezählt werden. Die Meldung zu Externenprüfungen erfolgt differenziert nach der Art der Zulassung (abgeschlossener einschlägiger schulischer Bildungsgang oder Mindestdauer einschlägiger Berufspraxis). Für weitere Erläuterungen vgl. BIBB-Datenreport 2016, Kapitel A4.8.
Teilnahmen Auszubildender an Abschlussprüfungen
Tabelle A5.7-1 zeigt die Entwicklung der Prüfungsteilnahmen Auszubildender an Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung seit dem Jahr 2008.109 Im Jahr 2008 wurden knapp 504.500 Abschlussprüfungen Auszubildender in der dualen Berufsausbildung durchgeführt. Für die beiden Folgejahre ist ein Anstieg der durchgeführten Abschlussprüfungen zu verzeichnen; 2010 wurden rund 30.000 Abschlussprüfungen mehr als 2008 durchgeführt (+6,2%). Der Anstieg ist dabei in Teilen auf die veränderte Erfassung bei den Wiederholungsprüfungen zurückzuführen. Für die Jahre 2008 und 2009 wurde jeweils nur eine (die letzte) Wiederholungsprüfung gezählt, seit 2010 werden alle (d. h. bis zu 2) Wiederholungsprüfungen erfasst. Seit 2011 sinkt die Zahl der jährlich abgenommenen Abschlussprüfungen kontinuierlich. Dieser Trend fiel im Jahr 2011 mit einem Minus von rund 4.000 Fällen (-0,8%) gegenüber dem Vorjahr geringfügig aus, in den Folgejahren kam es zu deutlicheren Rückgängen. Auch im Berichtsjahr 2016 setzte sich der Rückgang bei den Abschlussprüfungen Auszubildender weiter fort. Im Vergleich zum Jahr 2010, dem Jahr mit der höchsten Anzahl durchgeführter Abschlussprüfungen in dem hier betrachteten Zeitraum, wurden im Jahr 2016 knapp 91.600 weniger Abschlussprüfungen gezählt. Das entspricht einem Minus von 17%. Das Verhältnis zwischen Prüfungsteilnahmen von Männern und solchen von Frauen ist indes während des Beobachtungszeitraumes relativ stabil geblieben. Im Jahr 2016 entfiel mit rund 40% ein ähnlich hoher Anteil an Abschlussprüfungen auf Frauen wie in den Vorjahren.
Im Berichtsjahr 2016 haben annähernd 400.000 Männer und Frauen die Abschlussprüfung bestanden und damit ihre Berufsausbildung mit einem qualifizierten Berufsabschluss beendet. Bezogen auf die insgesamt rund 444.200 im Berichtsjahr durchgeführten Abschlussprüfungen lag die Erfolgsquote I (EQ I)110 bei 90,0% und damit auf Vorjahresniveau. Zugleich blieb die Erfolgsquote I im Berichtsjahr nur geringfügig hinter den im Beobachtungszeitraum höchsten Erfolgsquoten I in den Jahren 2008 und 2009 zurück, wobei sich die Differenz auf die unterschiedliche Erfassung der Wiederholungsprüfungen vor und nach 2010 zurückführen lässt.
Tabelle A5.7-2 zeigt, dass die Anzahl der durchgeführten Abschlussprüfungen in allen Zuständigkeitsbereichen gegenüber dem Vorjahr gesunken ist. Im Bereich Hauswirtschaft war mit einem Minus von 9,9% wie bereits im Vorjahr der deutlichste Rückgang zu verzeichnen. Am geringsten fiel der Rückgang im Bereich der freien Berufe mit -0,1% aus.
Die teilnahmebezogenen Erfolgsquoten (EQ I) haben sich gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig verändert. In den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk, öffentlicher Dienst sowie Landwirtschaft haben sie sich leicht verbessert. Am deutlichsten war die positive Entwicklung erneut in der Landwirtschaft; hier erreichte die teilnahmebezogene Erfolgsquote im Jahr 2016 einen um knapp 2 Prozentpunkte höheren Wert als im Jahr zuvor. Teilnahmebezogene Erfolgsquoten unter den Vorjahreswerten sind in den Bereichen freie Berufe und Hauswirtschaft festzustellen. Das Minus betrug 0,5 Prozentpunkte in der Hauswirtschaft und 1 Prozentpunkt in den freien Berufen. Die insgesamt niedrigsten Erfolgsquoten I zeigen sich im Berichtsjahr im Handwerk sowie in der Landwirtschaft und damit in den beiden Bereichen, für die auch im Vorjahr die niedrigsten teilnahmebezogenen Erfolgsquoten registriert wurden. Die höchste Erfolgsquote I konnte erneut im Bereich öffentlicher Dienst beobachtet werden; gefolgt von Industrie und Handel Tabelle A5.7-2.
Tabelle A5.7-1: Teilnahmen Auszubildender an Abschlussprüfungen in der beruflichen Ausbildung und Prüfungserfolg 2008 bis 2016, Deutschland
Tabelle A5.7-2: Teilnahmen Auszubildender an Abschlussprüfungen 2016 und Prüfungserfolg nach Zuständigkeitsbereichen, Deutschland1
Teilnehmer/-innen an Ausbildungsabschlussprüfungen
Legt man nicht die Anzahl der rund 444.200 Prüfungsteilnahmen, sondern die der knapp 431.700 Prüfungsteilnehmer/-innen als Bezugsgröße zugrunde, belief sich der Prüfungserfolg (Erfolgsquote IIneu111) im Jahr 2016 auf 92,6%. Im Vorjahr lag dieser Wert um 0,1 Prozentpunkte niedriger. Den meisten derjenigen, die keinen Erfolg hatten, steht die Möglichkeit einer erneuten Prüfungsteilnahme offen. Nur 0,5% aller Auszubildenden, die 2016 an Abschlussprüfungen teilgenommen haben, haben die Prüfung endgültig nicht bestanden112 Tabelle A5.7-3.
Zwischen den Zuständigkeitsbereichen gab es nur geringe Unterschiede in Bezug auf den Anteil derjenigen Prüfungsteilnehmer/-innen, die 2016 die Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden haben Tabelle A5.7-3. Größere Unterschiede finden sich aber bei den erfolgreichen Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern. Ihr Anteil ist im Bereich öffentlicher Dienst am höchsten, im Bereich des Handwerks am niedrigsten.
Tabelle A5.7-3: Teilnehmer/-innen an Ausbildungsabschlussprüfungen in 2016 und Prüfungserfolg nach Zuständigkeitsbereichen, Deutschland
Erste Teilnahme an der Abschlussprüfung
Neben den Erfolgen aller Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer wird auch erfasst, wie viele Auszubildende die Abschlussprüfung im ersten Versuch (Erstprüfung) bestehen.
Im Berichtsjahr 2016 unterzogen sich gut 246.000 junge Männer und gut 167.000 junge Frauen zum ersten Mal der Abschlussprüfung im erlernten Ausbildungsberuf Tabelle A5.7-4. Wie bei den Teilnahmen an Abschlussprüfungen insgesamt ist auch bei den Teilnahmen an Erstprüfungen gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang zu verzeichnen; er beträgt hier -3,6%.
Mit 90,5% wurde die große Mehrheit aller Erstprüfungsteilnehmer/-innen fristgemäß nach Ablauf der regulären bzw. vertraglich vereinbarten Ausbildungsdauer zur Abschlussprüfung zugelassen. Im Vorjahr war dieser Anteil um 0,1 Prozentpunkte höher. 7,8% nahmen 2016 aufgrund besonderer Ausbildungsleistungen vorzeitig an der Erstprüfung teil; das ist ein Anstieg um 0,3 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. 1,7% der Erstprüfungen erfolgten nach einer Verlängerung der Ausbildungszeit; der Anteil dieser Prüfungsteilnahmen lag 2016 um 0,1 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert. 91,9% der an Erstprüfungen Teilnehmenden gelang es, direkt im ersten Versuch einen qualifizierten Berufsabschluss zu erwerben. Die Erfolgsquote bei Erstprüfungen blieb damit im Vorjahresvergleich konstant.
Aus Tabelle A5.7-4 lässt sich ferner entnehmen, dass zwischen den Zuständigkeitsbereichen Unterschiede beim Anteil der Erstprüfungsteilnehmer/-innen mit vorzeitiger Prüfungszulassung resp. Prüfungszulassung nach Verlängerung der Ausbildungszeit bestanden. Am höchsten war der Anteil vorzeitig zur Abschlussprüfung Zugelassener im Bereich Industrie und Handel; er lag hier bei 10,0%. Auch im Vorjahr konnte für den Bereich Industrie und Handel der höchste Anteil vorzeitiger Prüfungszulassungen festgestellt werden; zugleich hat sich der Anteil vorzeitig zur Abschlussprüfung Zugelassener im Bereich von Industrie und Handel erneut erhöht. Im Vergleich zum Vorjahr lag er im Berichtsjahr um 0,3 Prozentpunkte höher. Ebenfalls wie im Vorjahr fand sich der geringste Anteil vorzeitiger Prüfungszulassungen mit 0,3% im Bereich Hauswirtschaft (2015: 0,7%). Der Anteil der nach Verlängerung der Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung Teilnehmenden war im Bereich des öffentlichen Dienstes am geringsten; er lag bei 1,1% und damit um 0,5 Prozentpunkte unter dem Vorjahresniveau. Der höchste Anteil entfiel auf den Bereich der freien Berufe mit 4,2% (- 0,1 Prozentpunkte zum Vorjahr). Auch in Bezug auf die Erfolgsquote bei Erstprüfungen (EQEP)113 lassen sich Unterschiede zwischen den Zuständigkeitsbereichen ausmachen. In den Bereichen von Industrie und Handel, des öffentlichen Dienstes, der freien Berufe sowie der Hauswirtschaft lag die EQEP über dem Gesamtdurchschnitt, in den Bereichen Handwerk und Landwirtschaft blieb sie hinter dem Durchschnitt zurück. Im Bereich Hauswirtschaft blieb die EQEP gegenüber dem Vorjahr mit 93,3% konstant. In den Bereichen Industrie und Handel, öffentlicher Dienst sowie Landwirtschaft lag die Quote zwischen 0,1 und 2,2 Prozentpunkten über den Vorjahreswerten, in den Bereichen Handwerk und freie Berufe fiel sie um 0,5 bzw. 0,7 Prozentpunkte geringer aus.
Bei einer nach Bundesländern differenzierten Betrachtung Tabelle A5.7-5 Internet fällt auf, dass sich die Erfolgsquoten bei Erstprüfungen (EQEP) um bis zu gut 8 Prozentpunkte unterscheiden. Den mit 95,2% höchsten Wert erreichte die EQEP in Baden-Württemberg, den niedrigsten mit 86,9% in Brandenburg. Gleichzeitig zeigt sich, dass die EQEP in allen ostdeutschen Bundesländern (einschließlich Berlin) unterhalb des gesamtdeutschen Durchschnitts verblieb. Bezogen auf die westdeutschen Bundesländer traf dies auf die Länder Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland zu.114
Über alle Länder hinweg waren Frauen bei der Erstprüfung erfolgreicher als Männer. Im Gesamtdurchschnitt lag die EQEP bei Frauen im Berichtsjahr bei 93,2%, bei Männern war sie um 2,2 Prozentpunkte niedriger und lag entsprechend bei 91,0% Tabelle A5.7-5 Internet.
Tabelle A5.7-4: Erste Teilnahme an Abschlussprüfungen in 2016 und Prüfungserfolg nach Zuständigkeitsbereichen, Deutschland1
Externe Prüfungsteilnahmen und Berufsabschluss
Neben der Abschlussprüfung nach einer regulären Ausbildung eröffnet das BBiG/die HwO auch die Möglichkeit, als externer Prüfungsteilnehmer/externe Prüfungsteilnehmerin zur Abschlussprüfung vor der zuständigen Stelle zugelassen zu werden. Diese Möglichkeit steht vor allem Absolventinnen und Absolventen vollzeitschulischer Bildungsgänge und ausbildungslosen Personen mit Berufserfahrung offen (§ 45 Abs. 2 und 3 BBiG bzw. § 43 Abs. 2 BBiG / § 37 Abs. 2 HwO bzw. § 36 Abs. 2 HwO).
Tabelle A5.7-6 weist die Teilnahmen an Externenprüfungen im Berichtsjahr 2016 insgesamt sowie differenziert nach Zuständigkeitsbereichen aus.115 Wie im Jahr zuvor war die Anzahl der Teilnahmen an Externenprüfungen (einschließlich Wiederholungsprüfungen) auch im Berichtsjahr 2016 rückläufig.116 Mit rund 27.650 durchgeführten Externenprüfungen unterschritt die Zahl der Teilnahmen das Vorjahresniveau um knapp 1.360 Fälle bzw. 4,7%.117
Hinter dem Rückgang im Jahr 2016 stehen sowohl weniger Teilnahmen von Absolventinnen und Absolventen vollzeitschulischer Bildungsgänge als auch weniger Teilnahmen von Personen mit Berufserfahrung. Das Minus gegenüber dem Vorjahr betrug bei Zulassungen aufgrund einer vollzeitschulischen Qualifikation annähernd 730 Fälle bzw. 13,6%; bei Teilnahmen, denen eine Zulassung aufgrund von Berufserfahrung zugrunde lag, war ein Minus von rund 630 Fällen bzw. 2,7% gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.
Der Anteil der Externenprüfungen an allen im Jahr 2016 erfolgten Abschlussprüfungen118 betrug 5,9%; das entspricht dem Vorjahreswert. Zwischen den einzelnen Zuständigkeitsbereichen variierten die Anteilswerte der Externenprüfung allerdings erheblich. Mit Abstand die größte Bedeutung für den Erwerb eines Berufsabschlusses kommt der Externenprüfung im Bereich Hauswirtschaft zu. Hier belief sich der Anteil der Teilnahmen externer Prüfungskandidaten und -kandidatinnen an allen durchgeführten Abschlussprüfungen im Berichtsjahr auf 45,1%. Dagegen fiel die Externenprüfung im Bereich des Handwerks und der freien Berufe mit 1,2% bzw. 1,3% so gut wie gar nicht ins Gewicht. Zwischen diesen beiden Extremen lagen die übrigen Bereiche mit Anteilen von 4,0% im öffentlichen Dienst, 7,4% im Bereich Industrie und Handel und 11,9% in der Landwirtschaft.
Ferner verdeutlicht Tabelle A5.7-6, dass die beiden Formen der Zulassung zur Externenprüfung eine unterschiedliche Rolle spielen. Bei 83,3% der externen Prüfungsfälle erfolgte die Zulassung aufgrund der gesetzlich geforderten Mindestdauer einschlägiger berufspraktischer Erfahrung (Vorjahr: 81,6%), in den übrigen Fällen (16,7%; Vorjahr: 18,4%) absolvierten die Prüfungskandidaten und -kandidatinnen einen einem anerkannten Ausbildungsberuf gleichgestellten schulischen Bildungsgang. In den einzelnen Zuständigkeitsbereichen kommt den beiden Zulassungsformen allerdings unterschiedliche Bedeutung zu. In Industrie und Handel, im öffentlichen Dienst sowie in der Landwirtschaft dominierte die Berufserfahrung als Zulassungsvoraussetzung. Im Handwerk, in den freien Berufen und in der Hauswirtschaft hatten die beiden Zulassungsformen ähnliche Gewichte, mit jeweils einem leichten Überhang der Berufserfahrung als Zulassungsart.
Tabelle A5.7-6: Teilnahmen an Externenprüfungen 2016 nach Zuständigkeitsbereichen, Deutschland1
Annähernd 21.900 extern zugelassene Prüfungsteilnehmer/-innen haben im Jahr 2016 die Prüfung bestanden und somit auf diesem Wege einen qualifizierten Berufsabschluss erworben. Das waren knapp 1.250 über die Externenprüfung erworbene Berufsabschlüsse weniger als im Vorjahr. Die Erfolgsquote (Anteil bestandener Prüfungen an allen durchgeführten Prüfungen) fiel mit 79,1% etwas niedriger als im Vorjahr aus (79,7%). Zwischen den Zuständigkeitsbereichen bestanden gewisse Unterschiede in Bezug auf die Erfolgsquote: Wie im Vorjahr gingen auch 2016 im Handwerk, im öffentlichen Dienst, in der Landwirtschaft sowie in der Hauswirtschaft überdurchschnittlich viele extern zugelassene Prüfungsteilnehmende erfolgreich aus der Prüfung, in den freien Berufen und im Bereich Industrie und Handel lag die Erfolgsquote erneut unter dem Durchschnitt. Ferner zeigen sich auch Unterschiede in der Erfolgsquote in Abhängigkeit der Zulassungsart. In den Bereichen öffentlicher Dienst und Hauswirtschaft lagen die Erfolgsquoten der schulisch qualifizierten Prüfungsteilnehmenden im Berichtsjahr über denen der beruflich qualifizierten Prüfungskandidaten und -kandidatinnen. Umgekehrt erreichte in den Bereichen Landwirtschaft und freie Berufe ein höherer Anteil der beruflich als der schulisch qualifizierten Prüfungsteilnehmenden auf dem Wege der Externenprüfung einen Berufsabschluss. In den Bereichen Industrie und Handel sowie Handwerk lagen die Erfolgsquoten in beiden Gruppen auf annähernd gleichem Niveau.
(Margit Ebbinghaus)
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109
Für die Entwicklung zwischen 2000 und 2007 vgl. BIBB-Datenreport 2015, Kapitel A4.8; für eine umfassende, jahresbezogene Darstellung seit 1993 vgl. BIBB-Datenreport 2009, Kapitel A5.5.
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110
Vgl. Erläuterungskasten im BIBB-Datenreport 2016, Kapitel A4.8.
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111
Vgl. Erläuterungskasten zu Kapitel A4.8 im BIBB-Datenreport 2016.
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112
Zu berücksichtigen ist, dass möglicherweise nicht alle Auszubildenden, die die Erstprüfung sowie die erste Wiederholungsprüfung nicht bestanden haben, an der zweiten Wiederholungsprüfung teilnehmen.
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113
Vgl. Erläuterungskasten im BIBB-Datenreport 2016, Kapitel A4.8.
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114
Bremen bleibt bei dieser Betrachtung unerwähnt, da die Vorjahreswerte verwendet werden mussten.
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115
Für eine Darstellung der Entwicklung der Teilnahmen an Externenprüfungen zwischen 1993 und 2006 vgl. BIBB-Datenreport 2009, Kapitel A5.5.
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116
Vgl. hierzu BIBB-Datenreport 2015, Kapitel A4.8 sowie Vorjahre.
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117
Vgl. hierzu BIBB-Datenreport 2015, Kapitel A4.8.
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118
D. h. einschließlich der Externenprüfungen.