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Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass Ausbilder/-innen im dualen System ihre persönliche und fachliche Eignung nachweisen müssen. Als fachlich geeignet gilt, wer über die jeweiligen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie über entsprechende berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen verfügt. Der Eignungsnachweis erfolgt in der Regel durch eine Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO). Die Prüfung muss nur von den in den Betrieben für die Planung und Durchführung der Ausbildung verantwortlichen Personen abgelegt werden. Die Betriebe melden diese Mitarbeiter/-innen dann den zuständigen Stellen. Der Großteil des Ausbildungspersonals bildet nebenberuflich aus. Nur eine Minderheit tut dies hauptberuflich. Angesichts der mit der Digitalisierung verbundenen Veränderungsprozesse in der Arbeits- und Berufswelt bietet das BIBB mit seinem Ausbilderportal www.foraus.de Ausbildern und Ausbilderinnen eine Informations- und Kommunikationsplattform zur Unterstützung der täglichen Ausbildungspraxis an.

Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)

Geltungsbereich (§ 1)130

Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen. Dies gilt nicht für die Ausbildung im Bereich der Angehörigen der freien Berufe. 

Berufs- und arbeitspädagogische Eignung (§  2)

Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:

  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
  2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
  3. Ausbildung durchführen und
  4. Ausbildung abschließen.

Prüfung (§ 4)

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Im schriftlichen Teil sind fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern innerhalb von 180  Minuten zu bearbeiten. Der praktische Teil der Prüfung ist in 2 Teile aufgeteilt, bestehend aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt maximal 30  Minuten. Hierfür wählt der/die Prüfungsteilnehmer/-in eine berufstypische Ausbildungssituation aus.

Historie

Die AEVO wurde 1972 erlassen und 1999 erstmals novelliert. Für den Zeitraum vom 01.08.2003 bis zum 31.07.2009 wurde sie ausgesetzt und nach einer zweiten Novellierung 2009 wieder eingesetzt.

Tabelle A5.9-1: Bestandene Ausbildereignungsprüfungen 2014, 2015 und 2016 nach Ausbildungsbereichen, alte und neue Länder

Tabelle A5.9-2: Bestandene Meisterprüfungen 2014, 2015 und 2016 nach Ausbildungsbereichen und Geschlecht

Tabelle A5.9-3: Zahl der Ausbilder/-innen 2014, 2015 und 2016 nach Ausbildungsbereichen, alte und neue Länder

Tabelle A5.9-4: Zahl der Ausbilder/-innen 2014, 2015 und 2016 nach Geschlecht, alte und neue Länder

Tabelle A5.9-5: Alter des Ausbildungspersonals 2014, 2015 und 2016 nach Geschlecht

Ausbildereignungsprüfungen

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nahmen im Jahr 2016 insgesamt 98.292 Personen (64,4% Männer und 35,6% Frauen) in den Ausbildungsbereichen Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst und Hauswirtschaft an Ausbildereignungsprüfungen teil.131 91.362 der Teilnehmenden haben die Prüfung bestanden, davon 13.296 in den neuen Bundesländern. Damit beträgt die Erfolgsquote 92,9% Tabelle A5.9-1. Der Anteil der Frauen lag bei den bestandenen Prüfungen bei 36,1% (neue Länder: 37,3%; alte Länder: 35,9%). Die Gesamtzahl der AEVO-Prüfungen ist gegenüber dem Vorjahr deutlich angestiegen.

Von den registrierten Ausbildern und Ausbilderinnen hatten 41.562 Personen ihre fachliche Eignung nicht durch eine Prüfung nach der AEVO nachweisen müssen; 32.247 dieser von der Eignungsprüfung befreiten Personen entfielen auf den Ausbildungsbereich Industrie und Handel.

Meisterprüfungen

An Meisterprüfungen in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst und Hauswirtschaft haben im Jahr 2016 insgesamt 41.961 Personen teilgenommen, davon 87,5% Männer und 12,5% Frauen. Bestanden haben die Meisterprüfung 37.164 Personen, was einer Erfolgsquote von 88,6% entspricht Tabelle A5.9-2. Der Frauenanteil bei den bestandenen Meisterprüfungen war im Bereich der Hauswirtschaft mit 98,8% am höchsten, gefolgt von den Bereichen Landwirtschaft mit 18,5% und Handwerk mit 16,2%. Im öffentlichen Dienst waren es 11,1%, in Industrie und Handel 6,4%. Die zahlenmäßige Entwicklung bei den Meisterprüfungen hat sich gegenüber dem Vorjahr somit nur unwesentlich verändert.

Zahl der bei den zuständigen Stellen registrierten Ausbilder/-innen

Im Jahr 2016 waren in Deutschland insgesamt 647.148 Personen als Ausbilder/-innen in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst, freie Berufe und Hauswirtschaft registriert, davon 558.402 in den alten Ländern (86,3%) und 88.746 in den neuen Ländern (13,7%). 45,1% des Ausbildungspersonals sind im Bereich Industrie und Handel tätig, 34,1% im Handwerk und 13,7% in den freien Berufen. In der Landwirtschaft waren es 3,7%, im öffentlichen Dienst 3,0% und in der Hauswirtschaft 0,4%. Die Gesamtzahl der gemeldeten Ausbilderinnen und Ausbilder hat sich gegenüber 2015 nur geringfügig verändert Tabelle A5.9-3.

Der Frauenanteil des gemeldeten Ausbildungspersonals lag bei 25,4%. In den neuen Ländern war er mit 33,1% deutlich größer als in den alten Ländern (24,1%) Tabelle A5.9-4.

Bezüglich der Altersstruktur ergibt sich folgendes Bild: Die beiden größten Altersgruppen stellten die über 50-Jährigen mit 47,5% und die 40- bis 49-Jährigen mit 29,1%. Danach folgen mit 18,1% die 30- bis 39-Jährigen. 5,3% der Ausbilder/-innen waren jünger als 30 Jahre Tabelle A5.9-5.

(Thomas Neuhaus, Michael Härtel)