Nach den BA/BIBB-Bewerberbefragungen 2004 bis 2016 hat sich der Anteil der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund an allen Ausbildungsstellenbewerbern und -bewerberinnen in den vergangenen 12 Jahren deutlich erhöht Schaubild A8.1.2-1 (linke Grafik). Im Vermittlungsjahr 2016 betrug der Anteil 29%, während er im Jahr 2004 erst bei 20% gelegen hatte.171
Mit den in den BA/BIBB-Bewerberbefragungen erfassten Merkmalen ließ sich allerdings ein Migrationshintergrund der Bewerber/-innen nicht immer eindeutig erkennen. Dies traf zu, wenn die Eltern oder Großeltern zwar zugewandert waren, der Bewerber bzw. die Bewerberin selbst aber keines der betreffenden Migrationsmerkmale aufwies, sondern in Deutschland geboren war, nur die deutsche Staatsangehörigkeit besaß und ausschließlich Deutsch als Muttersprache erlernte. Er/sie wurde dann als Bewerber/-in ohne Migrationshintergrund eingeordnet. Zur Identifikation des Migrationshintergrunds wären hier Informationen über die Herkunft der Eltern erforderlich gewesen. Solche Angaben konnten in den BA/BIBB-Bewerberbefragungen bisher jedoch aus Datenschutzgründen nicht erhoben werden. Es ist daher davon auszugehen, dass der ermittelte Anteil von Personen mit Migrationshintergrund unter den Ausbildungsstellenbewerbern und -bewerberinnen mehr oder weniger unterschätzt ist.
Die Bewerber/-innen, für die sich ein Migrationshintergrund feststellen ließ, wurden u. a. differenziert nach den Staaten bzw. Regionen, aus denen ihre Familien bzw. Teile ihrer Familien stammten. Es handelt sich dabei um eine ausschließlich regionale und nicht um eine ethnische Zuordnung.172 Unterschieden wurden 4 Herkunftsregionen, und zwar osteuropäische bzw. GUS-Staaten173, südeuropäische Staaten, Türkei und arabische Staaten sowie sonstige Staaten174. Wie aus Schaubild A8.1.2-1 (rechte Grafik) hervorgeht, hat sich die Bewerbergruppe mit Migrationshintergrund in ihrer Zusammensetzung nach Herkunftsregionen in den vergangenen Jahren stark verändert: So verringerte sich der Anteil der Bewerber/-innen osteuropäischer Herkunft erheblich, von 54% im Jahr 2004 auf 30% im Jahr 2016.175 Dagegen stieg der Anteil Jugendlicher mit einer südeuropäischen Herkunft im gleichen Zeitraum stark an, und zwar von 13% auf 21%. Der Anteil der Bewerber/-innen türkisch-arabischer Herkunft verdoppelte sich mit einem Anstieg von 18% auf 34% sogar nahezu. Jugendliche mit einer Herkunft aus sonstigen Staaten nahmen – mit Ausnahme des Jahres 2006 – einen Anteil von jeweils deutlich unter einem Fünftel der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund ein.
Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund
Bei den BA/BIBB-Bewerberbefragungen wird folgende Definition zugrunde gelegt: Wenn ein Bewerber bzw. eine Bewerberin im Ausland geboren ist oder über eine ausländische Staatsangehörigkeit verfügt oder eine ausländische Sprache als Muttersprache erlernt hat, wird von einem Migrationshintergrund ausgegangen. Trifft dagegen keines dieser Merkmale zu, wird angenommen, dass es sich um eine Person ohne Migrationshintergrund handelt.
Schaubild A8.1.2-1: Entwicklung des Anteils der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund von 2004 bis 2016 und ihrer Verteilung nach regionaler Herkunft (in %)
Merkmale der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund
Inwieweit sich die Ausbildungsstellenbewerber und -bewerberinnen mit Migrationshintergrund in wichtigen Merkmalen von denjenigen ohne Migrationshintergrund unterschieden, ist für die Jahre 2004 und 2016 in Schaubild A8.1.2-2 dargestellt. Demnach nahm von 2004 auf 2016 der Frauenanteil in der Bewerbergruppe mit Migrationshintergrund noch etwas stärker ab als in der Gruppe ohne Migrationshintergrund. Erhebliche Unterschiede zeigten sich in beiden Jahren im Hinblick auf das Lebensalter: Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund hatten viel häufiger bereits ein Alter von über 20 Jahren erreicht als diejenigen ohne Migrationshintergrund, 2016 waren es fast doppelt so viele. Dies lag allerdings nicht allein an ihrer häufiger erfolglosen Ausbildungssuche. So war 2016 der Altbewerberanteil in der Bewerbergruppe mit Migrationshintergrund – anders als 2004 – nicht mehr viel höher als in der Gruppe ohne Migrationshintergrund. Wahrscheinlich besuchten inzwischen Jugendliche mit Migrationshintergrund, bevor sie sich um Ausbildungsstellen bewarben, häufiger zunächst noch teilqualifizierende berufliche Schulen, z. B. um einen höheren Schulabschluss zu erreichen.
Schaubild A8.1.2-2: Merkmale der Bewerber/-innen mit und ohne Migrationshintergrund 2004 und 2016 (in %)
Die beträchtlichen Unterschiede zwischen den Bewerbergruppen mit und ohne Migrationshintergrund im Hinblick auf ihre Schulabschlüsse fielen 2016 allerdings nicht geringer aus als 2004, sondern eher noch etwas größer. In beiden Bewerbergruppen nahm zwar der Anteil der Hauptschulabschlüsse im Laufe der Zeit erheblich ab, während der Anteil höherer Schulabschlüsse deutlich zunahm. Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund verfügten jedoch 2016 – ebenso wie 2004 – wesentlich häufiger über maximal einen Hauptschulabschluss und erheblich seltener über einen mittleren Schulabschluss als diejenigen ohne Migrationshintergrund. Die Anteile der Studienberechtigten unterschieden sich allerdings jeweils kaum zwischen beiden Bewerbergruppen.
In ihrem Bewerbungsverhalten waren Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund sowohl 2004 als auch 2016 nicht ganz so flexibel wie diejenigen ohne Migrationshintergrund. Sie bewarben sich seltener schriftlich in unterschiedlichen Berufen und auch seltener überregional, d. h. in Betrieben, die mindestens 100 km von ihrem Wohnort entfernt lagen.176
Einmündung der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund in duale Berufsausbildung
In den Jahren 2004 bis 2016 waren Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund bei der Suche nach einer betrieblichen Ausbildungsstelle in Berufen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. Handwerksordnung (HwO) immer erheblich seltener erfolgreich als diejenigen ohne Migrationshintergrund Schaubild A8.1.2-3. So mündeten 2004, als die Lage auf dem Ausbildungsmarkt für Bewerber/-innen generell sehr schwierig war, nur 25% der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund in eine betriebliche Ausbildung ein, gegenüber 36% der Bewerber/-innen ohne Migrationshintergrund.177 Bis 2012 erhöhten sich aufgrund einer verbesserten Marktlage die Einmündungsquoten in beiden Gruppen, gingen allerdings ab 2014 jeweils wieder merklich zurück. 2016 lag der Anteil der in betriebliche Ausbildung eingemündeten Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund mit 26% kaum höher als 2004. Dagegen fiel die Quote bei denjenigen ohne Migrationshintergrund 2016 mit 42% immer noch deutlich besser aus als 12 Jahre zuvor.
Schaubild A8.1.2-3: Entwicklung der Einmündungsquote in duale Ausbildung der Bewerber/-innen mit und ohne Migrationshintergrund von 2004 bis 2016 (in %)
In den Jahren 2004 bis 2016 gab es neben der betrieblichen Ausbildung für einen kleineren Teil der Bewerber/-innen öffentlich finanzierte, außerbetriebliche Ausbildung in BBiG/HwO-Berufen.178 Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund nahmen zeitweise wesentlich seltener eine außerbetriebliche Ausbildung auf als diejenigen ohne Migrationshintergrund: So mündeten sie sowohl 2004 (4% vs. 8%) als auch 2016 (2% vs. 5%) sogar nur halb so oft in diese geförderte Ausbildungsform ein.179
Wird die gesamte duale Berufsausbildung, also die betriebliche und außerbetriebliche Ausbildung in BBiG/HwO-Berufen zusammen betrachtet, so ist Folgendes festzustellen: In der Bewerbergruppe mit Migrationshintergrund entwickelte sich die Einmündungsquote in duale Ausbildung insgesamt von 2006 bis 2012 relativ günstig, auch wegen vergleichsweise hoher Anteile außerbetrieblicher Ausbildung in diesen Jahren. Ab 2014 verschlechterte sich die Quote wieder und fiel 2016 auf den niedrigen Stand von 2004 zurück. Während 2010 und 2012 immerhin 35% der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund eine duale Ausbildung aufnahmen, waren es sowohl 2004 als auch 2016 lediglich 29%. Für Bewerber/-innen ohne Migrationshintergrund wurde ebenfalls 2010 und 2012 mit jeweils 49% die höchste Einmündungsquote in duale Ausbildung erreicht. Trotz eines leichten Rückgangs lag ihre Quote aber 2014 und 2016 mit jeweils 47% weiterhin über dem Stand von 2004 (44%).
Innerhalb der Bewerbergruppe mit Migrationshintergrund gab es je nach Herkunftsregion deutliche Unterschiede bei der Einmündung in betriebliche bzw. duale Berufsausbildung insgesamt, wie Schaubild A8.1.2-4 für die Jahre 2004 und 2016 verdeutlicht. Bewerber/-innen osteuropäischer und südeuropäischer Herkunft hatten demnach 2004 mit jeweils 33% noch gleich oft eine duale (betriebliche oder außerbetriebliche) Ausbildung aufgenommen. 2016 war demgegenüber in beiden Gruppen ein Rückgang zu verzeichnen, wobei die Einmündungsquote der Bewerber/-innen südeuropäischer Herkunft mit 27% nun aber niedriger lag als die derjenigen osteuropäischer Herkunft mit 30%. Den geringsten Erfolg bei der Ausbildungssuche wiesen in beiden Jahren die Bewerber/-innen türkisch-arabischer Herkunft auf. Der Anteil derjenigen, die in duale Ausbildung insgesamt einmündeten, erhöhte sich bei ihnen allerdings leicht von lediglich 19% im Jahr 2004 auf 22% im Jahr 2016. Die größte Veränderung ist für die Gruppe der Bewerber/-innen mit Herkunft aus anderen Staaten festzustellen, hier stieg die Einmündungsquote von 25% im Jahr 2004 auf immerhin 42% im Jahr 2016 an.180
Schaubild A8.1.2-4: Einmündung in duale Ausbildung der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund 2004 und 2016 differenziert nach Herkunftsregionen (in %)
Verbleib der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund
Im Folgenden soll betrachtet werden, welchen Verbleib die Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund 2004 bis 2016 jeweils am Jahresende hatten. Hierbei werden wiederum – neben der „Einmündung in betriebliche Ausbildung“ – 3 weitere Arten des Verbleibs unterschieden, und zwar der „Verbleib in alternativer Vollqualifizierung“, der „Verbleib in Schule oder Teilqualifizierung“ sowie der „Verbleib außerhalb des Bildungssystems“.181 Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund mündeten demnach von 2004 bis 2016 nicht nur erheblich seltener in eine betriebliche Ausbildung ein, sondern sie verblieben in den meisten Jahren auch weniger häufig in einer alternativen vollqualifizierenden Ausbildung (einschließlich außerbetrieblicher Ausbildung in BBiG/HwO-Berufen) als diejenigen ohne Migrationshintergrund Schaubild A8.1.2-5. 2004 befanden sich 15% der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund am Jahresende in einer alternativen Vollqualifizierung, 2016 waren es mit 12% etwas weniger. Dagegen waren die betreffenden Anteile bei denjenigen ohne Migrationshintergrund mit 22% bzw. 16% jeweils merklich höher. In Schule oder Teilqualifizierung verblieben Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund jeweils wesentlich öfter als die Vergleichsgruppe: 2004 lag der Anteil bei 28% und 2016 bei 29%, gegenüber 21% bzw. 22% bei denjenigen ohne Migrationshintergrund. Einen Verbleib außerhalb des Bildungssystems hatten Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund ebenfalls erheblich häufiger: 2004 nahmen 31% und 2016 sogar 33% von ihnen am Jahresende nicht mehr an Bildung teil, bei denjenigen ohne Migrationshintergrund betrugen die Anteile 21% bzw. 20%.
Innerhalb der Bewerbergruppe mit Migrationshintergrund unterschied sich je nach regionaler Herkunft auch der Verbleib am Jahresende zum Teil deutlich, wie Schaubild A8.1.2-6 für die Jahre 2004 und 2016 zeigt. Demnach wiesen Bewerber/-innen osteuropäischer und südeuropäischer Herkunft 2004 die günstigste Verbleibsstruktur auf, sie waren am häufigsten in eine betriebliche Ausbildung oder alternative Vollqualifizierung eingemündet (insgesamt jeweils 44%) und befanden sich am seltensten zum Ende des Jahres außerhalb des Bildungssystems (29% bzw. 32%). 2016 hat sich dies verändert: Nun nahmen Bewerber/-innen osteuropäischer und südeuropäischer Herkunft deutlich häufiger am Jahresende nicht mehr an Bildung teil (35% bzw. 36%). In beiden Gruppen war 2016 auch der Anteil derjenigen, die sich in einer betrieblichen oder alternativen vollqualifizierenden Ausbildung befanden (insgesamt 37% bzw. 38%), merklich zurückgegangen. Dagegen hat sich die Situation für Bewerber/-innen türkisch-arabischer Herkunft 2016 gegenüber 2004 verbessert: Sie verblieben nun erheblich seltener außerhalb des Bildungssystems (38% vs. 30%) und waren deutlich öfter in eine betriebliche Ausbildung oder alternative Vollqualifizierung eingemündet (insgesamt 34% vs. 28%). Dennoch befanden sie sich auch 2016 nach wie vor am seltensten von allen Herkunftsgruppen in einer vollqualifizierenden Ausbildung. Verbessert hat sich auch die Verbleibsstruktur der Bewerber/-innen mit Herkunft aus sonstigen Staaten: Sie nahmen 2016 wesentlich häufiger eine betriebliche Ausbildung oder alternative Vollqualifizierung auf als 2004 (insgesamt 49% vs. 38%) und hatten nur noch vergleichsweise selten einen Verbleib in Schule oder Teilqualifizierung (21% vs. 29%). Allerdings nahm ein relativ großer Teil von ihnen auch 2016 – ähnlich wie 2004 – am Jahresende nicht mehr an Bildung teil (30% vs. 33%).
Schaubild A8.1.2-5: Verteilung der Bewerber/-innen mit und ohne Migrationshintergrund nach Verbleibsart von 2004 bis 2016 (in %)
Schaubild A8.1.2-6: Verteilung der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund nach Verbleibsart 2004 und 2016 differenziert nach Herkunftsregionen (in %)
Fazit
Nach den Ergebnissen der BA/BIBB-Bewerberbefragungen 2004 bis 2016 ist der Anteil der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund an allen bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen in den vergangenen 12 Jahren deutlich angestiegen, und zwar von 20% auf 29%. Die Zusammensetzung der Bewerbergruppe mit Migrationshintergrund im Hinblick auf die regionale Herkunft veränderte sich deutlich: Während der Anteil von Personen mit Herkunft aus Osteuropa (sowie den GUS-Staaten) stark zurückging, nahm der Anteil derjenigen mit türkisch-arabischer Herkunft erheblich zu. Die Gruppe der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund hat eine besondere bildungspolitische Relevanz, weil bekannt ist, dass der Übergang in betriebliche bzw. duale Berufsausbildung für sie viel schwieriger ist als für die Bewerbergruppe ohne Migrationshintergrund.
In den Jahren 2004 bis 2016 wiesen Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund im Schnitt jeweils deutlich niedrigere Schulabschlüsse auf: Sie verfügten erheblich häufiger über maximal einen Hauptschulabschluss und wesentlich seltener über einen mittleren Schulabschluss als diejenigen ohne Migrationshintergrund. Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund waren bei der Suche nach betrieblicher Ausbildung in den vergangenen 12 Jahren viel seltener erfolgreich als die Vergleichsgruppe. Die Unterschiede in den Einmündungsquoten haben sich dabei im Laufe der Zeit nicht abgeschwächt, sondern sogar noch deutlich verstärkt. Es ist bekannt, dass die schlechteren Chancen für Bewerber/-innen, in betriebliche Ausbildung einzumünden, bei Weitem nicht allein an ihren niedrigeren schulischen Qualifikationen liegen (vgl. z. B. Beicht 2015, Beicht/Walden 2015), und dies bestätigt sich erneut in einer Sonderauswertung der Bewerberbefragung 2016, deren Ergebnisse in Kapitel A8.1.3 dargestellt sind.
Durch die öffentlich finanzierte außerbetriebliche Berufsausbildung konnten in den vergangenen 12 Jahren die Chancennachteile der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund nicht ausgeglichen werden. Zeitweise erhielten diese sogar seltener einen außerbetrieblichen Ausbildungsplatz als Bewerber/-innen ohne Migrationshintergrund. Die Einmündungsquote in die gesamte (betriebliche und außerbetriebliche) duale Ausbildung lag – nach Verbesserungen insbesondere 2010 und 2012 – im Jahr 2016 für Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund wieder auf dem gleichen niedrigen Niveau wie 2004. Für Bewerber/-innen ohne Migrationshintergrund fiel dagegen die Quote 2016 nicht wieder auf den Stand von 2004 zurück. Innerhalb der Bewerbergruppe mit Migrationshintergrund gab es je nach regionaler Herkunft nochmal deutliche Unterschiede im Erfolg bei der Ausbildungssuche. Bewerber/-innen türkisch-arabischer Herkunft mündeten dabei jeweils am seltensten in betriebliche bzw. duale Ausbildung insgesamt ein.
Für Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund bestand in den letzten 10 Jahren immer ein deutlich größeres Risiko, außerhalb des Bildungssystems zu verbleiben, als für diejenigen ohne Migrationshintergrund. Während sich 2004 Bewerber/-innen türkisch-arabischer Herkunft am häufigsten von allen Bewerbergruppen am Jahresende nicht mehr in Bildung befanden, traf dies 2016 auf diejenigen südeuropäischer Herkunft zu. Für Bewerber/-innen, die aufgrund erfolgloser Ausbildungssuche das Bildungssystem verlassen, besteht eine hohe Gefahr dauerhafter Ausbildungslosigkeit, die eine erfolgreiche Integration in den deutschen Arbeitsmarkt fast unmöglich werden lässt. Daher sind unbedingt wirksame Strategien zur Verbesserung der Ausbildungschancen der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund erforderlich.
(Ursula Beicht)
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171
In den BA/BIBB-Bewerberbefragungen 2004 bis 2016 konnte aufgrund fehlender Angaben nicht in allen Fällen festgestellt werden, ob die befragten Personen einen Migrationshintergrund hatten oder nicht. Die nicht zuordenbaren Fälle wurden aus den weiteren Auswertungen zu den Bewerbern und Bewerberinnen mit Migrationshintergrund ausgeschlossen.
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172
Die Zuordnung zu den Herkunftsregionen erfolgte anhand der Angaben der befragten Bewerber/-innen zu den 3 erfassten Migrationsmerkmalen (Geburtsland, Staatsangehörigkeit und Muttersprache).
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173
Die Herkunft aus osteuropäischen bzw. GUS-Staaten wird im Folgenden aus Vereinfachungsgründen nur noch als „osteuropäische Herkunft“ bezeichnet.
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174
Hierunter befindet sich jeweils auch ein kleiner Anteil nicht zuordenbarer Fälle.
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175
Es ist anzunehmen, dass der Migrationshintergrund für in Deutschland geborene Jugendliche aus (Spät-)Aussiedlerfamilien wegen der fehlenden Informationen zur Herkunft der Eltern im Laufe der Jahre immer häufiger nicht mehr identifiziert werden konnte. Der Anteil der Bewerber/-innen osteuropäischer Herkunft dürfte damit zunehmend unterschätzt worden sein.
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176
Überregionale Bewerbungen kamen 2016 in beiden Bewerbergruppen deutlich seltener vor als 2004, was wahrscheinlich mit der verbesserten Lage auf dem Ausbildungsmarkt zusammenhing. Bei günstigeren Marktverhältnissen geht die Mobilitätsbereitschaft der Jugendlichen in der Regel zurück.
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177
An dieser Stelle ist nochmals darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der BA/BIBB-Bewerberbefragungen als Einmündung in betriebliche bzw. duale Ausbildung gilt, wenn Bewerber/-innen im aktuellen Vermittlungsjahr oder in den nachfolgenden Monaten eine entsprechende Ausbildung aufgenommen haben und dort bis zum Befragungszeitpunkt am Ende des Kalenderjahres verblieben sind.
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178
Zu beachten ist wiederum, dass außerbetriebliche Ausbildungsplätze in BBiG/HwO-Berufen vor allem für benachteiligte Jugendliche oder Jugendliche mit Behinderungen vorgesehen sind, die nicht in eine betriebliche Ausbildung vermittelt werden konnten.
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179
Bei der BA/BIBB-Bewerberbefragung 2016 wurden allerdings aufgrund einer Ungenauigkeit bei der Filterführung im Fragebogen möglicherweise nicht alle außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisse als solche erkannt, sie zählten dann als betriebliche Ausbildungsverhältnisse. Der Anteil der in außerbetriebliche Ausbildung eingemündeten Bewerber/-innen könnte daher für 2016 leicht unterschätzt sein.
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180
Zu beachten ist, dass es sich bei den Bewerbern und Bewerberinnen mit Herkunft aus sonstigen Staaten um eine sehr heterogene Gruppe handelte, die sich zudem im Laufe der Jahre in ihrer Zusammensetzung hinsichtlich der Herkunftsregionen stark veränderte.
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181
Vgl. hierzu auch die entsprechenden Erläuterungen im vorangegangenen Kapitel A8.1.1.