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Zuwanderung, Migration und grenzübergreifende Mobilität sind in Deutschland und Europa Teil des gesellschaftlichen Alltags. Gerade innerhalb der Europäischen Union (EU) existiert eine hohe Mobilität. Rund 60% der Menschen mit ausländischem Pass, die 2017 nach Deutschland zugezogen sind, sind Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates (Statistisches Bundesamt 2018c).

Für eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe sind neben dem Spracherwerb berufliche Qualifizierung und Erwerbsarbeit zentrale Voraussetzungen. Gerade die berufliche Ausbildung ist eine entscheidende Etappe für den weiteren Werdegang junger Menschen. Die Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund in berufliche Bildung und Erwerbsarbeit ist daher eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe, die das Bildungssystem vor bedeutende Herausforderungen stellt. Dabei sind junge Menschen mit Migrationshintergrund – seien sie in Deutschland geboren oder als Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene selbst zugewandert – sehr heterogene Gruppen hinsichtlich ihrer eigenen bzw. der familiären Migrationsgründe und Migrationsgeschichte, ihrer Bildungsvoraussetzungen, ihrer regionalen bzw. sozialen Herkunft sowie ihrer Lebenslagen. Ausgehend von ihren Potenzialen gilt es deshalb ihre Bildungs- und Berufsaspirationen, ihre schulischen Vorkenntnisse und vorhandene berufliche Erfahrungen sowie ihren Bedarf an vorberuflichen Bildungsmaßnahmen für eine vollqualifizierende Ausbildung zu berücksichtigen (Beicht 2017; Esser/Granato/Neises 2017). Unabhängig von einem Zuwanderungsstatus bzw. einem Migrationshintergrund bleibt die Integration aller jungen Menschen in (Aus-)Bildung weiterhin eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe. Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR 2018, S.1) empfiehlt daher, „die hiesigen Institutionen und Prozesse im Sinne einer Teilhabepolitik für alle konsequent weiterzuentwickeln.“

In diesem Kapitel werden zentrale Aspekte der Integration Jugendlicher mit Migrationshintergrund an beruflicher Ausbildung (vgl. Kapitel A12.1) sowie der Integration junger Geflüchteter in Ausbildung und Arbeit dargestellt (vgl. Kapitel A12.2).