BP:
 

Das IAB-Betriebspanel264 stellt seit 1995 Informationen zur Weiterbildung in den deutschen Betrieben bereit. Wurden die Weiterbildungsdaten bis zum Jahr 2007 in zweijährigem Rhythmus erhoben, werden die Basisinformationen zur Weiterbildung seitdem jährlich abgefragt. In diesem Beitrag werden 2 Indikatoren zur Beschreibung der Weiterbildung dargestellt: die Weiterbildungsbeteiligung und die Weiterbildungsquote. Während die Weiterbildungsbeteiligung den Anteil der weiterbildenden Betriebe bezeichnet, drückt die Weiterbildungsquote den Anteil der in Weiterbildung einbezogenen Mitarbeiter/-innen aus. Weitere Informationen zur Weiterbildung (z. B. zu Weiterbildungsaktivitäten nach Wirtschaftszweigen) sowie methodische Erläuterungen sind der diesem Kapitel zugrunde liegenden Expertise265 des IAB zu entnehmen. Ergebnisse zu den Indikatoren Ausbildungsberechtigung, Ausbildungsaktivität und Übernahmeverhalten von Betrieben finden sich in Kapitel A7.2 und Kapitel A10.1.1.

Grundsätzlich gilt ein Betrieb im IAB-Betriebspanel als Weiterbildungsbetrieb, wenn er Weiterbildungsmaßnahmen fördert, indem er seine Beschäftigten dafür von der Arbeit zumindest teilweise freistellt und/oder die Kosten für die Maßnahmen teilweise oder ganz übernimmt. Die Weiterbildungsangaben im IAB-Betriebspanel beziehen sich dabei jeweils auf das erste Halbjahr eines Jahres.

Weiterbildungsbeteiligung und Weiterbildungsquote

Der Indikator Weiterbildungsbeteiligung bezieht die Anzahl der Betriebe, die im 1. Halbjahr eines Jahres weiterbildungsaktiv waren, auf die Anzahl aller Betriebe in Deutschland.

Der Indikator Weiterbildungsquote wird als Quotient der Summe aller an Weiterbildungsmaßnahmen partizipierenden Mitarbeiter/-innen im ersten Halbjahr (Zähler) und der Summe aller Mitarbeiter/-innen zum Stichtag der Befragung (Nenner) ermittelt.

Weiterbildungsbeteiligung

In Deutschland insgesamt lag der Anteil weiterbildender Betriebe im 1. Halbjahr 2016 bei 53% Tabelle B1.2.1-1. Über die Zeit hinweg ist ein deutlicher Anstieg der Weiterbildungsbeteiligung festzustellen, der lediglich während der Wirtschafts- und Finanzkrise in den Jahren 2009 und 2010 kurzzeitig unterbrochen wurde. Im Vergleich zum Vorjahr (1. Halbjahr 2015) ist der Anteil weiterbildender Betriebe konstant geblieben.

Zwischen Ost- und Westdeutschland zeigten sich zuletzt nahezu keine Unterschiede mehr in der Weiterbildungsbeteiligung der Betriebe: Während sich in den ostdeutschen Bundesländern 54% der Betriebe an Weiterbildung beteiligten, waren es in Westdeutschland 53% der Betriebe. 

Die Weiterbildungsbeteiligung steigt mit der Beschäftigtenzahl an. Während im ersten Halbjahr 2016 von den Kleinstbetrieben mit weniger als 10 Beschäftigten 44% weiterbildeten, waren es von den Großbetrieben mit 98% nahezu alle. Dieses Ergebnis ist wenig überraschend, da die Wahrscheinlichkeit, dass zumindest ein Mitarbeiter weitergebildet wird, mit der Betriebsgröße naturgemäß zunimmt. Hinzu kommt, dass größere Betriebe eher über die finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen verfügen, um Qualifizierungsmaßnahmen durchführen zu können. Seit 2001 ist der Anteil weiterbildender Betriebe vor allem im klein- und mittelbetrieblichen Segment angewachsen. 

Tabelle B1.2.1-1: Weiterbildungsbeteiligung nach Betriebsgröße, alte und neue Länder (in %)

Weiterbildungsquote

Nach den Daten des IAB-Betriebspanels lag die Weiterbildungsquote, also der Anteil der Weiterbildungsteilnehmer/-innen an den Beschäftigten, im 1. Halbjahr 2016 bei 35% Tabelle B1.2.1-2. Dabei lag sie im Osten mit 37% über dem entsprechenden Wert im Westen (35%). Da die Fragestellung nach der Anzahl der Weiterbildungsteilnehmer im IAB-Betriebspanel 2014 geändert wurde, ist ein zeitlicher Vergleich der Weiterbildungsquote nur eingeschränkt möglich. Seit Beginn des Jahrtausends ist jedoch ein deutlicher Anstieg der Weiterbildungsquote festzustellen.

Die höchste Weiterbildungsquote ist in den Großbetrieben zu finden, wo sie im ersten Halbjahr 2016 bei 39% lag. Allerdings sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Größenklassen bei der Weiterbildungsquote bei Weitem nicht so deutlich ausgeprägt wie bei der Weiterbildungsbeteiligung. So lag der Anteil der Weiterbildungsteilnehmer/-innen in den Kleinstbetrieben zuletzt bei 29%, in den Kleinbetrieben bei 35% und in den Mittelbetrieben bei 37%. Demnach bilden kleinere Betriebe, sofern sie sich zur Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen entschlossen haben, vergleichsweise viele Mitarbeiter/-innen weiter Tabelle B1.2.1-3 Internet.

Im Hinblick auf die Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten mit unterschiedlichen Tätigkeitsniveaus schließlich gilt, dass Beschäftigte für qualifizierte Tätigkeiten, d. h. Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen (Fach-)Hochschulabschluss erfordern, sehr viel häufiger an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen als Beschäftigte für einfache Tätigkeiten Tabelle B1.2.1-2. So lag die Weiterbildungsquote der Beschäftigten für qualifizierte Tätigkeiten im 1. Halbjahr 2016 bei 44%, die der Beschäftigten für einfache Tätigkeiten hingegen bei nur 20%. Dabei wiesen Beschäftigte für einfache Tätigkeiten zuletzt insbesondere in den Kleinstbetrieben eine sehr geringe Teilnahmequote auf (2016: 9%), wohingegen sich ihre Chancen, an Weiterbildung teilzunehmen, in Großbetrieben besser darstellten (2016: 24%).

(Sandra Dummert – Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung)

Tabelle B1.2.1-2: Weiterbildungsquote nach Qualifikationen, alte und neue Länder (in %)