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Vor dem Hintergrund veränderter Qualifikations- und Tätigkeitsanforderungen und Fachkräfteengpässen kommt der betrieblichen Weiterbildung eine wichtige Rolle bei der Deckung des betriebsspezifischen Qualifizierungsbedarfs zu. Die betriebliche Weiterbildung erfolgt über unterschiedliche Weiterbildungsformen. Neben der Teilnahme von Beschäftigten an Kursen, Lehrgängen oder Seminaren, findet das Lernen im Betrieb häufig auch außerhalb formaler Kurse innerhalb des Arbeitsprozesses statt. 

Eine sehr formalisierte Form der Fort- und Weiterbildung sind sogenannte Aufstiegsfortbildungen, bei denen Beschäftigte einen anerkannten Fortbildungsabschluss erwerben. Für Beschäftigte mit einer Berufsausbildung schaffen Aufstiegsfortbildungen Karriereperspektiven und eröffnen Möglichkeiten für den beruflichen Aufstieg sowie für die Übernahme von Fach- und Führungsaufgaben (Weiß 2014, Bußmann/Seyda 2016). Diese Form der Fortbildung ist daher von besonderer Bedeutung für das duale Berufsausbildungssystem und stellt für Betriebe eine Möglichkeit dar, den wachsenden Bedarf an spezialisierten Fachkräften zu decken (Bußmann/Seyda 2016).

Dieses Kapitel zeigt anhand der Daten des BIBB-Betriebspanels zu Qualifizierung und Kompetenzentwicklung (siehe Erläuterung in Kapitel A7.3) in welchem Umfang Betriebe in Deutschland im Jahr 2017 Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Beschäftigten förderten. Der Schwerpunkt wird dabei auf die betriebliche Förderung von Aufstiegsfortbildungen gelegt. Der Beitrag ergänzt die Informationen zur betrieblichen Weiterbildung, die aus anderen Datenquellen stammen und in Kapitel B1.2.1 und Kapitel B1.2.2 dargestellt werden. 

Formen betrieblich geförderter Fort- und Weiterbildung 

Im BIBB-Qualifizierungspanel wird die betriebliche Förderung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen über mehrere Fragen erhoben. Dabei wird differenziert nach der Teilnahme von Beschäftigten an 1) allgemeinen Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Kursen und Seminaren, 2) nicht kursförmigen Weiterbildungsmaßnahmen sowie 3) Aufstiegsfortbildung. Gemäß der verwendeten Definition gelten Weiterbildungsmaßnahmen als betrieblich gefördert, wenn Betriebe ihre Beschäftigten für die Teilnahme an solchen Maßnahmen ganz oder teilweise freistellen oder wenn sie die Kosten für die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen ganz oder teilweise übernehmen. Dies gilt sowohl für Aufstiegsfortbildungen als auch für andere Weiterbildungsaktivitäten, die in Form von Kursen oder Seminaren durchgeführt werden, oder die außerhalb organisierter Kurse direkt am Arbeitsplatz stattfinden. Beispiele hierfür sind Maßnahmen zur Einarbeitung am Arbeitsplatz oder das selbstgesteuerte Lernen anhand von Computerprogrammen. Im Unterschied zu anderen Weiterbildungsformen erwerben Beschäftigte mit einer Aufstiegsfortbildung einen anerkannten Fortbildungsabschluss, beispielweise einen Meister- oder Technikerabschluss, und erhöhen somit ihr formales Qualifikationsniveau. Die für die Fortbildungsabschlüsse geltenden Prüfungsvorschriften werden entweder durch Rechtsverordnungen des Bundes, der Länder oder durch Rechtsvorschriften der zuständigen Kammern festgelegt (vgl. Kapitel B4.1, Kapitel B4.4).

Nach den Ergebnissen des BIBB-Qualifizierungspanels haben im Jahr 2017 2 von 3 Betrieben (66%) allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Beschäftigten in Form von Kursen oder Seminaren unterstützt. In mehr als jedem zweiten Betrieb (57%) haben Beschäftigte an nicht kursförmigen Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen. Der Anteil der Betriebe mit Teilnehmern/Teilnehmerinnen an Aufstiegsfortbildungen war erwartungsgemäß deutlich geringer, gleichwohl hatte mit 11% jeder neunte Betrieb in Deutschland mindestens einen/eine Beschäftigte/-n im Rahmen einer Aufstiegsfortbildung gefördert. 

Beteiligung von Betrieben an Aufstiegsfortbildungen nach Strukturmerkmalen

Schaubild B1.2.3-1 stellt den Anteil der Betriebe mit Aufstiegsfortbildungen im Jahr 2017 nach ausgewählten Strukturmerkmalen dar. Der Vergleich über die Wirtschaftszweige zeigt eine überdurchschnittlich hohe Förderung an Aufstiegsfortbildungen in medizinischen und pflegerischen Dienstleistungsbetrieben (26%), in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes (14%) sowie im Bereich öffentlicher Dienst, Erziehung und Unterricht (12%). Im Bereich Land-, Forstwirtschaft und Bergbau, der Bauwirtschaft und den überwiegend persönlichen Dienstleistungen fiel der Anteil der Betriebe, in denen die Aufstiegsfortbildung mindestens eines/ einer Beschäftigten gefördert wurde, dagegen unterdurchschnittlich hoch aus.

Unterschiede gab es auch im Vergleich zwischen Ost- und Westdeutschland. Im Westen förderten 13% der Betriebe die Teilnahme an Aufstiegsfortbildungen, im Osten waren es dagegen nur 7%. Des Weiteren nahm der Anteil der Betriebe mit Aufstiegsfortbildungen mit der Betriebsgröße deutlich zu. Bei den Großbetrieben förderten über zwei Drittel der Betriebe Aufstiegsfortbildungen, bei Kleinst- und Kleinbetrieben war es nur etwa jeder zwölfte Betrieb. Dieses Ergebnis lässt sich vor allem damit erklären, dass dieser Indikator misst, ob eine Aufstiegsfortbildung von mindestens einer Beschäftigten/einem Beschäftigten vonseiten des Betriebes gefördert wurde. Je höher die Beschäftigtenzahl, desto wahrscheinlicher ist es, dass eine solche Förderung für wenigstens eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter stattfand. 

Deutliche Unterschiede finden sich zudem zwischen ausbildenden Betrieben und Betrieben, die keine Auszubildende beschäftigten.278 Über ein Viertel (26%) der Ausbildungsbetriebe unterstützte Aufstiegsfortbildungen von Beschäftigten; bei den Betrieben ohne Auszubildende war es dagegen nur jeder zwölfte Betrieb (8%). Hervorzuheben ist, dass die Unterschiede zwischen Ausbildungs- und Nichtausbildungsbetrieben in allen Größenklassen deutlich werden Schaubild B1.2.3-2. Dies lässt sich möglicherweise als Hinweis dafür interpretieren, dass in solchen Betrieben der Bedarf an Beschäftigten mit Fortbildungsabschluss besonders hoch war und Beschäftigten Karriereperspektiven offenstanden, was nicht zuletzt auch die Teilnahmebereitschaft an Aufstiegsfortbildungen vonseiten der Beschäftigten fördert.

B1.2.3-1: Anteil der Betriebe mit Aufstiegsfortbildungen im Jahr 2017 nach Strukturmerkmalen (in %)

B1.2.3-2: Anteil der ausbildenden und nicht ausbildenden Betriebe mit Aufstiegsfortbildungen 2017 nach Betriebsgrößenklasse (in %)

Teilnehmer/-innen an betrieblich geförderten Aufstiegsfortbildungen nach Fachrichtungen

Neben der Frage, ob Betriebe Aufstiegsfortbildungen förderten, wird im Folgenden dargestellt, wie sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungen über einzelne Fachrichtungen verteilten. Dabei wird zwischen 4 Fachrichtungen unterschieden: 

  • kaufmännische Fortbildungen, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) geregelt sind; 
  • gewerblich-technische Fortbildungen, die nach BBiG oder HwO geregelt sind;
  • Aufstiegsfortbildungen an Fachschulen im Bereich Agrarwissenschaft, Gestaltung, Technik oder Wirtschaft, die landesrechtlich geregelt sind,
  • Aufstiegsfortbildungen im Bereich Gesundheits- und Sozialwesen.

Für die einzelnen Fachrichtungen werden die Teilnehmerquoten berechnet. Dafür wird jeweils die Summe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungen pro Fachrichtung (Zähler) durch die Summe aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungen (Nenner) im Jahr 2017 geteilt. Da hier nur betrieblich geförderte Aufstiegsfortbildungen betrachtet werden, beziehen sich die Aussagen auf Personen, die sich während der Fortbildungsdauer in einem betrieblichen Beschäftigungsverhältnis befanden.

Schaubild B1.2.3-3 stellt die Teilnahmequoten in der Differenzierung nach Wirtschaftszweigen dar. Mit 37% entfiel der höchste Anteil an Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf Aufstiegsfortbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen, zu denen beispielsweise Fachkrankenpfleger/-innen zählen. An zweiter Stelle standen mit 28% die Teilnehmer/-innen an kaufmännischen Aufstiegsfortbildungen nach BBiG oder HwO, mit denen beispielsweise ein Abschluss als Fachwirt, Fachkauffrau/Fachkaufmann oder Betriebswirt erlangt werden kann. An einer gewerblich-technischen Aufstiegsfortbildung nach BBiG oder HwO, die beispielsweise zum/zur Industrie-, Fach- oder Handwerkmeister/-in ausbildet, nahmen 17% aller Beschäftigten mit einer betrieblich geförderten Aufstiegsfortbildung teil. Etwa gleich hoch (18%) war der Anteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungen an Fachschulen in den Bereichen Technik, Wirtschaft, Gestaltung und Agrarwissenschaften.

B1.2.3-3: Verteilung der Teilnehmer/-innen an Aufstiegsfortbildungen im Jahr 2017 nach Fachrichtungen und Wirtschaftszweigen (in %)

Zwischen den einzelnen Wirtschaftszweigen gab es erwartungsgemäß starke Unterschiede hinsichtlich der Verteilung der Teilnahmequoten. Aufstiegsfortbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen wurden fast ausschließlich von Betrieben des Wirtschaftszweiges „Medizinische Dienstleistungen“ gefördert, gleichzeitig spielten hier Aufstiegsfortbildungen anderer Fachrichtungen praktisch keine Rolle. Darüber hinaus entfiel auch im Wirtschaftszweig „Öffentlicher Dienst und Erziehung“ mehr als jede dritte Aufstiegsfortbildung auf den Bereich Gesundheits- und Sozialwesen, was vor allem auf die Betriebe im Bereich Erziehung zurückzuführen ist. In den Wirtschaftszweigen „unternehmensnahe Dienstleistungen“ sowie „Handel und Reparatur“ wurden von den Beschäftigten dagegen hauptsächlich kaufmännische Aufstiegsfortbildungen nach BBiG oder HwO absolviert. In der Bauwirtschaft, im verarbeitenden Gewerbe und in Betrieben im Bereich Land- und Forstwirtschaft, Bergbau und Energie strebte mehr als jede zweite Teilnehmerin/jeder zweite Teilnehmer einen gewerblich-technischen Fortbildungsabschluss wie beispielsweise den/die Industrie-/Fach- oder Handwerksmeister/-in an. Darüber hinaus wurden Aufstiegsfortbildung an einer Fachschule in Betrieben dieser 3 Wirtschaftszweige jeweils von mehr als einem Drittel der geförderten Beschäftigten absolviert. 

Insgesamt zeigt sich, dass der Anteil der Betriebe, die 2017 Aufstiegsfortbildungen gefördert haben, zwar deutlich geringer ausfiel als der Anteil von Betrieben mit anderen Weiterbildungsformen. Die Ergebnisse deuten jedoch darauf hin, dass bei Betrieben, die sich auch in der betrieblichen Erstausbildung engagieren, die Förderungen von Aufstiegsfortbildungen ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Fachkräftesicherung darstellt.

(Sabine Mohr)


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    Die Differenzierung zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Betrieben erfolgte anhand der Angaben zur Beschäftigung von Auszubildenden in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach BBiG/HwO zum Stichtag 31.12.2016. Betriebe, die zu diesem Stichtag Auszubildende beschäftigten, zählen zu den ausbildenden Betrieben.