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Qualifizierung im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Instrumente wird durch die Agenturen für Arbeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) gefördert. Die Förderung hilfebedürftiger erwerbsfähiger Personen durch die Jobcenter erfolgt nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

Mit dem zum 1. August 2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz – AWStG) wurden die gesetzlichen Regelungen im Jahresverlauf verändert, um insbesondere für gering qualifizierte oder ältere Arbeitnehmer/-innen und Langzeitarbeitslose den Zugang zu beruflicher Weiterbildung zu verbessern. Seit dem 01.08.2016 kann der Erwerb von Grundkompetenzen, insbesondere in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik und Informations- und Kommunikationstechnologien, gefördert werden, wenn dies zur Vorbereitung einer erfolgreichen Teilnahme an einer abschlussbezogenen Weiterbildung erforderlich ist. Um die Motivation zu erhöhen abschlussbezogene Weiterbildungen erfolgreich zu absolvieren, können die Teilnehmer/-innen an Weiterbildungsmaßnahmen die bis zum 31.12.2020 beginnen und zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führen, nach Bestehen der Zwischen- bzw. Abschlussprüfung eine Prämie erhalten.

Zu den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, die Personen in den Rechtskreisen SGB II und SGB III Qualifizierungen ermöglichen, zählen die berufliche Weiterbildung, die berufliche Weiterbildung für behinderte Menschen sowie die Arbeitsentgeltzuschüsse zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter Tabelle B3.1-1.

Fördervoraussetzungen

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist in den §§  81 ff. SGB III geregelt. Voraussetzung für eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist die Feststellung, dass durch eine Weiterbildung eine berufliche Eingliederung erreicht oder drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann, oder dass sie wegen eines fehlenden Berufsabschlusses notwendig ist. Außerdem muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit stattgefunden haben und Maßnahme und Träger müssen für die Förderung zugelassen sein. 

Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, wird grundsätzlich ein Bildungsgutschein ausgestellt, mit dem die Übernahme der Weiterbildungskosten zugesichert wird. Der Bildungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden. 

Neben den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die durch die Agenturen für Arbeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) gefördert werden, gehören auch hilfebedürftige erwerbsfähige Personen, die nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) gefördert werden, zu den förderfähigen Personen. Im Rechtskreis SGB II können abweichend von dem üblichen Bildungsgutscheinverfahren Weiterbildungsmaßnahmen vergeben werden, wenn die Eignung und die persönlichen Lebensverhältnisse des Arbeitssuchenden dies erfordern und keine geeignete Maßnahme verfügbar ist. Dadurch soll die Weiterbildungsteilnahme arbeitsmarktfernerer Personengruppen erleichtert werden (§ 16 (3a) SGB II).

Für Sonderprogramme der BA gelten spezielle Förderbedingungen.

Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA)

In der Förderstatistik werden Förderungen bzw. Teilnahmen von Personen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung erfasst. Gezählt werden nicht Personen, sondern Förderfälle bzw. Teilnahmen; eine Person, die in einem Zeitraum oder an einem Zeitpunkt mehrere Förderleistungen erhält, wird daher mehrfach gezählt.

Tabelle B3.1-1: Teilnahme an beruflicher Weiterbildung in den Rechtskreisen SGB III und SGB II im Jahr 2016

Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)

Die Förderung von Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung nach SGB III (Arbeitsförderung) und nach SGB  II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) ist eines der wesentlichen Elemente der aktiven Arbeitsförderung. Sie soll die individuellen Chancen von Menschen am Arbeitsmarkt und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen verbessern. Dazu können Qualifikationen an geänderte Anforderungen angepasst oder bislang fehlende Berufsabschlüsse erworben werden.

In den vergangenen 6 Jahren entwickelte sich die Förderung beruflicher Weiterbildung relativ konstant - nach einem vorübergehenden Anstieg der Förderung beruflicher Weiterbildung mit einem Höhepunkt 2009. Im Jahr 2016 ist die Zahl der Eintritte in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gegenüber dem Vorjahr um 6,5% gestiegen. Diese Steigerung ist auf eine Zunahme der Förderfälle um 9,5% in den alten Bundesländern zurückzuführen; in den neuen Bundesländern war die Zahl verglichen zum Vorjahr unverändert Schaubild B3.1-1.

Auch der durchschnittliche Jahresbestand war in den letzten 4 Jahren relativ konstant, mit einer leichten Zunahme der Teilnehmenden aus dem Rechtskreis SGB III. Der Anteil der Maßnahmen, die nach SGB III gefördert wurden, lagen im Jahresdurchschnitt in den alten Bundesländern zwischen 54% (2007) und 63% (2016). In den neuen Bundesländern überwog hingegen der Anteil an SGB-II-Förderungen im Bestand (2007: 57,0%, 2016: 51,4%); 2016 lag hier der SGB-III-Anteil mit 48,6% erstmals knapp bei der Hälfte des Jahresdurchschittsbestands Schaubild B3.1-2.

Die Anzahl der Eintritte von Frauen in FbW-Maßnahmen ist im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr leicht von 45,7% auf 43,7% gesunken.

Der Anteil von Eintritten in Maßnahmen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf ist 2016 im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls leicht zurückgegangen, von 15,9% auf 14,8%. Viele Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung nehmen jedoch an Weiterbildungen teil, die nicht abschlussbezogen sind. Von den Eintritten in berufliche Weiterbildung 2016 entfielen 35,2% auf Personen ohne BerufsabschlussTabelle B3.1-2.

Schaubild B3.1-1: Eintritte in Förderung der beruflichen Weiterbildung nach SGB II und SGB III 2007 bis 2016 (inkl. Reha)

Schaubild B3.1-2: Durchschnittlicher Jahresbestand in Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung nach SGB II und SGB III (inkl. Reha) von 2007 bis 2016

Tabelle B3.1-2: Eintritte in FbW nach ausgewählten Merkmalen 2012 bis 2016 (in %)

Der Anteil der unter 25-Jährigen bei den Eintritten lag 2016 wie im Vorjahr bei 7,2%. Der Fokus bei der Betreuung unter 25-Jähriger mit Qualifikationsbedarf liegt auf der Vermittlung in Berufsausbildung. Der Anteil der Ausländer/-innen an den Eintritten in Weiterbildung ist weiter gestiegen, von 16,4% auf 19,5%; der Anteil von Langzeitarbeitslosen erhöhte sich 2016 geringfügig auf 12,6% (2015: 12,1%) (Statistisches Bundesamt 2017m).

Die Gesamtausgaben im Rechtskreis SGB III für die Förderung der Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (inkl. u. a. der Programme „WeGebAU“ und „IFlaS” sowie allgemeiner Maßnahmen zur Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen) betrugen 2016 rund 2,18 Mrd. €. Diese Ausgaben setzen sich aus den Weiterbildungskosten aus dem Eingliederungstitel (Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten, Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung) und den Ausgaben für die Gewährung von Arbeitslosengeld bei Weiterbildung zusammen. In der Grundsicherung betrugen die Gesamtausgaben für die Förderung der beruflichen Weiterbildung 584,21 Mio. € (Bundesagentur für Arbeit 2017h).

Da gering Qualifizierte auch weiterhin schlechtere Arbeitsmarktchancen haben und gleichzeitig ein Fachkräftemangel prognostiziert wird, unterstützt die BA abschlussorientierte Qualifizierungen sowohl im Programm WeGebAU (Zielgruppe gering qualifizierte Beschäftigte) als auch mit der 2010 gestarteten Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS) (Zielgruppe: gering qualifizierte Arbeitslose) und der Initiative Erstausbildung junger Erwachsener (Zielgruppe: Erwachsene zwischen 25 und 35 Jahren ohne Berufsabschluss). Zu den abschlussorientierten Qualifizierungen zählen neben den Umschulungen (als betriebliche Einzel- oder Gruppenumschulungen) auch Vorbereitungskurse auf die Externenprüfung und Qualifizierungen, die in aufeinander aufbauenden Teilqualifikationen strukturiert sind. Gefördert werden können Qualifizierungen in Berufen, für die nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren festgelegt ist (vgl. Kapitel B3.4).

WeGebAU (Förderung der Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer/-innen in Unternehmen)

Im Fokus des erstmals 2006 aufgelegten, seit April 2012 entfristeten Programms steht eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung von Geringqualifizierten und von beschäftigten Älteren, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), um ihnen zusätzliche Qualifikationen für den Arbeitsmarkt zu verschaffen und ihre Beschäftigungschancen und Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten bzw. zu erweitern. Im Rahmen des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (Konjunkturpaket II) waren die Förderungsmöglichkeiten befristet bis 31.12.2010 um die Personengruppe der Arbeitnehmer/-innen erweitert worden, deren Berufsabschluss mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren mindestens 4 Jahre zurücklag und die in den letzten 4 Jahren nicht an einer mit öffentlichen Mitteln geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen hatten. 

Das Programm WeGebAU bietet 2 Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung:

  • Zuschüsse zu Weiterbildungskosten (WK)

Für gering qualifizierte Beschäftigte (§ 81(2) SGB III) oder für ältere Beschäftigte in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten, die das 45. Lebensjahr vollendet haben (§ 82 SGB III), erstatten die Agenturen für Arbeit die Lehrgangskosten für Maßnahmen, die außerhalb des Betriebs durchgeführt werden, voll oder teilweise und geben einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten. Die befristete Regelung zur Weiterbildungsförderung von jüngeren Beschäftigten (unter 45 Jahren) in KMU wurde bis Ende 2020 verlängert. Sie können unter der Voraussetzung gefördert werden, dass sich der Arbeitgeber mit mindestens 50% an den Lehrgangskosten beteiligt (§ 131a SGB III). Diese Förderungen sind nicht begrenzt auf Weiterbildungen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen; auch Teilqualifikationen können erworben werden Schaubild B3.1-3.

  • Förderung mit Arbeitsentgeltzuschuss 

Für die Qualifizierung ungelernter oder gering qualifizierter Arbeitnehmer/-innen kann der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen erhalten (Rechtsgrundlage: § 81(5) SGB  III).

Nach einem Rückgang der Eintritte um 75% von 87.641 im Jahr 2010 auf 21.823 im Jahr 2011 und weiter auf 12.012 im Jahr 2012, der insbesondere auf den Wegfall der Fördergrundlage für qualifizierte Beschäftigte zurückzuführen ist, lagen die Eintrittszahlen in den letzten drei Jahren zwischen rund 14.350 und 14.900 und damit ungefähr auf dem Niveau von 2007 Schaubild B3.1-3.

Schaubild B3.1-3: Sonderprogramm „WeGebAU“ - Zugang und Bestand 2007 bis 20161

Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS) und Initiative AusBILDUNG wird was – Spätstarter gesucht

Mit IFlaS wird gering qualifizierten Arbeitslosen und Wiedereinsteigenden ermöglicht, einen anerkannten Berufsabschluss oder eine zertifizierte Teilqualifikation zu erwerben. Im Jahr 2016 wurden 29.000 Personen aus dem Bereich der Arbeitslosenversicherung in IFlaS abschlussbezogen gefördert; dafür wurden 340,69  Mio. € aus dem Haushalt der Arbeitslosenversicherung eingesetzt (Bundesagentur für Arbeit 2017h: Geschäftsbericht 2016).

Mit der Initiative „Erstausbildung junger Erwachsener“ wurden von 2013 bis 2015 unter dem Motto „AusBILDUNG wird was – Spätstarter gesucht“ insbesondere Personen zwischen 25 und 35 Jahren ohne Berufsabschluss für eine abschlussorientierte Qualifizierung gewonnen (vgl. Kapitel A11, Kapitel B3.4). Ziel der Initiative war es, in 3 Jahren 100.000 junge Erwachsene abschlussorientiert zu qualifizieren. Insgesamt wurden 98.735 Personen erreicht. Davon waren bis Ende 2015 18.220 junge Erwachsene in eine ungeförderte Berufsausbildung eingetreten, 47.547 junge Erwachsene aus dem Zuständigkeitsbereich der Arbeitslosenversicherung und 32.968 aus der Grundsicherung hatten eine abschlussorientierte Qualifizierung aufgenommen (Bundesagentur für Arbeit 2016a: Abschlussbericht „Erstausbildung junger Erwachsener“). Die Initiative wird im Zeitraum von 2016 bis 2020 mit dem Ziel, 120.000 junge Erwachsene für abschlussorientierte Qualifizierung zu gewinnen, unter dem Namen „Zukunftsstarter“ fortgesetzt (BMAS Pressemitteilung vom 01.August 2016).

(Katrin Gutschow)