Das seit 1996 existierende, von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – sog. „Meister- oder Aufstiegs-BAföG“ – begründet einen individuellen altersunabhängigen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen.
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Das AFBG unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierungen, um durch Höherqualifizierung dem Fachkräftemangel zu begegnen, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern und die Aufstiegsmöglichkeiten bei praxisbezogenen Berufswegen attraktiver zu machen. Für die berufliche Fortbildung ist das AFBG ein umfassendes Förderinstrument in grundsätzlich allen Berufsbereichen – unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird (vollzeitlich/teilzeitlich/schulisch/außerschulisch/mediengestützt/Fernunterricht). Über Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize geschaffen, nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft. Nicht gefördert werden Hochschulabschlüsse.
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes zum 1. August 2016 wurden die Leistungen des AFBG weiter verbessert. Neu ist die Förderung von Bachelorabsolventen und -absolventinnen, wenn diese zusätzlich einen Meisterkurs oder eine vergleichbare Aufstiegsqualifizierung anstreben. Eine AFBG-Förderung erhalten können jetzt auch Personen, die nach den öffentlich-rechtlichen Fortbildungsregelungen ohne Erstausbildungsabschluss zur Prüfung oder zur entsprechenden schulischen Qualifizierung zugelassen werden (z. B. Studienabbrecher und Studienabbrecherinnen oder Abiturienten und Abiturientinnen mit Berufspraxis). Aufgestockt wurde der Beitrag zum Lebensunterhalt bei Vollzeitmaßnahmen. Unterhaltsbeiträge sind einkommens- und vermögensabhängig. Erhöht wurde beim einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmebeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten der Darlehenserlass bei Prüfungserfolg von 25% auf 40%. Weitere Förderbeiträge und Zuschussanteile wurden ebenfalls angehoben. Die Darlehen zum „Aufstiegs-BAföG“ werden bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Bonn beantragt und von ihr gewährt. Sie sind während der Fortbildung und während einer Karenzzeit von 2 Jahren – maximal bis zu 6 Jahren – zins- und tilgungsfrei. Ob und in welcher Höhe sie ein Darlehen in Anspruch nehmen wollen, entscheiden die Geförderten selbst. Die Förderungshöchstdauer bei Vollzeitmaßnahmen liegt bei 24, bei Teilzeitmaßnahmen bei 48 Monaten. Gliedert sich der Kurs oder Lehrgang in mehrere Teile (Maßnahmenabschnitte), müssen diese innerhalb eines bestimmten Zeitraums absolviert werden (bei Vollzeit innerhalb von 36 Monaten, bei Teilzeit innerhalb von 48 Monaten). Für weitere Informationen siehe https://www.aufstiegs-bafoeg.de und https://www.bmbf.de/de/aus-meister-bafoeg-wird-modernes-aufstiegs-bafoeg-3170.html.
Nach der im September 2017 erschienenen AFBG-Statistik (Statistisches Bundesamt 2017a, b) wurden im Jahr 2016 Förderungen für 161.725 Personen bewilligt. Dies entspricht einem leichten Rückgang im Vergleich zum Vorjahr um 0,2%. Insgesamt absolvierten 75.120 Personen (46,5%) eine Vollzeit- und 86.605 Personen (53,5%) eine Teilzeitmaßnahme Schaubild B3.2-1. Gegenüber dem Vorjahr betrug die Veränderungsrate bei den geförderten Personen in Vollzeit -5,0%, in Teilzeitmaßnahmen -4,3%.
Insgesamt lag der Frauenanteil bei 33,1% (53.505) Schaubild B3.2-2. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich ihr Anteil um 4,2%. Bei den Vollzeitmaßnahmen waren 33,0% der Teilnehmenden weiblich. Der Frauenanteil in Teilzeitmaßnahmen betrug 33,2%. Wie in den Jahren zuvor war die überwiegende Zahl der Geförderten im Alter zwischen 20 bis unter 35 Jahren (82,5%). Den größten Anteil der Teilnehmenden unter den Geförderten stellte im Gegensatz zum Vorjahr die Gruppe der 20- bis unter 25-Jährigen (34,7%), gefolgt von den 25- bis unter 30-Jährigen (33,7%). Die Gruppe der 30- bis unter 35-Jährigen (14,1%) lag an dritter Stelle, danach folgten die 35- bis unter 40-Jährigen (7,7%). Differenziert man bei der Gruppe der insgesamt Geförderten nach Frauen und Männern, waren wiederum bei den Frauen die Gruppe zwischen 20 bis unter 25 Jahren und bei den Männern die Gruppe der 25- bis unter 30-Jährigen an erster Stelle. In Teilzeitfortbildungen war wie im Vorjahr die stärkste Gruppe die der 25- bis unter 30-Jährigen, gefolgt von den 20- bis unter 25-Jährigen. In Vollzeitmaßnahmen verhielt es sich umgekehrt.
Die Förderbewilligungen im Bereich Industrie und Handel (auf Fortbildungsziele nach dem Berufsbildungsgesetz) nahmen mit 78.516 (48,5%) wie in den Vorjahren die Spitzenposition ein, gefolgt vom Handwerksbereich mit 41.005 bewilligten Förderungen (25,4%).
An Förderleistungen wurden im Jahr 2016 insgesamt 576,153 Mio. € bewilligt (Statistisches Bundesamt 2017a). Darin enthalten sind Zuschüsse in Höhe von 215,802 Mio. € und Darlehen in Höhe von 360,351 Mio. €. Die Veränderungsrate beim bewilligten finanziellen Aufwand insgesamt gegenüber dem Vorjahr betrug 3,2%. Der finanzielle Aufwand bei der in Anspruch genommenen Förderung belief sich 2016 auf insgesamt 476,190 Mio. €. Davon lag der Anteil der Zuschüsse bei 215,802 Mio. €, der Anteil der Darlehen betrug 260,388 Mio. €. Der bewilligte durchschnittliche monatliche Förderungsbetrag pro Person im Jahr 2016 lag bei 1.217 €.
45,9% der geförderten Personen bildete sich 2016 in einem der zehn folgenden Fortbildungsberufe weiter: staatlich anerkannter/anerkannte Erzieher/-in, geprüfter /geprüfte Industriemeister/-in Metall, geprüfter/geprüfte Wirtschaftsfachwirt/-in, staatlich geprüfter/geprüfte Maschinenbautechniker/-in, staatlich geprüfte-/geprüfter Elektro-Techniker/-in, Kraftfahrzeugtechnikmeister/-in, staatlich geprüfter/geprüfte Maschinentechniker/-in, Elektrotechnikermeister/-in, geprüfter/geprüfte Betriebswirt/-in IHK, geprüfter/geprüfte Logistikmeister/-in. Männer dominierten bei den Fortbildungsberufen Elektrotechnikermeister, Kraftfahrzeugtechnikmeister und staatlich geprüfter Elektro-Techniker. Frauen bilden sich verstärkt zur staatlich anerkannten Erzieherin und zur geprüften Wirtschaftsfachwirtin weiter.
Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme erhalten Geförderte auf Antrag einen Erlass von 40% von ihrem Restdarlehen zum Maßnahmebeitrag. 2016 wurden 27.988 Geförderten nach bestandener Prüfung („Bestehenserlass“) insgesamt 28,218 Mio. € erlassen. Der durchschnittliche Erlassbetrag betrug 1.088 €.
Im Jahr 2017 bewilligte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen des AFBG 57.172 Darlehen (2016: 51.138) mit einem Zusagevolumen von 243 Mio. € (2016: 223 Mio. €). Dies ist eine Steigerung an Darlehensbewilligungen von 11,8%; das Fördervolumen stieg gegenüber dem Vorjahr um 9,0%. Die Ausgaben nach § 28 AFBG, einschließlich der Erstattung an die Kreditanstalt für Wiederaufbau nach § 14 Abs. 2, übernehmen der Bund zu 78% und die Länder zu 22%. Der Bundesanteil am AFBG wird vollständig vom Bundesministerium für Bildung und Forschung getragen.
(Brigitte Seyfried)