Mit der Bildungsprämie wird seit dem 01.12.2008 die Beteiligung Erwerbstätiger mit niedrigem Einkommen an individueller berufsbezogener Weiterbildung unterstützt. Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Seit dem 01.07.2014 befindet sich das Programm in der 3. Förderphase.
Bis zum 31.12.2017 wurden rund 320.000 Prämiengutscheine und 28.500 Spargutscheine ausgegeben. Nach den Erfahrungen der beiden vorangegangenen Förderperioden werden knapp 75% der Prämiengutscheine auch eingelöst.
Seit dem 01.07.2017 gelten neue Förderkonditionen. Dadurch erhalten mehr Menschen die Chance auf finanzielle Unterstützung ihrer Weiterbildung. Weiterbildungsinteressierte können seitdem ohne Altersbegrenzung einen Prämiengutschein erhalten. Das Programm öffnet sich damit für Personen unter 25 Jahren sowie für Altersrentner/-innen und Pensionäre, die einen flexiblen Renteneintritt gewählt haben (sog. „Flexirentner“). Auch der Einsatzbereich des Prämiengutscheins wurde ausgeweitet: In den meisten Bundesländern können jetzt wieder Maßnahmen mit Gesamtkosten von jeweils mehr als 1.000 € gefördert werden. Zudem können Interessierte den Prämiengutschein von nun an jährlich erhalten.
Programm „Bildungsprämie“
Mit der Bildungsprämie können Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt werden, die berufsspezifische Kenntnisse bzw. Fertigkeiten vermitteln, sowie Weiterbildungen, die der Stärkung der allgemeinen Beschäftigungsfähigkeit dienen.
Die Bildungsprämie umfasst 2 Finanzierungsinstrumente, die kumulativ anwendbar sind:
- Prämiengutschein: Mit dem Prämiengutschein unterstützt der Bund Erwerbstätige in ihrem Weiterbildungsinteresse, indem 50% der Veranstaltungsgebühren übernommen werden, maximal jedoch 500 €. Den Gutschein können Personen erhalten, die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 € bei Alleinstehenden (bzw. 40.000 € bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigt.
- Spargutschein: Das Weiterbildungssparen (den Spargutschein) können alle diejenigen nutzen, die über ein mit der Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) verfügen. Der Spargutschein der Bildungsprämie ermöglicht es, vorzeitig auf das angesparte Guthaben zuzugreifen, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Er kann unabhängig vom Jahreseinkommen in Anspruch genommen und auch als Ergänzung des Prämiengutscheins für den verbleibenden finanziellen Eigenanteil genutzt werden. Durch das Weiterbildungssparen können aufwändige und oftmals langfristige Weiterbildungsmaßnahmen leichter finanziert werden.
Für den Erhalt eines Prämien- und/oder Spargutscheins ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch in einer der bundesweit ca. 530 Beratungsstellen obligatorisch.
Struktur der Programmteilnehmenden
Die Teilnehmendenstruktur hat sich über die 3 Förderphasen in einzelnen soziodemografischen Merkmalen nur leicht verändert. Betrachtet man das Geschlecht der Teilnehmenden, fällt der überproportional hohe Frauenanteil auf Tabelle B3.6-1. Dieser nahm im Laufe des Förderzeitraums von anfänglich 74% auf mittlerweile 77% sogar leicht zu. Dieser hohe Frauenanteil könnte u. a. darin begründet sein, dass Frauen häufiger in Teilzeit beschäftigt sind als Männer und die Bildungsprämie aufgrund der Einkommensgrenze besonders Erwerbstätige in Teilzeit anspricht. Zudem scheint ein hoher Frauenanteil typisch für das Segment der individuellen berufsbezogenen Weiterbildung zu sein. So zeigen auch die Daten des Adult Education Survey (AES) 2016, dass Frauen häufiger an Weiterbildungen dieses Segments teilnehmen als Männer308 (vgl. Kapitel B1.1).
Hinsichtlich der Altersstruktur ist eine Verschiebung zu den älteren Jahrgängen erkennbar. Von Juli 2014 bis einschließlich Juni 2017 waren Personen unter 25 Jahren von einer Förderung in der 3. Förderphase ausgeschlossen. Da mit der Änderung der Förderbedingungen zum 1. Juli 2017 nun auch jüngere Personen, wie schon in der 1. und 2. Förderphase, förderberechtigt sind, liegt der Anteil dieser Altersgruppe seit der Änderung zwar bei 7%, ist aber auf die gesamte Förderphase bezogen mit 1% noch auf geringem Niveau Tabelle B3.6-1. Durch Herausrechnen der jüngsten Altersgruppe lassen sich die anderen Gruppen über die Förderphasen vergleichen: Während der Anteil der 25- bis 34-Jährigen nahezu konstant blieb, ist der Anteil der 35- bis 44-Jährigen von anfänglich 34% auf 28% gesunken. Der Anteil der 45- bis 54-Jährigen ist in dieser Zeit von 25% auf 27% leicht angestiegen. Ein deutlicher Zuwachs ist in der ältesten Altersgruppe 55plus zu verzeichnen. Von ursprünglich 5% nahm der Anteil um 4 Prozentpunkte auf mittlerweile 9% zu.
Deutliche Unterschiede zeigen sich in der Beschäftigungsstruktur der teilnehmenden Personen. Lag der Anteil der Teilzeitbeschäftigten in der 1. Förderphase bei 36%, ist er inzwischen mit 48% auf fast die Hälfte angestiegen Tabelle B3.6-1. In der gleichen Zeit ist der Anteil der Vollzeitbeschäftigten deutlich abgesunken (von 40% auf 26%). Der Anteil der Selbstständigen stieg im Laufe des Förderzeitraums von 19% zu Beginn auf 24% in der 3. Förderphase an. Die deutliche Zunahme von Teilzeitbeschäftigten könnte in Teilen mit dem generellen Anstieg von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die in Teilzeit arbeiten, zusammenhängen. So zeigt die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA), dass sich dieser Anteil von 19% im Jahr 2009 auf 28% im Jahr 2017309 erhöhte (Bundesagentur für Arbeit 2017p).
Betrachtet man das Bildungsniveau310 der Teilnehmenden, fällt auf, dass der Anteil der Personen mit niedrigem Qualifikationsniveau (ISCED 1 & 2) konstant bei 3% verblieb. Dagegen lässt sich eine Anteilsabnahme der mittleren Klassifizierungsstufe (ISCED 3 & 4) von 66% auf 63% erkennen Tabelle B3.6-1. Entsprechend stieg der Anteil an Teilnehmenden mit hohem Qualifizierungsniveau (ISCED 5 & 6) im Laufe des Förderzeitraums von 31% auf 34% an.
Der Anteil von Personen mit Migrationshintergrund nahm deutlich zu. Von anfänglich 15% ist er auf 20% in der 3. Förderphase gestiegen Tabelle B3.6-1. Seit Juli 2017 liegt er sogar bei 23%.
Tabelle B3.6-1: Programm Bildungsprämie – Kernindikatoren im Zeitverlauf (Anteil in % der Programmteilnehmenden)
Programmteilnehmende nach Wirtschaftsbereichen
Bei der Aufteilung der Programmteilnehmenden auf die 8 am stärksten besetzten Wirtschaftsbereiche zeigen sich nur geringfügige Veränderungen zwischen den einzelnen Förderphasen Schaubild B3.6-1. Das „Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen“ war nach wie vor der am stärksten vertretene Wirtschaftsbereich (42%). Jede/-r Neunte arbeitete im Bereich „Erziehung und Unterricht“ und jede/-r Zehnte gehörte dem Bereich „Unternehmensbezogene Dienstleistungen“ an. Der Bereich „Erziehung und Unterricht“ verzeichnete eine Zunahme von 3 Prozentpunkten von der 1. zur 2. Förderphase, nach der dann kein weiterer Anstieg erfolgte. Im Bereich „Unternehmensbezogene Dienstleistungen“ ist dagegen im selben Zeitraum eine leichte Abnahme des Anteils zu verzeichnen (von 12% auf 10%). Eine kontinuierliche Zunahme, wenn auch auf geringem Niveau, ist im Bereich „Kultur, Sport und Unterhaltung“ zu erkennen. Hier lag der Anteilswert anfänglich bei 3%, in der 2. Förderphase bei 4% und mittlerweile liegt er bei 5%.
Nachfrageentwicklung seit Änderung der Förderkonditionen
Mit Änderung der Konditionen Mitte 2017 setzte – unter Berücksichtigung saisonaler Schwankungen – ein kontinuierlicher Nachfrageanstieg ein und lag in der zweiten Jahreshälfte 2017 um insgesamt 62% über den Zahlen für den entsprechenden Zeitraum im Jahr 2016. Dieser Anstieg fiel regional unterschiedlich aus. Eine Ursache dürfte darin liegen, dass in 5 Bundesländern311 nach Anpassung der Konditionen im Sommer 2017 die sogenannte 1.000-€-Grenze – eine Begrenzung der Förderung durch die Bildungsprämie auf Weiterbildungsveranstaltungen mit Teilnahmegebühren von maximal 1.000 € – erhalten blieb. In diesen Ländern gibt es ähnliche Förderprogramme für teurere Maßnahmen. Entsprechend fiel dort der Anstieg der Bildungsprämiennachfrage mit 13% bis 46% weit niedriger aus Schaubild B3.6-2. In den Bundesländern, in denen die 1.000-€-Grenze weggefallen ist, stieg die Nachfrage zwischen 37% (Berlin) und 167% (Saarland).
Beratung der Programmteilnehmer
Um die Bildungsprämie zu erhalten, müssen Interessierte zunächst eine Beratungsstelle in Deutschland aufsuchen und an einem Beratungsgespräch teilnehmen. Dadurch sollen die Voraussetzungen für die Förderung geklärt und die Qualität der Entscheidung für eine Weiterbildung verbessert werden. Das Beratungsgespräch dauert in der Regel etwa 30 Minuten. Darüber hinaus erfordert ein Beratungsfall 10 Minuten für die Vorabklärung per Mail oder Telefon und 5 Minuten für den Kontakt nach dem Beratungsgespräch. Durchschnittlich 45% der Dauer eines Beratungsgesprächs entfallen auf die Feststellung der Förderkonditionen. Weitere 30% entfallen auf die Weitergabe von Informationen über Fördermöglichkeiten, Weiterbildungsangebote, Träger von Weiterbildungen etc. Zur Unterstützung bei der Klärung der persönlichen beruflichen und privaten Situation werden im Schnitt 22% der Beratungszeit aufgewandt.
(Jonathan Zorner, Mareike Berghaus)
Schaubild B3.6-1: Programm Bildungsprämie – Teilnehmer/-innen nach Wirtschaftsbranchen, 1., 2. und 3. Förderphase (in %)
Schaubild B3.6-2: Programm Bildungsprämie - Nachfrageentwicklung Juli bis Dezember 2017 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Zunahme in %)
-
308
Laut AES-Trendbericht lag der Anteil der individuellen berufsbezogenen Weiterbildung 2016 bei Frauen bei 7% und bei Männern bei 4% (vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung 2017d, S. 35).
-
309
Stichtag: 30. Juni 2017
-
310
Gemessen nach International Standard Classification of Education (ISCED 1997).
-
311
Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein