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„Die berufliche Fortbildung soll es ermöglichen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen. Die berufliche Umschulung soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen“ (§ 1 Absatz 4 und 5 Berufsbildungsgesetz [BBiG]). Rechtsgrundlagen für Fortbildungs- und Umschulungsverordnungen  sind das BBiG, die Handwerksordnung (HwO), das Seearbeitsgesetz312 und das Bundesbeamtengesetz.

Fortbildungsordnungen des Bundes

Im Gegensatz zu Ausbildungsordnungen, in denen u. a. die zu vermittelnden beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, sachlich und zeitlich gegliedert, festgeschrieben werden, definieren die als Rechtsverordnungen erlassenen Fortbildungsregelungen im Wesentlichen die Prüfungsanforderungen. Nach den Regelungen des BBiG und der HwO sind in den Fortbildungsordnungen festzulegen (§ 53 Abs. 2 BBiG bzw. § 42 Abs. 2 HwO):

 

  • die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses,
  • das Ziel, der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung,
  • die Zulassungsvoraussetzungen sowie
  • das Prüfungsverfahren.

 

Umschulungsordnungen des Bundes

Bei den Umschulungsordnungen (§ 58 BBiG bzw. § 42e HwO) wird eine geordnete und einheitliche Regelung festgelegt. Bestandteil der Rechtsverordnungen sind folgende Sachverhalte:

 

  • die Bezeichnung des Umschulungsabschlusses,
  • das Ziel, der Inhalt, die Art und Dauer der Umschulung,
  • die Anforderungen der Umschulungsprüfung und die Zulassungsvoraussetzungen sowie
  • das Prüfungsverfahren der Umschulung unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse der beruflichen Erwachsenenbildung.

 

Es gibt 223 Rechtsverordnungen und Regelungen des Bundes für die berufliche Fortbildung und Umschulung (siehe Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe313):

Im Jahr 2017 wurden 5 Rechtsverordnungen des Bundes für die berufliche Fortbildung erlassen:

  • Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Lebensmittel vom 31. Januar 2017,
  • Geprüfter Übersetzer/Geprüfte Übersetzerin vom 8. Mai 2017,
  • Geprüfter Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin für Energiewirtschaft vom 9. Mai 2017,
  • Geprüfter Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin für Außenwirtschaft vom 5. Juni 2017,
  • Pflanzentechnologiemeister/ Pflanzentechnologiemeisterin vom 27. November 2017.

Regelungen der zuständigen Stellen für die berufliche Fortbildung und Umschulung

Die zuständigen Stellen (siehe Teil 4 des Verzeichnisses der anerkannten Ausbildungsberufe) können Rechtsvorschriften zu den Themen Fortbildung (§ 54 BBiG bzw. §  42a HwO) und Umschulung (§ 59 BBiG bzw. § 42f HwO) erlassen. Gegenwärtig gibt es 2.587 Rechtsvorschriften zu 758 Fortbildungsberufen und 25 Rechtsvorschriften von zuständigen Stellen zu 15 Umschulungsberufen. 

Die landesrechtlichen Weiterbildungsregelungen für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen können Tabelle B4.1-7 Internet entnommen werden.

(Joachim von Hagen)