Erwerb einer am Arbeitsmarkt nachgefragten Qualifikation von Bedeutung. Daten zur Messung von Jugendarbeitslosigkeit im internationalen Vergleich zeigen (vgl. Kapitel D1.3), dass gerade Länder mit dualen Systemen geringe Jugendarbeitslosigkeitsquoten aufweisen. Typischerweise wird das System dualer Ausbildung in Deutschland mit den Ausbildungssystemen der Schweiz und Österreich verglichen, da hier die größten systemischen Ähnlichkeiten bestehen. Die Analyse der Entwicklung betriebsintegrierter Ausbildung wurde in den letzten Jahren um einige Länder erweitert, da der dualen Ausbildung in den vergangenen Jahren eine große Aufmerksamkeit zugekommen ist und betriebsintegrierte Formen von Ausbildung nicht nur in Ländern mit einem dualen System vorkommen. Die internationale Analyse des Angebots betrieblicher Ausbildung ist jedoch nicht unproblematisch, da häufig strukturelle Unterschiede zwischen den verschiedenen Berufsbildungssystemen der Länder auftreten, die einen Vergleich erschweren. Eine wesentliche Dimension des Vergleichs von Berufsbildungssystemen ist die Bedeutung, die berufsqualifizierende Angebote im Bereich der oberen Sekundarstufe haben.
Typischerweise findet die Berufsbildung in Australien mit betrieblichen Anteilen im Anschluss an die Sekundarstufe II statt und wird der Weiterbildung zugerechnet (vgl. Steedman 2010). Kanada verfügt über eine kaum nennenswert ausentwickelte Berufsbildung in der Sekundarstufe II (vgl. Grollmann/Wilson 2002).Schaubild D1.1-1 stellt den Anteil der Schüler/-innen im Sekundarbereich II in berufsbildenden und allgemeinbildenden Bildungsgängen im europäischen und internationalen Vergleich für das Jahr 2015 dar (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 2017, S. 321): Während vor allem in den Ländern mit dualen Berufsbildungssystemen die betriebliche (oder arbeitsbasiert berufliche) Ausbildung auf der oberen Sekundarstufe stattfindet, werden in Australien und Kanada keine Daten zur betrieblichen Ausbildung angegeben, was fälschlicherweise zur der Annahme führen kann, dass in diesen Ländern keine betriebliche Ausbildung existiert. Daher ist es sinnvoll, sich die betriebliche Berufsausbildung auch als Anteil der Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt anzuschauen (vgl. Robinson 2001), so wie es auch in Deutschland auf der Basis der Ausbildungsquote geschieht. Damit wird das Verhältnis an Personen mit betrieblichem Ausbildungsvertrag an den Erwerbstätigen betrachtet. Die Datenbasis der dualen Ausbildungsverträge wird auf national erfassten Daten berechnet, während die Erwerbstätigenzahlen auf internationalen Daten der ILO-Statistiken beruhen.
Ausbildungsquote im internationalen Vergleich
In Deutschland wird die Ausbildungsquote als Anteil der Auszubildenden an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten berechnet (vgl. Kapitel A7.1). Da es hinsichtlich der Organisation von Beschäftigungsverhältnissen große nationale Unterschiede gibt, wurden für den internationalen Vergleich die Ausbildungsquoten auf Grundlage der Erwerbstätigen (Nenner) berechnet. Die Angaben zu den Erwerbstätigen stammen von der ILO (International Labour Organization 2017)334; die Angaben zu den betrieblichen Ausbildungsverhältnissen (Zähler) basieren auf den Angaben der nationalen Ausbildungsstatistiken. Hinter den genannten Apprenticeships verbergen sich sehr unterschiedliche konkrete Regelungen und Arrangements der Inhalte und Formen.
Schaubild D1.1-1: Anteil der Schüler/-innen im Sekundarbereich II in berufsbildenden und allgemeinbildenden Bildungsgängen im europäischen und internationalen Vergleich 2015 (in %)
Die Erfassung der Ausbildungsquote als ein relevanter Indikator der dualen Berufsausbildungspraxis ist also durchaus für die Untersuchung verschiedener Berufsbildungssysteme geeignet. Allerdings sind dabei die erheblichen nationalen Unterschiede in der Ausgestaltung betrieblicher Ausbildung zu berücksichtigen. Diese schlägt sich in den o. g. OECD-Zahlen dadurch nieder, dass die betriebliche Ausbildung in vielen Fällen nicht dem Sekundarschulbereich zugeordnet, sondern mit postsekundären Bildungsangeboten verknüpft wird. Daneben gibt es noch viele andere Unterschiede, die an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt werden können.
Der Ländervergleich der betrieblichen Ausbildungsquote für das Jahr 2015 verdeutlicht, dass die Schweiz (5%), gefolgt von Deutschland (3,3%), die höchste Ausbildungsquote aufwies Schaubild D1.1-2. Während die betrieblichen Ausbildungsverhältnisse in der Schweiz auf einem konstanten Niveau geblieben sind, hat sich die Ausbildungsquote in Deutschland seit 2004 (4,4%) verringert.
Auffallend ist auch, dass der Anteil der Personen mit Ausbildungsverträgen in Australien seit 2012 (4,5%) deutlich abgenommen hat und sich 2015 mit 2,6% auf dem niedrigsten Stand seit 2004 befand. Das ist darauf zurückzuführen, dass insbesondere in solchen Berufen, die klassischerweise nicht in Form von betriebsintegrierten Ausbilungsarrangements ausgebildet werden, Anreize und öffentliche Finanzierungsstrukturen zurückgebaut wurden (vgl. Atkinson/Stanwick 2016, Deissinger/Gulden/Herdrich 2017).
Auch für Österreich ist 2015 ein absteigender Trend der betrieblichen Ausbildungsquote abzulesen, wohingegen in Kanada und Dänemark insgesamt ein aufsteigender Verlauf zu beobachten ist. Österreich (2,7%), Dänemark (2,5%), Kanada (2,5%) sowie Australien (2,6%) hatten sich in den letzten Jahren hinsichtlich der Entwicklung der betrieblichen Ausbildungsquote angenähert und befanden sich 2015 auf einem ähnlichen Niveau. Für Frankreich fiel die Ausbildungsquote am niedrigsten aus (1,5%). Frankreich ist allerdings ein interessantes Beispiel, da betriebsintegrierte Ausbildungsverträge grundsätzlich auf allen Bildungsstufen vom oberen Sekundarbereich bis zur Doktorandenausbildung möglich sind.
Schaubild D1.1-2: Ausbildungsquote - Anteil der betrieblich Auszubildenden an den Erwerbstätigen 2004 bis 2015 im internationalen Vergleich (in %)
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Dadurch ergeben sich im Vergleich zu den in Kapitel A7.1 ausgewiesenen Ausbildungsquoten Abweichungen aufgrund unterschiedlicher Bezugsgrößen im Nenner. Erwerbstätig ist nach ILO-Definition jede Person im erwerbsfähigen Alter, die in einem einwöchigen Berichtszeitraum mindestens eine Stunde lang gegen Entgelt oder im Rahmen einer selbstständigen oder mithelfenden Tätigkeit gearbeitet hat. Auch wer sich in einem formalen Arbeitsverhältnis befindet, das er im Berichtszeitraum nur vorübergehend nicht ausgeübt hat, gilt als erwerbstätig (Statistisches Bundesamt 2018a).