Für das Anerkennungsgesetz des Bundes liegen Ergebnisse zur Nutzung und Anwendung aus mittlerweile 5 Jahren vor. Sie beruhen auf der amtlichen Statistik nach § 17 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG). Auf Grundlage dieser Statistik sowie zusätzlicher Erhebungen hat die Bundesregierung die Anwendung und Wirkung des Gesetzes wie vom Gesetzgeber vorgesehen (§ 18 BQFG) evaluieren lassen. Die Evaluation ergänzt die kontinuierliche Beobachtung der Umsetzung durch das BIBB-Anerkennungsmonitoring mit einer Wirkungsanalyse. Ihre Ergebnisse wurden 2017 in einem Abschlussbericht veröffentlicht (vgl. Ekert u. a. 2017) sowie vom Bundeskabinett beschlossen (Bundesministerium für Bildung und Forschung 2017a).
Zum einen weist die Evaluation anhand der Statistik nach, dass die vom Bund intendierte Ausweitung eines bereits aus anderen Rechtsquellen (v. a. EU-Recht) bestehenden, eingeschränkten Rechtsanspruchs auf weitere Personenkreise und Berufe in der Praxis erfolgreich ist. So wurden in den ersten 4 Jahren ab 2012 schätzungsweise rund 46% der Anträge von Personen gestellt, die vor Inkrafttreten keinen Rechtsanspruch auf ein Verfahren hatten. Ca. 31% der Neuanträge wurden von Personen gestellt, die zuvor über weniger weitreichende Anerkennungsmöglichkeiten verfügten, beispielsweise, weil ihre Berufserfahrung zuvor nicht berücksichtigt worden wäre.
Zum anderen wurden im Sommer 2016 ehemalige Antragstellende, die einen positiven Bescheid (hinsichtlich voller oder teilweiser Gleichwertigkeit) im Anerkennungsverfahren erhalten hatten, im Vorher-Nachher-Vergleich zu deren Beschäftigungssituation befragt: Im Vergleich zum Zeitpunkt der Antragstellung waren diese Personen nach dem Anerkennungsverfahren sowohl häufiger und zeitlich umfangreicher als auch qualifikationsnäher erwerbstätig. Auch beim durchschnittlichen Brutto-Monatseinkommen war eine positive Entwicklung zu verzeichnen.
Wie aus früheren Untersuchungen bekannt ist (vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung 2014; 2015), kommt es in der Praxis allerdings vor, dass im Ausland Qualifizierte ihren Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren auch nach einer entsprechenden Beratung nicht nutzen. Als eine der wichtigsten Hürden für die Inanspruchnahme wurden die Kosten des Verfahrens identifiziert, zu denen neben den Gebühren auch teils beträchtliche Übersetzungskosten und weitere Ausgaben zählen können. Ergänzend zu den bestehenden Regelinstrumenten des Bundes, vor allem den Mitteln der Arbeitsförderung (SGB III) und der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), erprobt die Bundesregierung daher seit Dezember 2016 ein neues Finanzierungsinstrument, den sogenannten Anerkennungszuschuss des Bundes;350 bis Jahresende 2017 wurden insgesamt 2.080 Anträge gestellt. Daneben setzen bisher 3 Bundesländer eigene Förderinstrumente für die finanzielle Unterstützung der beruflichen Anerkennung ein: Hamburg, Baden-Württemberg und Berlin.
Im Folgenden wird die aktuelle Entwicklung der Zahlen zu Anerkennungsverfahren dargestellt. Die amtliche Statistik gibt Auskunft über die von den zuständigen Stellen bearbeiteten Verfahren und Merkmale der Antragstellenden sowie über die bis Jahresende getroffenen Entscheidungen.351
Als weitere Informationsquelle werden die Zugriffszahlen auf das Anerkennungsportal herangezogen. Sie können als ein Frühindikator des öffentlichen Interesses an beruflicher Anerkennung gelten. Während sich die nachfolgend ausgewertete amtliche Statistik nur auf die Berufe in Bundeszuständigkeit bezieht, enthalten die im Anschluss dargestellten Zugriffszahlen auf das Anerkennungsportal sowohl Abrufe von Informationen zu bundes- als auch landesrechtlich geregelten Berufen und akademischen Abschlüssen. Ausführliche Analysen zum Anerkennungsgeschehen aus dem BIBB-Anerkennungsmonitoring sind den Berichten zum Anerkennungsgesetz (Bundesministerium für Bildung und Forschung 2014; 2015; 2016; 2017) sowie der Internetseite https://www.bibb.de/de/1350.php zu entnehmen.
Berufe im Anerkennungsgesetz des Bundes
Augenblicklich fallen rund 600 Berufe unter das Anerkennungsgesetz des Bundes. Dabei wird zwischen reglementierten und nicht reglementierten Berufen unterschieden.
Bei reglementierten Berufen ist die Anerkennung eine Voraussetzung für die Berufsausübung in Deutschland. Reglementiert sind insbesondere die Gesundheitsberufe, wie beispielsweise Ärztin/Arzt (Approbation) und Physiotherapeut/-in, aber auch weitere Berufe wie Steuerberater/-in, Rechtsdienstleister/-in oder einige Meisterberufe des zulassungspflichtigen Handwerks, wie z. B. Bäckermeister/-in.
Nicht reglementierte Berufe sind die dualen Ausbildungsberufe, also z. B. Industriemechaniker/-in oder Maurer/-in, aber auch bestimmte Fortbildungsabschlüsse. Hier ist die Gleichwertigkeitsprüfung keine zwingende Voraussetzung für eine Arbeitsaufnahme, sondern dient der Transparenz. Im Bereich des Zuwanderungsrechts (Beschäftigungsverordnung) ist die Anerkennung auch in den Ausbildungsberufen eine Voraussetzung für die Zuwanderung zum Zwecke der Arbeit in Deutschland.
Ergebnisse der amtlichen Statistik352
Für das Berichtsjahr 2016 meldeten die zuständigen Stellen 23.028 Neuanträge auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation353. In diese Zahl eingerechnet wurden erstmals 951 Anträge, deren Verfahren ohne Bescheid beendet wurden (zurückgezogene Anträge). Die Meldung dieser Anträge ist seit dem Berichtsjahr 2016 obligatorisch.
25,1% aller 2016 gemeldeten Neuanträge bezogen sich auf nicht reglementierte, 74,9% auf reglementierte Berufe. Die Verteilung blieb im Vergleich zum Vorjahr nahezu stabil. Insgesamt meldeten die zuständigen Stellen seit Inkrafttreten des Gesetzes auf Bundesebene 86.514 Anträge. Schaubild D4-1 verdeutlicht, dass die Antragszahlen von 2012 bis 2016 jährlich gestiegen sind. Dies ist auch dann der Fall, wenn man berücksichtigt, dass sich die Daten für 2012 nur auf 9 Monate beziehen und dass die Daten für 2016 auch Neuanträge beinhalten, deren Verfahren ohne Bescheid beendet wurde (zurückgezogene Anträge).
Der Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren gilt unabhängig von Wohnort, Ausbildungsstaat, Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel. Daher können auch Personen einen Antrag auf Anerkennung stellen, deren Wohnort sich im Ausland befindet. 2016 wurde diese Möglichkeit 3.051 Mal in Anspruch genommen. 80,9% dieser Neuanträge bezogen sich auf nicht reglementierte Berufe, 19,1% auf reglementierte. Bei gut zwei Dritteln der Auslandsanträge (67,1%) lag der Wohnort in einem Land der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) beziehungsweise in der Schweiz. Bei 32,9% handelte es sich um einen Drittstaat. Die Anzahl der Anträge mit ausländischem Wohnort ist seit 2012 gestiegen, dies wird aus Schaubild D4-2 ersichtlich.354 Insgesamt meldeten die zuständigen Stellen seit Inkrafttreten des Gesetzes 9.552 Anträge dieser Art.
Betrachtet man unabhängig vom Wohnort alle im Jahr 2016 gemeldeten Neuanträge, so waren, wie im Vorjahr, die häufigsten Referenzberufe Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. -pflegerin sowie Arzt bzw. Ärztin. Beides sind reglementierte Berufe, und die Bescheinigung der vollen Gleichwertigkeit durch ein Anerkennungsverfahren ist Voraussetzung für die Berufsausübung. Im nicht reglementierten Bereich entfielen die meisten Anträge auf den Referenzberuf Kauffrau bzw. Kaufmann für Büromanagement. Schaubild D4-3 bildet die 5 häufigsten Referenzberufe für das Jahr 2016 ab. Sie umfassten 67,3% der Neuanträge.
Bei 45,7% der 2016 gestellten Neuanträge handelte es sich im Hinblick auf die Ausbildungsstaaten um Staaten der EU, des EWR bzw. um die Schweiz, bei 54,2% um Drittstaaten. Am häufigsten hatten Antragstellende ihre berufliche Qualifikation in Rumänien erworben, gefolgt von Polen sowie Bosnien und Herzegowina. Damit blieb die Zusammensetzung der 3 häufigsten Ausbildungsstaaten unverändert im Vergleich zu 2015. Ein deutlicher Zuwachs zeigte sich bei syrischen sowie serbischen Abschlüssen: Hier stiegen die Antragszahlen für syrische Abschlüsse von 636 auf 1.728 Neuanträge, für serbische Abschlüsse von 669 auf 1.320. 2016 entfielen 37,9% der Neuanträge auf die 5 in Schaubild D4-3 abgebildeten häufigsten Ausbildungsstaaten.
Neben dem Ausbildungsstaat erfasst die amtliche Statistik auch die Staatsangehörigkeit der Antragstellenden. 2016 waren 2.061 Antragstellende bzw. 8,9% deutsche Staatsangehörige. Seit Inkrafttreten des Gesetzes bilden sie die größte Gruppe unter den Staatsangehörigkeiten. Die Antragszahlen waren leicht rückläufig; so hatten im Vorjahr 2.205 deutsche Staatsangehörige einen Antrag auf Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation gestellt. An zweiter Stelle folgten Anträge von Rumäninnen und Rumänen, Platz 3 nahmen Syrerinnen und Syrer ein. Zuletzt genannte lösten polnische Staatsangehörige ab, die 2015 noch an dritter Stelle gestanden hatten. Schaubild D4-3 zeigt die 5 häufigsten Staatsangehörigkeiten. Sie bildeten zusammen 38,8% der 2016 gestellten Neuanträge.
Für das Jahr 2016 meldeten die zuständigen Stellen 19.845 beschiedene Verfahren Schaubild D4-4. Im Bereich der reglementierten Berufe endeten 70,5% der Verfahren mit voller Gleichwertigkeit355, bei 2,2% wurde keine Gleichwertigkeit beschieden. Außerdem erging bei 27,3% der Verfahren ein Bescheid mit der Auflage einer Ausgleichsmaßnahme, die zum 31.12.2016 noch nicht abgeschlossen war356. In diesen Fällen können die Antragstellenden nach erfolgreicher Absolvierung der Ausgleichsmaßnahme einen Bescheid über die volle Gleichwertigkeit erhalten.
Bei den nicht reglementierten Berufen wurde 2016 etwas mehr als die Hälfte (54,6%) der Verfahren mit voller Gleichwertigkeit beschieden. Bei 38,7% wurde eine teilweise Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf ausgesprochen. Mit keiner Gleichwertigkeit endeten 6,7% der Verfahren.
Schaubild D4-4 verdeutlicht den Ausgang der Verfahren für die Jahre 2015 und 2016 differenziert nach reglementierten und nicht reglementierten Berufen. Im reglementierten Bereich wird deutlich, dass der Anteil der Bescheide mit der Auflage einer Ausgleichsmaßnahme um gut 7 Prozentpunkte stieg, während der Anteil der Bescheide mit voller Gleichwertigkeit um etwa ebenso viele Prozentpunkte sank. Auch für nicht reglementierte Berufe zeigen sich Verschiebungen: Hier stieg der Anteil an Bescheiden mit teilweiser Gleichwertigkeit um 5 Prozentpunkte, während der Anteil an Bescheiden mit voller Gleichwertigkeit etwa 8 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert lag. Der Anteil an Bescheiden, die keine Gleichwertigkeit feststellten (inklusive Unaufklärbarkeit des Sachverhaltes) stieg im Vergleich zu 2015 leicht an.
(Nadja Schmitz; Jessica Erbe)
Schaubild D4-1: Entwicklung der Antragszahlen 2012 bis 2016 bei reglementierten und nicht reglementierten Berufen
Schaubild D4-2: Entwicklung der Antragszahlen 2012 bis 2016 bei reglementierten und nicht reglementierten Berufen für Anträge mit ausländischem Wohnort
Schaubild D4-3: Anzahl der Anträge bei den 5 häufigsten Referenzberufen, Ausbildungsstaaten und Staatsangehörigkeiten im Jahr 2016
Schaubild D4-4: Ergebnisse der Bescheide in den Jahren 2015 und 2016 für reglementierte und nicht reglementierte Berufe (in %)
„Anerkennung in Deutschland“ – Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes im Jahr 2012 wurden auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“ knapp 7,5 Mio. Besuche verzeichnet. Aufgrund der hohen Nachfrage wird das Portal stetig inhaltlich verbessert und das Sprachangebot erweitert. Zum Jahreswechsel 2017/2018 gingen die französischen und russischen Versionen des Portals online – damit gibt es das Angebot nun in 11 Sprachen.
Anerkennung in Deutschland
„Anerkennung in Deutschland“ ist das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (www.anerkennung-in-deutschland.de). Das Portal ging mit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes357 des Bundes am 1. April 2012 an den Start und bietet berufsspezifische Informationen zu Anerkennungsregelungen in Deutschland – sowohl in Bundes-, als auch in Länderzuständigkeit – in 11 Sprachen an. Das Portal wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) herausgegeben.
Gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2005/36/EG sind der Bund und die Bundesländer zur Bereitstellung aller verfahrensrelevanten Informationen für die Berufsanerkennung sowie durch die Richtlinie 2006/123/EG358 über Dienstleistungen im Binnenmarkt zur Einrichtung einer elektronischen Antragsstellung für Anerkennungsverfahren verpflichtet. Auf Bundesebene verpflichtet auch das Onlinezugangsgesetz359 (OZG) die Länder, ihre Verwaltungsleistungen elektronisch anzubieten; die dazu dienenden Portale sollen zu einem Portalverbund verknüpft werden. „Anerkennung in Deutschland“ bietet diese Informationen zur Anerkennung auf Deutsch und Englisch online an, worauf die Länder seit 2014 durch Verlinkung (sog. „iFrame“) zugreifen. Der hohe Stellenwert ist an den Zugriffszahlen ausgehend von den Bürger- und Unternehmensserviceportalen insbesondere der Länder Berlin, Baden-Württemberg und Sachsen erkennbar. In Zukunft sollen die Informationen des Portals auch über die allgemeinen E-Government-Plattformen angeboten und dafür in den Leistungskatalog des Bundes überführt werden.
Seit Januar 2016 ist „Anerkennung in Deutschland“ auch das deutsche Beratungszentrum für Fragen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen auf EU-Ebene (gemäß Art. 57b der Anerkennungsrichtlinie 2005/36/EG). Als solches gibt es EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern sowie den Beratungszentren der anderen Mitgliedstaaten Auskunft über die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen in Deutschland.
Besuchszahlen und Seitenaufrufe
Aus Schaubild D4-5 sind die Zugriffszahlen (Besuchszahlen und Seitenaufrufe) seit dem Start des Portals 2012 ablesbar. 2017 wurde mit knapp 2,4 Mio. Besuchen der Höchststand von 1.694.500 Besuchen im Jahr 2016 noch einmal übertroffen. Rückblickend sind stetig zunehmende Zugriffszahlen erkennbar: Waren 2012 bereits rund 257.000 Besuche feststellbar, hat sich diese Zahl in den Folgejahren bis auf die neue Bestmarke von 2.371.834 Besuche für 2017 erhöht und damit auf insgesamt fast 7,5 Mio. Besuche seit dem Projektstart.
Auch die Entwicklung der Seitenaufrufe verläuft sehr positiv: Hatte sich im Berichtsjahr 2016 ein zum vorhergehenden Zeitraum stabiles hohes Niveau eingestellt (2015: 7.030.125; Steigerung von 2015 auf 2016 um 13%), sind für 2017 beinahe 9,5 Mio. Seitenaufrufe nachweisbar (9.479.977). Dies bedeutet eine Zunahme um 19% gegenüber dem Berichtsjahr 2016. Seit dem Projektstart zählte das Anerkennungsportal insgesamt über 35 Mio. Seitenaufrufe.(Nadja Schmitz; Jessica Erbe)
Schaubild D4-5: Besuche und Seitenaufrufe von Anerkennung in Deutschland 2012 bis 2017
Zugriffszahlen auch aus dem Ausland
Das Anerkennungsportal dient nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland als wichtige Informationsmöglichkeit zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen. Bestehende Zuwanderungsabsichten und der Wunsch der Arbeitsaufnahme in Deutschland werden dabei durch die Möglichkeit unterstützt, einen Antrag auf Anerkennung bereits aus dem Ausland zu stellen. Durch die Anerkennungsrichtlinie 2005/36/EG360 („Berufsanerkennungsrichtlinie“) soll die berufliche Mobilität und Arbeitnehmerfreizügigkeit im EU-Raum gewährleistet werden. Diesen Anspruch haben in Deutschland – durch die Anerkennungsgesetze des Bundes und der Bundesländer – auch Personen, die eine Ausbildung in einem Drittstaat abgeschlossen haben. Ein entsprechender Informationsbedarf ist an den Abrufen aus dem Ausland ablesbar: Insgesamt erfolgten 2017 58% aller Seitenaufrufe aus dem Ausland (2016: 48%). Davon entfielen etwa 53% auf die Drittstaaten und 47% auf die Staaten der EU, EWR sowie der Schweiz, wobei diese prozentuale Verteilung gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert geblieben ist (52% zu 48%). In Tabelle D4-1 sind die 15 Herkunftsländer nach der Anzahl der höchsten Besuche aufgeführt. Unter den 14 ausländischen Staaten waren aus den 8 Staaten, die nicht zur EU oder zum EWR-Raum (und der Schweiz) gehören, die meisten Aufrufe zu verzeichnen.
Tabelle D4-1: Besuche nach den 15 häufigsten Herkunftsländern 2017
Nachfrageorientiertes Sprachangebot
Das Anerkennungsportal wird seit dem Start kontinuierlich auch hinsichtlich des Sprachangebots ausgebaut. Im Frühjahr 2016 konnte mit der arabischen Sprachversion das Portal um die neunte Sprache ergänzt werden, die sogleich den dritten Rang unter den Sprachversionen ausmachte. Hinsichtlich der Seitenaufrufe Tabelle D4-2 ist diese Sprachversion 2017 zwar stabil geblieben (mit etwa 260.000 gegenüber 240.000 Seitenaufrufen 2016 bei einem Start im 2. Quartal), fällt aber in der Gesamtnutzung auf den vierten Rang: Denn die türkische Version des Portals konnte gegenüber 2016 deutlich mehr Seitenaufrufe (mit rund 360.000 gegenüber 210.000) und einen Zuwachs um 68% verzeichnen. Der stärkste prozentuale Zuwachs ist bei der italienischen Version mit 93% auf knapp 250.000 Seitenaufrufe feststellbar und auch die englische Version profitiert von den wachsenden Gesamtzugriffen (Zuwachs um 45% gegenüber 2016) und bleibt die zweitwichtigste Sprachversion.
Da Russland bereits seit 2012 mit einem festen Platz unter den 10 häufigsten Herkunftsländern vertreten ist, hat es sich für eine eigene sprachliche Version empfohlen. Neben der ebenfalls neuen Version Französisch bereichert diese das Anerkennungsportal zum Januar 2018. Die Ergänzung des Portals um Französisch soll eine Sprachhürde für Anerkennungsinteressierte aus vielen afrikanischen Staaten sowie weiteren frankophonen Ländern beseitigen. „Anerkennung in Deutschland“ startete 2012 mit Englisch als erster Fremdsprache. 2014 wurde das Portal um Versionen in Italienisch, Polnisch, Rumänisch, Spanisch und Türkisch erweitert, denen 2015 Griechisch und im April 2016 Arabisch folgten.
Tabelle D4-2: Nutzung der Sprachversionen 2017
„Anerkennungs-Finder“
Auch 2017 zielte knapp die Hälfte (46%) der Portalzugriffe auf den „Anerkennungs-Finder“. Die auf Deutsch und Englisch angebotene Datenbank ist das zentrale Instrument, um sich ausbildungsspezifisch für die Anerkennung in einen deutschen Referenzberuf zu informieren. In der nutzergerechten einfachen Sprache werden Interessierten alle notwendigen Informationen für das Verfahren ausgegeben. Ein Informationsschwerpunkt des „Anerkennungs-Finders“ ist die Angabe der für die Anerkennung (und den Zugang zum Beruf) zuständigen Stelle sowie deren Kontaktdaten. Die Aktualisierung der zuständigen Stellen auf Landes- und Kommunalebene wie auch der Kammern bedeutet einen besonders hohen Pflege- und Verfahrensaufwand. 2017 wurden die mehr als 1.500 zuständigen Stellen bei Bund und Ländern angeschrieben und die vorliegenden Informationen abgeglichen.
Für Beratungsfachkräfte gibt es den „Profi-Filter“, auf den im Jahr 2017 knapp 320.000 Mal zugegriffen wurde. Neben einzelnen Berufen kann man die Datenbank nach Ausbildungsarten, Regelungsarten und Ländern gefiltert durchsuchen.
Reglementierte Berufe im Fokus: Gesundheitsberufe
Beim Blick auf die meistgesuchten Berufsprofile in englischer und deutscher Sprache Tabelle D4-3 fällt auf, dass die reglementierten Berufe weiterhin den größten Anteil einnehmen. Bei diesen Berufen sind der Berufszugang oder auch das Führen der Berufsbezeichnung durch rechtliche Vorgaben an bestimmte Qualifikationen gebunden. In diesen Fällen ist die Anerkennung also rechtlich notwendig. Unter den 10 meistgefragten Berufsprofilen wird die Hälfte der Berufszugänge durch das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz361 des Bundes oder der entsprechenden Fachgesetze vermittelt, während die andere Hälfte landesrechtlich geregelt ist. Bei den deutschsprachigen Suchergebnissen fällt auf, dass die Gesundheitsberufe mit 7 Profilen überwiegend vertreten sind, wovon die 3 Berufsprofile auf den unteren Rängen erstmals aufgeführt werden.
Tabelle D4-3: Nutzung der deutschen und englischen Berufsprofile 2017
Berufsprofile für akademische Ausbildungen
Mit dem Berufsprofil „Informatiker“ und „Informatikerin“ ist – neben dem weiterhin stark nachgefragten dualen Ausbildungsberuf „Fachinformatikerin“ und „Fachinformatiker“ – erstmals ein „rein“ akademischer Beruf vertreten. Darunter werden die Berufe verstanden, die (auch) aufgrund eines Hochschulstudiums ausgeübt werden können. Als solche nicht hoheitlich geregelten Berufszugänge unterliegen akademische Berufe grundsätzlich nicht dem Anerkennungsgesetz. Da in den Suchanfragen akademische Berufsprofile aber vermehrt gefragt wurden, listet die Datenbank nun etwa 50 weitere akademische Professionen auf (wie Physiker/-in, Biologe/Biologin oder Grafiker/-in). In diesem Zusammenhang wird auch das den Berufseinstieg erleichternde Verfahren der Zeugnisbewertung abgebildet.362
Anfragenmanagement
Mit dem Informationsangebot des Portals „Anerkennung in Deutschland“ wurde ein Anfragenmanagement eingeführt. Seit März 2012 werden alle Anfragen, die über ein Kontaktformular an das Portal gesendet werden, systematisch erfasst Schaubild D4-6. Neben allgemein formulierten Anfragen zur Anerkennung handelt es sich dabei weit überwiegend um komplexe und spezielle Fragen, die auch mehrere Bereiche betreffen können. So sind häufig die Themen Zuwanderung und Anerkennung oder Arbeitssuche und Anerkennung in einer Fragestellung verknüpft. Die Anfragen werden hauptsächlich von Anerkennungsinteressierten, sowohl aus dem In- als auch aus dem Ausland gestellt. Aber auch Beraterinnen und Berater, Anfragen zur Öffentlichkeitsarbeit und seit Januar 2016 auch Anfragen an das Beratungszentrum zur Berufsanerkennungsrichtlinie werden im Anfragenmanagement des Portals bearbeitet.
Schaubild D4-6: Anfragenaufkommen nach Quartalen 2012 bis 2017
Anerkennungsinformationen mobil verfügbar
Das Anerkennungsportal ist im responsiven Design erstellt, sodass das Angebot geräteabhängig angepasst angezeigt wird. Für einen einfachen Einstieg in das Thema wurde ergänzend im Frühjahr 2016 eine App herausgegeben. Mit den Sprachversionen Arabisch, Dari, Farsi, Tigrinya und Paschtu als den 5 wichtigsten Herkunftssprachen von Geflüchteten richtet sie sich insbesondere an diese Zielgruppe. Ein Schwerpunkt bildet in der ebenfalls auf Deutsch und Englisch erhältlichen App die ortsbasierte Suche für die nächstgelegene Beratungsstelle. Die App kann für Android-, iOS- und Windows-Geräte kostenlos in den App-Stores heruntergeladen werden und wurde insgesamt 16.577 Mal installiert Schaubild D4-7.
(Sven Mückenheim)
Schaubild D4-7: App-Downloads April 2016 bis Dezember 2017
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350
Siehe die Richtlinie über die Förderung von Anerkennungsinteressierten mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen vom 3. November 2016 unter www.anerkennungszuschuss.de.
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351
Seit dem BIBB-Datenreport 2016 wird hier die Zahl der jährlichen Neuanträge dargestellt, um die neuesten Entwicklungen abzubilden. Im Gegensatz dazu wurde im BIBB-Datenreport 2015 die Zahl der im Jahr 2013 insgesamt bearbeiteten Verfahren (bestehend aus Neuanträgen des Jahres 2013 und noch offenen Verfahren des Jahres 2012) berichtet.
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352
Die ausgewiesenen Zahlen werden vom Statistischen Bundesamt (StBA) erhoben und veröffentlicht. Es handelt sich um anonymisierte Daten. Durch das Anonymisierungsverfahren werden jegliche Werte auf das nächstkleinere oder -höhere Vielfache von 3 gerundet (bspw. 4→3; 5→6). Infolgedessen können die Summen der Einzelwerte einer Zeile oder Spalte von den jeweils ausgewiesen Zeilen- oder Spaltensummen abweichen, da Summen auf Basis der Echtwerte gebildet und diese erst anschließend anonymisiert werden. Die entstehenden Rundungsdifferenzen können besonders dann bedeutsam sein, wenn viele kleine Werte zusammengerechnet werden. Prozentuale Angaben im Text sind auf Basis der Echtwerte berechnet. Für Bremen liegen keine Daten für das Jahr 2015 vor. Daher wurden für dieses Bundesland die Angaben von 2014 übernommen. Für die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein liegt für 2016 eine Untererfassung in niedriger dreistelliger Höhe im Bereich der medizinischen Gesundheitsberufe vor.
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353
Darüber hinaus wurden auch Anträge auf landesrechtlich geregelte Berufe gestellt, die jedoch nicht Bestandteil der Bundesstatistik sind. Sie werden separat in den Statistiken der jeweiligen Bundesländer erfasst. Eine koordinierte Länderstatistik gibt es derzeit nicht, sie wird aber angestrebt.
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354
Das Merkmal „Wohnort“ wurde ab April 2012 in der amtlichen Statistik zum Anerkennungsgesetz erhoben, die Angabe war zunächst freiwillig. Durch Art. 23 des E-Government-Gesetzes wurde die Meldung ab August 2013 obligatorisch. Für den Zeitraum April 2012 bis August 2013 ist daher von einer Untererfassung der Auslandsanträge auszugehen.
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Der Bescheinigung einer vollen Gleichwertigkeit kann die erfolgreiche Absolvierung einer Ausgleichsmaßnahme (Eignungs- bzw. Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang) vorausgegangen sein.
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Bescheide mit der Auflage einer Ausgleichsmaßnahme werden dann in der amtlichen Statistik gemeldet, wenn die auferlegte Ausgleichsmaßnahme zum Ende des jeweiligen Berichtsjahres (hier: 31.12.2016) noch nicht abgeschlossen ist. Wenn Ausgleichsmaßnahmen im Laufe des jeweiligen Berichtsjahres erfolgreich abgeschlossen werden, bescheinigen die zuständigen Stellen die volle Gleichwertigkeit. Diese Fälle gehen dann in der amtlichen Statistik in die Gruppe der Bescheide mit voller Gleichwertigkeit ein.
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Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen vom 06.12.2011 (BGBl. I S. 2515) (Anerkennungsgesetz) wurden das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz und Anerkennungsregelungen in den einzelnen Fachgesetzen des Bundes eingeführt.
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358
Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36).
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359
Onlinezugangsgesetz vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122, 3138).
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360
Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die zuletzt durch die Richtlinie 2013/55/EU vom 20. November 2013 (ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 132) geändert worden ist.
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361
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515), das zuletzt durch Artikel 150 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist.
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362
Seit 2013 werden die Anfragen mit Unterstützung der Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ beantwortet. Die Hotline wird als Maßnahme der Demografiestrategie der Bundesregierung gemeinsam vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Rahmen einer ressortübergreifenden Kooperation zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), dem Bundesministerium des Innern (BMI), dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der BA betrieben.