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Zu den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA), die über ein bundesweites Netz von örtlichen Arbeitsagenturen verfügt, zählen im Bereich der Berufsausbildung die Beratung Jugendlicher und junger Erwachsener bei der Berufswahl, die Vermittlung von Berufsausbildungsstellen und die finanzielle Förderung der Berufsausbildung. Die Ausbildungsvermittlung der BA richtet sich vor allem auf die duale Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO).21 Betriebe können ihre zu besetzenden Ausbildungsstellen bei der BA melden und Jugendliche, die eine duale Ausbildung anstreben, können sich mit einem entsprechenden Vermittlungswunsch an die BA wenden. Die Inanspruchnahme der Vermittlungsdienste der BA ist sowohl für die Betriebe als auch für die Jugendlichen freiwillig. Über die gemeldeten Ausbildungsstellen und die gemeldeten Ausbildungsstellenbewerber/-innen führt die BA jeweils von März bis September eine monatliche Statistik. Ein Gesamtergebnis für das jeweilige Vermittlungs- bzw. Berichtsjahr (1. Oktober des Vorjahres bis 30. September) liegt erst mit der September-Statistik vor.22 Die Daten der BA-Ausbildungsmarktstatistik werden – neben der im Rahmen der BIBB-Erhebung zum Stichtag 30. September ermittelten Zahlen der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge (vgl. Kapitel A1.2) – zur Berechnung der Ausbildungsmarktbilanz, also des Verhältnisses von Gesamtangebot zu Gesamtnachfrage nach Ausbildungsstellen in einem Jahr, herangezogen (vgl. Kapitel A1.1).

Seit dem Jahr 2005 ist nicht mehr ausschließlich die BA für die Unterstützung der gemeldeten Ausbildungsstellenbewerber/-innen zuständig. Die Ausbildungsvermittlung der Jugendlichen, die im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) II hilfebedürftig sind, liegt seitdem in der Zuständigkeit der Träger der Grundsicherung (BA und kommunale Träger). Die betreffenden Jugendlichen werden seitdem nicht mehr von den Arbeitsagenturen, sondern von den Jobcentern betreut. Es gibt 2 unterschiedliche Arten von Jobcentern: Am verbreitetsten sind Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung der BA und des kommunalen Trägers der Grundsicherung (JC gE), seltener handelt es sich um Jobcenter in alleiniger Verantwortung eines zugelassenen kommunalen Trägers (JC zkT). Die Jobcenter führen jeweils eigene Statistiken über die Ausbildungsvermittlung. Die JC gE erfassen die Daten dabei nach dem gleichen System wie die Arbeitsagenturen, die JC zkT hingegen nach einem anderen System, die beiden Verfahren sind nicht kompatibel. Erst seit dem Berichtsjahr 2009 ist es möglich, die Daten aller bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Ausbildungsstellenbewerber/-innen in der Ausbildungsmarktstatistik zusammenzuführen.23 Diese Gesamtstatistik enthält in geringem Umfang auch Doppelzählungen von Bewerbern und Bewerberinnen.24 In den statistischen Angaben zu den gemeldeten Ausbildungsstellen sind nach wie vor nur die Daten der Arbeitsagenturen und JC gE enthalten, die Daten der JC zkT können nicht berücksichtigt werden. Nach Einschätzung der BA gibt es jedoch nur wenige Ausbildungsstellen, die ausschließlich bei den JC zkT und nicht auch gleichzeitig bei den örtlichen Arbeitsagenturen zur Vermittlung gemeldet sind (Bundesagentur für Arbeit 2018b).

Gemeldete Berufsausbildungsstellen und gemeldete Ausbildungsstellenbewerber/-innen

Als gemeldete Berufsausbildungsstellen zählen die bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern registrierten Ausbildungsstellen, für die Vermittlungsaufträge erteilt wurden und deren Begutachtung durch die nach dem BBiG zuständige Stelle positiv ausfiel (Bundesagentur für Arbeit 2018g). In die Statistik gehen alle gemeldeten Ausbildungsstellen ein, die im jeweiligen Berichtsjahr besetzt werden sollten. Dabei ist es unerheblich, wann eine Ausbildungsstelle gemeldet wurde, ob sie tatsächlich erfolgreich besetzt werden konnte oder ob das betreffende Ausbildungsangebot vom Arbeitgeber wieder zurückgezogen („storniert“) wurde (Bundesagentur für Arbeit 2017f). Neben betrieblichen Ausbildungsstellen für BBiG/HwO-Berufe werden auch entsprechende Ausbildungsplätze in außerbetrieblichen Einrichtungen sowie in Berufsbildungswerken oder sonstigen Einrichtungen, die Ausbildungsmaßnahmen für behinderte Menschen durchführen, einbezogen. Hier werden in der Statistik allerdings nur noch die tatsächlich besetzten Plätze berücksichtigt (Bundesagentur für Arbeit 2017f).

Bei den gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen um Berufsausbildungsstellen handelt es sich um die bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern registrierten Personen, die im Berichtsjahr die individuelle Vermittlung in eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in Ausbildungsberufen nach BBiG/HwO wünschten und deren Eignung für eine solche Ausbildung geklärt bzw. deren Voraussetzung dafür gegeben war. Hierzu zählen auch Personen, die eine entsprechende Ausbildung in einem Berufsbildungswerk oder einer sonstigen Einrichtung, die Ausbildungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung durchführt, aufnehmen wollten (Bundesagentur für Arbeit 2018g).

Zu den gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen werden auch solche Jugendlichen gerechnet, die zunächst eine Vermittlung durch die Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter in eine Berufsausbildung wünschten, sich aber im Laufe des Berichtsjahres im Zuge ihres individuellen Berufswahlprozesses für eine Alternative – wie z. B. Schulbildung, Studium, Erwerbstätigkeit oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme – entschieden haben.

Gemeldete Ausbildungsstellen

Im Berichtsjahr 2018 waren insgesamt 565.342 Ausbildungsstellen bei den Arbeitsagenturen und JC gE zur Vermittlung registriert. Die Anzahl der gemeldeten Stellen nahm damit gegenüber dem vorherigen Berichtsjahr um 20.435 bzw. 3,8% zu Tabelle A1.3-1. In den alten Ländern betrug die Zahl der gemeldeten Ausbildungsstellen 474.519 und fiel damit um 17.986 Stellen bzw. 3,9% höher aus als im Vorjahr. In den neuen Ländern gab es 90.659 registrierte Stellenangebote; dies bedeutet ein Plus von 2.429 Stellen bzw. 2,8%. Zu beachten ist, dass die BA seit 2018 die Statistik über die Berufsausbildungsstellen auf Basis einer weiterentwickelten Konzeption führt, womit die Angebotsseite des Ausbildungsstellenmarktes umfassender, strukturierter und genauer als früher abgebildet wird (Bundesagentur für Arbeit 2018h). Die Ergebnisse der Ausbildungsstellenstatistik sind von der BA auch rückwirkend einer entsprechenden Revision unterzogen worden. Daher handelt es sich bei allen in diesem Kapitel enthaltenen Angaben zu den gemeldeten Ausbildungsstellen um revidierte Ergebnisse.

Im Berichtsjahr 2018 waren insgesamt 546.576 betriebliche Ausbildungsstellen registriert, dies entspricht einem Anteil von 96,7% an allen gemeldeten Stellenangeboten.25 Gegenüber dem Vorjahr nahm die Zahl der betrieblichen Stellen um 3,6% zu. Die Zahl der außerbetrieblichen Ausbildungsplätze lag 2018 bei 18.766, was einen Anteil von 3,3% an allen registrierten Stellenangeboten bedeutet. Gegenüber dem vorherigen Berichtsjahr nahm die Zahl der außerbetrieblichen Stellen um 7,6% zu. In den alten Ländern wurden 14.346 außerbetriebliche Plätze gemeldet und damit 10,2% mehr als im Vorjahr. In den neuen Ländern blieb die Zahl der außerbetrieblichen Stellen dagegen mit 4.420 gegenüber dem Jahr zuvor (4.419) praktisch unverändert. Der prozentuale Anteil der außerbetrieblichen Ausbildungsplätze an allen gemeldeten Ausbildungsstellen lag in den neuen Ländern 2018 immer noch höher als in den alten Ländern (4,9% vs. 3,0%).

Der mit Abstand größte Anteil der registrierten Ausbildungsstellen entfiel 2018 mit 337.640 Stellen bzw. 59,7% auf den Ausbildungsbereich Industrie und Handel; die Stellenzahl erhöhte sich hier um 4,6% gegenüber dem Vorjahr. Im Handwerk wurden 125.965 Ausbildungsstellen (22,3%) zur Vermittlung angeboten und damit 1,6% mehr als im Jahr zuvor. Aus dem Bereich der freien Berufe kamen 38.685 Stellenangebote (6,8%); hier war eine Zunahme um 3,2% zu verzeichnen. Für den öffentlichen Dienst gab es 14.495 registrierte Stellenangebote (2,6%) und damit 5,9% mehr als im vorherigen Berichtsjahr. Aus der Landwirtschaft waren 6.399 zu besetzende Ausbildungsstellen gemeldet (1,1%), was einem Anstieg von 8,1% entsprach. Zu berücksichtigen ist, dass für 7,5% der Stellenangebote keine Angabe zum Ausbildungsbereich vorlag.

Tabelle A1.3-1: Bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldete Berufsausbildungsstellen in den Berichtsjahren 2018 und 20171

Gemeldete Ausbildungsstellenbewerber/-innen

Im Berichtsjahr 2018 waren insgesamt 535.623 Jugendliche als Ausbildungsstellenbewerber/-innen bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldet. Die Bewerberzahl ging damit im Vergleich zum Vorjahr um 2,2% zurück. In den alten Ländern betrug die Zahl der gemeldeten Bewerber/-innen 445.201; dies bedeutet eine Abnahme um 2,7% gegenüber dem Jahr zuvor. In den neuen Ländern war mit 90.144 Bewerbern und Bewerberinnen ein leichter Anstieg um 0,5% zu verzeichnen.

Merkmale der Ausbildungsstellenbewerber/-innen

Der Anteil junger Frauen lag in der Gesamtgruppe aller gemeldeten Bewerber/-innen 2018 mit 39,0% deutlich niedriger als der Anteil junger Männer (61,0%) Tabelle A1.3-2. Der Frauenanteil ging damit im Vergleich zum Vorjahr zurück, 2017 hatte er 40,1% betragen.

Im Hinblick auf die schulische Vorbildung wiesen die Bewerber/-innen 2018 am häufigsten einen Realschulabschluss auf, und zwar zu einem Anteil von 39,6%. Einen Hauptschulabschluss besaßen 26,7% der Bewerber/-innen, 1,7% hatten keinen Hauptschulabschluss erreicht. 27,1% der Bewerber/-innen verfügten über eine Studienberechtigung (Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife). Der Anteil Studienberechtigter fiel in den alten Ländern merklich höher aus als in den neuen Ländern (28,0% vs. 22,6%). Für insgesamt 4,9% der Bewerber/-innen lagen keine Angaben zum Schulabschluss vor. Die schulische Vorbildungsstruktur der Bewerber/-innen veränderte sich 2018 gegenüber dem vorangegangenen Jahr nicht nennenswert.

Bei nur rund der Hälfte (50,7%) der gemeldeten Bewerber/-innen 2018 stellte eine allgemeinbildende Schule die zuletzt besuchte Schulform dar. 41,0% der Bewerber/-innen waren danach auf einer berufsbildenden Schule gewesen und 5,6% auf einer Hochschule oder Akademie. In den alten Ländern lag der Anteil der Bewerber/-innen, die eine berufsbildende Schule besucht hatten, mehr als doppelt so hoch wie in den neuen Ländern (45,2% vs. 20,4%). In den neuen Ländern hatten die Bewerber/-innen dagegen wesentlich häufiger ausschließlich eine allgemeinbildende Schule absolviert als in den alten Ländern (71,2% vs. 46,6%). Diese Unterschiede lassen sich vor allem darauf zurückführen, dass der Übergangsbereich in den alten Ländern im Vergleich zu den neuen Ländern nach wie vor erheblich stärker ausgebaut ist (siehe hierzu BIBB-Datenreport 2018, Kapitel A4.2), wobei insbesondere auch teilqualifizierende Bildungsgänge an beruflichen Schulen sehr verbreitet sind.

Von den gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen hatten 2018 insgesamt 35,2% noch nicht die Volljährigkeit erreicht, 57,4% befanden sich im Alter von 18 bis 24 Jahren und 7,4% waren bereits 25 Jahre oder älter. In den alten Ländern fiel der prozentuale Anteil noch nicht volljähriger Bewerber/-innen etwas niedriger aus als in den neuen Ländern (34,5% vs. 38,5%).

Im Berichtsjahr 2018 waren 82,6% der Ausbildungsstellenbewerber/-innen deutsche Staatsangehörige und 17,3% hatten eine ausländische Staatsangehörigkeit. In den alten Ländern fiel der Anteil der Bewerber/-innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit erheblich höher aus als in den neuen Ländern (18,6% vs. 10,6%). Insgesamt nahm der relative Ausländeranteil 2018 gegenüber dem Jahr zuvor um 1,8 Prozentpunkte zu, in den neuen Ländern war der Anstieg mit 2,6 Prozentpunkten stärker als in den alten Ländern mit 1,7 Prozentpunkten. Die absolute Zahl der ausländischen Bewerber/-innen erhöhte sich insgesamt von 84.913 im Jahr 2017 auf 92.458 im Jahr 2018, also um 7.545 Personen bzw. 8,9%. Ein wesentlicher Grund hierfür dürfte die nochmals gestiegene Zahl der Bewerber/-innen im Kontext von Fluchtmigration gewesen sein.

Insgesamt gab es im Berichtsjahr 2018 unter den gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen 38.299 Personen im Kontext von Fluchtmigration, dies entspricht einem Anteil von 7,2% (Bundesagentur für Arbeit 2018j).26 In den alten Ländern waren 32.837 Bewerber/-innen mit Flucht-Migrationshintergrund registriert, in den neuen Ländern 5.462. Die Gesamtzahl der Bewerber/-innen mit Flucht-Migrationshintergrund nahm gegenüber dem Vorjahr um 44,9% zu, 2017 hatte sie bei 26.428 gelegen (siehe hierzu auch Kapitel A12.2). Der Anteil junger Männer lag in dieser Bewerbergruppe mit 84,3% sehr hoch. Auch in der Altersstruktur unterschieden sich die Bewerber/-innen im Kontext von Fluchtmigration deutlich von der Gesamtbewerbergruppe: So waren nur 34,2% von ihnen unter 20 Jahre alt, während 39,8% bereits ein Alter von 20 bis 24 Jahren erreicht hatten und 26,0% sogar ein Alter von 25 Jahren und mehr. Hinsichtlich der schulischen Vorbildung zeigten sich ebenfalls große Abweichungen im Vergleich zur Gesamtheit aller Bewerber/-innen: 3,9% der Bewerber/-innen mit Flucht-Migrationshintergrund verfügten über keinen Hauptschulabschluss und 37,8% wiesen einen Hauptschulabschluss auf. Die Anteile lagen damit deutlich höher als in der Gruppe der Bewerber/-innen insgesamt (1,7% bzw. 26,7%). Der Anteil der Bewerber/-innen mit Realschlussabschluss war in der Gruppe mit Flucht-Migrationshintergrund mit 17,2% dagegen wesentlich geringer als in der Gesamtbewerbergruppe (39,6%). Vergleichsweise häufig hatten die Bewerber/-innen im Kontext von Fluchtmigration – mit einem Anteil von 22,5% – eine Studienberechtigung (Fachhochschulreife: 3,8%, allgemeine Hochschulreife: 18,6%), in der Gesamtgruppe der Bewerber/-innen betrug der entsprechende Anteil 27,1%. Für 18,6% der Bewerber/-innen mit Flucht-Migrationshintergrund war der Schulabschluss nicht bekannt.

Tabelle A1.3-2: Geschlecht, Schulabschluss, besuchte Schule, Alter und Staatsangehörigkeit der bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Bewerber/-innen der Berichtsjahre 2018 und 20171

Verbleib der Ausbildungsstellenbewerber/-innen

Bis zum Abschluss des Berichtsjahres am 30. September 2018 mündeten 261.359 bzw. 48,8% der gemeldeten Bewerber/-innen in eine Berufsausbildung ein. Der weit überwiegende Teil von ihnen erhielt eine ungeförderte Ausbildungsstelle (240.241 bzw. 91,9%); nur ein relativ kleiner Teil bekam einen geförderten Ausbildungsplatz (21.118 bzw. 8,1%). 160.788 bzw. 30,0% der Bewerber/-innen entschieden sich für eine Alternative zu einer Berufsausbildung. 88.936 bzw. 16,6% der Bewerber/-innen meldeten sich nicht mehr bei den Arbeitsagenturen oder Jobcentern zurück und verzichteten somit auf eine weitere Unterstützung bei der Ausbildungssuche, ihr Verbleib war der BA daher nicht bekannt.27 Die übrigen 24.540 bzw. 4,6% der Bewerber/-innen galten am Ende des Berichtsjahres 2018 offiziell als unversorgt, sie waren weder in eine Berufsausbildung noch in eine Alternative eingemündet.

Die 160.788 Bewerber/-innen mit einem alternativen Verbleib befanden sich am Ende des Berichtsjahres 2018 zu einem großen Teil in einer Schulbildung (42,1%) Tabelle A1.3-3. Relativ viele alternativ verbliebene Bewerber/-innen hatten auch eine Erwerbstätigkeit aufgenommen (23,6%). 7,2% hatten ein Studium begonnen. 8,1% verblieben in ihrer bisherigen Berufsausbildung, obwohl sie einen anderen Ausbildungsplatz gesucht hatten. 6,9% nahmen an einer berufsvorbereitenden Maßnahme (einschließlich Reha) teil. 5,5% leisteten einen Freiwilligendienst. Alle anderen Arten des Verbleibs (berufsvorbereitendes Jahr, Berufsgrundbildungsjahr, Praktikum, Einstiegsqualifizierung, Bundeswehr) spielten bei den alternativ verbliebenen Bewerbern und Bewerberinnen mit Anteilen von jeweils weniger als 2,0% eine geringere Rolle.

Von den 160.788 in einer Alternative verbliebenen Bewerbern und Bewerberinnen verzichteten 106.709 (66,4%) auf weitere Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagenturen oder Jobcenter. Die übrigen 54.079 Bewerber/-innen mit alternativem Verbleib (33,6%) hielten ihren Wunsch nach Vermittlung in eine Berufsausbildung dagegen aufrecht. Bewerber/-innen, die in ihrer bestehenden geförderten Berufsausbildung verblieben waren, gaben besonders selten ihre Suche nach einer (anderen) Ausbildungsstelle auf: Von ihnen wollten 78,0% (5.640) weiterhin in eine Berufsausbildung vermittelt werden, nur 22,0% (1.587) verzichteten hierauf. Auch bei einem Verbleib in einer berufsvorbereitenden Maßnahme, einem Praktikum oder einer Einstiegsqualifizierung blieb der Wunsch nach Vermittlung in eine Berufsausbildung sehr häufig bestehen. Anders war dies bei einer Einmündung in ein Studium: Nur 11,9% (1.367) der betreffenden Bewerber/-innen wünschten eine Fortführung der Ausbildungsvermittlung, 88,1% (10.132) dagegen nicht. Von denjenigen, die sich für eine weitere Schulbildung entschieden hatten, fragten 25,3% (17.127) weitere Vermittlungsbemühungen nach, während 74,7% (50.519) eine Unterstützung durch die BA erst einmal nicht mehr in Anspruch nahmen.

Insgesamt war am Ende des Berichtsjahres 2018 für 457.004 bzw. 85,3% der Ausbildungsstellenbewerber/-innen der Vermittlungsauftrag abgeschlossen. Dies traf zum einen auf die Bewerber/-innen zu, die im Laufe des Berichtsjahres in eine Berufsausbildung vermittelt werden konnten (261.359 bzw. 48,8% aller Bewerber/-innen), und zum andern auf diejenigen, die in einer Alternative verblieben waren und zunächst keine Vermittlung in Berufsausbildung mehr wünschten (106.709 bzw. 19,9%). Aber auch für die unbekannt verbliebenen Bewerber/-innen (88.936 bzw. 16,6%) galt der Vermittlungsauftrag als beendet. Nach Abschluss des Berichtsjahres fortgesetzt wurden die Vermittlungsbemühungen für die offiziell unversorgten Bewerber/-innen (24.540 bzw. 4,6%) und für die alternativ verbliebenen Bewerber/-innen, die weiterhin in eine Berufsausbildung vermittelt werden wollten (54.079 bzw. 10,1%). Für insgesamt 78.619 bzw. 14,7% der Bewerber/-innen lief der Vermittlungsauftrag somit über das Berichtsjahr 2018 hinaus noch weiter; sie werden daher als unvermittelte Bewerber/-innen bezeichnet.

Der Verbleib der 38.299 Bewerber/-innen im Kontext von Fluchtmigration stellte sich im Berichtsjahr 2018 folgendermaßen dar: In eine Berufsausbildung mündeten 13.972 bzw. 36,5% der betreffenden Bewerber/-innen ein, davon 13.337 bzw. 95,5% in eine ungeförderte und 635 bzw. 4,5 % in eine geförderte Ausbildung. 7.329 bzw. 19,1% verblieben in einer Alternative und verzichteten auf weitere Vermittlungsbemühungen. 9.509 bzw. 24,8% meldeten sich nicht bei den Arbeitsagenturen bzw. Jobcentern zurück und hatten somit einen unbekannten Verbleib. Damit war für insgesamt 30.810 bzw. 80,4% der Bewerber/-innen mit Flucht-Migrationshintergrund der Vermittlungsauftrag am Ende des Berichtsjahres beendet. Weitergeführt wurde die Vermittlung für 7.489 bzw. 19,6% der betreffenden Bewerber/-innen. Diese Gruppe der unvermittelten Bewerber/-innen setzte sich zusammen aus 3.957 Personen (10,3%), die in einer Alternative verblieben waren, aber weiterhin in eine Berufsausbildung vermittelt werden wollten, sowie 3.532 (9,2%) unversorgten Bewerbern und Bewerberinnen. Bewerber/-innen mit Flucht-Migrationshintergrund mündeten somit im Vergleich zu allen Bewerbern und Bewerberinnen erheblich seltener in Berufsausbildung ein (36,5% vs. 48,8%) und blieben doppelt so oft unversorgt (9,2% vs. 4,6%). Auch ein unbekannter Verbleib kam bei ihnen deutlich häufiger vor (24,8% vs. 16,6%).

Im Berichtsjahr 2018 nahm in der Gesamtgruppe aller Bewerber/-innen der Anteil derjenigen, die in eine Berufsausbildung eingemündet waren, mit 48,8% im Vergleich zum Vorjahr (48,4%) geringfügig zu Tabelle A1.3-4. Bei Betrachtung der Gesamtentwicklung seit dem Berichtsjahr 2009 ist festzustellen, dass sich die Einmündungsquote ab 2013 wieder unter 50% bewegte (Bundesagentur für Arbeit 2018e). In den Jahren 2011 und 2012 hatte sie vorübergehend etwas über 50% gelegen. In den alten Ländern erhöhte sich 2018 der Anteil der in eine Berufsausbildung vermittelten Bewerber/-innen mit 48,2% leicht gegenüber dem vorherigen Jahr (47,6%). In den neuen Ländern ging die Einmündungsquote 2018 dagegen mit 51,6% im Vergleich zum Vorjahr (53,0%) zurück. Der Anteil der in Berufsausbildung eingemündeten Bewerber/-innen fiel in den neuen Ländern im gesamten betrachteten Zeitraum höher aus als in den alten Ländern. Allerdings verringerte sich die Einmündungsquote in den neuen Ländern in den vergangenen Jahren bereits mehrfach, 2010 hatte sie noch 56,2% betragen.

Die alternativ verbliebenen Bewerber/-innen, die keinen weiteren Vermittlungswunsch hatten und für die daher der Vermittlungsauftrag abgeschlossen war, nahmen in den Berichtsjahren 2009 bis 2018 bundesweit sowie in den alten Ländern einen relativ konstanten Anteil von jeweils rund einem Fünftel ein. In den neuen Ländern fiel die betreffende Quote allerdings stets etwas niedriger aus. Der Anteil der unbekannt verbliebenen Bewerber/-innen schwankte im betrachteten Zeitraum insgesamt ebenfalls nur wenig, und zwar zwischen rund 16% und 18%; er lag jedoch in den neuen Ländern in den meisten Jahren etwas höher als in den alten Ländern.

Der Anteil der unvermittelten Bewerber/-innen variierte in den Berichtsjahren 2009 bis 2018 insgesamt zwischen 13,2% (2011) und 15,7% (2009). Dabei nahm die Quote der unversorgten Bewerber/-innen, d. h., die unvermittelt und ohne einen alternativen Verbleib waren, in den letzten Jahren merklich zu, und zwar von 2,1% im Jahr 2011 auf 4,6% im Jahr 2018.28 In den neuen Ländern war der Anteil unversorgter Bewerber/-innen jeweils höher als in den alten Ländern, 2018 fiel der Unterschied besonders groß aus (7,3% vs. 4,0%). In den alten Ländern lag der Anteil der unvermittelten Bewerber/-innen mit alternativem Verbleib dagegen stets wesentlich höher als in den neuen Ländern. Auch die Gesamtquote der unvermittelten Bewerber/-innen fiel daher in den alten Ländern jeweils höher aus, wobei die Unterschiede im Laufe der Zeit allerdings immer geringer wurden. 2018 blieben insgesamt 14,9% der Bewerber/-innen in den alten Ländern und 13,8% in den neuen Ländern unvermittelt, 2009 hatten die entsprechenden Anteile bei 17,2% bzw. 9,7% gelegen.

Tabelle A1.3-3: Verbleib der im Berichtsjahr 2018 bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Bewerber/-innen zum 30.09.2018

Tabelle A1.3-4: Verbleib der in den Berichtsjahren 2009 bis 20181 bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Bewerber/-innen jeweils zum 30. September

Merkmale der unvermittelten Ausbildungsstellenbewerber/-innen

Unter den insgesamt 78.619 unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen des Berichtsjahres 2018 hatten junge Frauen einen Anteil von 37,2% Tabelle A1.3-5 und waren damit etwas geringer vertreten als in der Gesamtgruppe der Bewerber/-innen (39,0%). 2,1% der unvermittelten Bewerber/-innen verfügten über keinen Hauptschulabschluss, 28,5% hatten einen Hauptschulabschluss, 37,1% einen Realschulabschluss und 27,5% eine Studienberechtigung. Die unvermittelten Bewerber/-innen wiesen damit kaum niedrigere Schulabschlüsse auf als die Bewerber/-innen insgesamt. Allerdings fällt auf, dass die zuletzt besuchte Schulart der unvermittelten Bewerber/-innen häufig eine berufliche Schule war (48,8%) und seltener eine allgemeinbildende Schule (41,7%). In der Gesamtgruppe aller Bewerber/-innen war dies umgekehrt, für 41,0% von ihnen war eine berufliche Schule und für 50,7% eine allgemeinbildende Schule die letzte besuchte Schulform.

Von den unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen waren insgesamt 72,1% volljährig und 42,2% hatten ein Alter von 20 und mehr Jahren. Sie befanden sich damit im Vergleich zu allen Bewerbern und Bewerberinnen häufiger in höheren Altersgruppen: In der Gesamtgruppe hatten 64,8% die Volljährigkeit erreicht und 35,8% waren im Alter von 20 Jahren oder älter.

Im Berichtsjahr 2018 besaßen 21,1% der unvermittelten Bewerber/-innen eine ausländische Staatsangehörigkeit. Die Ausländerquote fiel damit deutlich höher aus als in der Gesamtgruppe der Bewerber/-innen (17,3%). Der Anteil der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit stieg 2018 unter den unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen gegenüber dem Vorjahr (18,9%) merklich an, auf die Gesamtgruppe aller Bewerber/-innen traf dies allerdings ebenfalls zu.

Tabelle A1.3-5: Unvermittelte Bewerber/-innen nach Geschlecht, Schulabschluss, besuchter Schule, Alter und Staatsangehörigkeit in den Berichtsjahren 2018 und 20171

Ausbildungsstellenbewerber/-innen mit Schulabgang vor dem Berichtsjahr

Von den insgesamt 535.623 im Berichtsjahr 2018 gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen waren 232.672 bzw. 43,4% bereits vor dem Berichtszeitraum (Oktober 2017 bis September 2018) von der allgemeinbildenden oder beruflichen Schule abgegangen.29 Von ihnen hatten 40,0% die Schule im Vorjahr verlassen und 60,0% noch früher Tabelle A1.3-6. Verglichen mit dem Berichtsjahr 2017 ging die Zahl der Bewerber/-innen aus früheren Schulentlassjahrgängen um 2.834 bzw. 1,2% zurück. Der relative Anteil der Bewerber/-innen mit Schulabgang in früheren Jahren an der Gesamtgruppe aller Bewerber/-innen nahm 2018 jedoch geringfügig zu, und zwar um 0,4 Prozentpunkte.

Im Berichtsjahr 2018 fiel der Anteil der Bewerber/-innen, die die Schule bereits in vorherigen Jahren beendet hatten, in den neuen Ländern mit 47,7% deutlich höher aus als in den alten Ländern mit 42,6%. Die meisten der betreffenden Bewerber/-innen hatten die Schule bereits im Vorvorjahr oder früher, also vor 2 oder mehr Jahren, verlassen, und zwar in den neuen Ländern noch häufiger als in den alten Ländern (63,3% vs. 59,3%).

In den alten Ländern verringerte sich die Zahl der Bewerber/-innen aus früheren Schulentlassjahrgängen 2018 um 3.627 bzw. 1,9% gegenüber 2017. Der Rückgang betraf dabei ausschließlich Bewerber/-innen mit Schulabgang im Vorjahr. In den neuen Ländern nahm die Bewerberzahl aus früheren Schulentlassjahrgängen dagegen um 866 bzw. 2,1% zu. Die Zunahme entfiel ausschließlich auf Bewerber/-innen, die schon vor mindestens 2 Jahren die Schule verlassen hatten. Der relative Anteil der Bewerber/-innen aus früheren Schulentlassjahrgängen an allen Bewerbern und Bewerberinnen erhöhte sich 2018 im Vergleich zum Vorjahr in den neuen Ländern insgesamt etwas stärker als in den alten Ländern (0,8 vs. 0,4 Prozentpunkte).

Von den Bewerbern und Bewerberinnen, die die Schule in früheren Berichtsjahren verlassen hatten, waren 2018 insgesamt 39,2% junge Frauen. Der Frauenanteil fiel damit ungefähr so hoch aus wie bei den Bewerbern und Bewerberinnen, die die Schule im aktuellen Berichtsjahr beendet hatten (38,9%) Tabelle A1.3-7. Anders als in den alten Ländern lag in den neuen Ländern der Frauenanteil unter den Bewerbern und Bewerberinnen mit Schulabgang in früheren Jahren mit 40,1% etwas höher als bei denjenigen mit Schulabgang im Berichtsjahr (37,6%) Tabelle A1.3-8, Tabelle A1.3-9.

Insgesamt verfügten die Bewerber/-innen aus früheren Schulentlassjahren im Vergleich zu denjenigen mit aktuellem Schulabgang deutlich seltener über einen mittleren Schulabschluss (33,9% vs. 44,5%) oder die (Fach-)Hochschulreife (22,4% vs. 31,0%), dagegen wiesen sie wesentlich häufiger einen Hauptschulabschluss auf (30,8% vs. 23,8%) oder hatten keinen Hauptschulabschluss erreicht (2,7% vs. 0,7%) Tabelle A1.3-7. Besonders oft besaßen Bewerber/-innen, die die Schule bereits vor 2 oder mehr Jahren beendet hatten, maximal einen Hauptschulabschluss (37,1%). Dabei ist zu berücksichtigen, dass für insgesamt 10,2% der Bewerber/-innen aus vorangegangenen Schulabgangsjahren der Schulabschluss nicht bekannt war, während für diejenigen, die im aktuellen Berichtsjahr die Schule beendet hatten, nahezu vollständige Angaben hierzu vorlagen. Bewerber/-innen aus früheren Schulentlassjahren wiesen sowohl in den alten Ländern als auch in den neuen Ländern wesentlich häufiger maximal einen Hauptschulabschluss auf (alte Länder: 32,9%, neue Länder: 36,1%) als diejenigen mit aktuellem Schulabgang (alte Länder: 24,8%, neue Länder: 22,7%) Tabelle A1.3-8, Tabelle A1.3-9.

Auch hinsichtlich des Verbleibs der Bewerber/-innen gab es 2018 erhebliche Unterschiede, je nachdem, wie lange der letzte Schulbesuch zurücklag: So befanden sich insgesamt 40,4% der Bewerber/-innen, die bereits in früheren Jahren die Schule verlassen hatten, am Ende des Berichtsjahres in einer ungeförderten Berufsausbildung, von denjenigen mit einem Schulabgang im aktuellen Jahr waren es dagegen 50,5% Tabelle A1.3-7. Bei Schulbeendigung im Vorjahr kam ein Verbleib in ungeförderter Berufsausbildung mit 53,0% allerdings sogar etwas häufiger vor als bei einem Schulabgang im aktuellen Berichtsjahr. Lag der letzte Schulbesuch aber schon 2 oder mehr Jahre zurück, fiel der Anteil der in ungeförderter Ausbildung verbliebenen Bewerber/-innen mit 32,0% erheblich niedriger aus.

Die Bewerber/-innen aus früheren Schulentlassjahrgängen befanden sich am Ende des Berichtsjahres 2018 mit 10,5% relativ häufig in einer aus öffentlichen Mitteln finanzierten Berufsausbildung. Von denjenigen mit aktuellem Schulabgang traf dies nur auf 1,3% zu. Damit verblieben Bewerber/-innen mit Schulbeendigung in früheren Jahren insgesamt fast ebenso oft in einer (geförderten oder ungeförderten) Berufsausbildung wie die Vergleichsgruppe mit Schulabgang im Berichtsjahr (50,9% vs. 51,8%). Allerdings gab es wiederum große Unterschiede, je nachdem, wann der Schulabgang erfolgte: Von den Bewerbern und Bewerberinnen, die die Schule im Vorjahr verlassen hatten, befanden sich 61,5% am Ende des Berichtsjahres in einer (geförderten oder ungeförderten) Berufsausbildung und damit deutlich mehr als in der Bewerbergruppe mit aktuellem Schulabgang. Dagegen kam ein solcher Verbleib bei denjenigen mit einem 2 oder mehr Jahre zurückliegenden Schulbesuch mit 43,8% weit seltener vor.

Zwischen alten und neuen Ländern waren im Hinblick auf den Verbleib der Bewerber/-innen relativ starke Abweichungen zu verzeichnen: In den alten Ländern befanden sich am Ende des Berichtjahres 2018 die Bewerber/-innen mit Schulabgang in früheren Jahren in etwa so häufig in einer (geförderten oder ungeförderten) Berufsausbildung wie diejenigen aus dem aktuellen Schulentlassjahrgang (51,1% vs. 50,4%). In den neuen Ländern verblieben dagegen Bewerber/-innen, die die Schule in vorherigen Jahren beendet hatten, viel seltener in einer Berufsausbildung als diejenigen mit Schulabgang im aktuellen Berichtsjahr (49,7% vs. 58,9%) Tabelle A1.3-8, Tabelle A1.3-9.

Insgesamt gab es für Bewerber/-innen, die die Schule bereits in früheren Jahren verlassen hatten, wesentlich häufiger keine Informationen zum Verbleib als für diejenigen mit aktuellem Schulabgang (31,3% vs. 13,0%). Zu den Bewerbern und Bewerberinnen ohne Angabe eines Verbleibs zählen dabei nicht nur diejenigen, die sich bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern nicht mehr zurückgemeldet hatten, sondern auch diejenigen, die unversorgt geblieben waren. Der Anteil der Bewerber/-innen ohne Verbleibsangabe betrug bei einem Schulabgang im Vorjahr 23,9%, bei noch früherer Beendigung der Schule lag er mit 36,3% wesentlich höher.

Gemeldete Ausbildungsstellenbewerber/-innen, die die Schule vor dem Berichtsjahr verlassen haben

In der Ausbildungsmarktstatistik der BA werden die Bewerber/-innen um Berufsausbildungsstellen nach dem Schulabgangsjahr differenziert. Es werden folgende Gruppen unterschieden:

  • Bewerber/-innen mit Schulabgang im Berichtsjahr,
  • Bewerber/-innen mit Schulabgang im Vorjahr,
  • Bewerber/-innen mit Schulabgang im Vorvorjahr oder in noch früheren Jahren.

Das Schulabgangsjahr bezieht sich dabei nicht nur auf die allgemeinbildende Schule, sondern es werden auch im Anschluss an die allgemeinbildende Schule besuchte berufliche Schulen berücksichtigt. Für das Schulabgangsjahr zählt also die zuletzt beendete allgemeinbildende oder berufliche Schule.

Bei den Bewerbern und Bewerberinnen mit Schulabgang vor dem Berichtsjahr handelt es sich somit um Personen, die im Laufe des aktuellen Berichtszeitraums (1. Oktober des Vorjahres bis 30. September) keine Schule mehr besuchten, sondern z. B. an einer berufsvorbereitenden Maßnahme der BA teilnahmen, eine Einstiegsqualifizierung oder ein sonstiges Praktikum absolvierten, einen Freiwilligendienst leisteten, einer Erwerbstätigkeit nachgingen oder aus privaten Gründen bzw. wegen erfolgloser Ausbildungssuche zu Hause blieben. In der Vergangenheit sind die Jugendlichen mit Schulabgang vor dem Berichtsjahr häufig als „Altbewerber/-innen“ bezeichnet worden, obwohl unbekannt ist, ob sie sich tatsächlich früher schon einmal um eine Ausbildungsstelle beworben haben. Zumindest für einen kleineren Teil dieser Bewerbergruppe ist anzunehmen, dass vor dem aktuellen Berichtsjahr überhaupt noch keine Berufsausbildung angestrebt wurde. Umgekehrt zählen aber Jugendliche, die nach erfolglosen Bewerbungen um eine Berufsausbildungsstelle z. B. teilqualifizierende schulische Bildungsgänge besuchten, in der BA-Ausbildungsmarktstatistik als aktuelle Schulabgänger/-innen.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) geht daher im Rahmen der regelmäßig durchgeführten BA/BIBB-Bewerberbefragung bei der Definition der Personengruppe der Altbewerber/-innen von früher tatsächlich bereits erfolgten Bewerbungen um eine Ausbildungsstelle aus (vgl. Kapitel A8.1.3).

Tabelle A1.3-6: Bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldete Bewerber/-innen, die die Schule bereits vor dem Berichtsjahr verlassen haben, in den Berichtsjahren 2018 und 20171

Tabelle A1.3-7: Geschlecht, Schulabschluss und Verbleib der im Berichtsjahr 2018 bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Bewerber/-innen nach Schulabgangsjahr - Bundesgebiet1

Tabelle A1.3-8: Geschlecht, Schulabschluss und Verbleib der im Berichtsjahr 2018 bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Bewerber/-innen nach Schulabgangsjahr – alte Länder1

Tabelle A1.3-9: Geschlecht, Schulabschluss und Verbleib der im Berichtsjahr 2018 bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Bewerber/-innen nach Schulabgangsjahr – neue Länder1

Ausbildungsstellenbewerber/-innen, die bereits vor dem Berichtsjahr bei der BA gemeldet waren

Seit einigen Jahren enthält die BA-Ausbildungsmarktstatistik auch Angaben über die gemeldeten Bewerber/-innen für Berufsausbildungsstellen, die nicht nur im aktuellen Berichtsjahr, sondern bereits auch in früheren Jahren mit Unterstützung einer Arbeitsagentur oder eines Jobcenters eine Ausbildungsstelle gesucht haben. Für die Jahre 2014 bis 2018 wurden u. a. die Zahlen der Bewerber/-innen ausgewiesen, die schon in mindestens einem der letzten 5 Berichtsjahre bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter als Bewerber/-innen registriert waren. Aus diesen Angaben geht allerdings nicht hervor, in welchem Jahr die betreffenden Bewerber/-innen erstmals gemeldet waren.

Von den insgesamt 535.623 Bewerbern und Bewerberinnen des Berichtsjahres 2018 waren demnach 189.234 auch in einem oder mehreren der vorherigen 5 Berichtsjahre als Ausbildungsstellenbewerber/-in registriert, dies entsprach einem Anteil von 35,3%. In den alten Ländern waren 158.095 Bewerber/-innen und damit 35,5% der insgesamt 445.201 Ausbildungsstellenbewerber/-innen bereits früher einmal gemeldet. In den neuen Ländern traf dies auf 31.071 Bewerber/-innen zu, also auf 34,5% der Gesamtbewerberzahl von 90.144.

Der relative Anteil der Bewerber/-innen, die insgesamt bereits in einem der 5 früheren Berichtsjahre gemeldet waren, an allen gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen hat sich 2018 gegenüber den vergangenen Jahren mit 35,3% leicht erhöht: Er lag 2014 bei 33,3%, 2015 bei 33,7%, 2016 bei 33,8% und 2017 bei 33,5%. Auch in den alten Ländern nahm der Anteil der schon früher einmal registrierten Bewerber/-innen 2018 mit 35,5% etwas zu (2014: 33,4%, 2015: 33,8%, 2016: 34,0%, 2017: 33,7%). Auf die neuen Länder traf dies ebenfalls zu: Hier betrug der betreffende Anteil von 2014 bis 2016 jeweils 33,6%, sank 2017 leicht auf 32,9% und erhöhte sich 2018 auf 34,5%.

Unbesetzte Berufsausbildungsstellen und unvermittelte Bewerber/-innen am Ende des Berichtsjahres

In die Bilanz des Ausbildungsstellenmarktes gehen auf der Angebotsseite die am Ende des Berichtsjahres (zum Stichtag 30. September) bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern als unbesetzt registrierten Ausbildungsstellen ein und auf der Nachfrageseite die zu diesem Zeitpunkt noch unvermittelten Ausbildungsstellenbewerber/-innen. Zu diesen Größen wird jeweils die vom BIBB erhobene Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zum 30. September hinzugerechnet und so das Gesamtangebot an Ausbildungsstellen bzw. die Gesamtnachfrage nach Ausbildungsstellen ermittelt (vgl. Kapitel A1.1).

Am 30. September 2018 waren von den insgesamt 565.342 im Berichtsjahr zur Vermittlung gemeldeten Ausbildungsstellen 57.656 Stellen unbesetzt geblieben Tabelle A1.3-10. Der relative Anteil unbesetzter Stellen an allen gemeldeten Ausbildungsstellen nahm mit 10,2% um 1,2 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr (9,0%) zu. In den alten Ländern fiel der relative Anteil unbesetzter Ausbildungsstellen 2018 mit 10,1% etwas niedriger aus als in den neuen Ländern mit 10,7%. Allerdings gab es erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern: Die höchsten Anteile unbesetzter Stellen waren in Bayern (14,8%), dem Saarland (13,9%), Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (jeweils 13,1%) festzustellen, die niedrigsten Anteile dagegen in Hamburg (5,6%), Niedersachsen (6,6%) und Bremen (7,2%).

Von den insgesamt 535.623 im Berichtsjahr 2018 gemeldeten Ausbildungsstellenbewerbern und -bewerberinnen waren 78.619 Bewerber/-innen am 30. September noch unvermittelt, d. h., für sie liefen die Vermittlungsbemühungen weiter. Der Anteil unvermittelter Bewerber/-innen an allen Bewerbern und Bewerberinnen fiel mit 14,7% ungefähr so hoch aus wie im Vorjahr (14,6%). In den alten Ländern blieben Bewerber/-innen 2018 mit 14,9% etwas häufiger unvermittelt als in den neuen Ländern mit 13,8%. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern waren wiederum beträchtlich: Der mit Abstand höchste relative Anteil unvermittelter Bewerber/-innen war in Hamburg mit 24,8% zu verzeichnen,30 gefolgt von Bremen (20,9%) und Schleswig-Holstein (20,2%), während Bayern (8,2%), Thüringen (9,0%) und Sachsen-Anhalt (10,0%) die niedrigsten Anteile aufwiesen.

Werden die unbesetzten Ausbildungsstellen in Relation zu den noch unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen gesetzt, zeigt sich für das Berichtsjahr 2018 rein rechnerisch ein deutliches Defizit an Stellenangeboten: Das Zahlenverhältnis betrug lediglich 0,73, was bedeutet, dass auf 10 unbesetzte Ausbildungsstellen ungefähr 14 unvermittelte Bewerber/-innen entfielen. Gegenüber 2017 (0,61) hat sich die Relation leicht verbessert.

Unbesetzte Berufsausbildungsstellen und unvermittelte Bewerber/-innen zum 30. September

Als unbesetzte Berufsausbildungsstellen zählen alle bei den Arbeitsagenturen bzw. Jobcentern zur Vermittlung im Berichtsjahr gemeldeten Ausbildungsstellen, die nicht zurückgezogen wurden und die am Stichtag 30. September noch nicht besetzt waren. Unbesetzte außerbetriebliche Ausbildungsstellen werden in der Statistik nicht berücksichtigt, weil sie kein reguläres, allgemein zugängliches Ausbildungsplatzangebot darstellen (Bundesagentur für Arbeit 2017f).

Bei den unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen um Berufsausbildungsstellen handelt es sich um die bei den Arbeitsagenturen bzw. Jobcentern im Berichtsjahr gemeldeten Bewerber/-innen, die am Stichtag 30. September entweder offiziell unversorgt waren (d. h. weder in eine Berufsausbildung noch in eine Alternative gemündet waren) oder die in einer Alternative verblieben waren, aber weiterhin in eine Berufsausbildung vermittelt werden wollten. Für beide Gruppen lief der Vermittlungsauftrag auch nach Ende des Berichtsjahres weiter.

Tabelle A1.3-10: Bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldete unbesetzte Ausbildungsstellen und unvermittelte Bewerber/-innen in den Berichtsjahren 2018 und 2017 nach Ländern1

In den neuen Ländern war das Verhältnis von unbesetzten Ausbildungsstellen zu unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen 2018 mit 0,78 kaum günstiger als in den alten Ländern mit 0,73. Erhebliche Abweichungen traten auch hier zwischen den einzelnen Bundesländern auf: Die mit Abstand günstigste Relation zeigte sich in Bayern (2,49), hier kamen auf 10 unbesetzte Stellen nur 4 unvermittelte Bewerber/-innen. Auch in Thüringen (1,62), Mecklenburg-Vorpommern (1,22) und im Saarland (1,17) gab es mehr unbesetzte Ausbildungsstellen als unvermittelte Bewerber/-innen. Am ungünstigsten waren die Relationen in Hamburg (0,28) – 10 unbesetzten Stellen standen hier ca. 36 unvermittelte Bewerber/-innen gegenüber – sowie in Berlin (0,37) und Niedersachsen (0,38), wo 27 bzw. 26 unvermittelte Bewerber/-innen auf 10 unbesetzte Stellen entfielen.

Bei Betrachtung der längerfristigen Entwicklung zeigt sich, dass sich der relative Anteil unbesetzter Ausbildungsplätze an allen gemeldeten Stellen in der Zeit von 2009 bis 2018 insgesamt fast verdreifacht hat, und zwar von 3,7% auf 10,2% Tabelle A1.3-11. In den neuen Ländern nahm in diesem Zeitraum der zunächst geringere Anteil unbesetzter Stellen etwas stärker zu (von 2,9% auf 10,7%) als in den alten Ländern (von 3,8% auf 10,1%). Der relative Anteil unvermittelter Bewerber/-innen an allen gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen veränderte sich von 2009 bis 2018 demgegenüber insgesamt vergleichsweise wenig, er schwankte zwischen 15,7% (2009) und 13,2% (2011). In den alten Ländern fiel der Anteil unvermittelter Bewerber/-innen zunächst wesentlich höher aus als in den neuen Ländern. Ab 2011 wurden die Unterschiede aber immer geringer, vor allem, weil sich der Anteil unvermittelter Bewerber/-innen in den neuen Ländern vergrößerte. Das Verhältnis von unbesetzten Ausbildungsstellen zu unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen verbesserte sich von 2009 bis 2018 deutlich: Die Relation erhöhte sich insgesamt von 0,20 auf 0,73, in den alten Ländern von 0,19 auf 0,73 und den neuen Ländern von 0,25 auf 0,78.

Tabelle A1.3-11: Bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldete unbesetzte Ausbildungsstellen und unvermittelte Bewerber/-innen in den Berichtsjahren 2009 bis 20181

Die Größen der BA-Ausbildungsmarktstatistik in Relation zur Gesamtbilanz des Ausbildungsmarktes

Zuletzt soll noch darauf eingegangen werden, inwieweit die Daten der BA-Ausbildungsmarktstatistik Aufschluss über das Gesamtgeschehen auf dem Ausbildungsmarkt geben. Wie eingangs bereits erwähnt, ist die Inanspruchnahme der Vermittlungsdienste der BA sowohl für die Betriebe als auch für die Jugendlichen freiwillig. Dies bedeutet, dass es sich bei den im jeweiligen Berichtsjahr gemeldeten Ausbildungsstellen längst nicht um alle zu besetzenden Plätze für eine duale Berufsausbildung handelt. So sind die Stellenangebote von Betrieben, die ihre Ausbildungsplätze ohne Einschaltung der BA besetzen wollten, nicht registriert. Die außerbetrieblichen Ausbildungsplätze, die zur Verfügung standen, dürften dagegen in der BA-Statistik vollständig erfasst sein. Der Personenkreis der gemeldeten Bewerber/-innen umfasst ebenfalls bei Weitem nicht alle an einer dualen Berufsausbildung interessierten Jugendlichen: All diejenigen, die die Vermittlungsdienste der BA nicht genutzt haben, sind auch nicht als Ausbildungsstellenbewerber/-innen registriert worden. Gleiches gilt für diejenigen, die zwar die Unterstützung der BA bei der Ausbildungssuche in Anspruch nehmen wollten, aber nach Einschätzung der BA noch nicht die erforderlichen Voraussetzungen für eine Berufsausbildung erfüllten.

In der Ausbildungsmarktbilanz zum Stichtag 30. September wird das Gesamtangebot an Ausbildungsstellen berechnet, indem zu der vom BIBB ermittelten Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen laut BA-Statistik addiert wird (vgl. Kapitel A1.1). Das Gesamtangebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen wird auf die gleiche Weise errechnet, d. h., der Zahl der neu abgeschlossenen Verträge für betriebliche Ausbildungsverhältnisse wird wiederum die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen hinzugerechnet. Werden die bei der BA registrierten Ausbildungsplätze den so gebildeten Gesamtstellenangeboten gegenübergestellt, so ergibt sich Folgendes: Im Berichtsjahr 2018 lag der Anteil gemeldeter Ausbildungsstellen bei 96,0% des Gesamtangebots, bezogen auf die betrieblichen Stellen waren es 95,2% Tabelle A1.3-12. Bei Betrachtung der Entwicklung seit 2009 ist eine kontinuierliche Zunahme des Anteils gemeldeter Ausbildungsstellen am Gesamtstellenangebot festzustellen. Dies entspricht dem bekannten Zusammenhang, dass der Einschaltungsgrad der BA durch die Betriebe immer ansteigt, wenn – so wie in den letzten Jahren – aufgrund einer sinkenden Nachfrage die Besetzung der betrieblichen Ausbildungsstellen schwieriger wird (Bundesagentur für Arbeit 2018b). Dennoch erscheint die sich rechnerisch ergebende Relation von inzwischen weit über 90% ungewöhnlich hoch.

In den neuen Ländern war der rechnerische Anteil der bei der BA registrierten Stellen am Gesamtstellenangebot in den letzten Jahren stets wesentlich höher als in den alten Ländern, wobei auffällt, dass er ab 2011 sogar jeweils deutlich mehr als 100% betrug. Dies bedeutet, dass in den neuen Ländern in den betreffenden Berichtsjahren mehr Plätze bei der BA zur Vermittlung gemeldet waren, als zum Stichtag 30. September statistisch als besetzt und unbesetzt erfasst wurden (durch die BIBB-Erhebung neu abgeschlossener Ausbildungsverträge bzw. die BA-Ausbildungsmarktstatistik). Die Erklärung hierfür dürfte sein, dass die zur Vermittlung angebotenen Ausbildungsstellen im Laufe des Berichtsjahres immer häufiger nicht besetzt werden konnten und die Betriebe hierfür den Vermittlungswunsch dann auch nicht aufrechterhalten haben. Es ist also von einem gestiegenen Anteil gemeldeter Ausbildungsstellen auszugehen, die von den Betrieben nicht besetzt werden konnten, die aber statistisch nicht als unbesetzte Plätze (zum Stichtag 30. September) erfasst wurden. Dass sich dies in den neuen Ländern so deutlich zeigt, dürfte mit den bereits seit Längerem bestehenden erheblichen Problemen ostdeutscher Betriebe bei der Besetzung ihrer Ausbildungsplätze zusammenhängen (Mohr/Troltsch/Gerhards 2014; Troltsch 2015).

Die Gesamtzahl der institutionell erfassten ausbildungsinteressierten Personen wird gebildet, indem zu der vom BIBB ermittelten Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge die Zahl der bei der BA gemeldeten, aber nicht in eine Berufsausbildung eingemündeten Bewerber/-innen31 hinzugerechnet wird (vgl. Kapitel A1.1). Wird der so gebildete Personenkreis der Ausbildungsinteressierten den bei der BA registrierten Ausbildungsstellenbewerbern und -bewerberinnen gegenübergestellt, ist festzustellen, dass im Berichtsjahr 2018 mit 66,5% bei Weitem nicht alle an einer dualen Berufsausbildung interessierten Jugendlichen eine Unterstützung durch die BA bei der Ausbildungssuche in Anspruch genommen haben. Bei Betrachtung der Entwicklung in den vergangenen Jahren zeigt sich, dass der Anteil der gemeldeten Bewerber/-innen an allen Ausbildungsinteressierten von 2010 bis 2018 jeweils höher lag als im Ausgangsjahr 2009. Dies ist ungewöhnlich, da bei einer verbesserten Angebotslage auf dem Ausbildungsmarkt eigentlich von einem Rückgang des Einschaltungsgrades der BA durch die ausbildungsinteressierten Jugendlichen ausgegangen werden kann (Bundesanstalt für Arbeit 2018b). Auffällig ist dabei auch, dass der Anteil der registrierten Bewerber/-innen an allen Ausbildungsinteressierten in den neuen Ländern jeweils erheblich höher lag als in den alten Ländern. Ein möglicher Grund hierfür könnte in den zunehmenden und in den neuen Ländern besonders ausgeprägten Passungsproblemen auf dem Ausbildungsmarkt gelegen haben. Für die Jugendlichen wurde es möglicherweise trotz günstigerer Marktverhältnisse schwieriger, eine ihren Wünschen und Vorstellungen entsprechende Ausbildungsstelle zu finden, weshalb sie verstärkt die Vermittlungsdienste der BA in Anspruch nahmen.

Tabelle A1.3-12: Bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldete Ausbildungsstellen sowie gemeldete Bewerber/-innen in den Berichtsjahren 2009 bis 2018 - absolut und in Relation1

Zusammenfassung und Fazit

Im Berichtsjahr 2018 wurden über die Arbeitsagenturen und Jobcenter 565.342 Ausbildungsstellen zur Vermittlung angeboten und 535.623 Jugendliche waren als Ausbildungsstellenbewerber/-innen registriert. Die Zahl der gemeldeten Stellen nahm damit gegenüber dem vorangegangenen Berichtsjahr um 3,8% zu, die Bewerberzahl ging dagegen um 2,2% zurück.

Weniger als die Hälfte der Bewerber/-innen (48,8%) mündete im Berichtsjahr 2018 in eine Berufsausbildung ein. Ein Fünftel (19,9%) verblieb in einer Alternative und wünschte vorerst keine weiteren Vermittlungsbemühungen mehr. 10,1% der Bewerber/-innen hatten am Ende des Berichtsjahres ebenfalls einen alternativen Verbleib, hielten allerdings ihren Wunsch nach Vermittlung in eine Berufsausbildung weiterhin aufrecht. 4,6% der Bewerber/-innen befanden sich weder in einer Berufsausbildung noch in einer Alternative und galten daher offiziell als unversorgt. Von 16,6% der Bewerber/-innen lagen keine Angaben zum Verbleib vor; sie hatten sich bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern nicht mehr zurückgemeldet, weshalb die Vermittlungsbemühungen für sie eingestellt wurden.

Der relative Anteil der gemeldeten Bewerber/-innen, die die Schule vor dem aktuellen Berichtsjahr verlassen hatten, nahm 2018 mit 43,4% gegenüber dem Vorjahr geringfügig zu. In den neuen Ländern fiel der Anteil mit 47,7% deutlich höher aus als in den alten Ländern mit 42,6%. Sehr ungünstig stellte sich vor allem die Lage der Bewerber/-innen dar, die die Schule bereits vor mindestens 2 Jahren beendet hatten: Von ihnen befanden sich zum Ende des Berichtsjahres 2018 lediglich 43,8% in einer Berufsausbildung. Zu ihrem Verbleib lagen besonders häufig keine Angaben vor, da sie überdurchschnittlich oft den Kontakt zur Arbeitsagentur oder dem Jobcenter abbrachen und so auf eine weitere institutionelle Unterstützung bei der Ausbildungssuche verzichteten.

Am Ende des Berichtsjahres 2018 waren insgesamt 78.619 bzw. 14,7% der gemeldeten Bewerber/-innen unvermittelt, d. h., für sie liefen die Bemühungen um Vermittlung in eine Ausbildungsstelle weiter. Ihnen standen insgesamt 57.656 noch unbesetzte Ausbildungsstellen gegenüber, dies waren 10,2% aller gemeldeten Stellenangebote. Selbst rein rechnerisch reichten die unbesetzten Plätze zur Versorgung der unvermittelten Bewerber/-innen somit bei Weitem nicht aus, denn auf 10 unbesetzte Ausbildungsstellen entfielen ungefähr 14 unvermittelte Bewerber/-innen. Hinsichtlich des Verhältnisses von unbesetzten Stellen zu unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen gab es allerdings beträchtliche regionale Unterschiede.

Es ist zu beachten, dass die BA-Ausbildungsmarktstatistik keineswegs Aufschluss über das gesamte Marktgeschehen gibt. So werden insbesondere viele der bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern registrierten betrieblichen Ausbildungsstellen mit Jugendlichen besetzt, die nicht als Ausbildungsstellenbewerber/-innen gemeldet waren. Umgekehrt bewerben sich gemeldete Ausbildungsstellenbewerber/-innen auch auf Stellen, die von den Betrieben nicht bei der BA zur Vermittlung angeboten worden sind. Die Zahlen der BA-Statistik stellen daher nur jeweils Teilgrößen des Gesamtstellenangebots und der Gesamtnachfrage auf dem Ausbildungsmarkt dar. Daher wird zur Abbildung der gesamten Marktbilanz die vom BIBB ermittelte Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse zum 30. September herangezogen und dieser dann die Zahl der gemeldeten unbesetzten Ausbildungsstellen bzw. der unvermittelten Ausbildungsstellenbewerber/-innen hinzugerechnet.

Werden die bei der BA gemeldeten Ausbildungsstellen dem im Rahmen der Ausbildungsmarktbilanz ermittelten Gesamtstellenangebot gegenübergestellt, so deutet das Ergebnis darauf hin, dass der Anteil der Ausbildungsstellen, die die Betriebe nicht besetzen konnten, durch die BA-Statistik stark untererfasst ist, und zwar besonders ausgeprägt in den neuen Ländern. Unterstützt wird diese Annahme durch die Ergebnisse des BIBB-Qualifizierungspanels, nach welchem im Jahr 2014 der Anteil unbesetzter Ausbildungsstellen am betrieblichen Gesamtstellenangebot in Westdeutschland 25% betrug und in Ostdeutschland sogar 41% (Troltsch 2015). Aber auch die Zahl der unvermittelten Bewerber/-innen dürfte eher zu niedrig angesetzt sein. So war von den offiziell unbekannt verbliebenen Ausbildungsstellenbewerbern und -bewerberinnen im Berichtsjahr 2018 knapp ein Viertel am 30. September arbeitslos gemeldet. Dies entsprach einem Anteil von 3,8% aller gemeldeten Bewerber/-innen. Sie zählen nicht mehr zu den unversorgten bzw. unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen, weil sie sich nicht mehr bei der Ausbildungsvermittlung der Arbeitsagenturen oder Jobcentern zurückmeldeten und aus diesem Grund angenommen wird, dass sie ihren Wunsch nach Aufnahme einer Berufsausbildung aufgegeben haben.

(Ursula Beicht)

  • 21

    Die BA unterstützt darüber hinaus auch Jugendliche, die eine andere Art von Berufsausbildung (z. B. Schulberufsausbildung, Ausbildung in einer Beamtenlaufbahn) anstreben. In die BA-Statistik zum Ausbildungsstellenmarkt werden aber ausschließlich die Bewerber/-innen und Berufsausbildungsstellen für BBiG/HwO-Berufe einbezogen (Bundesagentur für Arbeit 2018g).

  • 22

    Die in der September-Statistik enthaltenen Angaben bilden im Folgenden immer die Datengrundlage.

  • 23

    Von 2005 bis 2008 konnten die Daten der bei den JC zkT gemeldeten Bewerber/-innen datentechnisch bedingt in der BA-Ausbildungsmarktstatistik nicht berücksichtigt werden. Aus Gründen der Vergleichbarkeit beginnen die in diesem Kapitel enthaltenen Zeitreihen daher jeweils mit dem Jahr 2009.

  • 24

    Doppelerfassungen entstehen beispielsweise, wenn Ausbildungsstellenbewerber/-innen mit ihrem Vermittlungswunsch ursprünglich bei einer Arbeitsagentur gemeldet waren, dann aber im Laufe des Vermittlungsjahres eine Hilfebedürftigkeit im Sinne von SGB II eintrat und die Ausbildungsvermittlung deshalb von einem JC zkT übernommen wurde. Im Berichtsjahr 2018 gab es insgesamt 3.581 solcher Doppelzählungen, in den alten Ländern waren es 2.816, in den neuen Ländern 764 (Bundesagentur für Arbeit 2018d).

  • 25

    In der BA-Ausbildungsmarktstatistik zählen als betriebliche Berufsausbildungsstellen die gemeldeten Ausbildungsstellen insgesamt abzüglich der Ausbildungsplätze in außerbetrieblichen Einrichtungen (Bundesagentur für Arbeit 2018b).

  • 26

    In der BA-Ausbildungsmarktstatistik erfolgt die Abgrenzung dieses Personenkreises anhand ihres aufenthaltsrechtlichen Status. „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ umfassen demnach Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis Flucht, einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung (Bundesagentur für Arbeit 2018j).

  • 27

    Die BA stellte allerdings fest, dass 20.591 der offiziell unbekannt verbliebenen Bewerber/-innen am 30. September 2018 arbeitslos gemeldet waren, dies entsprach 23,2% dieser Bewerbergruppe (Bundesagentur für Arbeit 2018b). Siehe hierzu auch die Ergebnisse der BA/BIBB-Bewerberbefragung 2018 und der BA/BIBB-Fluchtmigrationsstudie 2018 zu den offiziell unbekannt verbliebenen Bewerbern und Bewerberinnen in Kapitel A8.1.2.

  • 28

    Der Anstieg des Anteils der unversorgten Bewerber/-innen 2017 und 2018 gegenüber 2016 um 0,5 bzw. 0,8 Prozentpunkte dürfte zum Teil daran gelegen haben, dass es in der BA-Ausbildungsmarktstatistik 2017 eine Veränderung im Hinblick darauf gab, welche Bewerber/-innen als versorgt galten. Bestimmte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Praktika wurden nicht mehr als versorgungsrelevant eingeordnet (Bundesagentur für Arbeit 2018b), was zu einer Zunahme der Zahl unversorgter Bewerber/-innen und einer entsprechenden Abnahme der Zahl an Bewerbern und Bewerberinnen mit Alternative führte.

  • 29

    Siehe hierzu auch die Ergebnisse der BA/BIBB-Bewerberbefragung 2018 und der BA/BIBB-Fluchtmigrationsstudie 2018  zu den Altbewerbern und Altbewerberinnen in Kapitel A8.1.3.

  • 30

    Dieser sehr hohe Anteil unvermittelter Bewerber/-innen hängt wahrscheinlich auch damit zusammen, dass in Hamburg seit 2012 ein integriertes Beratungs- und Vermittlungskonzept für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen umgesetzt wird (Jugendberufsagentur nach dem Hamburger Modell), das u. a. vorsieht, den Verbleib jedes einzelnen Jugendlichen genau zu verfolgen und zu erfassen.

  • 31

    Hierbei werden auch die unbekannt verbliebenen Bewerber/-innen eingerechnet, von denen – wie aus den BA/BIBB-Bewerberbefragungen bekannt ist – jeweils ein kleiner Teil in Berufsausbildung eingemündet war (vgl. Kapitel A8.1.2). Insofern hat diese Berechnung Unschärfen.