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Auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (vgl. Kapitel A5.1) zu den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen wird im Folgenden die Vorbildung der Auszubildenden betrachtet. Als Neuabschlüsse werden in dieser Statistik Ausbildungsverhältnisse gezählt, die im aktuellen Berichtsjahr 2017 begannen, angetreten wurden und bis zum 31. Dezember nicht gelöst wurden. 3 Arten von Vorbildung werden für alle Auszubildenden abgebildet: Angaben zum höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss (vgl. Kapitel A5.5.1), zur Teilnahme an einer vorherigen Berufsvorbereitung und beruflichen Grundbildung (vgl. Kapitel A5.5.2) sowie zur vorherigen Berufsausbildung (vgl. Kapitel A5.3).