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Im folgenden Kapitel wird die Ausbildungsbeteiligung der Jugendlichen im dualen System betrachtet. Zentrale Indikatoren hierfür sind die Ausbildungsanfänger- und Absolventenquoten, die angeben, wie viel Prozent der Jugendlichen (irgendwann im Laufe ihrer Biografie) eine duale Berufsausbildung beginnen bzw. mit Berufsabschluss erfolgreich absolvieren. Zur Berechnung dieser Indikatoren werden die Auszubildenden- bzw. Absolventendaten nach Altersjahrgängen differenziert. Deshalb wird hier zunächst eine knappe Analyse des Alters der Auszubildenden mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag, der Ausbildungsanfänger und -anfängerinnen sowie der Absolventen und Absolventinnen des dualen Systems vorangestellt. Die Auszubildendendaten stammen aus der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (kurz: Berufsbildungsstatistik), die Bevölkerungsdaten aus der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes.

Alter der Auszubildenden

Die Berufsbildungsstatistik erhebt das Alter bzw. Geburtsjahr der Auszubildenden im dualen System (Berufsbildungsgesetz [BBiG] bzw. Handwerksordnung [HwO]) seit dem Berichtsjahr 1993; allerdings wird erst seit dem Berichtsjahr 2007 das Geburtsjahr für alle Auszubildenden bzw. Prüfungsteilnehmer/-innen des dualen Systems erfasst.  Im Folgenden werden die Anteile der verschiedenen Altersgruppen analog der früheren Differenzierung der Alterskategorien sowie das Durchschnittsalter dargestellt.

Alter der Auszubildenden – Erfassung im Rahmen der Berufsbildungsstatistik

Mit der Umstellung auf eine ausbildungsvertragsbezogene Einzeldatenerhebung ab dem Berichtsjahr 2007 wird für jeden Ausbildungsvertrag (nicht nur für Neuabschlüsse) das Geburtsjahr der Auszubildenden erhoben. Es können seither alle einzelnen Altersjahrgänge differenziert werden. Das Alter ergibt sich dabei aus der Differenz von Berichts- und Geburtsjahr. Zur früheren Meldung von Neuabschlüssen nach Alter im Rahmen der Aggregatdatenerhebung siehe entsprechenden Erläuterungskasten im BIBB-Datenreport 2017, Kapitel A5.8.

Wie Tabelle A5.8-1 zeigt, stieg das Durchschnittsalter der Auszubildenden mit Neuabschluss in den letzten beiden Dekaden nahezu kontinuierlich an. Zwar sind die Werte bis und nach 2006 aufgrund der Unterschiede der Erhebung und Berechnungsweise nicht unmittelbar vergleichbar, doch zeigt sich der Anstieg des Durchschnittsalters sowohl von 1993 (18,0) bis 2006 (18,8) als auch von 2007 (19,1) bis 2017 (19,9). 1993 waren noch mehr als die Hälfte der Auszubildenden mit Neuabschluss jünger als 18 Jahre; im Berichtsjahr 2017 hat sich dieser Anteil auf 26,2% halbiert. Der Anstieg des Durchschnittsalters der Auszubildenden mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag wurde durch längere Schulzeiten im Sekundarbereich I bei zunehmend höheren allgemeinbildenden Schulabschlüssen127 der Auszubildenden und durch längere Übergangsdauern in die Berufsausbildung bedingt.128 Gravierende Änderungen der Erhebung bei der Erfassung der Vorbildung der Auszubildenden, insbesondere seit dem Berichtsjahr 2007, erschweren den längerfristigen Zeitvergleich. Betrachtet man lediglich die Jahre 2007 bis 2016, so stieg der Anteil der Studienberechtigten (zum Teil auch aufgrund der doppelten Abiturjahrgänge) von 19,4% auf 29,2% (vgl. Kapitel A5.5.1). Im gleichen Zeitraum schwankte der Anteil derer, die mit einer vorherigen Teilnahme an einer Maßnahme der Berufsvorbereitung oder beruflichen Grundbildung gemeldet wurden, zwischen knapp 9% und 12% (vgl. Kapitel A5.5.2). In den letzten Jahren ist ein Anstieg des Durchschnittsalters im Wesentlichen nur bei Auszubildenden ohne deutschen Pass festzustellen, seit dem Berichtsjahr 2012 liegt das Durchschnittsalter der deutschen Auszubildenden (Neuabschlüsse) bei 19,6. Bei den ausländischen Auszubildenden stieg es in diesem Zeitraum nahezu stetig von 20,3 (2012) auf 22,0 (2017).

Durchschnittsalter – Berechnungen des BIBB

Arithmetisches Mittel

Das Durchschnittsalter wird als arithmetisches Mittel berechnet. Bis zum Berichtsjahr 2006 wurden im Rahmen der Aggregatdatenerhebung die Neuabschlüsse differenziert nach Alter erhoben, wobei „16 und jünger“ bzw. „24 und älter“ als untere bzw. obere Alterskategorien verwendet und ansonsten die einzelnen Altersjahrgänge differenziert wurden. Bis zum Berichtsjahr 2006 fließen alle Verträge der unteren bzw. oberen Alterskategorie mit 16 bzw. 24 in die Berechnung ein. Seit dem Berichtsjahr 2007 wird das Geburtsjahr der Auszubildenden für alle Ausbildungsverträge erhoben und es können alle Altersjahrgänge einzeln in die Berechnung einbezogen werden.

Keine Korrektur der Altersberechnung um +0,5

Das Alter ist nur jahresgenau erfasst (Berichtsjahr – Geburtsjahr). Ein Ausbildungsvertrag beginnt i. d. R. im August oder September bzw. die Neuabschlusszahlen sind zum Stichtag 31. Dezember ermittelt und ein Teil der Auszubildenden erreicht dann schon bald (Beginn des folgenden Kalenderjahres) ein höheres Lebensalter. Das tatsächliche Durchschnittsalter liegt also über dem berechneten. Da jedoch nicht genau bestimmt werden kann, um wie viele Monate das Durchschnittsalter verzerrt ist, wurde die frühere Kalkulation um +0,5 auch rückwirkend aufgegeben.

Ab dem Berichtsjahr 2007 werden alle Altersjahrgänge bei der Durchschnittsaltersberechnung einzeln einbezogen

Insbesondere in den ersten Jahren nach der Revision (2007) wurden in geringem Umfang auch sehr frühe Geburtsjahre gemeldet, die ein sehr hohes Alter ergaben. Teilweise muss hierbei von Erfassungsfehlern ausgegangen werden (z. B. Alter nahe 100). Deshalb wurden einige Jahre die 40-Jährigen und Älteren (bei den Absolventen/Absolventinnen die 43-Jährigen und Älteren) nicht mit in die BIBB-Berechnungen des Durchschnittsalters der Auszubildenden einbezogen. Um den Anstieg der Zahl älterer Auszubildender angemessen abbilden zu können, wurde die Berechnungsweise geändert: Ab dem Datenreport 2019 werden (auch rückwirkend ab Berichtsjahr 2007) alle Altersjahrgänge in die Durchschnittsaltersberechnung einbezogen.

Aufgrund der relativ geringen Anzahl der Meldungen von Auszubildenden mit sehr hohem Alter spielen potenziell verzerrende Effekte nur bei differenzierteren Analysen (z. B. kleinere Personengruppen oder einzelne Berufe) eine Rolle.

Hinweis

Im Regelfall machen ältere Personen keine Ausbildung im dualen System, sondern Externen-Prüfungen oder eine Umschulung. Sie sind dann nicht in den Auszubildendendaten der Berufsbildungsstatistik enthalten.

Tabelle A5.8-1: A uszubildende mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag nach Alter, A5 Bundesgebiet 1993 bis 2017 (in %)1

Insgesamt variierte das Durchschnittsalter der Auszubildenden (Neuabschlüsse) über die Länder zwischen 20,9 Jahren in Berlin und 18,8 Jahren in Bayern Tabelle A5.8-2.129 Das auffallend geringere Durchschnittsalter in Bayern lässt sich teilweise mit den vergleichsweise hohen Anteilen von Auszubildenden mit Hauptschulabschluss und den geringen Anteilen an Studienberechtigten unter den Auszubildenden des dualen Systems begründen (vgl. Kapitel A5.5.1). Allerdings waren in Bayern auch die Auszubildenden mit Hauptschulabschluss sowie diejenigen mit Realschulabschluss beim Abschluss des Ausbildungsvertrages jünger als im Bundesdurchschnitt.

Bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen fiel – wie in den meisten Vorjahren – das Durchschnittsalter der Frauen im Berichtsjahr 2017 mit 20,0 Jahren nur etwas höher aus als das der Männer (19,8) Tabelle A5.8-3. Das Durchschnittsalter der Auszubildenden (Neuabschlüsse) ohne deutschen Pass lag mit 22,0 Jahren um mehr als 2 Jahre höher als bei den Auszubildenden mit deutschem Pass (19,6).

Betrachtet man nicht alle Neuabschlüsse, sondern lediglich die Ausbildungsanfänger/-innen130, so ergibt sich jeweils ein etwas geringeres Durchschnittsalter, die Unterschiede zwischen Männern und Frauen und Ausbildungsanfängern mit bzw. ohne deutschen Pass bleiben bestehen. Die Anfänger/-innen einer dualen Berufsausbildung waren im Jahr 2017 im Durchschnitt 19,6 Jahre alt Tabelle A5.8-3.

Unterschiede hinsichtlich des Durchschnittsalters von Personengruppen in der dualen Berufsausbildung können aufgrund unterschiedlicher Faktoren im Lebens- bzw. Bildungsverlauf resultieren. Tabelle A5.8-4 stellt das Durchschnittsalter der Ausbildungsanfänger/-innen differenziert nach dem höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss, der vorherigen Teilnahme an beruflicher Grundbildung bzw. Berufsvorbereitung, dem Geschlecht und der Staatsangehörigkeit dar. Dabei zeigt sich, dass das Durchschnittsalter nicht nur mit höherem Schulabschluss oder bei der Teilnahme an einer Vorbereitungs- bzw. Grundbildungsmaßnahme steigt. Beispielsweise fiel das Durchschnittsalter derjenigen mit der Vorbildung „ohne Hauptschulabschluss“ und „ohne Teilnahme an einer beruflichen Grundbildung oder Berufsvorbereitung“ auffallend hoch aus. Das Durchschnittsalter der ausländischen Ausbildungsanfänger/-innen fiel in jeder Vorbildungsgruppe höher aus als das der deutschen.

Bei den Absolventen/Absolventinnen einer dualen Berufsausbildung lag das Durchschnittsalter im Berichtsjahr 2017 bei 22,5 Jahren (Männer 22,5, Frauen 22,6) Tabelle A5.8-3. Ausländische Absolventen bzw. Absolventinnen waren mit durchschnittlich 23,7 Jahren um mehr als ein Jahr älter als diejenigen mit deutschem Pass.

Tabelle A5.8-2: Auszubildende mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag nach Alter und Region 2017 (in %)1

Tabelle A5.8-3: Auszubildende mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag, Ausbildungsanfänger/-innen und Absolventen/Absolventinnen nach Alter, Bundesgebiet 2017

Tabelle A5.8-4: Durchschnittsalter der Anfänger/-innen einer dualen Berufsausbildung (BBiG/HwO) nach Vorbildung, Geschlecht und Staatsangehörigkeit, Bundesgebiet 2017 (in %)1, 2

Ausbildungsbeteiligung der Jugendlichen im dualen System

Im Folgenden wird betrachtet, wie hoch der Anteil der Jugendlichen ausfiel, die überhaupt eine duale Berufsausbildung nach BBiG bzw. HwO beginnen oder erfolgreich absolvieren, unabhängig davon, in welchem Alter sie dies tun. Hierzu werden rechnerische Quoten auf Basis der Berufsbildungsstatistik und der Bevölkerungsfortschreibung nach einem Quotensummenverfahren ermittelt. Diese Quoten können als Indikator für die quantitative Bedeutung des dualen Systems sowie als Maß der Integration verschiedener Personengruppen interpretiert werden.

Berechnet man solche Quoten mit dem Quotensummenverfahren, so sollten nur solche Ereignisse erfasst werden, die in den Biografien nur einmalig auftreten können. Deshalb wird die Absolventenquote auf Basis der Erstabsolventen/-absolventinnen131 und die Anfängerquote auf Basis der Anfänger/-innen132 und nicht aller neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge berechnet. Zum Unterschied zwischen den Begriffen Neuabschluss und Ausbildungsanfänger/-in vgl. Kapitel A5.3. Im Gegensatz zur früheren Ausbildungsbeteiligungsquote der Jugendlichen wird mit der Berechnungsweise der Ausbildungsanfängerquote die Überschätzung durch Mehrfachzählungen von Auszubildenden, die wiederholt Ausbildungsverträge neu abschließen, weitgehend vermieden.133

Da die Korrektur der Daten der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 rückwirkend nur bis 2011 vorliegt, wird hier ausschließlich die Entwicklung seit 2011 betrachtet. Zur Entwicklung der Ausbildungsbeteiligung der Jugendlichen in der dualen Berufsausbildung vor 2011 siehe BIBB-Datenreport 2013, Kapitel A4.5.

Ausbildungsanfängerquote

Die Ausbildungsanfängerquote ist ein Indikator für den Anteil der Jugendlichen134, die eine duale Berufsausbildung beginnen. In welchem Alter dies geschieht und wie lange der Übergang von der allgemeinbildenden Schule in die Berufsausbildung dauert, bleibt hierbei jedoch unberücksichtigt. Für das Berichtsjahr 2017 ergibt sich ein rechnerischer Anteil von 52,9% der Jugendlichen (Wohnbevölkerung), die irgendwann im Laufe ihrer Biografie eine duale Berufsausbildung beginnen Tabelle A5.8-5.

Die Ausbildungsanfängerquote im dualen System war zwischen 2011 und 2016 jährlich rückläufig. Gegenüber 2011 verringerte sie sich bis 2016 um insgesamt 6,3 Prozentpunkte. Es begannen allerdings weiterhin mehr als die Hälfte der Jugendlichen eine duale Berufsausbildung. Im Jahr 2017 stieg die Ausbildungsanfängerquote im Vergleich zum Vorjahr erstmals wieder leicht an (+1,2 Prozentpunkte).

Für die Jugendlichen mit deutschem Pass veränderte sich die Ausbildungsanfängerquote im Vergleich zum Vorjahr kaum, sie sank geringfügig um 0,1 Prozentpunkte. Dabei unterschieden sich die Entwicklungen bei Männern und Frauen jedoch deutlich; bei den deutschen Männern stieg die Quote um 0,9 Prozentpunkte, bei den deutschen Frauen sank sie um 1,3 Prozentpunkte. Der Rückgang der Ausbildungsbeteiligung der deutschen Frauen geht mit einer deutlichen Verringerung der Ausbildungsbeteiligung in den sogenannten primären Dienstleistungsberufen des dualen Systems und einer stärkeren Einmündung junger Frauen in Berufsausbildungsbereiche außerhalb des dualen Systems einher, insbesondere in die schulischen Gesundheits-, Sozial- und Erziehungsberufe (vgl. Dionisius/Kroll/Ulrich 2018).

Nach einem stetigen Rückgang der Ausbildungsanfängerquote der Jugendlichen ohne deutschen Pass seit 2011, der im Jahr 2015 besonders groß ausfiel (siehe hierzu BIBB-Datenreport 2018, Kapitel A5.8), zeigte sich bereits für 2016 wieder ein Anstieg um 1,6 Prozentpunkte. Im Berichtsjahr 2017 stieg die Quote im Vorjahresvergleich erneut, und zwar um 6,6 Prozentpunkte. Dieser Anstieg fiel bei den ausländischen Frauen deutlich geringer aus (0,6 bzw. 0,1 Prozentpunkte im Jahr 2017 bzw. 2016). Bei den ausländischen Männern lag der Anstieg bei 10,6 Prozentpunkten im Jahr 2017 (und bei 2,9 Prozentpunkten im Jahr 2016). Auch wenn die Berufsbildungsstatistik lediglich die Staatsangehörigkeit und keinen Flucht- oder Aufenthaltsstatus erhebt, deutet der Anstieg der Ausbildungsanfängerquote v. a. bei den ausländischen Männern darauf hin, dass insbesondere Geflüchtete stärker in die duale Berufsausbildung eingemündet sind. Dies wird ebenso durch Befunde zu den konkreten Staatsangehörigkeiten der ausländischen Auszubildenden gestützt; ein Anstieg der Zahl ausländischer Auszubildender war 2017 insbesondere bei denjenigen mit einer Staatsangehörigkeit eines Asylherkunftslandes135 zu beobachten (vgl. Kroll/Uhly 2018; Uhly 2018a).

Der längerfristige Rückgang der Ausbildungsbeteiligung der Jugendlichen im dualen System ging mit einer steigenden Studierneigung der Jugendlichen einher. In den letzten Jahren ist die Studienanfängerquote jedoch nicht mehr gestiegen. Für das Berichtsjahr 2017 ermittelt das Statistische Bundesamt (2018o) eine Studienanfängerquote von 45,6% der Wohnbevölkerung (deutsche und ausländische Studierende ohne Bildungsausländer und ohne Bereinigung um einen G8-Effekt)136.

Auf eine tiefergehende regionale Differenzierung der Ausbildungsanfängerquote wird verzichtet, da die Berufsbildungsstatistik den Wohnort der Auszubildenden bzw. Pendlerbewegungen nicht erfasst. Hier erfolgt lediglich eine Differenzierung nach Ost- und Westdeutschland. In allen betrachteten Jahren fiel die Ausbildungsanfängerquote in Ostdeutschland etwas geringer aus als die westdeutsche Quote; im Jahr 2017 lag der Abstand bei 5,3 Prozentpunkten Tabelle A5.8-5.

Betrachtet man nicht die Entwicklung im Zeitvergleich, sondern die Unterschiede zwischen Personengruppen, zeigt sich eine erhebliche Varianz der Ausbildungsbeteiligung im dualen System. Von der männlichen Wohnbevölkerung mit deutscher Staatsangehörigkeit begann im Berichtsjahr 2017 ein Anteil von 67,1% eine duale Berufsausbildung nach BBiG bzw. HwO. Diese Quote fiel bei den deutschen Frauen mit 43,6% um mehr als 20 Prozentpunkte geringer aus Tabelle A5.8-5. Frauen findet man deutlich häufiger in sogenannten vollzeitschulischen Berufsausbildungsgängen (vgl. Kapitel A6.1 sowie Dionisius/Kroll/Ulrich 2018). Die Studienanfängerquoten der deutschen Frauen fallen nur geringfügig höher aus als die der deutschen Männer (vgl. Statistisches Bundesamt 2018o). Allerdings ist die geringere Ausbildungsanfängerquote der Frauen im dualen System nicht alleine mit deren Qualifizierungs- und Ausbildungspräferenzen zu erklären. Denn es zeigen sich auch geschlechtsspezifische Zugangschancen (vgl. Beicht/Walden 2014a).

Die Ausbildungsanfängerquote der Jugendlichen ohne deutschen Pass lag mit 34,2% deutlich unter derjenigen der deutschen Jugendlichen (55,7%) Tabelle A5.8-5. Dies gilt sowohl für die Männer als auch für die Frauen. Bei den ausländischen Männern betrug die Ausbildungsanfängerquote 39,3%, bei den deutschen Männern dagegen 67,1%. Von den ausländischen Frauen begannen lediglich 26,9% eine duale Berufsausbildung; bei den deutschen Frauen trifft dies auf 43,6% zu. Somit zeigt sich ein deutlich niedrigeres Maß der Integration in die duale Berufsausbildung bei Jugendlichen ohne deutschen Pass. Dies kann vermutlich nicht alleine durch geringere Schulabschlüsse erklärt werden. Beicht/Walden (2014b) zeigen, dass für die Gruppe der Jugendlichen mit Migrationshintergrund137 die Einmündungschancen auch bei gleicher Vorbildung, gleicher sozialer Herkunft, gleichem Suchverhalten und gleicher Ausbildungsmarktlage niedriger sind; vergleicht man verschiedene Migrationsgenerationen, zeigt sich mit aufsteigendem Generationenstatus auch ein höherer Übergangserfolg in eine berufliche Ausbildung (vgl. Beicht/Walden 2018).138

Ausbildungsanfängerquote der Jugendlichen (AAQ)

Nicht alle Jugendlichen mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag sind Ausbildungsanfänger/-innen (vgl. Kapitel A5.3). Die frühere, auf Basis der Neuabschlüsse berechnete Ausbildungsbeteiligungsquote (AQ) überschätzt den Anteil der Ausbildungsanfänger/-innen, weil u. a. auch bei Betriebs- oder Berufswechsel ein Neuabschluss erfolgt und manche Personen im Laufe ihrer Biografie wiederholt Ausbildungsverträge im dualen System abschließen (zu Einschränkungen bei der Berechnung vgl. Uhly 2006b und Althoff 1997). Die frühere AQ eignet sich vor allem für Vergleiche im längerfristigen Zeitverlauf (vgl. BIBB-Datenreport 2013, Kapitel A4.5).

Bei der Berechnung der AAQ werden anstelle der Neuabschlüsse nur die Ausbildungsverträge der Anfänger/-innen verwendet. Da Anfänger/-innen als Teilgruppe der Neuabschlüsse erst seit der Revision der Berufsbildungsstatistik, die 2007 in Kraft trat, abgegrenzt werden können und zunächst noch Umsetzungsprobleme bei den Datenmeldungen bestanden, wird die Anfängerquote erst seit dem Berichtsjahr 2009 ermittelt.

Nach dem Quotensummenverfahren (OECD-Standard) werden je Altersjahrgang Teilquoten aus Anfänger/-innen und Wohnbevölkerung berechnet und dann zur Anfängerquote summiert (vgl. Gericke/Uhly 2012; Gericke/Uhly/Ulrich 2011). Die AAQ gibt den rechnerischen Anteil einer synthetischen Alterskohorte in der Wohnbevölkerung wieder, der erstmals eine Ausbildung mit Ausbildungsvertrag im dualen System beginnt. Zum Quotensummenverfahren nach OECD-Standard siehe Kazemzadeh 2000, S. 68f.

i = Alter

# Aus Vereinfachungsgründen wird nur eine begrenzte Anzahl von Teilquoten gebildet. Ausbildungsanfänger/-innen im Alter von „16 und jünger“ werden in der unteren Altersgruppe zusammengefasst, jene im Alter von „24 und älter“ werden in der oberen Altersgruppe zusammengefasst. Bezüglich der Wohnbevölkerung gehen die einzelnen Altersjahrgänge von 16 bis 24 je Teilquote ein.

Die Höhe der AAQ ist aufgrund zweier Aspekte mit einer gewissen Unsicherheit behaftet. Es wurde zum einen keine Korrektur des Effektes der doppelten Abiturjahrgänge vorgenommen. Da Hochschul- und Fachhochschulzugangsberechtigung im Rahmen der Berufsbildungsstatistik nicht differenziert werden, ist eine Korrektur um den G8-Effekt für die duale Berufsausbildung problematisch. Allerdings ist der Effekt aufgrund des vergleichsweise geringen Studienberechtigtenanteils deutlich geringer als im Hochschulbereich. Die AAQ können aufgrund der fehlenden Korrektur geringfügig überhöht sein.

Daten der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes basieren ab 2011 auf dem Zensus 2011; die vorläufigen Bevölkerungsdaten 2011 bis 2013 wurden 2015 nochmals korrigiert. Zudem sind „ab dem Berichtsjahr 2016 ... die Ergebnisse der Wanderungsstatistik sowie die Entwicklung des Bevölkerungsstandes aufgrund ... methodischer Änderungen und technischer Weiterentwicklungen nur bedingt mit den Vorjahreswerten vergleichbar“ (vgl. Statistisches Bundesamt 2016).

Zur ausländischen Wohnbevölkerung werden im Rahmen der Bevölkerungsfortschreibung alle Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit gezählt, die melderechtlich angemeldet sind, „unabhängig von der Stellung … [eines] Asylantrags“ (Statistisches Bundesamt 2016, S. 5), auch wenn sie sich nur vorübergehend bzw. nicht länger als 3 Monate in Deutschland aufhalten (Statistisches Bundesamt 2016, S. 9). Erst ab November 2015 gilt nach dem Bundesmeldegesetz eine allgemeine Ausnahme zur Meldepflicht für Aufenthalte unter 3 Monaten (Statistisches Bundesamt 2016, S. 3).

Tabelle A5.8-5: Ausbildungsanfängerquote nach Personenmerkmal und Region, 2011 bis 2017 (in %)1, 2

Ausbildungsabsolventenquote

Betrachtet man die Bildungsbeteiligung der Bevölkerung im dualen System, stellt sich nicht nur die Frage, wie viel Prozent eine Ausbildung beginnen. Von Interesse ist auch, wie viel Prozent die duale Berufsausbildung erfolgreich absolvieren und einen entsprechenden Berufsabschluss erreichen. Im Berichtsjahr 2017 bestanden 392.685 Auszubildende im dualen System ihre Abschlussprüfung (vgl. Kapitel A5.7), für 367.491 war dies der erste erfolgreiche Berufsabschluss im dualen System. Um Mehrfachzählungen bzw. eine Überschätzung des Anteils der Absolventen und Absolventinnen an der Wohnbevölkerung zu vermeiden, werden nach Quotensummenverfahren nur die Erstabsolventendaten in Bezug zur Wohnbevölkerung im entsprechenden Alter gesetzt.

Daraus ergibt sich für das Berichtsjahr 2017 eine Ausbildungsabsolventenquote (AbsQ) von 39,4% Tabelle A5.8-6. Für die deutschen Frauen ergibt sich ein rechnerischer Anteil von 37,5% der Wohnbevölkerung mit erfolgreichem Berufsabschluss im dualen System; bei den deutschen Männern waren es 53,9%. Von den ausländischen Frauen der Wohnbevölkerung erzielten im Berichtsjahr 2017 nur 12,5% einen dualen Berufsabschluss, von den ausländischen Männern 11,3%. Hierbei ist auch im Berichtsjahr 2017 – wie bei den Ausbildungsanfängerquoten insbesondere des Berichtsjahres 2015 – zu berücksichtigen, dass die erfasste Wohnbevölkerung für diese Personengruppe durch die Entwicklung der Anzahl der Geflüchteten sehr stark angestiegen ist und nicht zu erwarten ist, dass die aktuellen Absolventenzahlen in entsprechendem Maße steigen. Der Rückgang der Absolventenquote bedeutet nicht, dass ausländische Auszubildende die Ausbildung zunehmend nicht erfolgreich beendet haben. Aufgrund der Sonderentwicklung bei der Wohnbevölkerung lässt sich auch die Differenz von Anfänger- und Absolventenquote für die ausländische Wohnbevölkerung nicht sinnvoll interpretieren.

Die Absolventenquote war in Ostdeutschland im Jahr 2017 um 8,1 Prozentpunkte geringer als in Westdeutschland. Diese Differenz fiel deutlich höher aus als noch 2011 (2011: -5,3 Prozentpunkte), ist aber im Vergleich zu den Jahren 2014 bis 2016 wieder etwas zurückgegangen. Die ostdeutsche Absolventenquote weicht stärker von der westdeutschen Quote ab, als dies bei den Ausbildungsanfängerquoten zu beobachten ist; was auf ein größeres Ausmaß an wirklichen Ausbildungsabbrüchen (also gänzlichen Austritten aus der dualen Berufsausbildung der Auszubildenden) in Ostdeutschland hinweist.

Insgesamt lag die Ausbildungsabsolventenquote des dualen Systems deutlich über der Studienabsolventenquote 2016 (Deutsche und Ausländer/-innen zusammen 31,8%, vgl. Statistisches Bundesamt 2018o).

(Alexandra Uhly)

Tabelle A5.8-6: Ausbildungsabsolventenquote nach Personenmerkmal und Region, 2011 bis 2017 (in %)1, 2

Ausbildungsabsolventenquote der Jugendlichen (AbsQ)

Auch bei der Berechnung der Absolventenquote im dualen System wird das Quotensummenverfahren angewandt. Um Mehrfachzählungen zu vermeiden, werden nicht alle Absolventen einer dualen Berufsausbildung in die Berechnung einbezogen, sondern nur die Erstabsolventen/-absolventinnen; also alle, die nicht zuvor bereits eine duale Berufsausbildung erfolgreich absolviert hatten. Auch die Absolventenquote kann aufgrund der Datenlage erst seit dem Berichtsjahr 2009 ermittelt werden (siehe auch Erläuterungen zur Ausbildungsanfängerquote).

Die AbsQ gibt den rechnerischen Anteil einer synthetischen Alterskohorte in der Wohnbevölkerung wieder, der eine duale Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung erfolgreich absolviert hat. Die Quote berechnet sich auf Basis der Berufsbildungsstatistik und der Bevölkerungsfortschreibung der statistischen Ämter des Bundes und der Länder, jeweils zum Stichtag 31. Dezember. Auszubildende mit bestandener Abschlussprüfung, die zuvor noch keine duale Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben (Erstabsolventen), werden der Wohnbevölkerung im entsprechenden Alter gegenübergestellt (vgl. Gericke/Uhly 2012).

i = Alter

# Aus Vereinfachungsgründen wird nur eine begrenzte Anzahl von Teilquoten gebildet. Erstabsolventen im Alter von „19 und jünger“ werden in der unteren Altersgruppe zusammengefasst, jene im Alter von „27 und älter“ werden in der oberen Altersgruppe zusammengefasst. Bezüglich der Wohnbevölkerung gehen die einzelnen Altersjahrgänge von 19 bis 27 je Teilquote ein.

Zu den verwendeten Bevölkerungsdaten siehe Erläuterungen zur Ausbildungsanfängerquote.

  • 127

    Der Anteil der Studienberechtigten im dualen System ist kontinuierlich gestiegen. Zum bundesweiten Durchschnittsalter der Schulabgänger/-innen allgemeinbildender Schulen liegen derzeit keine langfristigen Zeitreihen vor. Deshalb kann nicht klar differenziert werden, inwieweit auch ein höheres Berufsausbildungseinstiegsalter durch ein höheres Schulabgangsalter hervorgerufen wurde. Für den Zeitraum 2007 bis 2012 ist jedoch bekannt, dass das Schulabgangsalter derjenigen mit Hauptschulabschluss (16,6 Jahre) und mittlerem Abschluss (17,1 Jahre) nicht gestiegen ist (vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2014, Online-Zusatztabelle D7-9web).

  • 128

    Zu Determinanten der Übergangsdauer in die duale Berufsausbildung siehe die Analysen auf Basis der Daten der BIBB-Übergangsstudien 2006 und 2011 von Eberhard u. a. 2013; Beicht/Friedrich/Ulrich 2007.

  • 129

    Zur langfristigen Altersentwicklung der Auszubildenden mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag siehe BIBB-Datenreport 2013, Kapitel A4.5.

  • 130

    Nicht alle Jugendlichen mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag sind Ausbildungsanfänger/-innen. Ausbildungsverträge werden u. a. auch bei Anschlussverträgen, Zweitausbildungen, erneuter Ausbildung nach vorzeitiger Lösung eines ersten Vertrags oder bei Wechsel von einer außerbetrieblichen in eine betriebliche Ausbildungsstelle abgeschlossen (vgl. Kapitel A5.3).

  • 131

    Unter Erstabsolventen/-absolventinnen werden die Absolventen/Absolventinnen gefasst, die ohne „vorherige duale Berufsausbildung mit erfolgreichem Abschluss“ gemeldet wurden.

  • 132

    Hierbei wurde die Abgrenzung der Anfänger/-innen auf Basis der Neuabschlusszahlen gewählt, die zwar geringere Anfängerzahlen ergibt als die Abgrenzung auf Basis der begonnenen Ausbildungsverträge, aber den Vorteil bietet, dass Mehrfachzählungen von Personen eher vermieden werden und so die Anfängerquote nicht überschätzt wird.

  • 133

    Da die Berechnung der Anfängerzahlen nur einen Näherungswert darstellt und nicht ausgeschlossen werden kann, dass in geringem Maße noch Nichtanfänger/-innen enthalten sind, kann eine Überschätzung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Außerdem liegt in einigen Jahren auch ein Effekt einer geringfügigen Überschätzung vor, da die Ausbildungsanfängerzahlen nicht um doppelte Abiturjahrgänge (G8-Effekt) bereinigt wurden.

  • 134

    Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird hier von Jugendlichen gesprochen, obwohl auch junge Erwachsene und zum Teil auch ältere Personen eine duale Berufsausbildung beginnen.

  • 135

    Die Berufsbildungsstatistik erfasst keinen Fluchthintergrund, sondern lediglich die Staatsangehörigkeit. Die hier verwendete Länderabgrenzung beruht auf einer Unterscheidung von Flucht- und Migrationsstaaten der Bundesagentur für Arbeit („In das Aggregat wurden die nichteuropäischen Länder aufgenommen, die in den letzten Jahren zu den Ländern mit den meisten Asylerstanträgen gehörten; es umfasst folgende 8 Länder: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien“ Bundesagentur für Arbeit 2017b, S. 5).

  • 136

    Seit der Ausgabe 2015 der Fachserie 11, Reihe 4.3.1 (nichtmonetäre hochschulstatistische Kennzahlen) werden keine um einen G8-Effekt bereinigten Quoten mehr veröffentlicht. Die Studienanfängerquote („Nationale Kennzahlen“) für „Deutsche und Ausländer“ nach dem Ort des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) „Stadtstaaten und Flächenstaaten zusammen“ bildet die Quote ohne Bildungsausländer (ausländische Studienanfänger/-innen, die die HZB im Ausland oder an einem Studienkolleg erworben haben) und ohne diejenigen ohne Angabe zum Land des Erwerbs der HZB ab. Inklusive der Bildungsausländer und derjenigen ohne Angabe zum Ort des Erwerbs der HZB lag die Studienanfängerquote 2017 bei 57,0%.

  • 137

    Diese Analysen differenzieren nicht Jugendliche mit bzw. ohne deutschen Pass, sondern betrachten den Migrationshintergrund. Ob die Ergebnisse auch auf die Differenzierung deutsche vs. ausländische Jugendliche übertragen werden kann, ist nicht sicher. Es kann jedoch vermutet werden, dass sich solche Effekte, die sich bei der Gruppe derjenigen mit Migrationshintergrund zeigen, auch bzw. vermutlich auch bei Personen ohne deutschen Pass zeigen.

  • 138

    „Die Unterschiede im Vergleich zu Jugendlichen ohne Migrationshintergrund verringern sich also, wenn junge Migranten und Migrantinnen bereits in Deutschland geboren wurden (zweite Generation) und nicht selbst eingewandert sind (erste Generation). Werden ausschließlich die Jugendlichen betrachtet, die sich bei Verlassen der Schule um den direkten Beginn einer Berufsausbildung bemühen, so lässt sich für junge Migranten und Migrantinnen, deren Eltern bereits in Deutschland geboren wurden (dritte Generation), kein wesentlicher Unterschied beim Übergang in vollqualifizierende Ausbildung gegenüber Jugendlichen ohne Migrationshintergrund mehr feststellen“ (Beicht/Walden 2018, S. 18).