Nach den gesetzlichen Bestimmungen müssen Ausbilder und Ausbilderinnen im dualen System ihre persönliche und fachliche Eignung nachweisen. Als geeignet gilt, wer über die jeweiligen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt sowie entsprechende berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen vorweisen kann. Die Eignung muss in der Regel durch eine Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) nachgewiesen werden, allerdings nur von den Personen, die für die Planung und Durchführung der Ausbildung verantwortlich sind. Diese werden den zuständigen Stellen dann von den Betrieben gemeldet. In kleinen und mittleren Unternehmen bilden Ausbilder und Ausbilderinnen häufig zusätzlich zu ihren sonstigen Tätigkeiten aus, während in Großbetrieben oft auch hauptberufliches Ausbildungspersonal beschäftigt ist. Mit seinem Fachportal www.foraus.de bietet das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) eine Informations- und Kommunikationsplattform zur Unterstützung der täglichen Ausbildungspraxis an, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der fortschreitenden Digitalisierung der Berufswelt.139
Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
Geltungsbereich (§ 1)139
Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen. Dies gilt nicht für die Ausbildung im Bereich der Angehörigen der freien Berufe.
Berufs- und arbeitspädagogische Eignung (§ 2)
Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
- Ausbildung durchführen und
- Ausbildung abschließen.
Prüfung (§ 4)
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Im schriftlichen Teil sind fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern innerhalb von 180 Minuten zu bearbeiten. Der praktische Teil der Prüfung ist in 2 Teile aufgeteilt, bestehend aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt maximal 30 Minuten. Hierfür wählt der/die Prüfungsteilnehmer/-in eine berufstypische Ausbildungssituation aus.
Historie
Die AEVO wurde 1972 erlassen und 1999 erstmals novelliert. Für den Zeitraum vom 01.08.2003 bis zum 31.07.2009 wurde sie ausgesetzt und nach einer zweiten Novellierung 2009 wieder eingesetzt.
Ausbildereignungsprüfungen
Im Jahr 2017 nahmen in den Ausbildungsbereichen Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst und Hauswirtschaft 97.767 Personen an Ausbildereignungsprüfungen teil (63.237 Männer und 34.530 Frauen).140 90.660 Personen haben die Prüfung bestanden, 13.038 davon in den neuen Bundesländern. Die Erfolgsquote beträgt somit 92,7% Tabelle A5.9-1. Der Frauenanteil bei den bestandenen Prüfungen lag bei 35,8% (neue Länder: 36,1%; alte Länder: 35,8%). Gegenüber dem Vorjahr ist die Gesamtzahl der AEVO-Prüfungen leicht zurückgegangen.
40.227 der registrierten Ausbilder und Ausbilderinnen waren von der AEVO-Prüfung befreit und mussten ihre fachliche Eignung daher nicht nachweisen; 30.939 davon entfielen auf den Bereich Industrie und Handel.
Tabelle A5.9-1: Bestandene Ausbildereignungsprüfungen 2015, 2016 und 2017 nach Ausbildungsbereichen, A5 alte und neue Länder
Meisterprüfungen
40.305 Personen haben 2017 an Meisterprüfungen in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst und Hauswirtschaft teilgenommen (87,6% Männer und 12,4% Frauen); 35.307 der Teilnehmenden haben die Prüfung bestanden. Die Erfolgsquote beträgt damit 87,6% Tabelle A5.9-2. Mit 98,5% war der Frauenanteil bei den bestandenen Meisterprüfungen im Bereich der Hauswirtschaft am höchsten, gefolgt von den Bereichen Handwerk mit 16,4% und Landwirtschaft mit 14,5%. Im öffentlichen Dienst lag er bei 11,3%, in Industrie und Handel bei 6,2%. Insgesamt hat die Zahl der Meisterprüfungen gegenüber dem Jahr 2016 leicht abgenommen (vgl. Kapitel B4.4).
Tabelle A5.9-2: Bestandene Meisterprüfungen 2015, 2016 und 2017 nach Ausbildungsbereichen und Geschlecht
Zahl der bei den zuständigen Stellen registrierten Ausbilder/-innen
Im Jahr 2017 gab es in Deutschland insgesamt 636.078 registrierte Ausbilder/-innen in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst, freie Berufe und Hauswirtschaft, davon 546.222 in den alten Ländern (85,9%) und 89.853 in den neuen Ländern (14,1%). 46,5% waren im Bereich Industrie und Handel tätig, 32,6% im Handwerk und 13,6% in den freien Berufen. In der Landwirtschaft waren es 3,8%, im öffentlichen Dienst 3,1% und in der Hauswirtschaft 0,4%. Die Gesamtzahl ist gegenüber 2016 um 11.070 zurückgegangen Tabelle A5.9-3.
Der Frauenanteil beim gemeldeten Ausbildungspersonal lag 2017 bei 25,7%. In den neuen Ländern war er mit 32,8% höher als im alten Bundesgebiet (24,5%) Tabelle A5.9-4.
Beim Alter des Ausbildungspersonals ergibt sich folgendes Bild: Die beiden größten Altersgruppen stellten die über 50-Jährigen mit 48,2% und die 40- bis 49-Jährigen mit 27,5%, gefolgt von den 30- bis 39-Jährigen mit 18,8%. 5,5% waren jünger als 30 Jahre Tabelle A5.9-5.
(Thomas Neuhaus, Michael Härtel)
Tabelle A5.9-3: Zahl der Ausbilder/-innen 2015, 2016 und 2017 nach Ausbildungsbereichen, alte und neue Länder
Tabelle A5.9-4: Zahl der Ausbilder/-innen 2015, 2016 und 2017 nach Geschlecht, alte und neue Länder
Tabelle A5.9-5: Alter des Ausbildungspersonals 2015, 2016 und 2017 nach Geschlecht
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139
Siehe http://www.foraus.de/media/ausbilder_eignungsverordnung.pdf.
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140
Die Angaben basieren, sofern nicht anders angegeben, auf den Daten des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 11, Reihe 3.