Im öffentlichen Dienst werden nicht nur spezielle Berufe für den öffentlichen Dienst, sondern beispielsweise auch Berufe, die bei den Industrie- und Handels- oder Handwerkskammern eingetragen werden, und Berufe des Gesundheitswesens ausgebildet. In der Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes zählen darüber hinaus auch Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst, Anwärterinnen und Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare zum Personal in Ausbildung.
Nach dieser erweiterten Abgrenzung befanden sich am Stichtag 30. Juni 2017 rund 218.700 Personen in einer Ausbildung im öffentlichen Dienst (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, Sozialversicherungsträger und Bundesagentur für Arbeit sowie rechtlich selbstständige Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform). 115.500 Personen absolvierten ihre Ausbildung in einem Beamtenverhältnis. 21.900 hatten einen Ausbildungsvertrag im Rahmen eines Hochschulstudiums oder im Anschluss an ein solches abgeschlossen, ohne in ein Beamtenverhältnis übernommen zu werden (z. B. Rechtsreferendarinnen und -referendare). Für die übrigen Ausbildungsberufe wurden 81.400 Auszubildende gemeldet. Dabei handelt es sich überwiegend um Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie für Gesundheitsfachberufe und zu Erzieherinnen und Erziehern. Bei den folgenden Ausführungen wird unter dem Begriff „Auszubildende“ nur der zuletzt genannte Personenkreis berücksichtigt.
Ausbildung im öffentlichen Dienst
Die Ausbildungsleistung des öffentlichen Dienstes ist nicht mit den gemeldeten Zählergebnissen nach Zuständigkeitsbereichen vergleichbar (vgl. Kapitel A5.2), da Ausbildungsverträge, die der öffentliche Dienst in Ausbildungsberufen von Industrie, Handel oder Handwerk abschließt, diesen Zuständigkeitsbereichen zugerechnet werden.
Hinsichtlich der Ausbildungsquoten ist zu berücksichtigen, dass aufgrund des Erhebungsstichtags der Personalstandstatistik zum 30. Juni die Ausbildungsleistung des öffentlichen Dienstes nur unvollständig wiedergegeben wird. Zu diesem Stichtag können bereits ganze Ausbildungsjahrgänge die Ausbildung beendet haben, während neue Ausbildungsjahrgänge erst zu einem späteren Zeitpunkt des Jahres die Ausbildung antreten.
Setzt man die 81.400 Auszubildenden ins Verhältnis zum Vollzeitäquivalent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im öffentlichen Dienst, erhält man zum Stichtag 30. Juni 2017 eine Ausbildungsquote von 3,3%. Relativ viele Ausbildungsverhältnisse gab es im Bundesbereich mit einer Quote von 4,9%. Im Landesbereich lag die Quote bei nur 2,6%, im kommunalen Bereich bei 3,7% und bei der Sozialversicherung bei 3,4%.
Insgesamt ist die Ausbildungsquote im öffentlichen Dienst seit dem Jahr 2000 gesunken Schaubild A6.2-1. Dabei war die Entwicklung in den einzelnen Beschäftigungsbereichen unterschiedlich. Während bei den Ländern und bei den Kommunen ein Rückgang zu verzeichnen war, hat die Ausbildungsoffensive beim Bund zu einem erheblichen Anstieg der Ausbildungsquote geführt. Seit 2000 hatte sich die Quote bis zum Jahr 2010 hier nahezu verdoppelt und ist seitdem wieder rückläufig. Bei der Sozialversicherung war die Quote in den Jahren 2004 bis 2010 rückläufig. Das lag vor allem an weniger Ausbildungsverhältnissen bei der Kranken- und Rentenversicherung sowie an der gestiegenen Zahl der Beschäftigten bei der Bundesagentur für Arbeit in diesem Zeitabschnitt. Danach schwankte sie bis Mitte 2017 nach einem kurzen Anstieg auf 3,9% im Jahr 2011 zwischen 3,4% und 3,7%. Der Rückgang im kommunalen Bereich ist nicht zuletzt auf die Ausgliederung kommunaler Krankenhäuser aus dem öffentlichen Dienst zurückzuführen, da diese einen relativ hohen Ausbildungsanteil aufweisen. Mitte 2017 befanden sich 17.000 Ausbildungsplätze des öffentlichen Dienstes in Krankenhäusern, Heilstätten und Hochschulkliniken. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Krankenhäuser, die in privater Rechtsform z. B. als GmbH betrieben werden, nicht zum öffentlichen Dienst zählen, selbst wenn sie sich vollständig im Eigentum der öffentlichen Hand befinden. So gab es weitere 22.500 Auszubildende in privatrechtlichen Krankenhäusern und Heilstätten, die mehrheitlich öffentlichen Arbeitgebern gehörten.
Schaubild A6.2-1: Entwicklung der Ausbildungsquoten im öffentlichen Dienst 2000 bis 2017 (in %)1
Mit einem Anteil von 63,8% waren weibliche Auszubildende im öffentlichen Dienst deutlich in der Mehrheit. Dieser Anteil ist seit dem Jahr 2007 um 2,9 Prozentpunkte gestiegen. Davor gab es einen Rückgang, der ebenfalls teilweise auf die Ausgliederung von Krankenhäusern zurückzuführen ist. Im Jahr 2000 hatte der Frauenanteil noch bei 66,5% gelegen.
Mitte 2017 gab es in den neuen Ländern einschließlich Berlin 14.300 Ausbildungsplätze des öffentlichen Dienstes; 67.200 befanden sich im früheren Bundesgebiet. Damit ist die Ausbildungsplatzquote in den neuen Ländern mit nur 2,3% deutlich niedriger als in den alten Ländern, wo die Quote bei 3,7% lag.
(Alexandros Altis, Statistisches Bundesamt)