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Im Berichtsjahr 2018 wurden für 17% der bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern in gemeinsamer Trägerschaft gemeldeten Ausbildungsstellenbewerber/-innen die Vermittlungsbemühungen eingestellt, da sie sich nicht mehr zurückgemeldet und somit auf eine weitere Unterstützung bei der Ausbildungssuche verzichtet hatten (vgl. Kapitel A1.3). Nach der Ausbildungsmarktstatistik der BA gelten sie damit am Ende des Berichtsjahres als unbekannt verbliebene Bewerber/-innen. Welchen Verbleib diese Bewerber/-innen tatsächlich hatten, lässt sich durch die BA/BIBB-Bewerberbefragung 2018 und die BA/BIBB-Fluchtmigrationsstudie 2018 ermitteln.

Demnach befanden sich zum Jahresende 2018 rund 9% der offiziell unbekannt verbliebenen Bewerber/-innen des Berichtsjahrs 2018 in einer betrieblichen Berufsausbildung nach BBiG/HwO, 1% in einer außerbetrieblichen oder vollzeitschulischen Ausbildung in einem BBiG/HwO-Beruf, 2% in einer Ausbildung im Schulberufssystem bzw. in einer sonstigen Ausbildungsform außerhalb von BBiG/HwO und 5% in einem Studium Tabelle A8.1.2-1. Insgesamt waren damit nur 17% der offiziell unbekannt verbliebenen Bewerber/-innen in einer vollqualifizierenden Ausbildung. Bei den Bewerbern und Bewerberinnen, deren Verbleib den Arbeitsagenturen bzw. Jobcentern bekannt war bzw. für die die Vermittlungsbemühungen teilweise noch weiterliefen, betrug der entsprechende Anteil dagegen 63%.

Von den als unbekannt verblieben registrierten Bewerbern und Bewerberinnen besuchten 4% am Jahresende 2018 eine allgemeinbildende Schule. 13% befanden sich in einem teilqualifizierenden Bildungsgang oder einer teilqualifizierenden Maßnahme (teilqualifizierende Berufsfachschule, Fachoberschule, schulisches Berufsvorbereitungsjahr o. ä., berufsvorbereitende Maßnahme, Einstiegsqualifizierung, Praktikum). Die Bewerber/-innen mit bekanntem Verbleib waren demgegenüber etwas häufiger auf einer allgemeinbildenden Schule (6%) oder in einer Teilqualifizierung (16%).

Ein Fünftel (20%) der offiziell unbekannt verbliebenen Bewerber/-innen übte eine Erwerbstätigkeit oder einen Job aus, 31% waren arbeitslos bzw. ohne Beschäftigung und 6% hatten einen sonstigen Verbleib, blieben z. B. aus privaten Gründen zu Hause. Die Anteile dieser eher ungünstigen Verbleibsformen fielen bei ihnen damit beträchtlich höher aus als bei den Bewerbern und Bewerberinnen mit bekanntem Verbleib. Von diesen arbeiteten oder jobbten 7%, nur 4% waren arbeitslos und lediglich 1% hatte einen sonstigen Verbleib. 3% der unbekannt verbliebenen Bewerber/-innen befanden sich zum Befragungszeitpunkt in einem Deutsch- oder Integrationskurs oder in einem Programm für Geflüchtete, während dies für die Gruppe der Bewerber/-innen mit bekanntem Verbleib nicht zutraf. Dies deutet auf den deutlich höheren Anteil von Geflüchteten in der Gruppe der unbekannt verbliebenen Bewerber/-innen hin (vgl. Kapitel A12.2).

Tabelle A8.1.2-1: Verbleib der offiziell unbekannt verbliebenen und sonstigen Bewerber/-innen des Berichtsjahrs 2018 zum Jahresende 2018

Auch wenn der Migrations- und Fluchthintergrund der Bewerber/-innen berücksichtigt wird, zeigt sich eine ungünstigere Verbleibsstruktur bei den unbekannt verbliebenen Bewerbern und Bewerberinnen Schaubild A8.1.2-1. Allerdings unterscheidet sich der Verbleib der offiziell unbekannt und bekannt verbliebenen Bewerber/-innen auch, wenn der Migrations- und Fluchthintergrund der Bewerber/-innen berücksichtigt wird. So befanden sich fast alle unbekannt verbliebenen Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund (90%) außerhalb des vollqualifizierenden Bildungssystems und nur sehr selten in einer betrieblichen Ausbildung nach BBiG/HwO (5%). Ähnlich fallen die Verbleibe für migrantische Bewerber/-innen ohne Fluchthintergrund aus. Demgegenüber waren unbekannt verbliebene Bewerber/-innen ohne Migrationshintergrund deutlich häufiger in einer betrieblichen Ausbildung (12%) und seltener außerhalb des vollqualifizierenden Bildungssystems (74%) verblieben.

Unter den offiziell unbekannt verbliebenen Bewerbern und Bewerberinnen fiel der Anteil der geflüchteten Bewerber/-innen höher aus als in der Gruppe der bekannt verbliebenen Bewerber/-innen (10% vs. 6%) Tabelle A8.1.2-2. Auch migrantische Bewerber/-innen ohne Fluchthintergrund waren häufiger unbekannt verblieben (39% vs. 28%). Unter den offiziell unbekannt verbliebenen Bewerbern und Bewerberinnen war der Anteil der Altbewerber/-innen, d. h. derjenigen, die sich bereits in Vorjahren um eine betriebliche Ausbildung beworben hatten, mit 33% relativ hoch. Vor allem Altbewerber/-innen, die bereits vor mehr als 2 Jahren den Beginn einer Ausbildung angestrebt hatten, waren bei den unbekannt verbliebenen Bewerbern und Bewerberinnen stärker vertreten. Dies deutet darauf hin, dass bei einer sehr lang andauernden Ausbildungsplatzsuche die Bereitschaft, sich bei den Arbeitsagenturen bzw. Jobcentern zurückzumelden, deutlich abnahm. Häufig waren unter den offiziell unbekannt verbliebenen Bewerbern und Bewerberinnen Jugendliche mit maximal Hauptschulabschluss (38%) anzutreffen. Bei den Studienberechtigten zeigten sich jedoch kaum Unterschiede.

Schaubild A8.1.2-1: Verbleib der unbekannt verbliebenen und bekannt verbliebenen Bewerber/-innen des Berichtsjahrs 2018 zum Jahresende 2018 nach Migrations- und Fluchthintergrund (in %)1

Tabelle A8.1.2-2: Merkmale der offiziell unbekannt verbliebenen und der sonstigen Bewerber/-innen des Berichtsjahrs 2018