Das Programm „Weiterbildungsstipendium“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt talentierte Berufseinsteiger/-innen bei der weiteren Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Das Stipendium fördert die Teilnahme an fachlichen Weiterbildungen, zum Beispiel Meister-, Techniker- und Fachwirt-Lehrgängen, aber auch an anspruchsvollen fachübergreifenden Weiterbildungen, wie EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse, sowie an berufsbegleitenden Studiengängen. Gefördert werden Maßnahme-, Fahrt- und Aufenthaltskosten, zudem die Aufwendungen für notwendige Arbeitsmittel. Stipendiatinnen und Stipendiaten können Zuschüsse von insgesamt 7.200 € für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen innerhalb des dreijährigen Förderzeitraums beantragen. Die Stipendiatin/Der Stipendiat trägt einen Eigenanteil in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Programm Weiterbildungsstipendium ist eine überdurchschnittliche berufliche Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft. Diese kann nachgewiesen werden durch ein sehr gutes Ergebnis der Berufsabschlussprüfung (mindestens 87 Prozentpunkte), durch eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule. Die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen/Kammern führen das Förderprogramm weitgehend eigenverantwortlich und ohne Kostenersatz vor Ort durch. Vom BMBF mit der zentralen Administration des Programms beauftragt ist die SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Deutsche Handwerkskammertag (DHKT) und der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) unterstützen als Gesellschafter der SBB das Programm.
Im Jahr 1991 gestartet als „Begabtenförderung berufliche Bildung“ mit der Aufnahme von 1.713 dual ausgebildeten, besonders leistungsfähigen jungen Berufstätigen haben seither rund 139.000 junge Menschen ein Weiterbildungsstipendium erhalten. Beteiligten sich anfangs 192 für die Berufsbildung zuständige Stellen, sind es mittlerweile fast 300 Kammern und andere zuständige Stellen. Von 1991 bis heute stellte die Bundesregierung fast 475 Mio. € für das Weiterbildungsstipendium zur Verfügung.
Im Jahr 2018 haben die beteiligten Kammern und zuständigen Stellen 6.266 Ausbildungsabsolventinnen und -absolventen aus 277 verschiedenen Berufen neu in das Förderprogramm aufgenommen. Die vom BMBF angestrebte Zielgröße von 6.000 Neuaufnahmen wurde damit erreicht Schaubild B3.3.1-1.
Bereits seit 2010 stellt das BMBF jährlich zusätzliche Mittel zur Verfügung, um Ausbildungsabsolventinnen und -absolventen mit Hauptschulabschluss und Menschen mit ausländischen Wurzeln besonders zu berücksichtigen. 2018 hatten 14,0% der Neuaufnahmen einen Migrationshintergrund; damit wurde das Niveau des Vorjahres erreicht. Traditionell am stärksten ist diese Personengruppe in den freien Berufen, wo 21,8% der Neuaufnahmen ausländische Wurzeln hatten Schaubild B3.3.1-2.
Betrachtet man die Verteilung dieser Zielgruppe auf die verschiedenen Berufe, stechen in den freien Berufen 2 besonders hervor: Fast ein Drittel (31,9%) der neu aufgenommenen zahnmedizinischen Fachangestellten und knapp 30% der Rechtsanwaltsfachangestellten hatte einen Migrationshintergrund. In den anderen Berufsbereichen verzeichneten die Altenpflegerinnen und -pfleger mit 28,9% und besonders die Kaufleute im Einzelhandel mit 21,8% den höchsten Migrationsanteil bei den Neuaufnahmen 2018 Schaubild B3.3.1-3.