Im Jahr 2017 beantragten im Ausland qualifizierte Fachkräfte insgesamt rund 35.900 Mal die berufliche Anerkennung ihrer Abschlüsse in Deutschland. In mehr als zwei Dritteln der Fälle (24.987) handelte es sich um Berufe, die unter das Anerkennungsgesetz des Bundes fallen, und in knapp einem Drittel (10.914) fielen die Berufe unter eines der 16 Anerkennungsgesetze der Länder.
Die Anerkennungsgesetze verfolgen 2 Zielsetzungen: Zum einen sollen sie die Integration bereits in Deutschland lebender Personen mit ausländischen Abschlüssen verbessern und zum anderen zur Fachkräftesicherung in Deutschland durch qualifizierte Einwanderung beitragen.
Für das zum 1. April 2012 in Kraft getretene Anerkennungsgesetz des Bundes liegen Ergebnisse zur Nutzung und Anwendung aus mittlerweile 6 Jahren vor. Sie beruhen auf der amtlichen Statistik nach § 17 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)367, einer Evaluation nach 4 Jahren sowie einer kontinuierlichen Beobachtung der Umsetzung durch das BIBB-Anerkennungsmonitoring368.
Im Rahmen der Evaluation und des Monitorings wurde zunächst vor allem die erste Zielsetzung, also Nutzung und Wirkung bei bereits in Deutschland lebenden Fachkräften, untersucht (Bundesministerium für Bildung und Forschung 2014; 2015; 2016; 2017; Ekert u. a. 2017). Vor dem Hintergrund der Fachkräftestrategie der Bundesregierung nahm das Monitoring im Jahr 2018 verstärkt die zweite Zielsetzung in den Fokus. So können Einwanderungsinteressierte bereits vom Ausland aus ein Anerkennungsverfahren in Deutschland beantragen. Für Fachkräfte in Drittstaaten, die also weder der Europäischen Union noch dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz (EU/EWR/Schweiz) angehören, ist dies in der Regel eine der Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder Arbeitsplatzsuche in Deutschland.
Ebenso wie die gemeldeten Anträge insgesamt von Jahr zu Jahr zugenommen haben, ist auch die Zahl derjenigen, die aus dem Ausland gestellt wurden, jährlich gestiegen. Im Jahr 2017 war fast jeder siebte gemeldete Antrag ein Auslandsantrag. Ebenso wie bei Inlandsanträgen kommen die zuständigen Stellen bei der Gleichwertigkeitsprüfung auch hier überwiegend zu positiven Ergebnissen, sei es in Form einer vollen oder teilweisen Gleichwertigkeit bzw. Auflage einer Ausgleichsmaßnahme (Schmitz/Winnige 2019). In entsprechend vielen Fällen wurde somit eine Grundlage für qualifizierte Erwerbsmigration geschaffen. Zum Teil absolvieren die Fachkräfte hierfür vorab Anpassungsqualifizierungen in Deutschland. Eine vom BIBB-Anerkennungsmonitoring durchgeführte qualitative Untersuchung (Best u. a. 2019) zeigt aber auch, dass qualifizierte Einwanderung im Zusammenspiel der derzeitigen anerkennungs- und aufenthaltsrechtlichen Regelungen und Praxis auf große Herausforderungen stößt. Zu diesen zählen bei Anerkennungsverfahren – insbesondere für Drittstaatsangehörige – beispielsweise die Klärung der örtlichen Zuständigkeit für Anträge aus dem Ausland, Anforderungen an die Unterlagen, mangelnde Sprachkenntnisse und die Ungewissheit der Erfolgsaussicht. Beim Visumsverfahren bestehen die Herausforderungen vor allem in langen Wartezeiten und komplexen rechtlichen Regelungen. Wie die Studie weiterhin aufzeigt, können diese Herausforderungen vielfach durch staatlich getragene oder privatwirtschaftlich organisierte Hilfestellungen oder Rekrutierungsprojekte in Form von Beratung, Begleitung und Finanzierung überwunden werden (ebd.).
Im Folgenden wird die aktuelle Entwicklung der Zahlen zu Anerkennungsverfahren insgesamt, also unabhängig vom Wohnort, dargestellt und zusätzlich ein Schlaglicht auf die Anträge aus dem Ausland geworfen. Die amtliche Statistik gibt Auskunft über die von den zuständigen Stellen bearbeiteten Verfahren und Merkmale der Antragstellenden sowie über die bis Jahresende getroffenen Entscheidungen.369 Derzeit sind Daten bis zum Stichtag 31. Dezember 2017 verfügbar.
Als weitere Informationsquelle werden die Zugriffszahlen auf das Anerkennungsportal herangezogen. Für sie gilt als Stichtag der 31. Dezember 2018. Sie können als ein Frühindikator des öffentlichen Interesses an beruflicher Anerkennung gelten. Hier nehmen die Zugriffe aus dem Ausland sogar den größeren Teil ein, darunter häufiger aus Drittstaaten als aus der EU, dem EWR bzw. der Schweiz. Während sich die nachfolgend ausgewertete amtliche Statistik nur auf die Berufe in Bundeszuständigkeit bezieht, enthalten die im Anschluss dargestellten Zugriffszahlen auf das Anerkennungsportal sowohl Abrufe von Informationen zu bundes- als auch landesrechtlich geregelten Berufen und akademischen Abschlüssen.
Ergebnisse der amtlichen Statistik370
Für das Berichtsjahr 2017 meldeten die zuständigen Stellen 24.987 Anträge auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation zu bundesrechtlich geregelten Berufen. 23,1% der gemeldeten Anträge bezogen sich auf nicht reglementierte, 76,9% auf reglementierte Berufe. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Anteil im reglementierten Bereich um 2 Prozentpunkte, während er im nicht reglementierten Bereich entsprechend sank.
Berufe im Anerkennungsgesetz des Bundes
Augenblicklich fallen rund 600 Berufe unter das Anerkennungsgesetz des Bundes. Dabei wird zwischen reglementierten und nicht reglementierten Berufen unterschieden.
Bei reglementierten Berufen ist die Anerkennung eine Voraussetzung für die Berufsausübung in Deutschland. Reglementiert sind insbesondere die Gesundheitsberufe, wie beispielsweise Arzt/Ärztin und Physiotherapeut/-in, aber auch weitere Berufe wie Steuerberater/-in, Rechtsdienstleister/-in oder einige Meisterberufe des zulassungspflichtigen Handwerks, wie z. B. Bäckermeister/-in.
Nicht reglementierte Berufe sind die dualen Ausbildungsberufe, also z. B. Industriemechaniker/-in oder Maurer/-in, aber auch bestimmte Fortbildungsabschlüsse. Hier ist die Gleichwertigkeitsprüfung keine zwingende Voraussetzung für eine Arbeitsaufnahme, sondern dient der Transparenz. Im Bereich des Zuwanderungsrechts (Beschäftigungsverordnung) ist die Anerkennung auch in den Ausbildungsberufen eine Voraussetzung für die Zuwanderung zum Zwecke der Erwerbstätigkeit in Deutschland.
Seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes des Bundes am 1. April 2012 verzeichnet die amtliche Statistik damit insgesamt 111.501 Anträge. Schaubild D4-1 verdeutlicht, dass die Antragszahlen von 2012 bis 2017 jährlich gestiegen sind. Dies ist auch dann der Fall, wenn man berücksichtigt, dass sich die Daten für 2012 nur auf 9 Monate beziehen und ab 2016 auch Anträge beinhalten, deren Verfahren ohne Bescheid beendet wurde (zurückgezogene Anträge).
Der Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren gilt unabhängig von Wohnort, Ausbildungsstaat, Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel. Daher können auch im Ausland lebende Personen ein Anerkennungsverfahren anstreben. 2017 wurden nach Angaben der zuständigen Stellen 3.597 sogenannte Auslandsanträge gestellt. Dies entspricht einem Anteil von 14,4% der insgesamt 24.987 Anträge. Die meisten Auslandsanträge bezogen sich auf reglementierte Berufe (93,3%), auf nicht reglementierte Berufe entfielen 6,7%. Fast zwei Drittel der Auslandsanträge (63,9%) stammten aus einem Land der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) beziehungsweise der Schweiz, und zwar vornehmlich aus Ungarn, Österreich oder Rumänien (798, 267 bzw. 261 Auslandsanträge). Über ein Drittel (36,1%) stammten aus einem Drittstaat, vor allem den Philippinen, Serbien oder Bosnien und Herzegowina (228, 207 bzw. 201 Auslandsanträge). Die Anzahl der gemeldeten Auslandsanträge ist seit 2012 gestiegen, dies wird aus Schaubild D4-2 ersichtlich.371 Insgesamt verzeichnet die amtliche Statistik seit Inkrafttreten des Gesetzes 13.149 Anträge dieser Art.
Schaubild D4-1: Entwicklung der Antragszahlen 2012 bis 2017 bei reglementierten und nicht reglementierten Berufen
Schaubild D4-2: Entwicklung der Antragszahlen 2012 bis 2017 bei Auslandsanträgen (kategorisiert)
Alle 2017 gemeldeten Anträge (Antragstellung aus dem In- und Ausland) in den Blick nehmend wird die hohe Nachfrage nach Anerkennung bei den Referenzberufen Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. -pflegerin sowie Arzt bzw. Ärztin deutlich: Zu ihnen wurden – wie in den Vorjahren – die meisten Anträge gemeldet. Beides sind reglementierte Berufe und die Bescheidung der vollen Gleichwertigkeit durch ein Anerkennungsverfahren ist Voraussetzung für eine vollumfängliche Berufsausübung. Im nicht reglementierten Bereich entfielen die meisten Anträge erneut auf den Referenzberuf Kaufmann bzw. -frau für Büromanagement, gefolgt von Elektroniker/-in und Kraftfahrzeugmechatroniker/-in. Schaubild D4-3 bildet die 10 häufigsten Referenzberufe für das Jahr 2017 ab. Sie umfassen 77,6% der Anträge.
Am häufigsten hatten Antragstellende 2017 ihre berufliche Qualifikation in Syrien erworben. Damit lag Syrien erstmals seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes auf dem ersten Rang unter den Ausbildungsstaaten. Dementsprechend ist für diesen Ausbildungsstaat seit den letzten 3 Berichtsjahren ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen – von 636 Anträgen (2015) über 1.728 (2016) bis hin zu 2.934 (2017). An zweiter und dritter Stelle folgten 2017 Bosnien und Herzegowina sowie Serbien (ohne Kosovo). Insgesamt wurden 2017 63,6% der Neuanträge zu beruflichen Qualifikationen aus Drittstaaten gestellt, 36,2% entfielen auf die EU, den EWR bzw. die Schweiz. Die 10 häufigsten Ausbildungsstaaten in Schaubild D4-3 umfassen 57,3% der Anträge.
Neben dem Ausbildungsstaat erhebt die amtliche Statistik auch die Staatsangehörigkeit der Antragstellenden. Analog zur Rangfolge der Ausbildungsstaaten stammten die meisten Anträge 2017 von Syrerinnen und Syrern, gefolgt von bosnisch-herzegowinischen und serbischen Staatsangehörigen. Deutsche Staatsangehörige bildeten erstmals nicht die größte Gruppe der Antragstellenden, mit 7,6% der Anträge lagen sie an vierter Stelle. Die Antragszahlen waren hier im Vergleich zu den Vorjahren weiter rückläufig. Schaubild D4-3 zeigt die 10 häufigsten Staatsangehörigkeiten. Sie umfassen 60,5% der Anträge.
Für das Jahr 2017 meldeten die zuständigen Stellen für den Bereich der bundesrechtlich geregelten Berufe 22.254 beschiedene Verfahren, darunter 17.544 zu reglementierten und 4.710 zu nicht reglementierten Berufen.
Bei reglementierten Berufen endeten 63,0% der Verfahren mit voller Gleichwertigkeit372. Außerdem erging bei 35,5% der Verfahren ein Bescheid mit der Auflage einer Ausgleichsmaßnahme, die zum 31.12.2017 noch nicht absolviert war.373 In diesen Fällen können die Antragstellenden nach erfolgreicher Absolvierung der Ausgleichsmaßnahme (Eignungs- bzw. Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang) einen Bescheid über die volle Gleichwertigkeit erlangen. Der Anteil an Verfahren, bei denen keine Gleichwertigkeit beschieden wurde, lag im unteren einstelligen Bereich.
Verfahren zu nicht reglementierten Berufen endeten 2017 mehrheitlich mit einem Bescheid über die volle Gleichwertigkeit (55,2%). Bei 40,5% der Verfahren wurde eine teilweise Gleichwertigkeit ausgesprochen. Ohne Gleichwertigkeit endeten 4,3% der Verfahren.
Schaubild D4-4 verdeutlicht den Ausgang der Verfahren für die Jahre 2016 und 2017, differenziert nach reglementierten und nicht reglementierten Berufen. Im reglementierten Bereich stieg der Anteil an Verfahren, bei denen die Auflage einer Ausgleichsmaßnahme erteilt wurde von 2016 auf 2017 um etwa 8 Prozentpunkte. Der Anteil an Verfahren, die mit voller Gleichwertigkeit endeten, ging um etwa denselben Wert zurück. Die Anteile bei den Verfahren zu nicht reglementierten Berufen blieben vergleichsweise stabil.
(Nadja Schmitz; Jessica Erbe)
Schaubild D4-3: Anzahl der Anträge bei den 10 häufigsten Referenzberufen, Ausbildungsstaaten und Staatsangehörigkeiten im Jahr 2017
Schaubild D4-4: Ergebnisse der beschiedenen Verfahren in den Jahren 2016 und 2017 für reglementierte und nicht reglementierte Berufe (in %)
„Anerkennung in Deutschland“ – Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Das Anerkennungsportal ist die zentrale Informationsplattform im Internet zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Bereits seit dem Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes374 2012 informieren sich Anerkennungsinteressierte auf dem Portal über das komplexe Thema – in mittlerweile 11 Sprachen. Der hohe Informationsbedarf zeigt sich auch in der Nachfrage: Seit 2012 sind beinahe 11 Mio. Besuche auf dem Portal zu verzeichnen. Um das Angebot noch attraktiver und verständlicher zu gestalten, wurde das Portal 2018 einer umfangreichen Nutzungsanalyse unterzogen; die Ergebnisse werden 2019 in praktische Verbesserungen umgesetzt.
Anerkennung in Deutschland
„Anerkennung in Deutschland“ ist das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (www.anerkennung-in-deutschland.de). Das Portal bietet seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes des Bundes am 1. April 2012 berufsspezifische Informationen zu Anerkennungsregelungen in Deutschland an. Das Portal wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) herausgegeben.
Anträge auf Anerkennung von Berufsqualifikationen müssen auch online abgewickelt werden können.375 Deshalb bieten die Bürger- und Unternehmensserviceportale sowie die Portale der „Einheitlichen Ansprechpartner“ der Bundesländer die elektronische Antragstellung an – das Anerkennungsportal stellt die entsprechenden Informationen zur Verfügung376. Mit der bevorstehenden Verknüpfung dieser Portale zu einem Portalverbund digitaler Verwaltungsdienstleistungen des Bundes377 gewinnen die Informationen des Anerkennungsportals weiter an Bedeutung: So werden derzeit alle Informationen für einen gemeinsamen Leistungskatalog des Bundes378 und eine unmittelbare Nutzung der Portale durch das Anerkennungsportal erstellt.
Seit Januar 2016 ist „Anerkennung in Deutschland“ auch das Beratungszentrum in Deutschland für Fragen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen auf EU-Ebene.379 Als solches gibt es EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern sowie den Beratungszentren der anderen Mitgliedstaaten Auskunft über die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen in Deutschland.
Besuchszahlen und Seitenaufrufe
Aus Schaubild D4-5 sind die Zugriffszahlen (Besuchszahlen und Seitenaufrufe) seit dem Start des Portals mit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes 2012 detailliert ablesbar. Im Jahr 2018 wurden mit 3,2 Mio. Besuchen eine neue Höchstmarke und ein Wachstum von 37% gegenüber dem Vorjahr erreicht (2017: 2,4 Mio. Besuche). Im ersten Jahr des Portals 2012 waren rund 257.000 Besuche zu verzeichnen. Die Nachfrage hat sich in den Folgejahren bis Ende 2014 jeweils verdoppelt und ist seitdem kontinuierlich gewachsen. Insgesamt hatte das Portal seit Veröffentlichung knapp 11 Mio. Besuche.
Mit 11.227.024 Seitenaufrufen im Jahr 2018 wurde erstmals die zweistellige Millionenmarke überschritten, was einem Zuwachs von 16% entspricht (2017: 9.479.977).
Schaubild D4-5: Besuche und Seitenaufrufe von Anerkennung in Deutschland 2012 bis 2018
Hohe Nachfrage aus dem Ausland
Die Berufsanerkennungsrichtlinie380 gewährleistet innerhalb Europas die berufliche Mobilität und Arbeitnehmerfreizügigkeit. In Deutschland wurde sie durch die Anerkennungsgesetze des Bundes und der Bundesländer umgesetzt, wobei neben EU-Bürgern auch Personen aus Drittstaaten oder Personen mit einer in einem Drittstaat abgeschlossenen Ausbildung das Anerkennungsverfahren durchlaufen können. Die Berufsanerkennung ist Teil einer erfolgreichen Migration nach Deutschland und insbesondere im Wege der Zuwanderung aus Drittstaaten immer wichtiger. Aus diesem Grund ist das Anerkennungsportal im Ausland als Informationsangebot sehr gefragt: So erfolgten 2018 mehr als zwei Drittel aller Seitenaufrufe vom Ausland aus (2017: 58%), wovon etwa 56% auf Drittstaaten und 44% auf Staaten der EU und des EWR sowie der Schweiz entfielen.
Aus Tabelle D4-1 lassen sich die 15 Herkunftsländer mit den meisten Portalbesuchen ablesen. Während sich die Reihenfolge der ersten 10 Staaten gegenüber den Vorjahren kaum verändert hat, sind auf den unteren Plätzen nun erstmals Ukraine, Marokko und Algerien vertreten und verdrängen die 2017 noch vertretenen Länder Polen, Brasilien sowie Bosnien und Herzegowina. Trotz einer Besuchsanzahl, die sehr nah an der von Algerien liegt, schaffte es Tunesien dagegen noch nicht in die Top 15. Mehrheitlich sind in den Top 15 erneut Drittstaaten vertreten.
Nachfrageorientiertes Sprachangebot
Das Anerkennungsportal ist mehrsprachig verfügbar, um interessierten Fachkräften im Ausland frühzeitig sämtliche Fragen rund um den Prozess zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zu beantworten. Mit dem zum Jahresbeginn 2018 erfolgten Ausbau des Angebots um Französisch und Russisch gibt es die zentrale Informationsplattform der Bundesregierung in 11 Sprachen. Russland gehört schon seit Langem zu den Top 10 der Besucherzahlen und mit Französisch besteht nun auch ein Angebot ohne Sprachhürde für Anerkennungsinteressierte aus vielen afrikanischen und weiteren frankophonen Staaten Tabelle D4-1. Der Nutzen war unmittelbar im Berichtszeitraum feststellbar, da sich beispielsweise die Besuchszahlen aus Marokko und Tunesien um etwa 30%, aus Algerien um 25% erhöht haben. In der Tabelle D4-2 sind die einmaligen Seitenaufrufe in den jeweiligen Sprachen erkennbar.
„Anerkennung in Deutschland“ startete 2012 mit Englisch als erster Fremdsprache. 2014 wurde das Portal um Versionen in Italienisch, Polnisch, Rumänisch, Spanisch und Türkisch erweitert, denen 2015 Griechisch und im April 2016 Arabisch folgten. Französisch und Russisch werden seit 2018 angeboten
Tabelle D4-1: Besuche nach den 15 häufigsten Herkunftsländern 20181
Tabelle D4-2: Nutzung der Sprachversionen 2018
„Anerkennungs-Finder“ und „Profi-Filter“
Mit dem Anerkennungs-Finder erhalten Besucherinnen und Besucher des Portals eine umfangreiche Darstellung des Anerkennungsverfahrens für ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation. Ein Informationsschwerpunkt des „Anerkennungs-Finders“ ist neben dem nutzerorientierten Informationsangebot in einfacher Sprache auf Deutsch und Englisch die Angabe der für die Anerkennung (und den Zugang zum Beruf) zuständigen Stelle mit Kontaktdaten. 2018 erfolgte knapp die Hälfte (48%) aller Gesamtzugriffe auf den Anerkennungs-Finder.
Beratungsfachkräfte profitieren mit dem „Profi-Filter“ von umfangreicheren Such- und Filtermöglichkeiten in der Datenbank nach Ausbildungsarten, Regelungsarten und Ländern. Damit gelingt der schnelle und komfortable Zugriff insbesondere bei der persönlichen Beratung. 2018 wurde auf dieses Angebot 410.000 Mal zugegriffen.
Hoher Informationsbedarf bei reglementierten Berufen
Zu den reglementierten Berufen besteht weiterhin der größte Informationsbedarf Tabelle D4-3 im Anerkennungs-Finder. Bei diesen Berufen sind der Berufszugang oder das Führen der Berufsbezeichnung durch rechtliche Vorgaben an bestimmte Qualifikationen gebunden und die Anerkennung zwingend notwendig. Während sich unter den meist aufgerufenen Berufsprofilen in deutscher Sprache ausschließlich reglementierte – vorwiegend zum Gesundheitsbereich gehörende -– Berufe befinden, sind es unter der englischen Sprachfassung 3 nicht reglementierte Berufe. Dazu gehört auch der Beruf Informatiker/Informatikerin, der als rein akademischer Beruf nicht geregelt ist und bereits aufgrund eines erfolgreich abgeschlossenen Hochschulstudiums ausgeübt werden kann.381 Daneben finden sich die nicht reglementierten dualen Ausbildungsberufe Fachinformatiker/Fachinformatikerin und Bilanzbuchhalter/Bilanzbuchhalterin. Auch akademische Berufe sind seit 2017 aufgrund der hohen Nachfrage im Anerkennungs-Finder enthalten. Für diese wird das den Berufseinstieg erleichternde Verfahren der Zeugnisbewertung abgebildet.
Tabelle D4-3: Nutzung der deutschen und englischen Berufsprofile 2018
Anfragenmanagement
Die beim Anerkennungsportal über das Kontaktformular eingehenden Anfragen haben sich im Jahr 2018 gegenüber dem Berichtszeitraum des Vorjahres um 9% erhöht Schaubild D4-6. Neben den allgemein formulierten Anfragen zur Anerkennung werden auch konkrete Fragen der Anerkennung im Zusammenhang mit Zuwanderung und Arbeitssuche gestellt. Die meisten Anfragen stammen von Anerkennungsinteressierten aus dem In- und Ausland, aber auch Anfragen von Beraterinnen und Beratern, Presseanfragen und seit Januar 2016 auch Anfragen an das Beratungszentrum zur Berufsanerkennungsrichtlinie werden im Anfragenmanagement des Portals bearbeitet.382
(Sven Mückenheim)
Schaubild D4-6: Anfragenaufkommen nach Quartalen 2012 bis 2018
-
367
Neben der Statistik zu Berufen nach Bundesrecht führen die statistischen Landesämter seit Inkrafttreten der jeweiligen Länder-BQFG separate Statistiken zu landesrechtlich geregelten Berufen. Ab dem Berichtsjahr 2016 realisiert das Statistische Bundesamt eine koordinierte Länderstatistik, in der die einzelnen Anerkennungsstatistiken der Bundesländer zusammengeführt werden. Daraus geht hervor, dass die zuständigen Stellen 2016 9.372 Anträge und 2017 10.914 Anträge zu landesrechtlich geregelten Berufen meldeten. Die in diesem Beitrag dargestellten Zahlen der amtlichen Statistik umfassen aber, wie in den vorherigen Datenreporten auch, weiterhin ausschließlich Berufe nach Bundesrecht, sofern Zahlen zu landesrechtlich geregelten Berufen nicht explizit Erwähnung finden.
-
368
Alle Ergebnisse auf einen Blick siehe Internetseite (https://www.bibb.de/de/1350.php).
-
369
Seit dem BIBB-Datenreport 2016 wird hier die Zahl der jährlichen Neuanträge dargestellt, um die neuesten Entwicklungen abzubilden. Im Gegensatz dazu wurde im BIBB-Datenreport 2015 die Zahl der im Jahr 2013 insgesamt bearbeiteten Verfahren betrachtet (bestehend aus Neuanträgen des Jahres 2013 und noch offenen Verfahren des Jahres 2012).
-
370
Die ausgewiesenen Zahlen werden vom Statistischen Bundesamt (StBA) erhoben und veröffentlicht. Es handelt sich um die amtliche Statistik nach § 17 BQFG bzw. Fachgesetzen, die auf § 17 BQFG verweisen. Die hier vorliegenden Daten sind anonymisiert. Durch das Anonymisierungsverfahren werden jegliche Werte auf das nächstkleinere oder -höhere Vielfache von 3 gerundet (bspw. 4→3; 5→6). Infolgedessen können die Summen der Einzelwerte einer Zeile oder Spalte von den jeweils ausgewiesenen Zeilen- oder Spaltensummen abweichen, da Summen auf Basis der Echtwerte gebildet und diese erst anschließend anonymisiert werden. Die entstehenden Rundungsdifferenzen können besonders dann bedeutsam sein, wenn viele kleine Werte zusammengerechnet werden. Prozentuale Angaben im Text sind auf Basis der Echtwerte berechnet.
-
371
Auslandsanträge werden für die Auswertungen der amtlichen Statistik anhand des Merkmals „Wohnort des Antragstellers“ ermittelt. Dieses Merkmal wird seit April 2012 in der amtlichen Statistik zum Anerkennungsgesetz erhoben, die Angabe war aber zunächst freiwillig. Durch Art. 23 des E-Government-Gesetzes wurde die Meldung ab August 2013 obligatorisch. Für den Zeitraum 2012 bis 2013 ist daher von einer Untererfassung der Auslandsanträge auszugehen. Darüber hinaus ist für die weiteren Berichtsjahre ebenfalls eine Untererfassung anzunehmen, da mitunter nicht der tatsächliche Wohnort, sondern c/o-Adressen in Deutschland gemeldet werden. Auch kann sich der Wohnort im Laufe des Anerkennungsverfahrens vom Ausland nach Deutschland verlagern.
-
372
Der Bescheidung einer vollen Gleichwertigkeit kann die erfolgreiche Absolvierung einer Ausgleichsmaßnahme vorausgegangen sein.
-
373
Bescheide mit der Auflage einer Ausgleichsmaßnahme werden dann in der amtlichen Statistik gemeldet, wenn die auferlegte Ausgleichsmaßnahme zum Ende des jeweiligen Berichtsjahres (hier: 31.12.2017) noch nicht abgeschlossen ist. Wenn Ausgleichsmaßnahmen im Laufe des jeweiligen Berichtsjahres erfolgreich abgeschlossen werden, bescheiden die zuständigen Stellen die volle Gleichwertigkeit. Diese Fälle gehen dann in der amtlichen Statistik in die Gruppe der Bescheide mit voller Gleichwertigkeit ein.
-
374
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515 (Anerkennungsgesetz) wurden das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz und Anerkennungsregelungen in den einzelnen Fachgesetzen des Bundes eingeführt.
-
375
Gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2005/36/EG (vgl. FN 377) sowie durch die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36) sind der Bund und die Bundesländer zur Bereitstellung aller verfahrensrelevanten Informationen für die Berufsanerkennung über Dienstleistungen im Binnenmarkt sowie zur Einrichtung einer elektronischen Antragsstellung für Anerkennungsverfahren in reglementierten Berufen verpflichtet.
-
376
Z. B. durch Einbindung als sog. „iFrame“ in die Portale oder Verlinkung zu Angeboten der elektronischen Antragstellung aus dem Anerkennungsportal.
-
377
§ 1 Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) vom 14.08.2017 (BGBl. I S. 3122, 3138).
-
378
LeiKa“ (Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung) ist ein einheitliches Verzeichnis der Verwaltungsleistungen über alle Verwaltungsebenen hinweg und Teil des Projekts „Föderales Informationsmanagement (FIM)“ des IT-Planungsrats.
-
379
Gem. Art. 57b der Richtlinie 2005/36/EG.
-
380
Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die zuletzt durch die Richtlinie 2013/55/EU vom 20. November 2013 (ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 132) geändert worden ist.
-
381
Abgegrenzt sind dagegen die in der Tabelle auch aufgeführten akademischen Berufe im Gesundheitsbereich als reglementierte Tätigkeiten, die der Anerkennung bedürfen.
-
382
Seit 2013 werden die Anfragen mit Unterstützung der Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ beantwortet. Die Hotline wird als Maßnahme der Demografiestrategie der Bundesregierung gemeinsam vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Rahmen einer ressortübergreifenden Kooperation zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), dem Bundesministerium des Innern (BMI), dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der BA betrieben.