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Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat 2018 die Zuwanderung von Geflüchteten nach Deutschland im Vergleich zum Vorjahr erneut abgenommen (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2019). Die Zahl der gestellten Asylerstanträge sank von 198.317 im Jahr 2017 auf 161.931 im Jahr 2018 (ebd.). Das Statistische Bundesamt hat auf Basis der Bevölkerungsfortschreibung und des Ausländerzentralregisters berechnet, dass zum 31.12.2017 rund 1,68 Mio. Schutzsuchende in Deutschland lebten. Rund drei Viertel (74,8%) der zugewanderten Schutzsuchenden waren zum Stichtag 31.12.2017 im erwerbsfähigen Alter (15 bis 64 Jahre) und rund 58% unter 30 Jahren (Statistisches Bundesamt 2018). Wenngleich die Asylstatistik 2018 (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2019) einen Rückgang in der Zuwanderung von Geflüchteten konstatiert, bleiben die bildungspolitischen Herausforderungen der Integration junger Geflüchteter in Ausbildung und Arbeit als zentraler Bestandteil der Integrationsarbeit bestehen. Vor diesem Hintergrund wurde das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit dem Aufbau einer Daten- und Informationsbasis für eine regelmäßige Berichterstattung zum Thema „Integration Geflüchteter in Ausbildung und Arbeit“ (InGAA) beauftragt . Betrachtet werden hierbei die Bereiche „Vorbereitung auf Ausbildung“ (Kapitel A12.2.1), „Ausbildung“ (Kapitel 12.2.2) sowie „Qualifikation, Weiterqualifizierung und Arbeitsmarkt“ (Kapitel A12.2.3).

Insgesamt ist die Datenbasis zur Integration von Geflüchteten in berufliche Bildung noch relativ klein, da das Merkmal „Geflüchtet“ in vielen amtlichen Statistiken nicht erhoben wird. So lassen sich beispielsweise auf Grundlage der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder lediglich Aussagen über Personen bestimmter Staatsangehörigkeiten (z. B. Personen mit Staatsangehörigkeit aus nichteuropäischen Asylzugangsländern) treffen, nicht jedoch über Geflüchtete (vgl. Kapitel A5). Eine deutliche Verbesserung der amtlichen Datenlage wurde durch die Einführung des Merkmals „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ in zentralen Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Juli 2016 erreicht.235

Daten- und Informationsbasis „Integration Geflüchteter in Ausbildung und Arbeit“ (InGAA)

Im Auftrag des BMBF baut das BIBB eine Daten- und Informationsbasis für eine regelmäßige Berichterstattung zum Thema „Integration Geflüchteter in Ausbildung und Arbeit“ auf. Dabei werden die Bereiche „Vorbereitung auf Ausbildung“, „Ausbildung“ sowie „Qualifikation, Weiterqualifizierung und Arbeitsmarkt“ betrachtet. 

Für die Berichterstattung werden Daten aus amtlichen Statistiken, BIBB-Forschungsdaten sowie Forschungsdaten anderer Institutionen genutzt. Für den diesjährigen BIBB-Datenreport werden zunächst nur Daten verwendet, die eine Identifikation von Geflüchteten ermöglichen. Dies sind vor allem die BA-Förderstatistik und die BA-Ausbildungsmarktstatistik sowie Daten der IAB-BAMF-SOEP-Geflüchtetenbefragung und der BA/BIBB-Migrationsstudie.

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    Die BA weist darauf hin, dass die Abgrenzung der ‚Personen im Kontext von Fluchtmigration‘ in der BA-Statistik nicht notwendigerweise anderen Definitionen von ‚Flüchtlingen‘ (z. B. juristischen Abgrenzungen) entspricht: „Für den statistischen Begriff ist über das Asylverfahren hinaus der Bezug zum Arbeitsmarkt ausschlaggebend. ‚Personen im Kontext von Fluchtmigration‘ umfassen Drittstaatsangehörige mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Aufenthaltserlaubnis Flucht (§§ 22-26, Aufenthaltsgesetz) und einer Duldung. […] Personen, die im Rahmen eines Familiennachzugs (§§ 29 ff. AufenthG) zu geflüchteten Menschen nach Deutschland migrieren, zählen im statistischen Sinne nicht zu ‚Personen im Kontext von Fluchtmigration‘, sondern zu ‚Personen mit sonstigen Aufenthaltsstatus‘. Ebenso zählen Personen, die zwar aus Fluchtgründen nach Deutschland eingereist sind, inzwischen aber eine Niederlassungserlaubnis erworben haben, im statistischen Sinne nicht mehr zu ‚Personen im Kontext von Fluchtmigration‘“ (Bundesagentur für Arbeit 2017a). Unklar ist zudem, wie lange die registrierten „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ bereits in Deutschland leben (Bundesagentur für Arbeit 2016). Im vorliegenden Text werden die Begriffe „Personen im Kontext von Fluchtmigration“, „Personen mit Fluchthintergrund“, „Flüchtlinge“ und „Geflüchtete“ synonym verwendet.