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Die Zahl der jungen Menschen mit Fluchthintergrund, die mithilfe einer Arbeitsagentur oder eines Jobcenters eine duale Ausbildung gesucht haben, ist im Berichtsjahr 2018 gegenüber dem Vorjahr erneut gestiegen Tabelle A12.2.2-1. Zum 30. September 2018 waren insgesamt rund 38.300 geflüchtete Personen bei der BA als Bewerber/-innen gemeldet (+11.900 bzw. +45%). Der Anteil der Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund an allen gemeldeten Ausbildungsstellenbewerbern und -bewerberinnen betrug 2018 damit 7,2% (2,3 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr). 

Wie bei allen gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen werden nur jene geflüchteten Personen als „Bewerber/-in“ registriert und gezählt, die von der BA für „ausbildungsreif“ befunden wurden, d. h. die sowohl die sprachlichen als auch sonstigen Voraussetzungen für den Beginn einer Ausbildung erfüllen. Wie viele Geflüchtete ohne Unterstützung der Beratungs- und Vermittlungsdienste nach einer Ausbildung gesucht haben, ist nicht bekannt.

Im Durchschnitt sind die gemeldeten Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund deutlich älter als die gemeldeten Bewerber/-innen ohne Fluchthintergrund. Mehr als jede/-r vierte Bewerber/-in im Kontext Fluchtmigration (26,0%) war 25 Jahre und älter. Bei Bewerberinnen und Bewerbern ohne Fluchthintergrund lag dieser Anteil bei nur 6,0%. Passend hierzu zeigt die Ausbildungsmarktstatistik, dass mehr als die Hälfte (54,5%) der im Berichtsjahr 2018 gemeldeten Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund bereits im Vorjahr (12,2%), im Vorvorjahr oder früher (42,3%) die allgemeinbildende oder berufliche Schule verlassen hatte. Deutliche Unterschiede zwischen Bewerbern und Bewerberinnen mit und ohne Fluchthintergrund zeigen sich auch beim Geschlecht. Der Frauenanteil der geflüchteten Bewerber/-innen lag bei 15,7% im Vergleich zu 40,8% bei Bewerberinnen und Bewerbern ohne Fluchthintergrund. Der vergleichsweise geringe Anteil an weiblichen Bewerberinnen mit Fluchthintergrund ist auf die demografische Struktur der Geflüchteten, insbesondere in den zugangsstarken Jahren 2015 und 2016, zurückzuführen.237 Unterschiede zwischen den beiden Bewerbergruppen waren auch in den formalen Bildungsqualifikationen festzustellen, wenngleich die Angaben zu Schulabschlüssen – wie bereits ausgeführt – mit Vorsicht zu interpretieren sind. Der Anteil der geflüchteten Bewerber/-innen, die einen Hauptschul- oder vergleichbaren Abschluss haben, lag bei 37,8% und damit rund 12 Prozentpunkte höher als bei Bewerberinnen und Bewerbern ohne Fluchthintergrund (25,9%). Hingegen hatten Bewerber/-innen ohne Fluchthintergrund mit einem Anteil von 41,3% mehr als doppelt so häufig einen Realschulabschluss als geflüchtete Bewerber/-innen (17,2%). Bei der Hochschulzugangsberechtigung fielen die Unterschiede hingegen geringer aus. Der Anteil der Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund, die im Berichtsjahr 2018 über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügten, lag bei 22,5% (gegenüber 27,4 % bei Bewerberinnen und Bewerbern ohne Fluchthintergrund). Beim Vergleich der Schulabschlüsse und Schulbesuche zwischen gemeldeten Bewerberinnen und Bewerbern mit und ohne Fluchthintergrund ist zu beachten, dass bei Bewerberinnen und Bewerbern mit Fluchthintergrund sehr viel häufiger keine Informationen zum Schulabschluss (2018: 18,6%) bzw. zum Schulbesuch (2018: 11,6%) vorhanden waren als bei Bewerberinnen und Bewerbern ohne Fluchthintergrund (3,8% bzw. 2,0%). 

Tabelle 12.2.2-1: Merkmale der registrierten Ausbildungsstellenbewerber/-innen der Berichtsjahre 2016 bis 2018 (absolut und in %)

Vermittlungsstatus der Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund

Von den 38.299 bei der BA gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen mit Fluchthintergrund hatten zum Stichtag 30. September 2018 insgesamt 13.972 einen Ausbildungsvertrag abschließen können. Die Quote der Einmündungen von Bewerberinnen und Bewerbern mit Fluchthintergrund in eine (duale) Ausbildung betrug im Berichtsjahr 2018 somit 36,5%. Die Quote der erfolgreich eingemündeten Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund fiel mit 0,6 Prozentpunkten zwar das zweite Mal in Folge höher aus als im Vorjahr, lag aber weiterhin deutlich unter dem Anteil der erfolgreich eingemündeten Bewerber/-innen ohne Fluchthintergrund (49,7%) (vgl. Kapitel A1.3).

Bei rund jedem fünften Bewerber/jeder fünften Bewerberin mit Fluchthintergrund (19,6%) bestand zum Stichtag 30. September bei der BA noch ein Vermittlungswunsch in Ausbildung. Hierbei handelt es sich sowohl um Bewerber/-innen, die unversorgt sind (9,2%), als auch um Bewerber/-innen, die einen alternativen Verbleib haben, aber dennoch ihren Vermittlungswunsch für das laufende Ausbildungsjahr bei der BA aufrechterhalten (10,3%). Im Vergleich zu noch suchenden Bewerberinnen und Bewerbern ohne Fluchthintergrund mündeten Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund deutlich seltener in eine Alternative ein. Gleichzeitig fällt in der Gruppe der Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund der Anteil der unbekannt Verbliebenen deutlich höher aus als in der Gruppe der Personen ohne Fluchthintergrund (vgl. Kapitel A1.3).

16.838 bzw. 44,0% der Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund waren im Berichtsjahr 2018 anderweitig oder unbekannt verblieben und hatten ihren Vermittlungsauftrag beendet. Der BA liegen von insgesamt 7.329 ehemaligen Bewerberinnen und Bewerbern im Kontext von Fluchtmigration Informationen über den Verbleib vor. Die Quote der unbekannt verbliebenen Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund betrug 24,8%.

Tabelle A12.2.2-2 zeigt den Verbleibsstatus der Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund differenziert nach Geschlecht, Schulabschluss und Aufenthaltsstatus. Hierbei wird deutlich, dass Bewerberinnen mit Fluchthintergrund eine geringfügig niedrigere Einmündungsquote (33,0%) aufweisen als männliche Bewerber mit Fluchthintergrund (37,1%). Bemerkenswert ist, dass geflüchtete Bewerber/-innen mit Hauptschulabschluss mit 41,2% deutlich häufiger in die duale Berufsausbildung einmündeten als Bewerber/-innen mit allgemeiner Hochschulreife (29,1%). Hingegen ist bei geflüchteten Bewerberinnen und Bewerbern mit allgemeiner Hochschulreife der Anteil unbekannt Verbliebener deutlich höher als bei Bewerberinnen und Bewerbern mit Hauptschulabschluss (29,9% vs. 22,8%).

Von den 13.972 gemeldeten Bewerberinnen und Bewerbern mit Fluchthintergrund, die zum 30. September 2018 in eine Berufsausbildung einmündeten, erhielt der Großteil eine ungeförderte Ausbildungsstelle (95,5%) und lediglich ein kleiner Teil einen geförderten Ausbildungsplatz (4,5%). Tabelle A12.2.2-3 zeigt, dass sich geflüchtete Bewerber/-innen mit alternativem Verbleib zum Stichtag 30. September 2018 am häufigsten in einer Schulbildung befanden (34,3%) oder einer Erwerbstätigkeit nachgingen (39,4%). Rund jeder zehnte Bewerber/jede zehnte Bewerberin (11,2%) mündete in eine berufsvorbereitende Maßnahme ein. Ferner absolvierten 3,4% ein Praktikum und 3,6% absolvierten ein berufsvorbereitendes Jahr oder verblieben in ihrem bestehenden Ausbildungsverhältnis (4,1%). Mit jeweils weniger als 2% spielten die übrigen Verbleibsarten wie Studium, Berufsgrundbildungsjahr oder gemeinnützige soziale Dienste eine geringere Rolle.

Was genau die Bewerber/-innen mit alternativem Verbleib machen, hängt auch damit zusammen, ob die Bewerber/-innen ihren Vermittlungsauftrag bei der BA aufrechterhalten oder auf weitere Unterstützung verzichten. Demnach gingen Bewerber/-innen, die ihren Vermittlungswunsch nicht aufrechterhalten hatten, öfter einer Erwerbstätigkeit nach (47,0%) als Bewerber/-innen, die weiterhin nach einer Ausbildungsstelle suchten (25,3%). Bewerber/-innen, bei denen der Vermittlungsauftrag weiter bestehen blieb, waren dagegen öfter in eine Fördermaßnahme eingemündet. 15,7% der weiterhin suchenden Bewerber/-innen absolvierten eine Einstiegsqualifizierung (EQ/EQJ), 6,2% eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme und 6,9% ein Praktikum (gegenüber 3,7%, 1,7% und 1,5% der Bewerber/-innen, bei denen der Vermittlungsauftrag abgeschlossen war).

Tabelle A12.2.2-2: Verbleibsstatus der Bewerber/-innen im Kontext Fluchtmigration in 2018 – mit Differenzierungen nach Geschlecht, Schulabschluss und Aufenthaltsstatus (absolut und in %)

Tabelle A12.2.2-3: Verbleib der im Berichtsjahr 2018 gemeldeten Bewerber/-innen im Kontext Fluchtmigration (Stichtag: 30. September 2018, absolut und in %)

Unterstützungsbedarfe von Ausbildungsstellenbewerber/-innen im Kontext Fluchtmigration

Ob der Weg in Ausbildung gelingt, kann auch mit den institutionellen Rahmenbedingungen wie den Zugangsmöglichkeiten der Bewerber/-innen zu Informations-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen zusammenhängen. Um herauszufinden, in welchen Lebensbereichen die bei der BA registrierten Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund mehr Informationen oder Unterstützung gebraucht hätten, werden im Folgenden erste vorläufige Untersuchungsergebnisse der BA/BIBB-Migrationsstudie 2018 (vgl. Erläuterung in Kapitel A8.1), einer repräsentativen schriftlich-postalischen Befragung von bei der BA gemeldeten Ausbildungsstellenbewerbern und -bewerberinnen im Kontext Fluchtmigration (vgl. Kapitel A8.1.1 bis A8.1.3), vorgestellt.

Den Befragungsteilnehmenden wurde eine Liste von 13 Aspekten mit der Bitte vorgelegt, alle Bereiche zu nennen, bei denen sie mehr Informationen, Beratung oder Hilfe benötigt hätten. Es zeigt sich, dass nahezu alle Befragten (90%) angaben, mehr Hilfe benötigt zu haben, das heißt, sie nannten mindestens einen Aspekt, bei dem sie rückblickend auf die Zeit der Ausbildungsstellensuche mehr Hilfe benötigt hätten. Zu den Unterstützungsbedarfen, die die Befragten am häufigsten als zutreffend erachteten, zählten – wie bereits in der BA/BIBB-Migrationsstudie 2016 (Autorengruppe BA/BIBB-Migrationsstudie 2018; vgl. auch Gei/Matthes 2017, S. 4) ermittelt – „mehr Hilfe beim Erlernen der deutschen Sprache (42,7%)“ und „beim Schreiben von Bewerbungen (40,6%)“ sowie „mehr Informationen über die verschiedenen Ausbildungsberufe (35,2%)“. Vergleichsweise seltener wurden hingegen „mehr Unterstützungsangebote zur schulischen Vorbereitung“ (22,9%) als auch „mehr Informationen zu Sprachangeboten“ (19,8%) genannt.

Schaubild A12.2.2-1 zeigt die genannten Unterstützungsbedarfe jener Bewerber/-innen, die sich in vollqualifizierender Ausbildung (Ausbildung nach BBiG/HwO, Schulberufsausbildung außerhalb BBiG/HwO und Studium) befanden, und jener, die außerhalb vollqualifizierender Ausbildung (z. B. Jobben, Übergangsbereich) waren. Bewerber/-innen, die zum Befragungszeitpunkt nicht in einer vollqualifizierenden Ausbildung waren, haben vor allem bei Aktivitäten rund um den Bewerbungsprozess häufiger Unterstützungsbedarf als Bewerber/-innen, die eine Ausbildung absolvierten. Unterschiede zeigen sich hierbei vor allem beim Erstkontakt zu Betrieben (32,8% vs. 25%), dem Überblick über die verschiedenen Ausbildungsberufe (37,6% vs. 31,5%) sowie beim Schreiben von Bewerbungen (41,9% vs. 38,7%). Umgekehrt haben Bewerber/-innen im Kontext Fluchtmigration, die bereits in einer vollqualifizierenden Ausbildung waren, gegenüber Bewerberinnen und Bewerbern, die etwas anderes machten, häufiger einen Unterstützungsbedarf in alltäglichen Angelegenheiten. Hier zeigen sich vergleichsweise häufiger Unterstützungsbedarfe, insbesondere beim Ausfüllen von Anträgen (36,9% vs. 29,9%), bei Behördengängen (30,8% vs. 24,8%), Informationen über staatliche finanzielle Unterstützungsangebote (32% vs. 24,4%) oder bei der Wohnungssuche (34,1% vs. 29,4%).

Schaubild A12.2.2-1: Unterstützungsbedarfe von Ausbildungsstellenberwerbern und -berwerberinnen mit Fluchthintergrund differenziert nach Art des Verbleibes (Mehrfachnennungen in %)

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    Laut Angaben des BAMF waren 2015 (69,2%), 2016 (65,7%), 2017 (60,5%) und 2018 (56,7%), rund zwei Drittel der Asylerstantragsteller männlich (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2016, 2017, 2018, 2019).