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Von den gemeldeten Ausbildungsstellenbewerbern und -bewerberinnen des Berichtsjahres 2018 wiesen insgesamt 30% einen Migrations-, aber keinen Fluchthintergrund auf. Migrantische Bewerber/-innen ohne Fluchthintergrund waren aufgrund der für sie oftmals schwierigeren Übergänge in eine Berufsausbildung im Schnitt älter als Bewerber/-innen ohne Migrationshintergrund. Sie verfügten über ungünstigere schulische Voraussetzungen, d. h., sie wiesen häufiger maximal einen Hauptschulabschluss und seltener einen mittleren Schulabschluss auf. Ein Verbleib in einer betrieblichen und nicht betrieblichen Ausbildung in BBiG/HwO-Berufen kam bei Bewerbern und Bewerberinnen mit Migrationshintergrund seltener vor als bei denjenigen ohne Migrationshintergrund. Etwas anders gestaltete sich die Situation von Bewerbern und Bewerberinnen mit Fluchthintergrund. Sie waren aufgrund ihrer demografischen Struktur nochmals deutlich älter als migrantische Bewerber/-innen ohne Fluchthintergrund, jedoch seltener Altbewerber/-innen. Oftmals waren ihre ausländischen Schulabschlüsse (noch) nicht anerkannt. Allerdings befanden sich zum Befragungszeitpunkt mehr als ein Drittel in einer betrieblichen Ausbildung und weitere 4% in einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung, was auf eine gute Integration in Ausbildung und Beruf hindeutet.

Im Berichtsjahr 2018 hatten sich von allen bei der BA gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen 25% bereits in früheren Jahren um eine betriebliche Ausbildungsstelle beworben, waren also Altbewerber/-innen. Im Vergleich zu Bewerbern und Bewerberinnen, die 2018 zum ersten Mal eine Ausbildung anstrebten, besaßen Altbewerber/-innen im Schnitt bessere Schulabschlüsse: Sie wiesen seltener einen mittleren Schulabschluss, dafür aber häufiger eine Studienberechtigung auf. Insgesamt verblieben Altbewerber/-innen genauso häufig in einer betrieblichen oder außerbetrieblichen bzw. vollzeitschulischen Ausbildung in BBiG/HwO-Berufen wie Erstbewerber/-innen. Betrachtet man den Verbleib allerdings differenziert danach, ob ein Fluchthintergrund bzw. Migrationshintergrund vorliegt, zeigen sich deutliche Unterschiede: So mündeten Bewerber/-innen ohne Migrationshintergrund am häufigsten in eine betriebliche Ausbildung ein, unabhängig davon, ob es sich um Erstbewerber/-innen oder Altbewerber/-innen handelte. Die Unterschiede zwischen Bewerbern bzw. Bewerberinnen mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund sind allerdings marginal. Es fällt jedoch auf, dass Personen mit Fluchthintergrund deutlich seltener als diejenigen mit Migrationshintergrund und diejenigen ohne Migrationshintergrund in einer außerbetrieblichen/schulischen Ausbildung, sonstigen Ausbildung oder einem Studium verblieben.

Im Berichtsjahr 2018 befanden sich von den offiziell unbekannt verbliebenen Bewerbern und Bewerberinnen nur relativ wenige am Jahresende in einer vollqualifizierenden Ausbildung, fast ein Drittel war arbeitslos bzw. ohne eine Beschäftigung. Altbewerber/-innen sowie Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund (mit und ohne Fluchthintergrund) waren in der Gruppe der offiziell unbekannt verbliebenen Bewerber/-innen deutlich überrepräsentiert. Dies weist auf das Problem hin, dass gerade Jugendliche dieser Personengruppe von den Vermittlungs- und Unterstützungsbemühungen der Arbeitsagenturen und Jobcenter oftmals nicht mehr erreicht werden. Sie fallen verstärkt aus der offiziellen Ausbildungsmarktstatistik heraus und es besteht die Gefahr, dass viele dieser Jugendlichen auf Dauer ohne vollqualifizierende Ausbildung bleiben.

(Verena Eberhard, Julia Gei)