Die Zahl der institutionell erfassten ausbildungsinteressierten Jugendlichen schließt alle Personen ein, die entweder einen Ausbildungsvertrag unterschrieben oder aber zumindest zeitweise bei der BA als Ausbildungsstellenbewerber registriert waren. Sie beinhaltet somit neben
- den Jugendlichen, die ohne Mitwirkung der Beratungs- und Vermittlungsdienste erfolgreich einen Ausbildungsvertrag abschließen5,
- den Bewerbern/Bewerberinnen, die mithilfe dieser Dienste in eine Berufsausbildung einmünden, und
- den zum Stichtag 30. September noch suchenden Bewerbern/Bewerberinnen,
- auch jene von der BA registrierten „anderen ehemaligen Bewerber/-innen“, die ihren Vermittlungswunsch vor dem Stichtag wieder aufgaben (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2019a) und deshalb nicht zur offiziellen Ausbildungsplatznachfrage gerechnet werden.
Die Gesamtzahl der institutionell erfassten ausbildungsinteressierten Jugendlichen betrug 2019 nur noch 786.900. Das ist die niedrigste Zahl seit 1992, als erstmals für das wiedervereinigte Deutschland gesamtdeutsche Ausbildungsmarktzahlen errechnet werden konnten. Zwar fiel die Zahl Anfang der 1990er-Jahre demografisch bedingt auch sehr niedrig aus. Damals war jedoch eine erneute schnelle Zunahme absehbar. Dies ist in der heutigen Zeit nicht mehr der Fall.
Einmündungs- bzw. Beteiligungsquote (EQI)
Der Anteil der ausbildungsinteressierten Personen, der einen neuen Ausbildungsvertrag abschließt, wird als Einmündungsquote (EQI) bzw. Beteiligungsquote ausbildungsinteressierter Personen bezeichnet. Die Quote gibt wieder, wie gut es gelingt, Jugendliche, die sich im Berichtsjahr zumindest zeitweise für eine Berufsausbildung interessieren, auch für eine Beteiligung an Berufsausbildung zu gewinnen. Sie lag 2019 bundesweit bei 66,7% (und damit im Vergleich zum Schnitt früherer Jahre dieses Jahrzehntes – 65,6% – auf leicht höherem Niveau). Sie variierte jedoch deutlich zwischen den Ländern. Überdurchschnittlich hohe Quoten von über 70% wurden für Bayern (75,7%), Hamburg (73,6%), Thüringen (72,6%), Baden-Württemberg (70,9%), das Saarland (70,8%) und Sachsen-Anhalt (70,3%) gemessen; Werte von unter 60% für Berlin (53,6%) und Brandenburg (59,6%; siehe dazu nochmals Tabelle A1.1.2-1). Differenzierungen nach Arbeitsagenturbezirken zeigen eine noch deutlich größere Varianz. Hier reichte 2019 die Spannweite der Einmündungsquote von Werten über 80% in den allesamt bayerischen Bezirken Schwandorf (82,2%), Passau (81,8%), Deggendorf (80,5%) und Traunstein (80,2%) bis hin zu 50,0% in Eberswalde (Brandenburg). Eine zentrale rechnerische Einflussgröße auf die regionale Höhe der Einmündungsquote ist die relative Zahl der Ausbildungsplatzangebote, die vor Ort den Ausbildungsinteressierten gegenübersteht. Fällt diese Zahl höher aus, erreicht auch die Einmündungsquote im Schnitt höhere Werte.
Bei den jungen Männern betrug 2019 die Einmündungsquote 67,5% (2018: 66,8%), bei den jungen Frauen 65,4% (2018: 64,6%). Die Differenz zwischen der Einmündungsquote beider Geschlechter ist im Wesentlichen der Tatsache geschuldet, dass der Anteil der Dienstleistungsberufe am Ausbildungsvolumen innerhalb des dualen Berufsausbildungssystems insgesamt relativ niedrig ist (denn zahlreiche Gesundheits-, Sozial- und Erziehungsberufe zählen offiziell nicht zum dualen Berufsausbildungssystem). Bei den ausbildungsinteressierten jungen Frauen gibt es im Vergleich zu den jungen Männern nicht nur eine deutlich größere Präferenz zu den Dienstleistungsberufen des dualen Systems, sondern auch zu den Dienstleistungsberufen außerhalb davon. Somit ist bei insgesamt geringem Angebot in den dualen Dienstleistungsberufen auch die Wahrscheinlichkeit bei ihnen größer, dass sie nicht in die duale Berufsausbildung, sondern in Alternativen außerhalb davon einmünden. In Regionen, in denen der Anteil der Dienstleistungsberufe im dualen System größer ist, fällt auch die Einmündungsquote der jungen Frauen höher aus, während sich für die männlichen Ausbildungsinteressierten der umgekehrte Effekt zeigt. Liegt der Ausbildungsanteil vor Ort in den Dienstleistungsberufen bei rund 50%, münden Frauen im Schnitt nicht mehr seltener in eine duale Berufsausbildung ein als junge Männer. Ist der Anteil noch höher, übertrifft die weibliche Einmündungsquote die der männlichen Ausbildungsinteressierten sogar recht deutlich Schaubild A1.1.3-1 (vgl. BIBB-Datenreport 2019, Kapitel A1.1.3 mit Berechnungen für 2018, in denen zusätzlich auch die Marktlage kontrolliert wurde).
Schaubild A1.1.3-1: Die regionale Einmündungsquote ausbildungsinteressierter junger Frauen und Männer in duale Berufsausbildung in Abhängigkeit des Ausbildungsanteils der Diensleistungsberufe im Jahr 2019
Ausbildungsinteressierte, die ihren Vermittlungswunsch vorzeitig aufgeben
Die Größe der institutionell erfassten ausbildungsinteressierten Personen unterscheidet sich von der offiziellen Ausbildungsplatznachfrage durch Einschluss jener von der BA registrierten Ausbildungsstellenbewerber/-innen, die ihren Vermittlungswunsch noch vor dem Stichtag wieder aufgaben. 2019 lag deren Zahl bei rund 188.100 Personen; ihr Anteil an allen rund 786.900 ausbildungsinteressierten Personen betrug somit bundesweit 23,9%. Wie Tabelle A1.1.3-1 zeigt, verblieben von diesen rund 188.100 Personen rund 71.200 im Bildungssystem, rund 24.700 in Erwerbstätigkeit und rund 5.900 in gemeinnützigen oder sozialen Diensten. Weitere rund 20.100 machten keine nähere Angabe zu ihrem Verbleib, waren aber auch arbeitslos gemeldet. Zu den restlichen rund 66.200 liegen keinerlei Information zu ihrem Verbleib vor. Aus den BA/BIBB-Bewerberbefragungen ist aber bekannt, dass sich von allen unbekannt verbliebenen Bewerbern/Bewerberinnen in der Regel nur ein geringer Teil (2018: 17%) in einer vollqualifizierenden Ausbildung (betrieblich, schulisch, hochschulisch) befindet, während relativ viele arbeitslos bzw. ohne Beschäftigung sind oder lediglich jobben (2018: 42%; vgl. BIBB-Datenreport 2019, Kapitel A8.1.2).
Tabelle A1.1.3-1: Verbleibsstatus der ausbildungsinteressierten Personen im Jahr 2019 nach Ländern
Wie statistische Analysen zu den Entwicklungen innerhalb der 16 Bundesländer im letzten Jahrzehnt zeigen, veränderte sich der Anteil unter den Ausbildungsinteressierten, die ihren Vermittlungswunsch vorzeitig aufgeben haben, auch in Abhängigkeit von der Lage auf dem Ausbildungsmarkt. Standen den Ausbildungsinteressierten insgesamt mehr Ausbildungsplatzangebote gegenüber, fiel er kleiner aus; waren es weniger, war es umgekehrt. Rechnerisch führte ein zusätzliches Ausbildungsplatzangebot je 100 Ausbildungsinteressierten dazu, dass der Anteil der Interessierten mit vorzeitiger Aufgabe des Vermittlungswunsches im Schnitt um 0,27 Prozentpunkte sank. Diese Zusammenhänge sind plausibel, berücksichtigt man, dass das neue Ausbildungsjahr zum Stichtag der Ausbildungsmarktbilanz (30. September) bereits mehrere Wochen alt ist und sich Bewerber/-innen bei drohender Erfolglosigkeit rechtzeitig – das heißt, bereits längere Zeit vor dem Bilanzierungsstichtag – um Alternativen bemühen müssen. Nach Beginn dieser Alternativen (wie z. B. erneuter Schulbesuch) erscheint es offenbar vielen jungen Menschen sinnvoll, diese Alternativen auch zu Ende zu führen, den Vermittlungsauftrag damit bereits vor dem Stichtag zu stornieren und den Ausbildungswunsch auf das nächste Ausbildungsjahr zu verschieben. Für eine solche Strategie spricht auch, dass die Vermittlungschancen im Nachvermittlungsgeschäft des sogenannten „fünften Quartals“ (ab dem 1. Oktober bis zum Ende des Kalenderjahres) relativ gering sind (vgl. Kapitel A1.1.4).
Allerdings resultiert die vorzeitige Aufgabe des Vermittlungswunsches nicht ausschließlich aus einer schwierigen Ausbildungsmarktlage, sondern erfolgt in vielen Fällen auch freiwillig.6 Zwischen 2010 und 2019 ließen sich innerhalb der Länder im Schnitt nur 41% der Veränderungen in der Quote der Ausbildungsinteressierten mit vorzeitiger Aufgabe ihres Vermittlungswunschs mit Veränderungen in der relativen Höhe des Ausbildungsplatzangebots in Verbindung bringen. Das Interesse an einer dualen Berufsausbildung steht bei vielen Jugendlichen im Zusammenhang mit konkurrierenden Interessen an anderen Ausbildungsformen wie schulische Berufsausbildung oder Studium. Dies gilt insbesondere für jene Jugendliche, die über höhere schulische Vorbildungen verfügen und sich hierüber auch mehr Optionen für ihren weiteren Bildungsweg verschafft haben.
Somit gilt insgesamt, dass es sich bei den Ausbildungsinteressierten, die vorzeitig ihren Vermittlungswunsch wieder aufgeben, um eine sehr heterogen zusammengesetzte Gruppe handelt. Neben eher „unfreiwilligen“ vorzeitigen Aufgaben infolge von Angebotsdefiziten bzw. individuellen Vermittlungshemmnissen gibt es auch zahlreiche „freiwillige“ Umorientierungen, resultierend aus alternativen Bildungsoptionen oder besonderen Lebensumständen, die zum letztlichen Verzicht auf die Vermittlung in eine Berufsausbildungsstelle motivieren. Als Folge dieser großen Heterogenität sind die verschiedenen Schulabschlüsse und Altersgruppen in keiner anderen Bewerbergruppe („einmündende Bewerber/-innen“, „Bewerber/-innen mit Alternative zum 30.09.“, „unversorgte Bewerber/-innen“) so breit und gleichmäßig verteilt wie bei den „anderen ehemaligen Bewerbern/Bewerberinnen“7 Tabelle A1.1.3-2.
Tabelle A1.1.3-2: Vergleich von Merkmalen der Bewerber/-innen in Abhängigkeit von deren Vermittlungsstatus im Berichtsjahr 2018/2019
Ausbildungsinteressierte, die Beratungs- und Vermittlungsdienste einschalten
Die Ausbildungsstellenbewerber/-innen, die vorzeitig ihren Vermittlungswunsch aufgeben, werden in der Ausbildungsmarktstatistik der BA als „andere ehemalige Bewerber/-innen“ geführt und bilden zusammen mit den „einmündenden Bewerbern/Bewerberinnen“, den „Bewerbern/Bewerberinnen mit Alternative zum 30.09.“ und den „unversorgten Bewerbern/Bewerberinnen“ jene größere Teilgruppe unter den ausbildungsinteressierten Personen, die im Rahmen ihres Ausbildungswunsches die Beratungs- und Vermittlungsdienste einschalten. Deren Gesamtzahl lag 2019, wie bereits Tabelle A1.1.3-2 entnommen werden konnte, bei rund 511.800. Dies entsprach einem Anteil an allen rund 786.900 Ausbildungsinteressierten des Jahres 2019 von 65,0%. Dieser Wert kann wiederum grob als rechnerische „Einschaltquote“ interpretiert werden – grob deshalb, weil in dieser Berechnung naturgemäß jene Jugendlichen fehlen, die sich selbst bei fortgesetzt erfolgloser Ausbildungsplatzsuche um keine institutionelle Unterstützung durch die Beratungs- und Vermittlungsdienste bemühen und deshalb auch nirgendwo institutionell erfasst werden können.
Die BA verweist darauf, dass sich ein Teil der Inanspruchnahme der Beratungs- und Vermittlungsdienste „nach den jeweiligen Verhältnissen auf dem Ausbildungsmarkt“ richtet (Bundesagentur für Arbeit 2019a, Methodische Hinweise und Definitionen). So deuten auch die entsprechenden Entwicklungen innerhalb der Länder im letzten Jahrzehnt darauf hin, dass die Jugendlichen die Ausbildungsvermittlung bei aus ihrer Sicht schwierigerer Marktlage (niedrige Angebots-Nachfrage-Relation) „häufiger und früher“ nutzen und bei guter Marktlage (hohe Angebots-Nachfrage-Relation) „seltener und später“. Die aus Sicht der Jugendlichen kontinuierliche Marktverbesserung im letzten Jahrzehnt führte gleichwohl nur zu einem relativ geringen Rückgang der rechnerischen Einschaltquote; mit rund zwei Dritteln aller ausbildungsinteressierten Personen war sie 2019 weiterhin sehr hoch.
Altbewerber/-innen
Auf diese Weise gelingt es, auch viele jener ausbildungsinteressierten Jugendlichen institutionell zu erfassen, die die Schule bereits vor dem aktuellen Vermittlungsjahr verließen. 2019 zählten insgesamt rund 221.600 bzw. 43,3% der insgesamt rund 511.800 registrierten Ausbildungsstellenbewerber/-innen zur Gruppe dieser sogenannten Altbewerber/-innen. Von ihnen hatten rund 88.200 die Schule im Vorjahr und die rund 133.400 in noch früheren Jahren beendet. Wie Tabelle A1.1.3-3 zeigt, waren unter den Altbewerbern/Altbewerberinnen im Vergleich zu den Bewerbern/Bewerberinnen mit aktuellem Schulentlassjahr häufiger junge Menschen zu finden, die maximal über einen Hauptschulabschluss verfügten (33,8% vs. 24,7%). Zudem verblieben die Altbewerber/-innen seltener in ungeförderten Berufsausbildungsstellen (40,2% % vs. 50,6%), häufiger dagegen in geförderten (10,7% vs. 1,2%) und auch deutlich häufiger in Erwerbstätigkeit (12,9% vs. 2,1%).
Tabelle A1.1.3-3: Merkmale und Verbleib registrierter Ausbildungsstellenbewerber/-innen des Jahres 2019 nach Schulentlassjahr
Verglichen mit dem Vorjahr ging die Zahl der Bewerber/-innen aus früheren Schulabschlussjahren um rund 11.100 (-4,8 %) zurück. Zu Beginn des letzten Jahrzehnts im Jahr 2010 war der Anteil der Bewerber/-innen, der die Schule bereits vor dem Berichtsjahr verlassen hatte, noch höher ausgefallen (46,7%). Die Entwicklung korrespondiert mit der aus der Perspektive der Jugendlichen zunehmenden Entspannung auf dem Ausbildungsmarkt.
Auch wenn die Bewerber/-innen wegen ihres früheren Schulentlassjahres umgangssprachlich als Altbewerber/-innen bezeichnet werden, ist nicht sicher, ob sie sich tatsächlich bereits einmal in früheren Jahren für eine Berufsausbildungsstelle interessiert hatten. Seit 2014 enthält die BA-Ausbildungsmarktstatistik deshalb auch Angaben über die gemeldeten Bewerber/-innen für Berufsausbildungsstellen, die nicht nur im aktuellen Berichtsjahr, sondern bereits auch in früheren Jahren mit Unterstützung einer Arbeitsagentur oder eines Jobcenters eine Ausbildungsstelle gesucht haben. Personen, die in mindestens einem der letzten fünf Berichtsjahre als Bewerber/-innen in der Statistik der BA registriert waren, werden als somit ebenfalls als Altbewerber/-innen bezeichnet, wenn auch aus einer anderen Perspektive.
Bewerber/-innen mit Kontakt zu den Beratungs- und Vermittlungsdiensten in früheren Jahren
Bei der Interpretation der Zahlen zu den Bewerbern/Bewerberinnen, die bereits in früheren Jahren Kontakt zu den Beratungs- und Vermittlungsdiensten hatten, nimmt die BA die Zuordnung zu den Jahreskategorien danach vor, wann die Person zuletzt in früheren Jahren als Bewerber/-in gemeldet war. Es sind also keine Aussagen darüber möglich, ob zum Beispiel eine Person, die zum letzten Mal ein Jahr vor dem Berichtsjahr gemeldet war, auch schon in früheren Jahren mit Unterstützung der BA eine Ausbildungsstelle gesucht hatte. Umgekehrt darf aus dem längeren Zurückliegen der letzten Erfassung als Bewerber/-in nicht geschlossen werden, dass die Person sich während des gesamten Zeitraums vergebens um eine Ausbildungsstelle bemüht hatte.
Von den bundesweit rund 511.800 gemeldeten Bewerbern/Bewerberinnen des Jahres 2019 hatten sich rund 186.800 Personen (36,5%) auch schon in mindestens einem der letzten fünf Berichtsjahre für eine Ausbildungsstelle beworben Tabelle A1.1.3-4. Dies waren rund 2.400 (-1,3%) weniger als 2018. Gleichwohl war der Anteil der Bewerber/-innen aus früheren Berichtsjahren an allen gemeldeten Bewerbern/Bewerberinnen zuletzt leicht gestiegen (2018: 35,3%). Jugendliche, bei denen die Übergangsphase in Ausbildung einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt, halten offenbar noch häufiger als in früheren Jahren den Kontakt zu den Beratungs- und Vermittlungsdiensten aufrecht.
Frühere Datenreporte hatten bereits gezeigt, dass die Gruppe der Altbewerber/-innen sehr heterogen ist, mit teils guten, aber auch zum Teil ungünstigen Vermittlungsvoraussetzungen. Je länger der Schulentlassungszeitpunkt zurücklag, je schlechter das Zeugnis ausfiel, je älter die Bewerber/-innen waren, desto geringer waren die Chancen auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz (vgl. BIBB-Datenreport 2018, Kapitel A8.1.1 mit einer umfangreichen Analyse der Entwicklungen zwischen 2006 bis 2016 sowie BIBB-Datenreport 2019, Kapitel A8.1.3 mit Ergebnissen für 2018, in beiden Fällen basierend auf den Ergebnissen der BA/BIBB-Bewerberbefragungen) (vgl. Kapitel A8.1).
Tabelle A1.1.3-4: Registrierte Ausbildungsstellenbewerber/-innen differenziert nach dem letzten Status der Ausbildungssuche vor dem jeweils aktuellen Berichtsjahr
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Ihre Zahl wird rechnerisch ermittelt als Differenz zwischen der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge und der von der BA registrierten Ausbildungsstellenbewerber/-innen, die in eine Berufsausbildungsstelle einmünden.
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2010 führte nach den Ergebnissen einer repräsentativen Befragung von Bewerbern/Bewerberinnen nur ein Teil (44%) „ihren Verbleib außerhalb einer dualen Berufsausbildung explizit auf erfolglose Bewerbungen zurück“ (Ulrich 2015, S. 67).
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7
Dies lässt sich z. B. anhand der Standardabweichungen der relativen Anteile innerhalb der Altersklassen- und Schulabschlussvariablen belegen, die so niedrig sind wie in keiner anderen der hier genannten Bewerbergruppen.