In allen anerkannten Ausbildungsberufen des dualen Systems nach BBiG bzw. HwO finden am Ende der Ausbildungszeit Abschlussprüfungen statt (vgl. Stöhr 2017). Sie dienen dem Nachweis der erreichten beruflichen Handlungsfähigkeit (vgl. Frank 2005; Hewlett/Kahl-Andresen 2014), indem festgestellt wird, ob der/die Prüfungsteilnehmende die für den Berufsabschluss und die qualifizierte Ausübung des erlernten Berufes erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat (§ 38 BBiG/§ 32 HwO). Wird die Abschlussprüfung nicht bestanden, kann sie bis zu zweimal wiederholt werden (§ 37 Abs. 1 BBiG/§ 31 Abs. 1 HwO). Die folgenden Ergebnisse zu den Abschlussprüfungen der Auszubildenden und zu den sogenannten Externenprüfungen sowie den Zulassungen zur Kammerprüfung aufgrund einer schulischen Berufsausbildung basieren auf Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (kurz: Berufsbildungsstatistik).
Abschlussprüfungen der Auszubildenden (Berufsbildungsstatistik)
Die Berufsbildungsstatistik (Erhebung zum 31. Dezember) erfasst mit dem Teildatensatz zu den Auszubildenden in dualer Berufsausbildung nach BBiG bzw. HwO (Satzart 1) jährlich für alle Ausbildungsverträge Monat und Jahr der abgelegten Abschlussprüfungen. Im Handwerk wird der Begriff Gesellenprüfungen verwendet. Die Daten können seit der Umstellung auf eine Einzeldatenerfassung sowohl bezogen auf die Anzahl der Prüfungsteilnahmen als auch bezogen auf die Zahl der Prüfungsteilnehmer/-innen ausgewertet werden; siehe auch Fußnote 1 in Tabelle A5.7-1.
Mit der Zahl der Prüfungsteilnahmen werden alle im Kalenderjahr durchgeführten Abschlussprüfungen gezählt. Mit der Zahl der Prüfungsteilnehmer/-innen werden alle Ausbildungsverträge des Berichtsjahres mit Prüfungsteilnahme(n) gezählt. Wenn z. B. innerhalb eines Ausbildungsvertrages eine Abschluss- und eine Wiederholungsprüfung gemeldet wurde, sind dies zwei Prüfungsteilnahmen und ein Prüfungsteilnehmer bzw. eine -teilnehmerin. Es kann angenommen werden, dass die gleiche Person nur in sehr seltenen Fällen innerhalb eines Berichtsjahres im Rahmen von zwei verschiedenen Ausbildungsverträgen an einer Abschlussprüfung teilnimmt und somit in der Zahl der Prüfungsteilnehmer/-innen berücksichtigt wird. Exakter lässt sich die Teilnehmerzahl nicht ermitteln, da keine Verlaufsstatistik vorliegt, die es erlaubt, Daten aus verschiedenen Ausbildungsverträgen der gleichen Person zu verknüpfen.
Neben der Prüfungsteilnahme erhebt die Berufsbildungsstatistik auch den Prüfungserfolg (in der Differenzierung: bestanden, nicht bestanden, endgültig nicht bestanden) sowie für die erste Prüfungsteilnahme die Art der Zulassung (in der Differenzierung: vorzeitig, fristgemäß, nach Verlängerung117). Für Details zu Unterschieden der Erfassung der Prüfungsteilnahmen und des Prüfungserfolges der Aggregatdatenerhebung bis zum Berichtsjahr 2006 und der Einzeldatenerfassung ab 2007 siehe https://www.bibb.de/dokumente/pdf/dazubi_daten.pdf
Abschlussprüfungen der Auszubildenden und Prüfungserfolg im Zeitvergleich
Tabelle A5.7-1 zeigt die Entwicklung der Prüfungsteilnahmen und Prüfungsteilnehmer/-innen an Abschlussprüfungen von Auszubildenden in der dualen Berufsausbildung sowie Indikatoren des Prüfungserfolges seit dem Jahr 2008.118 Der im Jahr 2010 erfolgte Anstieg der Prüfungsteilnahmen ist teilweise durch eine veränderte Erfassung beeinflusst (2008 und 2009 wurden je Teilnehmer/-in maximal eine Wiederholungsprüfung erfasst, erst seit 2010 werden wieder alle Prüfungsteilnahmen erhoben). Allerdings stieg in diesem Jahr auch die Zahl der Prüfungsteilnehmer/-innen deutlich an. Seit dem Berichtsjahr 2011 ging die Anzahl der Prüfungsteilnahmen und auch die Zahl der Prüfungsteilnehmer/-innen kontinuierlich zurück. Im Jahr 2018 nahmen 429.039 Auszubildende des dualen Systems an Abschlussprüfungen teil.
Tabelle A5.7-1 enthält zwei Erfolgsquoten, die erste ist bezogen auf alle Prüfungsteilnahmen (EQ I) und fällt bei Vorliegen von Wiederholungsprüfungen geringer aus als die zweite Erfolgsquote, die sich auf alle Prüfungsteilnehmer/-innen bezieht (EQ II). Der Anteil der Wiederholungsprüfungen an allen Prüfungen schwankt seit 2008 zwischen ca. 6% und 7%, im Berichtsjahr 2018 waren von allen Prüfungsteilnahmen 6,3% Wiederholungsprüfungen. Seit 2008 schwanken die Erfolgsquoten in nur sehr geringem Maße. Im Jahr 2018 waren 90,3% aller Prüfungsteilnahmen von Auszubildenden erfolgreich; von allen Prüfungsteilnehmern und -teilnehmerinnen bestanden 92,7% die Prüfung. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass der Prüfungserfolg bzw. -misserfolg nur erfasst wird, wenn sich Auszubildende überhaupt zu einer Abschlussprüfung anmelden.
Im Folgenden werden Befunde zu den Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung des Berichtsjahres 2018 in verschiedenen Differenzierungen betrachtet. Zunächst wird ein knapper Überblick über die Teilnahme sowie den Prüfungserfolg an ersten Abschlussprüfungen und Wiederholungsprüfungen gegeben. Danach werden verschiedene Personenmerkmale (der Prüfungsteilnehmer/-innen) betrachtet und Ergebnisse differenziert nach Bundesländern, Zuständigkeitsbereichen und Ausbildungsberufen dargestellt.
Tabelle A5.7-1: Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung, Teilnahmen, Teilnehmer/-innen und Prüfungserfolg 2008 bis 2018, Deutschland
Prüfungserfolg/Erfolgsquoten
Auf Basis der Berufsbildungsstatistik können für die Abschlussprüfungen zwei Erfolgsquoten berechnet werden: jeweils bezogen auf das Berichtsjahr
Es liegt keine Verlaufsstatistik vor: Der Prüfungserfolg kann nicht mit Bezug zu allen in einem bestimmten Jahr begonnenen Ausbildungsverhältnissen ausgewertet werden. Die Berufsbildungsstatistik erfasst den Prüfungserfolg nur für die Prüfungsteilnehmer/-innen und nur mit Bezug zum jeweiligen Ausbildungsvertrag. Personen, die an Prüfungen gar nicht teilnehmen, sind in der Statistik somit nicht enthalten. Ob jemand bei Nichtbestehen einer Prüfung die Berufsausbildung noch in einem anderen Ausbildungsverhältnis erfolgreich abschließt, wird ebenfalls nicht erhoben. Die Berufsbildungsstatistik ist zwar eine (ausbildungsvertragsbezogene) Einzeldatenerhebung, allerdings können Daten einer/eines Auszubildenden aus verschiedenen Ausbildungsverträgen sowie aus verschiedenen Berichtsjahren nicht miteinander verknüpft werden.
Im Folgenden wird die Erfolgsquote mit Bezug zu allen Teilnehmerinnen/Teilnehmern betrachtet (EQ IIneu). EQ II fällt immer höher aus als EQ I (sofern manche Personen nicht im ersten Versuch bestehen und noch an Wiederholungsprüfungen teilnehmen). Im folgenden Text wird nur EQ II erläutert, EQ I wird jedoch ergänzend in den Tabellen ausgewiesen. Neben der Erfolgsquote wird auch der Anteil der Wiederholungsprüfungen an allen Prüfungsteilnahmen eines Berichtsjahres ausgewiesen und erläutert.
Prüfungsteilnahme und Prüfungserfolg 2018 – Erst- und Wiederholungsprüfungen
Zur Abschlussprüfung werden Auszubildende zugelassen, die die reguläre bzw. vertraglich festgelegte Ausbildungszeit zurückgelegt haben („fristgemäße Zulassung“; § 43 Abs. 1 BBiG/§ 36 Abs. 1 HwO). Wird die Ausbildungszeit verlängert, um das Ausbildungsziel zu erreichen (§ 8 Abs. 2 BBiG/§ 27b Abs. 2 HwO), erfolgt auch die Zulassung zur Abschlussprüfung entsprechend später. Die Zulassung kann aber auch vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit erfolgen, wenn die Leistungen der Auszubildenden besonders gut sind („vorzeitige Zulassung“; § 45 Abs. 1 BBiG/§ 37 Abs. 1 HwO).
Von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an einer ersten Abschlussprüfung im Berichtsjahr 2018 wurde für 91,3% eine fristgemäße Prüfungsteilnahme gemeldet Tabelle A5.7-2. Fristgemäß bezieht sich hierbei nicht auf die in der Ausbildungsordnung genannte Ausbildungsdauer, sondern auf die im Ausbildungsvertrag festgelegte Dauer. Prüfungsteilnahme nach Verlängerung wurde für nur 1,7% der Prüfungsteilnehmer/-innen gemeldet; da nicht sicher ist, was mit dieser Merkmalsausprägung bei der Prüfungsteilnahme erfasst wird,119 werden im Folgenden ausschließlich die Anteile vorzeitiger Prüfungszulassungen betrachtet. Knapp 7% aller Teilnahmen an der ersten Abschlussprüfung wurden mit einer Verkürzung gemäß § 45 (1) BBiG gemeldet. Dieser Anteil variiert deutlich nach Bundesländern (z. B. Berlin: 18,5%, Saarland: 14,1%, Hessen: 13,7%, Bayern: 4,4%, Sachsen: 3,7%, Mecklenburg-Vorpommern sowie Sachsen-Anhalt: 3,5%, Thüringen 3,0%) sowie in geringerem Maße auch nach Zuständigkeitsbereichen (freie Berufe, öffentlicher Dienst sowie Industrie und Handel: 8% bis ca.10%, Handwerk, Landwirtschaft und Hauswirtschaft: 2,5% und weniger).
Tabelle A5.7-3 differenziert alle Prüfungsteilnahmen 2018 und deren Prüfungserfolg nach den verschiedenen Prüfungsversuchen. Es zeigt sich deutlich, dass die Erfolgsquote mit zunehmendem Prüfungsversuch (erste und zweite Wiederholungsprüfung) immer geringer ausfällt. Im Durchschnitt lag die Erfolgsquote (EQ IIneu) beim ersten Prüfungsversuch 2018 bei 92,0%. Für alle, die irgendwann zuvor nicht bestanden hatten und 2018 an einer ersten Wiederholungsprüfung teilnahmen, betrug die Erfolgsquote nur noch 67,4%.120 Im dritten Prüfungsversuch lag die Erfolgsquote 2018 bei nur noch 52,3%. Insgesamt bestanden im Jahr 2018 30.711 Prüfungsteilnehmer/-innen die Prüfung nicht. Die überwiegende Mehrheit hatte hierbei jedoch noch nicht den letzten Prüfungsversuch genutzt. Wer im zweiten Wiederholungstermin die Prüfung nicht bestanden hat, hat keine weitere Wiederholungsmöglichkeit; im Berichtsjahr 2018 waren dies von allen Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern nur 2.085.
Der Anteil derjenigen, die bereits im ersten Prüfungsversuch erfolgreich waren, unterschied sich deutlich nach Bundesländern (Baden-Württemberg: 94,8%, Brandenburg: 86,0%) und auch nach Zuständigkeitsbereichen (öffentlicher Dienst: 95,2%, Handwerk: 87,3%).
Tabelle A5.7-2: Erste Teilnahme an Abschlussprüfungen der Auszubildenden des dualen Systems 2018 und Art der Zulassung zur Prüfung nach Bundesländern und nach Zuständigkeitsbereichen, Deutschland1,2
Tabelle A5.7-3: Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung und Prüfungserfolg nach Prüfungsversuch sowie Bundesländern und Zuständigkeitsbereichen 20181
Erfolgsquoten nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit
Wie unterscheidet sich der Prüfungserfolg zwischen Männern und Frauen, zwischen deutschen und ausländischen Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern bzw. nach Schulabschluss?121
Tabelle A5.7-4 zeigt, dass im Berichtsjahr 2018 für Männer (92,0% der Teilnehmer) die Prüfungserfolgsquote (EQ IIneu) nur geringfügig geringer ausfällt als bei Frauen (93,7% der Teilnehmerinnen). Allerdings erreichen die Männer diese erst mit einem etwas höheren Anteil an Wiederholungsprüfungen (Anteil Wiederholungsprüfungen Männer: 7,2%, Frauen: 5,0%).
Deutlicher unterschieden sich die Erfolgsquoten zwischen Prüfungsteilnehmern mit und ohne deutschem Pass. Von allen deutschen Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern bestanden 2018 93,3% die Abschlussprüfung, von den Ausländern waren es lediglich 84,0%. 11,5% der Prüfungsteilnahmen der ausländischen Auszubildenden waren dabei Wiederholungsprüfungen; bei deutschen Auszubildenden waren 5,9% Wiederholungsprüfungen. Die unterschiedlichen Erfolgsquoten von deutschen und ausländischen Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern resultieren zum Teil aus unterschiedlichen Schulabschlüssen.
Tabelle A5.7-4: Abschlussprüfungen und Prüfungserfolg (absolut und in %) in der dualen Berufsausbildung nach Personenmerkmalen (Auszubildende), Deutschland 2018
Erfolgsquoten nach allgemeinbildendem Schulabschluss
Die Erfolgsquoten unterschieden sich deutlich nach dem höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss der Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer: Bei denjenigen mit maximal Hauptschulabschluss lag die Erfolgsquote (EQ IIneu) 2018 bei ca. 84% bzw. ca. 85%, bei denjenigen mit Realschulabschluss (oder vergleichbarem Abschluss) fiel die Quote um knapp zehn Prozentpunkte höher aus (94,3%) und bei Studienberechtigten lag sie bei 97,9%. Die höheren Erfolgsquoten wurden auch bei deutlich geringerem Anteil an Wiederholungsprüfungen erreicht.
Erfolgsquoten nach Ländern, Zuständigkeitsbereichen und Ausbildungsberufen
Betrachtet man die Erfolgsquote (EQ IIneu) insgesamt, so variierte auch diese im Jahr 2018 im Vergleich der Bundesländer zwischen 95,1% in Baden-Württemberg und 87,0% in Brandenburg Tabelle A5.7-5. In den westdeutschen Ländern lag diese Erfolgsquote im Jahr 2018 bei mindestens ca. 92%. In den meisten ostdeutschen Ländern wurde trotz des höheren Anteils an Wiederholungsprüfungen eine etwas geringere Erfolgsquote erreicht.
Im Vergleich der Zuständigkeitsbereiche variiert die Erfolgsquote (EQ IIneu) zwischen 95,9% in den Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes und 89,3% im Handwerk. Auch hierbei zeigt sich, dass die höheren Erfolgsquoten bei einem geringeren Anteil an Wiederholungsprüfungen erzielt wurden.
Differenziert man nach den einzelnen dualen Ausbildungsberufen (hier werden nur Berufe mit mindestens 300 Prüfungsteilnehmern und -teilnehmerinnen im Jahr 2018 betrachtet) Tabelle A5.7-6, so schwankt die Erfolgsquote (EQ IIneu) erheblich. Sie reichte von 68,2% im Beruf Bauten- und Objektbeschichter/-in bis hin zu 99,6% bei den Medienkaufleuten für Digital und Print. Hierbei ergeben sich ähnliche Muster wie auch bei der Analyse von vorzeitigen Vertragslösungen (vgl. Kapitel A5.6); es zeigten sich also niedrige Erfolgsquoten dort, wo auch die Lösungsquoten ungünstiger ausfielen. Zu einem ausführlicheren Vergleich von Befunden zum Prüfungserfolg sowie zu vorzeitigen Vertragslösungen siehe BIBB-Datenreport 2019b, Kapitel A5.7.
Tabelle A5.7-5: Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung und Prüfungserfolg 2018 nach Bundesländern und Zuständigkeitsbereichen1
Tabelle A5.7-6: Duale Ausbildungsberufe mit den niedrigsten und höchsten Erfolgsquoten (EQ IIneu) in %, Bundesgebiet 20181,2
Externe Prüfungsteilnahmen und Zulassung aufgrund einer schulischen Berufsausbildung
Neben der Abschlussprüfung nach einer dualen Berufsausbildung mit Ausbildungsvertrag im dualen System bietet das BBiG (bzw. die HwO) weitere Möglichkeiten der Zulassung zur Abschlussprüfung bei der zuständigen Stelle. Zum einen kann eine Zulassung aufgrund von Berufserfahrung (oder einem anderen Nachweis über den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit) erfolgen; hiermit können auch informell erworbene Kompetenzen anerkannt werden. Zum anderen können Absolventen und Absolventinnen einer schulischen Berufsausbildung, die einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf entspricht, zur Kammerprüfung zugelassen werden. Insbesondere um Jugendliche, die in Zeiten eines Ausbildungsstellenmangels auf schulische Berufsausbildungsgänge ausgewichen sind, nicht zu benachteiligen, wurde mit der Revision des Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2005 diese Zulassungsart neu geregelt.122 Beide Fälle der Zulassung zur Kammerprüfung werden im Rahmen der Berufsbildungsstatistik unter „Externenprüfungen“ gefasst.
„Externenprüfungen“ und Zulassung zur Abschlussprüfung aufgrund von Berufserfahrung
Die Berufsbildungsstatistik erfasst auch in dualen Ausbildungsberufen abgelegte Abschlussprüfungen von Personen, die nicht aufgrund des Absolvierens der dualen Berufsausbildung, sondern aus anderen Gründen zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Diese sogenannten Externenprüfungen und Zulassungen aufgrund von Berufserfahrung werden nicht mit dem Auszubildendendatensatz (Satzart 1), sondern mit dem Datensatz zu den sonstigen Prüfungen (Satzart 2 der Berufsbildungsstatistik) erhoben. Hierbei werden ausschließlich Prüfungsteilnahmen gezählt.126 Die Erfassung erfolgt differenziert nach der Art der Zulassung. Es werden entsprechend der Differenzierung im Berufsbildungsgesetz unterschieden:
a) Zulassung von Absolventen und Absolventinnen eines Bildungsgangs in einer berufsbildenden Schule § 43 (2) BBiG: „Zur Abschlussprüfung ist ferner zuzulassen, wer in einer berufsbildenden Schule oder einer sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist, wenn dieser Bildungsgang der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht. Ein Bildungsgang entspricht der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, wenn er 1. nach Inhalt, Anforderung und zeitlichem Umfang der jeweiligen Ausbildungsordnung gleichwertig ist, 2. systematisch, insbesondere im Rahmen einer sachlichen und zeitlichen Gliederung, durchgeführt wird und 3. durch Lernortkooperation einen angemessenen Anteil an fachpraktischer Ausbildung gewährleistet.“
b) Zulassung aufgrund von Berufserfahrung § 45 BBiG (2) und (3) „Zulassung in besonderen Fällen“:
„(2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.“
„(3) Soldaten oder Soldatinnen auf Zeit und ehemalige Soldaten oder Soldatinnen sind nach Absatz 2 Satz 3 zur Abschlussprüfung zuzulassen, wenn das Bundesministerium der Verteidigung oder die von ihm bestimmte Stelle bescheinigt, dass der Bewerber oder die Bewerberin berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, welche die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.“
Achtung: Hier weicht die Begriffsverwendung im Rahmen der Berufsbildungsstatistik von der ansonsten üblichen Begriffsverwendung ab! Üblicherweise werden nur die Zulassungen aufgrund von Berufserfahrung als Externenprüfung bezeichnet. Im Rahmen der Berufsbildungsstatistik werden die beiden Fälle (a und b) jedoch nicht begrifflich unterschieden, sondern unter der Bezeichnung Externenprüfungen gefasst. Im Folgenden wird aus Vereinfachungsgründen für beide Zulassungsarten weiterhin der Begriff Externenprüfungen verwendet.
Tabelle A5.7-7 weist die Teilnahmen an Externenprüfungen im Berichtsjahr 2018 insgesamt sowie differenziert nach Zuständigkeitsbereichen aus. Wie in den Vorjahren war die Anzahl der Teilnahmen an Externenprüfungen (einschließlich Wiederholungsprüfungen) auch im Berichtsjahr 2018 rückläufig.123 Mit 25.635 durchgeführten Externenprüfungen unterschritt die Zahl der Teilnahmen das Vorjahresniveau um 855 Fälle bzw. -3,2%. Hinter dem Rückgang im Jahr 2018 stehen sowohl weniger Teilnahmen von Absolventinnen und Absolventen vollzeitschulischer Bildungsgänge als auch weniger Teilnahmen von Personen mit Berufserfahrung. Im längerfristigen Zeitvergleich sind insbesondere Zulassungen aufgrund einer schulischen Berufsausbildung nach einem starken Anstieg wieder deutlich zurückgegangen (2006: 4.641; 2009: 10.314; 2018: 4.137).124 Auch die Zahl der Prüfungszulassungen aufgrund von Berufserfahrung ging längerfristig leicht zurück (2006: 24.618; 2009: 24.924; 2018: 21.498).125
Da die Erfolgsquoten derjenigen mit Prüfungszulassungen aufgrund von Berufserfahrung gestiegen sind, ging die Zahl der Absolventen/Absolventinnen von Externenprüfungen in geringem Maße zurück (insgesamt: -324 bzw. -1,5%; Zulassungen aufgrund von Berufserfahrung: -60 bzw. -0,3%).
Der Anteil der Externenprüfungen an allen im Jahr 2018 erfolgten Abschlussprüfungen127 in den dualen Ausbildungsberufen betrug 5,6% und lag somit nahe des Vorjahreswertes (5,7%) und leicht über dem Wert aus dem Jahr 1993128 (5,0%). Eine stärkere Nutzung, die insbesondere für die Zulassung aufgrund von Berufserfahrung angestrebt worden war, wurde somit nicht erzielt (vgl. Frank 2005). Zwischen den einzelnen Zuständigkeitsbereichen variierten die Anteilswerte der Externenprüfung allerdings erheblich. Mit Abstand die größte Bedeutung für den Erwerb eines Berufsabschlusses kommt der Externenprüfung im Bereich Hauswirtschaft zu. Hier belief sich der Anteil der Teilnahmen externer Prüfungskandidaten und -kandidatinnen an allen durchgeführten Abschlussprüfungen im Berichtsjahr 2018 auf 44,7%. Dagegen fiel die Externenprüfung im Bereich des Handwerks und der freien Berufe mit 1,3% bzw. 1,2% sehr niedrig aus. Zwischen diesen beiden Extremen lagen die übrigen Bereiche mit Anteilen von 4,4% in den Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes, 7,2% im Zuständigkeitsbereich Industrie und Handel und 10,4% in den Ausbildungsberufen der Landwirtschaft.
Ferner verdeutlicht Tabelle A5.7-7, dass die beiden Formen der Zulassung zur Externenprüfung eine unterschiedliche Rolle spielen. Ähnlich wie in den Vorjahren erfolgte bei der überwiegenden Mehrheit der externen Prüfungsfälle (83,9%) die Zulassung aufgrund der gesetzlich geforderten Mindestdauer einschlägiger berufspraktischer Erfahrung, in den übrigen Fällen (16,1%) absolvierten die Prüfungskandidaten und -kandidatinnen einen einem anerkannten Ausbildungsberuf gleichgestellten schulischen Bildungsgang. In den einzelnen Zuständigkeitsbereichen kommt den beiden Zulassungsformen allerdings unterschiedliche Bedeutung zu. In den Ausbildungsberufen der Landwirtschaft, von Industrie und Handel sowie des öffentlichen Dienstes dominierte die Berufserfahrung als Zulassungsvoraussetzung deutlich; in geringerem Maße sind auch im Handwerk die Zulassungen aufgrund von Berufserfahrungen stärker vertreten. In der Hauswirtschaft sowie in den freien Berufen hatten die beiden Zulassungsformen ähnliche Gewichte mit jeweils einem leichten Überhang der Berufserfahrung als Zulassungsart.
20.976 extern zugelassene Prüfungsteilnehmer/-innen haben im Jahr 2018 die Prüfung bestanden und somit auf diesem Wege einen qualifizierten Berufsabschluss erworben. Die Erfolgsquote (EQ I: Anteil bestandener Prüfungen an allen durchgeführten Prüfungen)129 fiel mit 81,8% etwas höher als im Vorjahr (80,4%) aus. Die höchsten Erfolgsquoten zeigten sich 2018 erneut in den Berufen der Landwirtschaft (94,5%) und der Hauswirtschaft (91,6%). Auch im Handwerk fiel die Erfolgsquote mit 83,6% leicht überdurchschnittlich aus. In den Ausbildungsberufen des Bereichs Industrie und Handel (80,2%) lag die Erfolgsquote erneut unter dem Durchschnitt, noch deutlicher in denen der freien Berufe (73,2%).
(Alexandra Uhly)
Tabelle A5.7-7: Teilnahmen an Externenprüfungen und Prüfungserfolg nach Zuständigkeitsbereichen, Deutschland 20181
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117
Da sich „fristgemäß“ auf die im Ausbildungsvertrag vereinbarte Ausbildungsdauer bezieht und nicht auf die nach Ausbildungsordnung vorgesehene Dauer, ist unklar, warum bei der Variablen Prüfungszulassung (bzgl. des ersten Prüfungsversuchs) die Ausprägung „nach Verlängerung“ enthalten ist. Eine Klärung im Arbeitskreis Berufsbildungsstatistik steht noch aus.
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118
Für die Entwicklung zwischen 1993 und 2008 siehe BIBB-Datenreport 2019b, Kapitel A5.7. Für 2000 und 2007 vgl. BIBB-Datenreport 2015b, Kapitel A4.8; für eine umfassende, jahresbezogene Darstellung seit 1993 vgl. BIBB-Datenreport 2009, Kapitel A5.5.
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119
Möglicherweise sind dies fristgemäße Teilnahmen bei verlängerten Ausbildungsverträgen; es kann allerdings auch nicht ausgeschlossen werden, dass teilweise fälschlicherweise die Zulassungsart nicht mit Bezug zu den Erstprüfungen (wie im Rahmen der Berufsbildungsstatistik eigentlich vorgesehen), sondern hinsichtlich der im gleichen Berichtsjahr auch erfolgten Wiederholungsprüfungen gemeldet wurde. Eine Klärung im Arbeitskreis Berufsbildungsstatistik steht noch aus.
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120
Zum Prüfungserfolg bei der ersten Wiederholungsprüfung differenziert nach Schulabschluss, Zuständigkeitsbereichen und Ausbildungsberufen siehe Ebbinghaus 2014.
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121
Eine Differenzierung der Erfolgsquoten nach Personenmerkmalen und zusätzlich nach Zuständigkeitsbereichen findet sich im Datenreport 2019b, Kapitel A5.7.
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122
Zur Neuregelung der Zulassung zur Kammerprüfung aufgrund einer Berufsausbildung im Kontext eines Ausbildungsplatzmangels siehe Lehmpfuhl/Müller-Tamke 2012 und Bundesministerium für Bildung und Forschung 2016.
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123
Vgl. hierzu BIBB-Datenreport 2019b, Kapitel A5.7 sowie Vorjahre.
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124
Daten zu den Externenprüfungen (inklusive der Zulassungen aufgrund einer abgeschlossenen schulischen Berufsausbildung) liegen für das Berichtsjahr 2007 nicht vor; für 2008 wurden die Daten nicht differenziert nach dem Zulassungsgrund erfasst.
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125
Für eine Darstellung der Entwicklung der Teilnahmen an Externenprüfungen zwischen 1993 und 2006 vgl. BIBB-Datenreport 2009, Kapitel A5.5.
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126
Zur Teilnahme an Vorbereitungskursen siehe Schreiber/Gutschow 2013.
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127
Abschlussprüfungen der Auszubildenden und Externenprüfungen (inklusive Prüfungszulassung aufgrund einer schulischen Berufsausbildung).
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128
Erstes Berichtsjahr, zu dem die Externenprüfungen im Rahmen der Berufsbildungsstatistik gesondert erfasst wurden.
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129
Für die Externenprüfungen (inklusive Prüfungszulassung aufgrund einer schulischen Berufsausbildung) kann keine Erfolgsquote bezogen auf alle Prüfungsteilnehmer/-innen (EQ II) berechnet werden.