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Ausbilderinnen und Ausbilder im dualen System sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre persönliche und fachliche Eignung nachzuweisen. Sie müssen über die entsprechenden beruflichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie über berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen verfügen. Die Eignung wird in der Regel durch eine Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) nachgewiesen. Dies gilt jedoch nur für diejenigen Ausbilderinnen und Ausbilder, die für die Planung und Durchführung der Ausbildung verantwortlich sind. Unterstützende ausbildende Fachkräfte sind davon ausgenommen. Die in den Betrieben verantwortlichen Ausbilder/-innen werden bei den zuständigen Stellen registriert. In kleinen und mittleren Unternehmen bildet das Ausbildungspersonal häufig zusätzlich zu den sonstigen Tätigkeiten aus, in Großbetrieben gibt es oft auch hauptberufliche Ausbilderinnen und Ausbilder. Mit dem Portal www.foraus.de bietet das BIBB eine Informations- und Kommunikationsplattform zur Unterstützung der täglichen Ausbildungspraxis an, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der fortschreitenden Digitalisierung der Berufswelt.

Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)

Geltungsbereich (§ 1)143

Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen. Dies gilt nicht für die Ausbildung im Bereich der Angehörigen der freien Berufe. 

Berufs- und arbeitspädagogische Eignung (§ 2)

Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:

  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
  2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
  3. Ausbildung durchführen und
  4. Ausbildung abschließen.

Prüfung (§ 4)

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Im schriftlichen Teil sind fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern innerhalb von 180 Minuten zu bearbeiten. Der praktische Teil der Prüfung ist in zwei Teile aufgeteilt, bestehend aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt maximal 30 Minuten. Hierfür wählt der/die Prüfungsteilnehmer/-in eine berufstypische Ausbildungssituation aus.

Historie

Die AEVO wurde 1972 erlassen und 1999 erstmals novelliert. Für den Zeitraum vom 01.08.2003 bis zum 31.07.2009 wurde sie ausgesetzt und nach einer zweiten Novellierung 2009 wieder eingesetzt.

Ausbildereignungsprüfungen

Im Jahr 2018 nahmen in den Ausbildungsbereichen Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst und Hauswirtschaft insgesamt 94.806 Personen an Ausbildereignungsprüfungen teil, 61.485 davon waren Männer und 33.321 Frauen.144 88.158 Personen haben die Prüfung bestanden. Die Erfolgsquote lag somit bei 93,0% Tabelle A5.9-1. Der Frauenanteil bei den bestandenen Prüfungen lag bei 35,7%. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der AEVO-Prüfungen erneut leicht gesunken.

Von der AEVO-Prüfung befreit waren 39.753 der registrierten Ausbilder/-innen. Sie mussten ihre fachliche Eignung daher nicht nachweisen; die meisten davon (30.582 Personen) entfielen auf den Bereich Industrie und Handel.

Tabelle A5.9-1: B estandene Ausbildereignungsprüfungen 2009 bis 2018 nach Ausbildungsbereichen

Meisterprüfungen

40.236 Personen haben 2018 an Meisterprüfungen in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst und Hauswirtschaft teilgenommen (87,2% Männer und 12,8% Frauen); 34.854 der Teilnehmenden haben die Prüfung bestanden. Die Erfolgsquote beträgt damit 86,6% Tabelle A5.9-2. Der Frauenanteil bei den bestandenen Meisterprüfungen war im Bereich der Hauswirtschaft mit 98,2% am höchsten, gefolgt von den Bereichen Landwirtschaft mit 17,3% und Handwerk mit 16,9%. Im öffentlichen Dienst lag der Anteil bei 13,2%, in Industrie und Handel bei 6,7%. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Gesamtzahl der Meisterprüfungen nur geringfügig verändert (vgl. Kapitel B4.4).

Tabelle A5.9-2: Bestandene Meisterprüfungen 2016, 2017 und 2018 nach Ausbildungsbereichen und Geschlecht

Zahl der bei den zuständigen Stellen registrierten Ausbilder/-innen

Im Jahr 2018 waren bundesweit insgesamt 644.436 Ausbilder/-innen in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst, freie Berufe und Hauswirtschaft registriert. 47,1% entfielen auf den Bereich Industrie und Handel, 32,3% auf das Handwerk und 13,4% auf die freien Berufe. In der Landwirtschaft waren es 3,7%, im öffentlichen Dienst 3,0% und in der Hauswirtschaft 0,4%. Die Gesamtzahl ist gegenüber 2017 um 8.358 angestiegen Tabelle A5.9-3.

Beim Alter des Ausbildungspersonals ergibt sich folgendes Bild: Die beiden größten Altersgruppen stellten die über 50-Jährigen mit 49,3% und die 40- bis 49-Jährigen mit 26,0%, gefolgt von den 30- bis 39-Jährigen mit 19,3%. 5,4% waren jünger als 30 Jahre. Der Frauenanteil lag 2018 mit 166.608 registrierten Ausbilderinnen bei 25,9%. In den Altersgruppen der unter 40-Jährigen ist der Anteil an Ausbilderinnen deutlich höher als bei den männlichen Ausbildern. Demgegenüber gibt es in der Gruppe der über 50-Jährigen mit 53,0% deutlich mehr Ausbilder als Ausbilderinnen (39,0%) Tabelle A5.9-4.

(Thomas Neuhaus, Michael Härtel)

Tabelle A5.9-3: Zahl der Ausbilderinnen und Ausbilder 2009 bis 2018 nach Ausbildungsbereichen

Tabelle A5.9-4: Alter des Ausbildungspersonals 2016, 2017 und 2018 nach Geschlecht