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Die berufliche Fortbildung gehört zur Berufsbildung im Sinne des BBiG bzw. der HwO. Eine Fortbildungsprüfung nach BBiG/HwO wird in der Regel nach einer dualen Berufsausbildung und einschlägiger, meist mehrjähriger Berufserfahrung abgelegt. Aufgabe der beruflichen Fortbildung ist nach § 1 Abs. 4 BBiG, die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erhalten, zu erweitern, der technischen Entwicklung anzupassen (Anpassungsfortbildung) oder den beruflichen Aufstieg zu ermöglichen (Aufstiegsfortbildung).302 Der Bund kann nach § 53 BBiG bzw. § 42 HwO für die berufliche Aufstiegsfortbildung sogenannte Fortbildungsordnungen erlassen. Sie schaffen eine bundesweit einheitliche Grundlage hinsichtlich der zu vermittelnden Inhalte sowie der Prüfungsbestimmungen für staatlich anerkannte Fortbildungsabschlüsse. Sind bundeseinheitliche Reglungen nicht erlassen, können die zuständigen Stellen (Kammern) nach § 54 BBiG bzw. § 42a HwO selbst Fortbildungsprüfungsregelungen für ihren regionalen Zuständigkeitsbereich festlegen. Derzeit bestehen 220 Rechtsverordnungen des Bundes und ca. 2.493 Rechtsvorschriften einzelner Kammern zu 738 von ihnen geregelten Fortbildungsberufen (vgl. Kapitel B4.1).

Nach § 6 Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)303 gelten Personen, die durch eine Meisterprüfung oder eine andere Prüfung der beruflichen Fortbildung nach BBiG/HwO ihre berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachgewiesen haben, als berufs- und arbeitspädagogisch geeignet, um in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG/HwO auszubilden (vgl. Kapitel A5.9).

Berichtet werden nachfolgend ausgewählte Ergebnisse der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (vgl. Statistisches Bundesamt 2019). Die Statistik erfasst u. a. sämtliche nach BBiG bzw. HwO abgelegten Prüfungen in bundeseinheitlich durch Rechtsverordnung geregelten Fortbildungsberufen sowie derjenigen nach Fortbildungsregelungen der zuständigen Stellen. Ebenfalls zu den Fortbildungsprüfungen zählen die durchgeführten Meisterprüfungen in den jeweiligen Ausbildungsbereichen.304

Berufsbildungsstatistik

Die Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (kurz: Berufsbildungsstatistik) erhebt jährlich u. a. die Teilnahmen und den Prüfungserfolg an Fortbildungsprüfungen nach BBiG/HwO. Die Statistik ist eine Vollerhebung, für die Auskunftspflicht besteht. Differenzierungsmerkmale sind das Geschlecht, der Ausbildungsbereich, der Prüfungserfolg, der Fortbildungsberuf, das Geburtsjahr der Teilnehmenden sowie regionale Merkmale. Die zuständigen Stellen melden die während des Kalenderjahres (Berichtsjahr ist das Kalenderjahr, Stichtag ist der 31. Dezember) bei ihnen abgelegten Fortbildungsprüfungen (inkl. Meisterprüfungen). Bei Fortbildungsprüfungen, die aus mehreren Teilen (z. B. Kursen, Modulen) bestehen, werden Prüfungen und Teilnehmer/-innen erst erfasst, wenn es sich um die letzte Stufe handelt, nach deren erfolgreichem Abschluss die neue Berufsbezeichnung geführt werden darf. Gezählt werden auch jene Prüfungen, die nicht erfolgreich bestanden wurden, sofern keine weitere Wiederholungsmöglichkeit besteht. Es wird zudem erfasst, ob es sich bei der jeweiligen Prüfung um eine Wiederholungsprüfung handelt oder nicht. Der Prüfungserfolg wird danach unterschieden, ob die Prüfung bestanden oder nicht bestanden wurde.

Im Zeitraum von 1992 bis 2006 ging die Zahl der bestandenen Fortbildungsprüfungen nach BBiG/HwO von 132.424 auf 96.526 Prüfungen (-27,1%) zurück.305 Der Rückgang fiel für Männer (-29,1%) deutlich stärker aus als für Frauen (-22,9%).306 Dieser Abwärtstrend setzte sich in den darauffolgenden Jahren zunächst nicht weiter fort: 2011 bis 2013 wurden jeweils wieder über 100.000 bestandene Fortbildungsprüfungen registriert. Im Jahr 2012 wurde mit 102.987 ein vorläufiger Höchststand erreicht. Seitdem ist erneut eine kontinuierliche Verringerung der Zahl der bestandenen Fortbildungsprüfungen erkennbar Schaubild B4.4-1.

Im Berichtsjahr 2018 sind  91.038 Fortbildungsprüfungen erfolgreich bestanden worden Tabelle B4.4-1 (für eine lange Zeitreihe Tabelle B4.4-2 Internet). Die Zahl bestandener Fortbildungsprüfungen war damit im Vergleich zum Vorjahr erneut rückläufig (-3.174 Prüfungen, -3,4%). Insgesamt wurden 108.924 Teilnahmen an Fortbildungsprüfungen erfasst, 3.315 Teilnahmen weniger als im Vorjahr (-3,0%). Die Prüfungserfolgsquote lag 2018 bei 83,6%. Seit 2012 (86,9%) ging sie damit stetig leicht zurück. Männer schnitten 2018 wieder etwas erfolgreicher ab (84,4%) als Frauen (82,0%). Die jeweils höheren Erfolgsquoten von Männern sind durchgängig seit 1992 zu beobachten.

Schaubild B4.4-1: Entwicklung der bestandenen Fortbildungsprüfungen nach BBiG/HwO 1992 bis 2018 nach Geschlecht

Tabelle B4.4-1: Teilnahmen an Fortbildungsprüfungen und bestandene Prüfungen nach BBiG/HwO 2009 bis 2018 nach Ausbildungsbereichen und Geschlecht (Teil 1)

Tabelle B4.4-1: Teilnahmen an Fortbildungsprüfungen und bestandene Prüfungen nach BBiG/HwO 2009 bis 2018 nach Ausbildungsbereichen und Geschlecht (Teil 2)

Die meisten Fortbildungsprüfungen wurden weiterhin in den Ausbildungsbereichen Industrie und Handel sowie im Handwerk durchgeführt. Im Bereich Industrie und Handel verringerte sich die Zahl der Teilnahmen gegenüber dem Vorjahr um 5,1% (-3.204) auf 59.511. Die Zahl der bestandenen Prüfungen ging um 6,5% (-3.012) erneut zurück und lag bei 43.665. Im Zeitraum von 2009 bis 2015 war die Zahl der bestandenen Prüfungen hingegen kontinuierlich angestiegen. Im Handwerk verringerte sich die Zahl der Fortbildungsprüfungen um 2,7% (-1.068) auf 38.337. Die bestandenen Prüfungen gingen ebenfalls um 2,3% (-894) auf 37.503 zurück. Im Bereich des öffentlichen Dienstes kam es zu einem Anstieg sowohl der Teilnahmezahl (+426 bzw. 17,0%) als auch der Zahl der bestandenen Prüfungen (+402 bzw. 17,2%). Insgesamt ist hier im Zeitverlauf seit 2009 ein ansteigender Trend zu erkennen. Steigerungen gegenüber 2017 zeigen sich darüber hinaus in den freien Berufen (+8,4% Teilnahmen, +5,2% bestandene Prüfungen) und im Bereich Landwirtschaft (+5,2% bzw. +5,7%).

Die Prüfungserfolgsquote im Bereich Industrie und Handel sank um einen Prozentpunkt auf 73,4% und lag damit wie in den Vorjahren deutlich unter der Prüfungserfolgsquote im Handwerk, die 2018 einen Wert von 97,8% erreichte.

Nach Fachrichtungen differenziert zeigt sich eine Dominanz kaufmännischer Fortbildungsberufe Tabelle B4.4-3. Im Jahr 2018 qualifizierten 46.557 der 91.038 bestandenen Prüfungen (51,1%) für einen kaufmännischen Beruf (1992 lag der Anteil noch bei 40%). Unter den bestandenen kaufmännischen Prüfungen waren vor allem Fachwirte und Fachwirtinnen (26.289 Abschlüsse), Fachkaufleute (4.581 Abschlüsse) sowie Betriebswirte und Betriebswirtinnen (4.458 Abschlüsse) vertreten. Mit 34.854 bestandenen Meisterprüfungen nahm dieser Bereich den zweitgrößten Anteil (38,3%) ein. An erster Stelle sind hier Prüfungen zum Handwerksmeister und zur Handwerksmeisterin zu nennen (19.941 Abschlüsse), gefolgt von Industriemeistern und Industriemeisterinnen (10.116 Abschlüsse) sowie Fachmeistern und Fachmeisterinnen (2.598 Abschlüsse).

Tabelle B4.4-3: Bestandene Fortbildungsprüfungen nach BBiG/HwO 2009 bis 2018 nach Fachrichtungen

Die Zahl der erfolgreichen Prüfungsteilnahmen ist gegenüber 2009 um 8,4% gestiegen. Dieser Anstieg resultiert aus der Zunahme bei den kaufmännischen Fortbildungsprüfungen (+14,2%) und den Meisterprüfungen (+15,3%); rückläufig waren hingegen sonstige Fortbildungsprüfungen (-25,7%). Die stärksten Zuwächse seit 2009 im kaufmännischen Bereich hatten Fachwirte und Fachwirtinnen (+41,7%). Für Betriebswirte und Betriebswirtinnen stieg die Zahl der bestandenen Prüfungen ebenfalls um 29,4% an. Bei den Meisterprüfungen sind die größten Steigerungen seit 2009 bei Fachmeistern und Fachmeisterinnen (+50,4%), sonstigen Meisterprüfungen (+49,0%) und Industriemeistern und Industriemeisterinnen (+27,3%) zu erkennen.

Der Rückgang der erfolgreichen Prüfungsteilnahmen im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr (-3,4%) verteilte sich ebenfalls nicht gleichmäßig auf die Fachrichtungen. Bei den kaufmännischen Fortbildungsprüfungen war erneut ein starker Rückgang bei Fachkaufleuten (-14,2%) zu beobachten; gefolgt von sonstige kaufmännische Fortbildungsprüfungen (-4,1%) und Fachwirten und Fachwirtinnen (-3,9%). Bei den Meisterprüfungen verringerten sich die Prüfungszahlen von Fachmeistern und Fachmeisterinnen (-6,5%) und Handwerksmeistern und Handwerksmeisterinnen (-2,1%). Darüber hinaus ging die Zahl der bestandenen sonstigen gewerblich-technischen Fortbildungsprüfungen zurück (-8,6%). 

Positive Entwicklungen zeigten sich hingegen bei den anderen Fortbildungsprüfungen in Dienstleistungsberufen (+19,1%), sonstigen Meisterprüfungen (+5,8%) und Betriebswirten und Betriebswirtinnen (+3,3%).

Wie Tabelle B4.4-4 zeigt, unterscheiden sich die Fachrichtungen der absolvierten Fortbildungsabschlüsse deutlich nach dem Geschlecht. Da Frauen mehrheitlich in einem Dienstleistungsberuf und Männer mehrheitlich in einem Produktionsberuf ausgebildet werden (vgl. Kapitel A5.4), lag der Anteil der Frauen, die eine kaufmännische Fortbildungsprüfung absolvierten, mit 73,5% erwartungsgemäß höher als bei Männern (39,9%). Bei Männern dominierten Meisterprüfungen (49,8%), die bei Frauen nur einen Anteil von 15,5% ausmachten. Der Anteil sonstiger Fortbildungsprüfungen lag bei Männern und Frauen ähnlich hoch (10,4% bzw. 11,0%), wobei Frauen meist Prüfungen zur Fachhelferin im Gesundheitswesen (8,3%) und Männer sonstige gewerblich-technische Fortbildungsprüfungen (9,9%) absolvierten. Der Frauenanteil bei den kaufmännischen Fortbildungsprüfungen lag 2018 mit 48,2% somit erneut weit über dem durchschnittlichen Frauenanteil (33,6%). Bei den Meisterabschlüssen lag der Frauenanteil mit 13,6% hingegen wieder deutlich darunter.

(Michael Friedrich)

Tabelle B4.4-4: Bestandene Fortbildungsprüfungen nach BBiG/HwO 2018 nach Fachrichtungen und Geschlecht

  • 302

    Die Teilnahme an einer geregelten Fortbildung kann durch staatliche Förderinstrumente wie das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (vgl. Kapitel B3.2), das Aufstiegs- oder Weiterbildungsstipendium (vgl. Kapitel B3.3) sowie die Bildungsprämie (vgl. Kapitel B3.6) unterstützt werden (Bundesministerium für Bildung und Forschung 2013, S. 65f.).

  • 303

    Siehe https://www.foraus.de/dokumente/pdf/ausbilder_eignungsverordnung.pdf

  • 304

    Neben den auf Bundes- oder Kammerebene geregelten Berufen nach BBiG/HwO gibt es Aufstiegsfortbildungen an Fachschulen, wie z. B. staatlich geprüfter Betriebswirt/staatlich geprüfte Betriebswirtin oder staatlich geprüfter Techniker/staatlich geprüfte Technikerin. Diese Abschlüsse setzen ebenfalls eine berufliche Erstausbildung und Berufserfahrungen voraus, sind aber auf der Grundlage der Schulgesetze länderspezifisch geregelt (vgl. Kapitel B4.3).

  • 305

    2007 erfolgte eine Revision der Berufsbildungsstatistik. Durch die Neukonzeption der Statistik im Jahr 2007 ist die Vergleichbarkeit der Ergebnisse vor und nach der Umstellung nur eingeschränkt möglich. Auch der „Einbruch“ in den Prüfungszahlen 2009 kann der Umstellungsphase geschuldet sein.

  • 306

    Dies erklärt sich vor allem durch den starken Rückgang der bestandenen Fortbildungsprüfungen von Handwerksmeistern und Handwerksmeisterinnen sowie Industriemeistern und Industriemeisterinnen (vgl. Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 3 für die Jahre 1992 und 2006).