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Der folgende Abschnitt legt aktuelle Entwicklungen zur beruflichen Ausbildung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund dar. Zuerst werden auf der Grundlage der Berufsbildungsstatistik Ergebnisse zur Ausbildungsbeteiligung von Jugendlichen ausländischer Staatsangehörigkeit berichtet, anschließend die Untersuchungsergebnisse zur Teilhabe von Jugendlichen mit Migrationshintergrund an beruflicher Ausbildung.

Migrationshintergrund

Berufsbildungsstatistik, Schulstatistik und integrierte Ausbildungsberichterstattung erfassen nicht den Migrationshintergrund, sondern die Staatsangehörigkeit. Auf dieser Datenbasis sind nur Aussagen zu Personen differenziert nach der Staatszugehörigkeit möglich.

Der Begriff „Migrationshintergrund“ erlaubt eine Differenzierung der Personen aus einem Zuwanderungskontext. Das in empirischen Erhebungen erfasste Merkmal Migrationshintergrund ist in der Regel ein Konstrukt aus mehreren Variablen, das auf je unterschiedliche Weise operationalisiert wird. Es ist daher erforderlich, die für die Definition von Migrationshintergrund jeweils verwendeten Kriterien und die Begründung ihrer Auswahl offenzulegen (vgl. Settelmeyer/Erbe 2010).

In den empirischen Untersuchungen des BIBB werden meist die aktuelle Staatsangehörigkeit und die Muttersprache (bzw. die als erste erlernte/-n Sprache/-n), teilweise auch das Geburtsland und in Deutschland verbrachte Zeiten erhoben (vgl. Beicht 2015; Settelmeyer/Erbe 2010), zum Teil auch der Fluchtmigrationshintergrund (vgl. Erläuterungen in Datenreport 2019, Kapitel A8.1 und A8.1.1 )

Obgleich die Ausbildungsanfängerquote (vgl. Erläuterung in Kapitel A5.8) ausländischer Jugendlicher 2018 im Vergleich zu 2017 von 34,2% auf 38,7%, d. h. um rund vier Prozentunkte gestiegen ist, liegt sie erneut deutlich unter derjenigen deutscher Jugendlicher (56,5%; 2017: 55,7%) (vgl. Kapitel A5.8, Tabelle A5.8-4). Wenngleich die Ausbildungsanfängerquote männlicher Ausbildungsanfänger mit ausländischem Pass verglichen mit dem Vorjahr um knapp 7 Prozentpunkte auf 46,2% angestiegen ist (2017: 39,3%), ist die Differenz zwischen den männlichen Ausbildungsanfängern mit deutschem und ausländischem Pass auch weiterhin beträchtlich und zudem deutlich höher als diejenige zwischen den Ausbildungsanfängerinnen. So lag 2017 die Ausbildungsanfängerquote männlicher Jugendlicher mit deutschem Pass mit 68,8% erheblich höher als die männlicher Jugendlicher mit ausländischem Pass mit 46,2%. Bei den Ausbildungsanfängerinnen fiel die Differenz geringer aus (deutsche Nationalität: 43,5%; ausländische Nationalität: 28,2%). Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich bei deutschen Ausbildungsanfängern/-anfängerinnen kaum eine Veränderung (vgl. Kapitel A5.8, Tabelle A5.8-4). Während die Ausbildungsanfängerquote weiblicher Jugendlicher mit deutschem Pass seit 2017 weitgehend stagniert (minus 0,1 Prozentpunkte in 2018 gegenüber dem Vorjahr), stieg sie bei Ausbildungsanfängerinnen mit ausländischem Pass leicht um rund einen Prozentpunkt an (2017: 26,9%; 2018: 28,2%). Bei dem Anstieg der Ausbildungsanfängerquote ist, insbesondere bei den männlichen Auszubildenden ausländischer Nationalität anzunehmen, dass dies mit einer positiven Entwicklung bei der Zahl Geflüchteter zusammenhängt, worauf der Anstieg männlicher Ausbildungsanfänger mit einer Staatsangehörigkeit aus einem Asylherkunftsland hinweist (vgl. Kapitel A5.8, Kroll/Uhly 2019; Uhly 2019a).

Da amtliche Statistiken keine Antwort auf Fragen zum Übergang junger Menschen mit Migrationshintergrund in berufliche Ausbildung geben können, wird hierfür auf Stichprobenerhebungen zurückgegriffen.

Nach der BA/BIBB-Bewerberbefragung 2018 und der BA/BIBB-Fluchtmigrationsstudie 2018 (vgl. Erläuterungen im BIBB-Datenreport 2019, Kapitel A8.1 und A8.1.1 ) befand sich am Jahresende 2018 rund jede/-r dritte bei der BA registrierte Bewerber/-in mit Migrationshintergrund in einer betrieblichen Ausbildung nach BBiG bzw. HwO, 32% der migrantischen Bewerber/-innen ohne Fluchterfahrung und 34% derjenigen mit Fluchterfahrung – im Vergleich zu knapp der Hälfte der Bewerber/-innen ohne Migrationshintergrund (48%). Eine außerbetriebliche Ausbildung trägt bei migrantischen Bewerbern und Bewerberinnen nicht zu einer Kompensation ihrer geringeren Übergänge in eine betriebliche Ausbildung bei (Verbleib in einer außerbetrieblichen Ausbildung: ohne Migrationshintergrund 5%, bei einem Fluchthintergrund 3%, bei einem Migrationshintergrund ohne Fluchthintergrund 4%). Migrantische Bewerber/-innen ohne Fluchthintergrund (13%), aber auch mit Fluchthintergrund (15%) verbleiben am Ende des Jahres deutlich häufiger außerhalb des Bildungssystems: Sie waren Ende 2018 mehr als doppelt so häufig als Bewerber/-innen ohne Migrationshintergrund (6%) sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder jobbten. Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund sind nach der Ausbildungsmarktstatistik der BA unter den unbekannt Verbliebenen erheblich stärker vertreten als bei denjenigen mit bekanntem Verbleib. Gerade bei den unbekannt verbliebenen Bewerbern/Bewerberinnen mit Migrationshintergrund (mit und ohne Fluchterfahrung) ist der Anteil derjenigen, die in eine betriebliche Ausbildung einmünden, mit 5% bzw. 7% ca. halb so hoch wie bei denjenigen ohne Migrationshintergrund (12%). Demgegenüber sind sie mit 90% bzw. 88% am Jahresende im Vergleich zu den unbekannt Verbliebenen ohne Migrationshintergrund erheblich häufiger ohne vollqualifizierende Ausbildung verblieben (ohne Migrationshintergrund 74%) (vgl. BIBB-Datenreport 2019, Kapitel A8.1.1, Tabelle A8.1.1-2).

Auf der Basis des Nationalen Bildungspanels (NEPS) lassen sich die Übergänge nicht studienberechtigter Schulabgänger/-innen in eine betriebliche Ausbildung nach Migrationshintergrund, Schulabschluss und anderen Merkmalen differenzieren. Demnach sind von den nicht studienberechtigten Schulabgängern/-abgängerinnen, die den unmittelbaren Beginn einer dualen Ausbildung anstreben, innerhalb von 15 Monaten nach Beendigung der Schulzeit Schulabgänger/-innen ohne Migrationshintergrund häufiger in eine betriebliche Ausbildung eingemündet als mit Migrationshintergrund (ohne MH 71,6%; mit MH 61,7%). Die Unterschiede sind zwischen männlichen Schulabgängern erheblich größer (ohne MH 75,9%; mit MH 64,2%) als bei jungen Frauen (ohne MH 63,1; mit MH 58,0%; vgl. Beicht/Walden 2019). 

Werden neben dem Schulabschluss weitere zentrale Einflussfaktoren auf die Einmündungschancen berücksichtigt, wie beispielsweise die soziale und ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Wohnregion bzw. die regionale Ausbildungsmarktlage, zeigen sich folgende Ergebnisse: Im Vergleich zu einem einfachen Hauptschulabschluss wirkt sich bei männlichen Schulabgängern mit Migrationshintergrund lediglich ein qualifizierter Hauptschulabschluss als signifikant förderlich aus (Steigerung um 9,4 Prozentpunkte), nicht jedoch ein mittlerer Abschluss; anders als bei männlichen Schulabgängern ohne Migrationshintergrund, bei welchen die Wahrscheinlichkeit auf eine betriebliche Ausbildung sowohl bei einem qualifizierenden Hauptschulabschluss als auch bei einem mittleren Abschluss um rund 9 Prozentpunkte wächst. Schulabgängerinnen profitieren für den Zugang in eine betriebliche Ausbildung nur bei einem mittleren Abschluss von weiterführenden Schulabschlüssen (+19,6 Prozentpunkte). Dies gilt für Schulabgängerinnen mit und ohne Migrationshintergrund bei einem mittleren Abschluss (mit MH +20,2 Prozentpunkte; ohne MH +18,3 Prozentpunkte). Bei Schulabgängerinnen mit Migrationshintergrund wirkt sich – anders als bei der Vergleichsgruppe ohne Migrationshintergrund – auch ein qualifizierender Hauptschulabschluss signifikant förderlich für den Zugang in eine betriebliche Ausbildung aus.

Jugendliche mit Migrationshintergrund haben geringere Chancen in eine betriebliche Ausbildung einzumünden und benötigen für eine erfolgreiche Einmündung zudem länger (vgl. Beicht/Walden 2018). Besonders trifft dies Schulabgänger/-innen, deren Familien aus der Türkei, dem Nahen Osten oder Nordafrika stammen: Sie münden bei entsprechendem Ausbildungsinteresse nach 15 Monaten mit 42% nochmals erheblich seltener in eine betriebliche Ausbildung ein als Schulabgänger/-innen mit Migrationshintergrund (61,7%) bzw. ohne Migrationshintergrund (71,6%; vgl. Beicht/Walden 2019). 

Darauf deutet unter anderem auch der höhere Anteil von Jugendlichen ohne deutschen Pass hin, die sich 2019 im Übergangsbereich befinden.

Nach den vorläufigen Daten der integrierten Ausbildungsberichterstattung sind bei Berücksichtigung aller Bildungssektoren (Berufsausbildung, Erwerb der Hochschulreife – Sek II, Studium) von allen nicht deutschen Bildungsanfängern und Bildungsanfängerinnen 2019 32,0% im Übergangsbereich (vgl. Kapitel A4.1, Schaubild A4.1-4).

Die Übergänge von Jugendlichen ohne deutsche Staatsangehörigkeit erfolgen demgegenüber jedoch unterproportional in andere Bildungssektoren wie in den Sektor „Berufsausbildung“ (12,4%) oder in den Sektor „Erwerb der Hochschulreife“ (6,6%) vertreten. Die Beteiligung von Ausländern und Ausländerinnen im Sektor „Übergangsbereich“ hat sich zwischen 2014 und 2018 deutlich erhöht von 19,8% (2014) auf 32,0% in 2019; was wiederum auf den deutlichen Anstieg von Bildungsteilnehmern/Bildungsteilnehmerinnen aus Asylherkunftsländern hindeutet. Im Sektor „Erwerb der Hochschulreife“ sind demgegenüber in diesem Zeitraum die Ausländeranteile weitgehend konstant geblieben (2014 6,8%, 2018 6,6%, vgl. Kapitel A4.1, Schaubild A4.1-4).

Unter Berücksichtigung wichtiger Faktoren wie des Bewerbungsverhaltens, der schulischen Voraussetzungen, der Herkunftsregion, aber auch der Ausbildungsberufe, auf die sich die Jugendlichen beworben haben, lässt sich auf der Grundlage der BA/BIBB-Bewerberbefragungen, aber auch der NEPS-Daten belegen, dass bei einem Migrationshintergrund Bewerber/-innen bzw. nicht studienberechtigte ausbildungsinteressierte Schulabgänger/-innen im Vergleich zu denjenigen ohne Migrationshintergrund eine signifikant geringere Einmündungswahrscheinlichkeit in eine betriebliche Berufsausbildung haben, meist auch noch 20 Monate nach Ende der allgemeinbildenden Schulzeit (vgl. Beicht 2017; Beicht/Walden 2018). Dies trifft in besonderem Maße Jugendliche türkischer bzw. arabischer Herkunft (vgl. Beicht 2017). 

Diese Ergebnisse weisen wie die früherer Untersuchungen in die gleiche Richtung: Junge Menschen mit Migrationshintergrund münden trotz engagierter Suchaktivitäten und längerer Übergangsprozesse seltener in eine betriebliche bzw. vollqualifizierende Ausbildung (alle Formen) ein. Weder ungünstigere schulische Voraussetzungen bzw. Schulleistungen oder metakognitive Fähigkeiten bzw. Berufspräferenzen oder Suchstrategien noch die bisher untersuchten kulturellen und sozialen Ressourcen bzw. die soziale Herkunft bzw. Unterstützungsangebote im Übergangsprozess oder die regionale Ausbildungsmarktlage können die geringeren Einmündungschancen junger Menschen mit einem Migrationshintergrund bzw. bestimmter Herkunftsgruppen in eine berufliche Ausbildung abschließend erklären (vgl. Beicht 2017; Beicht/Walden 2018, 2019; Überblick: Beicht 2015). 

Nicht studienberechtigte Schulabgänger/-innen haben selbst mit den gleichen Schulabschlüssen, Schulnoten, Bildungs- bzw. Berufspräferenzen, Bewerbungsaktivitäten, ausbildungsmarktrelevanten Merkmalen sowie der gleichen sozialen Herkunft und sozialen Einbindung schlechtere Chancen, einen Ausbildungsplatz zu erhalten, als ohne Migrationshintergrund (vgl. Beicht/Walden 2018). Somit sind über die berücksichtigten Faktoren hinaus weitere Einflussgrößen wirksam, die in Verbindung mit dem Migrationshintergrund stehen und auf eine strukturelle Ausgrenzung hinweisen. Erst bei (der kleinen Gruppe der) Schulabgängern und -abgängerinnen der dritten Generation gleichen sich die Einmündungschancen an (vgl. Beicht/Walden 2018).

Dies wirkt sich auch auf ihre Platzierung in der beruflichen Ausbildung aus. Jugendliche mit Migrationshintergrund münden beispielsweise erheblich seltener in ihren Wunschberuf ein. Zudem erweisen sich die Rahmenbedingungen ihrer betrieblichen Ausbildung oftmals als ungünstiger (vgl. BIBB-Datenreport 2016, Kapitel A4.9). Sie werden demgegenüber beispielsweise häufiger in Ausbildungsberufen mit einer höheren Vertragslösungsquote ausgebildet. Dies spiegelt sich auch in der Vertragslösungsquote von Auszubildenden mit ausländischem Pass wider. Diese lag 2018 nach der Probezeit bei 23,7%, knapp 7 Prozentpunkte über der Vertragslösungsquote Auszubildender mit deutschem Pass mit 17,0%. In der Probezeit betrug die Vertragslösungsquote bei Jugendlichen mit ausländischer Staatsangehörigkeit 11,5%, bei Jugendlichen mit deutscher Staatsangehörigkeit 8,5%; die Differenz zwischen beiden Gruppen lag hier bei 3 Prozentpunkten (vgl. Kapitel A5.6, Tabelle A5.6-3). Werden die ungünstigeren Schulabschlüsse von Auszubildenden ausländischer Nationalität, die Ausbildungsberufe sowie andere Merkmale berücksichtigt, so zeigen sich bei dualen Auszubildenden mit ausländischem Pass im Vergleich zu denjenigen mit deutschem Pass kaum mehr Unterschiede in der Höhe der Vertragslösungen (vgl. Rohrbach-Schmidt/Uhly 2014). 

Ein Berufsabschluss hat gerade im Hinblick auf eine dauerhafte Integration in das Erwerbsleben eine herausragende Bedeutung (vgl. Kapitel A11.1 und Kapitel A11.3). Junge Erwachsene mit Migrationshintergrund erlangen deutlich seltener einen Berufsabschluss. Der Anteil junger Erwachsener (20 bis 34 Jahre) mit Migrationshintergrund, der in Deutschland aufgewachsen ist und keinen Berufsabschluss hat, d. h., nicht formal qualifiziert ist (vgl. Erläuterung in Kapitel A11.1), liegt 2018 mit 16,4% rund doppelt so hoch wie bei der Vergleichsgruppe Deutscher ohne Migrationshintergrund (8,3%; vgl. Kapitel A11.3, Tabelle A11.3-1). Bei jungen Erwachsenen ohne eigene Migrationserfahrung, deren Familien aus der Türkei stammen, liegt die Quote der Personen ohne Berufsabschluss mit 22,9% noch höher. Junge Frauen mit Migrationshintergrund, aber ohne eigene Migrationserfahrung bleiben seltener als die männliche Vergleichsgruppe ohne formalen Berufsabschluss (weiblich 14,6%, männlich 17,9%). Dies trifft auch auf die Gruppe junger Frauen türkischer Herkunft ohne eigene Migrationserfahrung zu (weiblich 19,7%, männlich 26,0%). Bei der Gruppe junger Erwachsener mit eigener Migrationserfahrung, d. h. derjenigen, die selbst nach Deutschland zugewandert sind, liegt die Quote der formal Ungelernten mit 32,9% noch höher, gerade bei einer Herkunft aus der Türkei (52,0%; vgl. Kapitel A11.3, Tabelle A11.3-1). 

Nach Meinung von Experten/Expertinnen haben es nicht „nur selbst eingewanderte, sondern auch in Deutschland geborene Jugendliche mit Migrationshintergrund“ „deutlich schwerer beim Übergang von der Schule in eine Berufsausbildung als diejenigen ohne Migrationshintergrund“ (Beicht/Walden 2018, S. 19). Der erreichte Stand der Integration im Bereich beruflicher Ausbildung kann daher nach wie vor als unbefriedigend angesehen werden, gerade bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die in Deutschland aufgewachsen sind (vgl. Beicht/Walden 2018). Trotz einer Entspannung auf dem Ausbildungsmarkt haben sich die Ausbildungschancen von Bewerbern und Bewerberinnen mit Migrationshintergrund im vergangenen Jahrzehnt nicht erhöht (vgl. Beicht 2017), d. h., die Potenziale gerade der hier aufgewachsenen Jugendlichen mit Migrationshintergrund werden auch weiterhin unzureichend für die Nachwuchskräftesicherung in Betracht gezogen. Die Herstellung gleicher Bildungschancen für junge Menschen mit Migrationshintergrund, auch an der Etappe berufliche Ausbildung, bleibt daher eine bedeutende Aufgabe und Herausforderung für das Bildungssystem. 

Öffentliche Förderung muss deshalb noch viel stärker als bisher neben den „besonderen Problemlagen der betreffenden Jugendlichen“ (Beicht/Walden 2018, S. 19) die strukturellen Rahmenbedingungen und institutionellen Kontexte nachhaltig verbessern. Bisherige Ergebnisse weisen darauf hin, dass insbesondere die Benachteiligung beim Zugang zu einer beruflichen Erstausbildung die Teilhabe junger Menschen mit Migrationshintergrund an beruflicher Ausbildung erschwert. Daher benötigen sie gerade beim Übergang Schule – Ausbildung Unterstützung. Als erfolgreich haben sich hier, worauf vorliegende Untersuchungsergebnisse hinweisen, Ansätze bewährt, die Jugendliche im Übergang kontinuierlich begleiten wie beispielsweise Mentoringprogramme oder die Berufseinstiegsbegleitung, aber auch Angebote, die es ermöglichen, dass sich Betriebe und Jugendliche vor einer Ausbildung näher kennenlernen können, wie Schnupperpraktika, längere Betriebspraktika oder die Einstiegsqualifizierung (vgl. Beicht 2015, 2017). Eine Unterstützung benötigen sie auch im Verlauf beruflicher Ausbildung, um trotz ungünstigerer Rahmenbedingungen bei Ausbildungsbeginn, die Ausbildung erfolgreich abschließen zu können. Programme, die Auszubildende im Verlauf der Ausbildung begleiten, erweisen sich hier ebenso als erfolgsversprechend wie Maßnahmen, die an den Auszubildenden und am Ausbildungsbetrieb ansetzen (z. B. assistierte Ausbildung u. Ä.; vgl. Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration 2019). 

(Mona Granato)