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Die Zahl der jungen Menschen mit Fluchthintergrund, die mithilfe einer Arbeitsagentur oder eines Jobcenters eine duale Ausbildung gesucht haben, ist im Berichtsjahr 2019 gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert bzw. sie ist sogar leicht zurückgegangen. Tabelle A12.2.2-1. Zum 30. September 2019 waren insgesamt rund 38.100 geflüchtete Personen bei der BA als Bewerber/-innen gemeldet (-200 bzw. -0,5%). Der Anteil der Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund an allen gemeldeten Ausbildungsstellenbewerbern und Ausbildungsstellenbewerberinnen betrug 2019 6,9%. 

Tabelle A12.2.2-1: Merkmale der registrierten Ausbildungsstellenbewerber/-innen der Berichtsjahre 2016 bis 2019 (absolut und in %)


Wie bei allen gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen werden nur jene geflüchteten Personen als „Bewerber/-in“ registriert und gezählt, die von der BA für „ausbildungsreif“ befunden wurden, d. h., die sowohl die sprachlichen als auch sonstigen Voraussetzungen für den Beginn einer Ausbildung erfüllen. Wie viele Geflüchtete ohne Unterstützung der Beratungs- und Vermittlungsdienste nach einer Ausbildung gesucht haben, ist nicht bekannt.

Im Durchschnitt sind die gemeldeten Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund deutlich älter als die gemeldeten Bewerber/-innen ohne Fluchthintergrund. Rund jede/-r vierte Bewerber/-in im Kontext Fluchtmigration (24,9%) war 25 Jahre und älter. Bei Bewerberinnen und Bewerbern ohne Fluchthintergrund lag dieser Anteil bei nur 7,3%. Deutliche Unterschiede zeigen sich auch beim Geschlecht. Der Frauenanteil der geflüchteten Bewerber/-innen lag bei 20,1% im Vergleich zu 38,8% bei Bewerberinnen und Bewerbern ohne Fluchthintergrund. Im Vergleich zum Vorjahr (15,7%) hat der Frauenanteil jedoch 4,4 Prozentpunkte zugenommen. Der vergleichsweise geringe Anteil an weiblichen Bewerberinnen mit Fluchthintergrund ist auf die demografische Struktur der Geflüchteten, insbesondere in den zugangsstarken Jahren 2015 und 2016 zurückzuführen.220 Unterschiede zwischen den beiden Bewerbergruppen waren auch in den formalen Bildungsqualifikationen festzustellen, wenngleich die Angaben zu Schulabschlüssen – wie bereits ausgeführt – mit Vorsicht zu interpretieren sind. Der Anteil der geflüchteten Bewerber/-innen, die einen Hauptschul- oder vergleichbaren Abschluss haben, lag bei 37,3% und damit rund 10 Prozentpunkte höher als bei Bewerberinnen und Bewerbern ohne Fluchthintergrund (27,0%). Hingegen hatten Bewerber/-innen ohne Fluchthintergrund mit einem Anteil von 39,9% beinahe doppelt so häufig einen Realschulabschluss als geflüchtete Bewerber/-innen (21,3%). Bei der Hochschulzugangsberechtigung fielen die Unterschiede hingegen geringer aus. Der Anteil der Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund, die im Berichtsjahr 2019 über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügten, lag bei 21,5% (gegenüber 26,6% bei Bewerberinnen und Bewerbern ohne Fluchthintergrund). Beim Vergleich der Schulabschlüsse und Schulbesuche zwischen gemeldeten Bewerberinnen und Bewerbern mit und ohne Fluchthintergrund ist zu beachten, dass bei Bewerberinnen und Bewerbern mit Fluchthintergrund sehr viel häufiger keine Informationen zum Schulabschluss (2019: 16,3%), bzw. zum Schulbesuch (2019: 24,9%) vorhanden waren als bei Bewerberinnen und Bewerbern ohne Fluchthintergrund (4,8% bzw. 8,6%). 

Vermittlungsstatus der Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund

Von den 38.113 bei der BA gemeldeten Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund hatten zum Stichtag 30. September 2019 insgesamt 13.433 einen Ausbildungsvertrag abschließen können. Die Quote der Einmündungen von Bewerberinnen und Bewerbern mit Fluchthintergrund in eine (duale) Ausbildung betrug im Berichtsjahr 2019 somit 35,2%. Die Quote der erfolgreich eingemündeten Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 Prozentpunkte leicht gesunken und lag weiterhin deutlich unter dem Anteil der erfolgreich eingemündeten Bewerber/-innen ohne Fluchthintergrund (48,8%).

Bei 18,4% der gemeldeten Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund bestand zum Stichtag 30. September bei der BA noch ein Vermittlungswunsch in Ausbildung. Hierbei handelt es sich sowohl um Bewerber/-innen, die unversorgt sind (8,3%), als auch um Bewerber/-innen, die einen alternativen Verbleib haben, aber dennoch ihren Vermittlungswunsch für das laufende Ausbildungsjahr bei der BA aufrechterhalten (10,1%). Im Vergleich zu noch suchenden Bewerberinnen und Bewerbern ohne Fluchthintergrund mündeten Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund deutlich seltener in eine Alternative ein. Gleichzeitig fällt in der Gruppe der Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund der Anteil der unbekannt Verbliebenen deutlich höher aus als in der Gruppe der Personen ohne Fluchthintergrund.

17.678 bzw. 46,4% der Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund waren im Berichtsjahr 2019 anderweitig oder unbekannt verblieben und hatten ihren Vermittlungsauftrag beendet. Der BA liegen von insgesamt 8.062 ehemaligen Bewerberinnen und Bewerbern im Kontext von Fluchtmigration Informationen über den Verbleib vor. Rund jeder zehnte Bewerber/jede zehnte Bewerberin mit Fluchthintergrund ist unbekannt verblieben (25,2%).

Tabelle A12.2.2-2 zeigt den Verbleibstatus der Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund differenziert nach Geschlecht, Schulabschluss und Aufenthaltsstatus. Hierbei wird deutlich, dass Bewerberinnen mit Fluchthintergrund eine geringfügig höhere Einmündungsquote (36,0%) aufweisen als männliche Bewerber mit Fluchthintergrund (35,1%). 

Geflüchtete Bewerber/-innen mit Hauptschulabschluss (39,9%) oder mit Realschulabschluss (37,2%) mündeten häufiger in die duale Berufsausbildung ein als Bewerber/-innen mit Fachhochschulreife (25,7%) oder mit allgemeiner Hochschulreife (27,2%). Hingegen ist bei geflüchteten Bewerberinnen und Bewerbern mit allgemeiner Hochschulreife der Anteil der noch suchenden Bewerber/-innen ohne Alternative deutlich höher als bei Bewerberinnen und Bewerbern mit Hauptschulabschluss (12,3% vs. 6,6%).

Von den 13.433 gemeldeten Bewerberinnen und Bewerbern mit Fluchthintergrund, die zum 30. September 2019 in eine Berufsausbildung einmündeten, erhielt der Großteil eine ungeförderte Ausbildungsstelle (93,6%) und lediglich ein kleiner Teil einen geförderten Ausbildungsplatz (6,4%). Tabelle A12.2.2-3 zeigt, dass sich geflüchtete Bewerber/-innen mit alternativem Verbleib zum Stichtag 30. September 2019 am häufigsten in einer Schulbildung befanden (41,2%) oder einer Erwerbstätigkeit nachgingen (39,1%). 8,7% der Bewerber/-innen mündete in eine berufsvorbereitende Maßnahme ein. Ferner absolvierten 2,5% ein Praktikum oder verblieben in ihrem bestehenden Ausbildungsverhältnis (4,1%). Mit jeweils weniger als 2% spielten die übrigen Verbleibe wie Studium und gemeinnützige soziale Dienste eine geringere Rolle.

Tabelle A12.2.2-2: Verbleibsstatus der Bewerber/-innen im Kontext Fluchtmigration in 2019 – mit Differenzierungen nach Geschlecht, Schulabschluss und Aufenthaltsstatus (absolut und in %)

Tabelle A12.2.2-3: Verbleib der im Berichtsjahr 2019 gemeldeten Bewerber/-innen im Kontext Fluchtmigration (Stichtag: 30. September 2019, absolut und in %)

Was genau die Bewerber/-innen mit alternativem Verbleib machen, hängt auch damit zusammen, ob die Bewerber/-innen ihren Vermittlungsauftrag bei der BA aufrechterhalten oder auf weitere Unterstützung verzichten. Demnach gingen Bewerber/-innen, die ihren Vermittlungswunsch nicht aufrechterhalten hatten, öfter einer Erwerbstätigkeit nach (45,9%) als Bewerber/-innen, die weiterhin nach einer Ausbildungsstelle suchten (25,3%). Bewerber/-innen, bei denen der Vermittlungsauftrag weiter bestehen blieb, waren dagegen öfter in eine Fördermaßnahme eingemündet. 9,9% der weiterhin suchenden Bewerber/-innen absolvierten eine Einstiegsqualifizierung (EQ/EQJ) und 7,5% eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (gegenüber 2,7% und 1,8% der Bewerber/-innen, bei denen der Vermittlungsauftrag abgeschlossen war).

(Alexander Christ, Caroline Neuber-Pohl, Stephanie Oeynhausen, Moritz Niemann)

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    Laut Angaben des BAMF waren 2015 (69,2%) und 2016 (65,7%) rund zwei Drittel der Asylerstantragsteller männlich (vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2016, 2017).