Berufliche Bildung auf der Grundlage des BBiG und der HwO adressiert immer auch allgemeinbildende und bildungspolitische Themen. Eine besondere Verankerung dieser Themen ist im Prüfungsbereich Wirtschaft und Soziales gegeben, der auch im Berufsschulunterricht besondere Berücksichtigung findet. Aber auch in der Ausbildung im Betrieb gibt es Ansatzpunkte. Gesellschaftspolitische Aspekte werden in den sogenannten Standardberufsbildpositionen im Ausbildungsrahmenplan aufgegriffen. Daneben werden gesellschaftspolitische Themen dort vertieft behandelt, wo besondere Bezüge im Ausbildungsberuf zu finden sind. Der Beitrag berichtet über die bildungspolitische Diskussion im Kontext der Modernisierung der Standardberufsbildpositionen und gibt Beispiele für berufsspezifische Ankerpunkte für gesellschaftspolitische Themen in Ausbildungsordnungen.
Entwicklung der Standardberufsbildpositionen und Gründe für die Überarbeitung
Seit 1997 ist die Verankerung von Umweltschutz als Standardberufsbildposition in allen Ausbildungsordnungen zwischen den Akteuren der beruflichen Bildung fest vereinbart (vgl. Krampe 2003). Weitere Standardberufsbildpositionen wie „Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht“, „Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes“ sowie „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit“ waren für den gewerblich-technischen Bereich verbindlich. Im kaufmännischen Bereich kamen demgegenüber unterschiedliche Ausprägungen zur Anwendung. Durch ihre Berücksichtigung als berufsübergreifender Mindeststandard in allen Ausbildungsordnungen geht ein wichtiges bildungspolitisches Signal für alle an der Umsetzung der Berufsausbildung beteiligten Institutionen und Akteure (Betriebe, Berufsschulen, Kammern, Prüfungsausschüsse) aus.
2019 wurden die Standardberufsbildpositionen im Hinblick auf die gesellschaftspolitischen Themen Nachhaltigkeit und Digitalisierung überarbeitet und im April 2020 durch den Hauptausschuss des BIBB verabschiedet. Damit sind sie rechtlich bindend für alle Ausbildungsberufe, die zum 01.08.2021 in Kraft treten. Die bisherigen Standardberufsbildpositionen hatten sich nach einhelliger Meinung der Akteure bewährt, waren aber in Bezug auf Veränderungen in der Arbeitswelt und bildungspolitischer Ziele nicht mehr auf dem neuesten Stand. Sie bedurften zum einen der inhaltlichen und zum anderen, im Hinblick auf die Sprache der kompetenzorientiert formulierten Ausbildungsordnungen, auch formalen Überarbeitung. Zudem wurde im November 2020 eine Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses zur Anwendung der Standardberufsbildpositionen in der Ausbildungspraxis45 erarbeitet, die dazu auffordert, die neuen Positionen flächendeckend in der Ausbildung einzusetzen; auch dort, wo sie aus verordnungstechnischen Gründen noch nicht rechtlich verpflichtender Bestandteil der Ordnungsmittel sind, also bei allen Ausbildungsordnungen, die vor dem 01. August 2021 in Kraft getreten sind.
Bildungspolitischer Hintergrund für die Überarbeitung der Standardberufsbildpositionen sind vor allem zwei aktuelle bildungspolitische Diskussionsstränge: die Diskussion um das Thema Berufliche Bildung für nachhaltige Entwicklung (BBNE) und die Diskussion um die proaktive Aufnahme des Themas Digitalisierung als berufsübergreifender Standard. In der Kritik stand insbesondere die Berufsbildposition Umweltschutz, da in ihr das Paradigma der Nachhaltigkeit in der Berufsbildung nicht in allen Dimensionen abgebildet wurde, sondern im Wesentlichen ökologische Aspekte aufgegriffen wurden und die in den Standardberufsbildpositionen „gewählten Formulierungen dem heutigen komplexen Verständnis des Nachhaltigkeitsbegriffes nicht mehr entsprechen, da sie einen eher technizistischen und regelorientierten Ablauf der Handlungsanforderungen beim „Umweltschutz“ nahelegen („geltende Regeln des Umweltschutzes anwenden“). Zudem erstrecken sich die formulierten Fähigkeiten und Kenntnisse lediglich auf den Binnenraum des Ausbildungsbetriebes, sparen also Themen mit Interdependenzen zur wirtschaftlichen und sozialen Umwelt wie Produktentwicklung oder Kundenkommunikation ganz aus“ (Kettschau 2014, S. 104). Am 20. Juni 2017 hat die Nationale Plattform „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (BNE) während ihrer fünften Sitzung den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung des UNESCO-Weltaktionsprogramms „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (2015 bis 2019) verabschiedet. „130 Ziele und 349 konkrete Handlungsempfehlungen des Nationalen Aktionsplans sollen in den einzelnen Bildungsbereichen dazu führen, dass Bildung für nachhaltige Entwicklung strukturell in der deutschen Bildungslandschaft verankert wird.“46 Im Bildungsbereich Berufsbildung haben sich die Akteure im Handlungsfeld V „Curriculare und didaktische Umsetzung von BBNE“ darauf geeinigt, dass die Standardberufsbildposition Umweltschutz überarbeitet und somit aktualisiert wird. Teil des Einigungsprozesses war ebenso, dass dies eine Aufgabe der mit der Ordnungsarbeit in der Berufsbildung befassten Akteure sei.
Daneben wurde im Kontext der Diskussionen um die Digitalisierung der Arbeitswelt die Anforderung laut, dieses Thema in allen Bildungsbereichen voranzutreiben. In diesem Zusammenhang wurde der Auftrag formuliert, zu prüfen, in welcher Weise Digitalisierung als Mindeststandard in Ausbildungsordnungen integriert werden kann und wo eher berufsspezifische Anknüpfungspunkte sinnvoll sind. Die Neuausrichtung der Standardberufsbildpositionen, die im Folgenden kurz skizziert werden, sind Ergebnisse einer Arbeitsgruppe des BIBB-Hauptausschusses unter Beteiligung von zwei Vertretern des Ausschusses für Berufliche Bildung der Kultusministerkonferenz.
Wesentliche Aspekte der Neuausrichtung der Standardberufsbildpositionen
Zukünftig wird es vier Berufsbildpositionen geben, die für alle neugeordneten und modernisierten Berufe Gültigkeit haben sollen:
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
- Digitalisierte Arbeitswelt.
Die neuen Berufsbildpositionen sind kompetenzorientiert und im Sinne der Hauptausschussempfehlung Nr. 16047 formuliert. Sie orientieren sich am Bildungsziel eines/einer mündigen, informierten und eigenverantwortlich handelnden Mitarbeiters/Mitarbeiterin. Betriebliche Mitbestimmung sowie Rechte und Pflichten in der Ausbildung spielen dabei ebenso eine Rolle wie die Grenzen der Eigenverantwortung. Diese orientieren sich an den organisatorischen Regelungen und Vorgaben in den Betrieben. Im Folgenden werden die wesentlichen Inhalte der einzelnen Standardberufsbildpositionen skizziert:
Zu 1. Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht: Wie in der Vergangenheit sind weiterhin die Arbeits- und Geschäftsprozesse des Betriebes, die tariflichen und arbeitsrechtlichen Grundlagen im Betrieb und in der Ausbildung Gegenstand der Berufsbildposition. Auszubildende sollen aber auch über das Berufsbildungssystem, die Organisation der Ausbildung und die Ausbildungsordnung als maßgebliche Grundlage für ihren Ausbildungsberuf informiert werden. Eine wesentliche Neuerung ist zudem die stärkere Betonung der individuellen Entwicklungsmöglichkeiten. Die Auszubildenden sollen hinsichtlich der Eigenverantwortung zur Gestaltung ihres beruflichen Karrierewegs sensibilisiert werden und am Ende ihrer Ausbildung in der Lage sein, „Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung zu erläutern“. Hiermit soll von Beginn der Berufslaufbahn an Orientierung für lebenslanges Lernen im jeweiligen Berufsfeld geschaffen werden.
Zu 2. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit: Im Zeitverlauf seit der Etablierung der Standardberufsbildpositionen hat das Thema Prävention stark an Bedeutung gewonnen. Dieser Aspekt ist in die Neuformulierung der Standardberufsbildposition zum Arbeits- und Gesundheitsschutz eingeflossen. Die Ausbildungsziele „technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen“ und „ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden“ zu können sind daher neu in die Berufsbildposition aufgenommen worden. Wichtig ist zu betonen, dass es bei diesen Aspekten zunächst um Grundlagen für das alltägliche Arbeiten im Beruf geht und nicht die Vermittlung spezifischer Kompetenzen zur Übernahme betrieblicher Positionen gemeint ist, z. B. im Sinne eines Beauftragten für Arbeitsschutz im Betrieb. Um der kontinuierlich steigenden Zahl von Wegeunfällen entgegenzutreten, wurde auch dieser Aspekt in der Berufsbildposition folgendermaßen aufgegriffen: „Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen“.
Zu 3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit: Die Standardberufsbildposition Umweltschutz wurde durch die konsequente Aufnahme des Nachhaltigkeitsgedankens weitgehend reformiert. Hierdurch wurden Entwicklungen in den Betrieben nachvollzogen und ein einheitlicher Mindeststandard über alle Branchen hinweg definiert. Branchenspezifische Besonderheiten, wie sie beispielsweise in der Chemiebranche schon lange etabliert sind, werden hierdurch jedoch nicht aufgehoben, sondern können weiterhin in den berufsspezifischen Berufsbildpositionen aufgegriffen werden. Schon im ersten Spiegelstrich wird der Perspektivenwechsel vom reinen Umweltschutzgedanken hin zu gesellschaftlichen Aspekten sozialer Nachhaltigkeit deutlich. Dieser Gedanke wird in insgesamt sieben Kompetenzzielen konkretisiert. Weiterhin relevant bleiben die Anwendung von Umweltstandards und Aspekte der Müllvermeidung. Daneben sollen die Auszubildenden, „bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen“, „Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln“ sowie „unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren“. Ziel ist hier die selbstständige verantwortungsvolle Fachkraft, die eigeninitiativ, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der im Betrieb gewährten Handlungsspielräume reflektierte Vorschläge zu einer nachhaltigen Gestaltung der Prozesse und Arbeitsabläufe in ihrem Verantwortungsbereich auf der Grundlage ihrer beruflichen Fachlichkeit macht und angemessen im beruflichen Umfeld vertritt.
Zu 4. Digitalisierte Arbeitswelt: Diese neue Standardberufsbildposition trägt der wachsenden Bedeutung der Digitalisierung der Arbeitswelt Rechnung. Dabei wird von der Prämisse ausgegangen, dass zukunftsfähige berufliche Bildung einen Mindeststandard für alle beruflich Qualifizierten vorhalten sollte, um ein Grundverständnis für die Digitalisierung unabhängig vom jeweiligen Digitalisierungsgrad im Ausbildungsbetrieb flächendeckend in der Erstausbildung zu verankern. Hierbei wurden wissenschaftliche Erkenntnisse, z. B. aus der BIBB-BMBF-Initiative Berufsbildung 4.0 (z. B Zinke 2019), zugrunde gelegt. Zentral sind sowohl Aspekte des Datenschutzes und der Datensicherheit als auch der kritisch reflektierte und ökonomische Umgang mit Daten. Diese spielen auch unter Nachhaltigkeitsaspekten eine Rolle. Auch Aspekte der Kommunikation und Zusammenarbeit in der digitalen Arbeitswelt sind hier für beide bildungspolitischen Leitlinien relevant und greifen zudem den gestaltungsorientierten Ansatz des dualen Systems auf: Auszubildende sollen „Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten“. Mit dem Kompetenzziel „Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren“ wird zudem ein Impuls für die Zusammenarbeit in diversen Teams in einer pluralistischen und globalisierten digitalen Arbeitswelt gegeben. Daneben wird auch hier wie schon unter 1. ein Fokus auf lebenslanges Lernen gelegt, indem als Lernziel formuliert wird, „Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten“. Hierdurch sollen Auszubildende in die Lage versetzt werden, Veränderungen in ihrer Domäne nachzuvollziehen und den kontinuierlichen Wandel der digitalen Arbeitswelt erfolgreich in ihrer Berufsbiografie zu adaptieren.
Berufsspezifische Verankerung in aktuellen Ordnungsmitteln
Standardberufsbildpositionen sind wichtige, aber nicht die einzigen Ankerpunkte für die Verortung gesellschafts- und bildungspolitischer Themen in Ordnungsmitteln der beruflichen Bildung. Ein berufsübergreifender Mindeststandard muss sich an dem orientieren, was wirklich berufsübergreifend Gültigkeit hat. So können zum Beispiel Kompetenzanforderungen zum Thema Digitalisierung, die in den Produktionsberufen der Metall- und Elektroindustrie identifiziert werden, nicht auf alle Berufsfelder und Branchen übertragen werden. Auch unterscheiden sich kaufmännische Berufe, Produktionsberufe, Berufe im Dienstleistungssektor oder im öffentlichem Dienst deutlich im Hinblick auf die Bedeutung und die Kontextfaktoren der Digitalisierung und deren Verankerung im Berufsbild. Überall dort, wo ein spezifischer Bezug zu den Arbeits- und Geschäftsprozessen eines Berufsbildes hergestellt werden kann, sollten spezifische Aspekte von Digitalisierung oder Nachhaltigkeit daher in der jeweiligen Berufsbildposition adressiert werden. In den vergangenen Jahren sind unterschiedliche Themen berufsspezifisch verstärkt aufgenommen worden. Beispielhaft soll hier auf die intensive Verankerung des Themas Digitalisierung in den IT- und Chemieberufen sowie den Metall- und Elektroberufen und auf die Schaffung des Berufs Kaufmann/-frau im E-Commerce verwiesen werden. Nachhaltigkeitsaspekte sind u. a. bei der Neuordnung der Ausbildung zum Gebäudereiniger/zur Gebäudereinigerin, zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin oder der Groß- und Außenhandelskaufleute an vielen Stellen berufsspezifisch verankert. In den Antragsgesprächen zur Neuordnung eines Berufs werden diese Themen genauso wie in den Verfahren selbst intensiv diskutiert. Gute Beispiele für berufsspezifische Verankerungen werden systematisch gesammelt und als Diskussionsinput auch für andere Neuordnungsverfahren genutzt.
Ausblick
Die berufliche Erstausbildung ist an der Schnittstelle zwischen Bildungs- und Wirtschaftssystem angesiedelt und soll für Absolventinnen und Absolventen aller Schulformen zugängig sein. Daraus ergibt sich auch ein Bildungsauftrag, der über die reine Vermittlung beruflicher Qualifikationen hinausgeht und den Anspruch an eine politische Bildung, die zur Entwicklung einer verantwortlichen und selbstständigen Persönlichkeit in einer demokratischen Gesellschaft beiträgt. Ein solcher Bildungsauftrag ist konstituierender Bestandteil eines anerkannten Ausbildungsberufs gemäß der Empfehlung des Bundesauschusses für Berufsbildung vom 25.10.1974. Dort heißt es: „Bei der Anerkennung bzw. Aufhebung eines Ausbildungsberufes sind bildungspolitische, wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische sowie berufspädagogische Gesichtspunkte zu berücksichtigen“. Auch ist der „Erwerb von Befähigung zum selbständigen Denken und Handeln bei der Anwendung von Fertigkeiten und Kenntnissen“ Ziel einer anerkannten Berufsausbildung „für qualifizierte, eigenverantwortliche Tätigkeiten auf einem möglichst breiten Gebiet“ sowie die „Anlage auf dauerhafte, vom Lebensalter unabhängige berufliche Tätigkeit“. Die aktuelle Überarbeitung der Standardberufsbildpositionen greift diese Aspekte auf und setzt bildungspolitisch wichtige Akzente für die zukunftsfähige Gestaltung der Arbeitswelt. Neben der gesellschaftlich wichtigen Aufgabe der politischen Bildung im Berufsschulunterricht (vgl. Besand 2014) leisten auch die Standardberufsbildpositionen einen Beitrag für die Förderung von demokratischen Kompetenzen in unserer Gesellschaft, indem sie auf die Eigenverantwortung des Einzelnen am Arbeitsplatz im Sinne von Rechten, Pflichten sowie die Bedeutung von Prävention und Weiterbildung hinweisen. Von ihnen gehen wichtige Impulse für die nachhaltige Gestaltung unserer Gesellschaft und Mindeststandards für die Arbeit in einer digitalisierten Arbeitswelt aus. Diese tragen ganz wesentlich dazu bei, dass Auszubildende zu selbstständigen, verantwortungsbewussten und reflexionsfähigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgebildet werden, die in der Lage sind, kritisch und konstruktiv mit Veränderungen der Arbeitswelt umzugehen. Die neuen Standardberufsbildpositionen sind verbindlich in allen neugeordneten und modernisierten Berufen, die zum 01.01.2021 in Kraft treten, verankert. Der BIBB-Hauptausschuss48 empfiehlt zudem, sie auch für Ausbildungsberufe mit älterem Erlassdatum aufzugreifen, sodass sie nun für alle Berufe nach BBiG/HwO wirksam sind. Praktische Anwendungsbeispiele für die Vermittlung im Betrieb wurden ebenfalls von der Arbeitsgruppe des BIBB-Hauptausschusses erarbeitet und werden zukünftig u. a. in der BIBB-Reihe „Ausbildung gestalten“ aufgegriffen.
(Monika Hackel)
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45
Vgl. Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 17. November 2020 zur „Anwendung der Standardberufsbildpositionen in der Ausbildungspraxis“, Empfehlung Nr. 172, unter https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA172.pdf.
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46
Vgl. https://www.bne-portal.de/de/der-weg-zum-nationalen-aktionsplan-1720.html.
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47
Vgl. Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 26. Juni 2014 – geändert am 21. Juni 2016 – zur „Struktur und Gestaltung von Ausbildungsordnungen – Ausbildungsberufsbild, Ausbildungsrahmenplan“, Empfehlung -Nr. 160, unter https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA160.pdf.
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48
Siehe oben genannte Empfehlung Nr. 172.