Im folgenden Kapitel wird die Ausbildungsbeteiligung der Jugendlichen im dualen System betrachtet. Zentrale Indikatoren hierfür sind die Ausbildungsanfänger- und Absolventenquoten, die angeben, wie viel Prozent der Jugendlichen (irgendwann im Laufe ihrer Biografie) eine duale Berufsausbildung beginnen bzw. mit Berufsabschluss erfolgreich absolvieren. Zur Berechnung dieser Indikatoren werden die Auszubildenden- bzw. Absolventendaten nach Altersjahrgängen differenziert. Deshalb wird hier zunächst eine knappe Analyse des Alters der Auszubildenden mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag, der Ausbildungsanfänger und -anfängerinnen sowie der Absolventen und Absolventinnen des dualen Systems vorangestellt. Die Auszubildendendaten stammen aus der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (kurz: Berufsbildungsstatistik), die Bevölkerungsdaten aus der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes.
Alter der Auszubildenden
Die Berufsbildungsstatistik erhebt das Alter bzw. Geburtsjahr der Auszubildenden im dualen System (BBiG bzw. HwO) seit dem Berichtsjahr 1993; allerdings wird erst seit dem Berichtsjahr 2007 das Geburtsjahr für alle Auszubildenden bzw. Prüfungsteilnehmer/-innen des dualen Systems erfasst. Im Folgenden werden die Anteile der verschiedenen Altersgruppen analog der früheren Differenzierung der Alterskategorien sowie das Durchschnittsalter dargestellt.
Alter der Auszubildenden – Erfassung im Rahmen der Berufsbildungsstatistik
Mit der Umstellung auf eine ausbildungsvertragsbezogene Einzeldatenerhebung ab dem Berichtsjahr 2007 wird für jeden Ausbildungsvertrag (nicht nur für Neuabschlüsse) das Geburtsjahr der Auszubildenden erhoben. Es können seither alle einzelnen Altersjahrgänge differenziert werden. Das Alter ergibt sich dabei aus der Differenz von Berichts- und Geburtsjahr. Zur früheren Meldung von Neuabschlüssen nach Alter im Rahmen der Aggregatdatenerhebung siehe den entsprechenden Erläuterungskasten im BIBB-Datenreport 2017, Kapitel A5.8.
Hinweis
Ältere Personen, die einen Berufsabschluss erwerben, sind unter den Auszubildenden grundsätzlich unterrepräsentiert. Zwar gibt es keine generelle Altersgrenze für die Aufnahme einer dualen Berufsausbildung, doch Ältere machen i. d. R. keine Ausbildung im dualen System, sondern können Berufsabschlüsse im Rahmen von Umschulungen (die auch betrieblich erfolgen können), sogenannter Externenzulassungen zur Abschlussprüfung oder im Rahmen von Fortbildungen erwerben. In den Auszubildendendaten (bzw. den Daten zu den Ausbildungsverträgen) der Berufsbildungsstatistik sind sie dann nicht enthalten.
Wie Tabelle A5.8-1 zeigt, stieg das Durchschnittsalter der Auszubildenden mit Neuabschluss seit 1993 nahezu kontinuierlich an. Zwar sind die Werte bis und nach 2006 aufgrund der Unterschiede der Erhebung und Berechnungsweise nicht unmittelbar vergleichbar, doch zeigt sich der Anstieg des Durchschnittsalters sowohl von 1993 (18,0) bis 2006 (18,8) als auch von 2007 (19,1) bis 2019 (20,0). 1993 war noch mehr als die Hälfte der Auszubildenden mit Neuabschluss jünger als 18 Jahre; im Berichtsjahr 2019 hat sich dieser Anteil auf ca. 25,8% halbiert. Der Anstieg des Durchschnittsalters der Auszubildenden mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag wurde durch längere Schulzeiten im Sekundarbereich I bei zunehmend höheren allgemeinbildenden Schulabschlüssen141 der Auszubildenden und durch längere Übergangsdauern in die Berufsausbildung bedingt.142 Gravierende Änderungen der Erhebung bei der Erfassung der Vorbildung der Auszubildenden erschweren den längerfristigen Zeitvergleich. Betrachtet man lediglich die Jahre 2007 bis 2019, so stieg der Anteil der Studienberechtigten (zum Teil auch aufgrund doppelter Abiturjahrgänge) von 18,8% auf 29,3%143 (Kapitel A5.5.1). Im gleichen Zeitraum schwankte der Anteil derer, die mit einer vorherigen Teilnahme an einer Maßnahme der Berufsvorbereitung oder beruflichen Grundbildung gemeldet wurden, zwischen ca. 8% und knapp 12% (Kapitel A5.5.2). In den letzten Jahren ist ein Anstieg des Durchschnittsalters im Wesentlichen nur bei Auszubildenden ohne deutschen Pass festzustellen, seit dem Berichtsjahr 2012 liegt das Durchschnittsalter der deutschen Auszubildenden (Neuabschlüsse) bei 19,6 Jahren. Bei den ausländischen Auszubildenden stieg es in diesem Zeitraum nahezu stetig von 20,3 (2012) auf 22,5 (2019).
Tabelle A5.8-1: Auszubildende mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag nach Alter, Bundesgebiet 1993 bis 2019 (in %)1
Durchschnittsalter – Berechnungen des BIBB
Arithmetisches Mittel
Das Durchschnittsalter wird als arithmetisches Mittel berechnet. Bis zum Berichtsjahr 2006 wurden im Rahmen der Aggregatdatenerhebung die Neuabschlüsse differenziert nach Alter erhoben, wobei „16 und jünger“ bzw. „24 und älter“ als untere bzw. obere Alterskategorien verwendet und ansonsten die einzelnen Altersjahrgänge differenziert wurden. Bis zum Berichtsjahr 2006 fließen alle Verträge der unteren bzw. oberen Alterskategorie mit 16 bzw. 24 in die Berechnung ein. Seit dem Berichtsjahr 2007 wird das Geburtsjahr der Auszubildenden für alle Ausbildungsverträge erhoben und es können alle Altersjahrgänge (auch die über 40-Jährigen) einzeln in die Berechnung einbezogen werden.
Das berechnete Durchschnittsalter unterschätzt aufgrund der lediglich jahresgenauen Erfassung (Berichtsjahr – Geburtsjahr) das tatsächliche Durchschnittsalter.
Details zur Durchschnittsaltersberechnung siehe Fußnote 2 von Tabelle A5.8-1 sowie Erläuterungskasten in BIBB-Datenreport 2019, Kapitel A5.8.
Insgesamt variierte das Durchschnittsalter der Auszubildenden (Neuabschlüsse) über die Länder zwischen 20,9 Jahren in Berlin und 19,0 Jahren in Bayern Tabelle A5.8-2144. Das auffallend geringere Durchschnittsalter in Bayern lässt sich teilweise mit den vergleichsweise hohen Anteilen von Auszubildenden mit Hauptschulabschluss und den geringen Anteilen an Studienberechtigten unter den Auszubildenden des dualen Systems begründen (Kapitel A5.5.1). Allerdings waren in Bayern auch die Auszubildenden ohne sowie mit Hauptschulabschluss als auch diejenigen mit Realschulabschluss bei Beginn des Ausbildungsverhältnisses jünger als jeweils die vergleichbare Gruppe im Bundesdurchschnitt.
Bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen fiel – wie in den meisten Vorjahren – das Durchschnittsalter der Frauen im Berichtsjahr 2019 mit 20,1 Jahren nur etwas höher aus als das der Männer (19,9 Jahre) Tabelle A5.8-3. Das Durchschnittsalter der Auszubildenden (Neuabschlüsse) ohne deutschen Pass lag mit 22,5 Jahren deutlich höher als bei den Auszubildenden mit deutschem Pass (19,6).
Betrachtet man nicht alle Neuabschlüsse, sondern lediglich die Ausbildungsanfänger/-innen,145 so ergibt sich jeweils ein etwas geringeres Durchschnittsalter. Die Unterschiede zwischen Männern und Frauen und Ausbildungsanfängern mit bzw. ohne deutschen Pass bleiben bestehen. Die Anfänger/-innen einer dualen Berufsausbildung waren im Jahr 2019 im Durchschnitt 19,7 Jahre alt Tabelle A5.8-3.
Unterschiede hinsichtlich des Durchschnittsalters von Personengruppen in der dualen Berufsausbildung können aufgrund unterschiedlicher Faktoren im Lebens- bzw. Bildungsverlauf resultieren. Zum Durchschnittsalter der Ausbildungsanfänger/-innen differenziert nach dem höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss, der vorherigen Teilnahme an beruflicher Grundbildung bzw. Berufsvorbereitung sowie dem Geschlecht und der Staatsangehörigkeit siehe BIBB-Datenreport 2019, Kapitel A5.8.
Bei den Absolventen/Absolventinnen einer dualen Berufsausbildung lag das Durchschnittsalter im Berichtsjahr 2019 bei 22,5 Jahren (Männer 22,5, Frauen 22,6) Tabelle A5.8-3. Ausländische Absolventen bzw. Absolventinnen waren mit durchschnittlich 24,3 Jahren um fast zwei Jahre älter als diejenigen mit deutschem Pass.
Tabelle A5.8-2: Auszubildende mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag nach Alter und Region 2019 (in %)1
Tabelle A5.8-3: Auszubildende mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag, Ausbildungsanfänger/-innen und Absolventen/Absolventinnen nach Alter, Bundesgebiet 2019
Ausbildungsbeteiligung der Jugendlichen im dualen System
Im Folgenden wird betrachtet, wie hoch der Anteil der Jugendlichen ausfiel, die überhaupt eine duale Berufsausbildung nach BBiG bzw. HwO beginnen oder erfolgreich absolvieren, unabhängig davon, in welchem Alter sie dies tun. Hierzu werden rechnerische Quoten auf Basis der Berufsbildungsstatistik und der Bevölkerungsfortschreibung nach einem Quotensummenverfahren ermittelt. Diese Quoten können als Indikatoren für die quantitative Bedeutung des dualen Systems sowie als Maß der Integration verschiedener Personengruppen interpretiert werden.
Berechnet man solche Quoten mit dem Quotensummenverfahren, so sollten nur solche Ereignisse erfasst werden, die in den Biografien nur einmalig auftreten können. Deshalb wird die Absolventenquote auf Basis der Erstabsolventen/-absolventinnen146 und die Anfängerquote auf Basis der Anfänger/-innen147 und nicht aller neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge berechnet. Zum Unterschied zwischen den Begriffen Neuabschluss und Ausbildungsanfänger/-in Kapitel A5.3. Im Gegensatz zur früheren Ausbildungsbeteiligungsquote der Jugendlichen wird mit der Berechnungsweise der Ausbildungsanfängerquote die Überschätzung durch Mehrfachzählungen von Auszubildenden, die wiederholt Ausbildungsverträge neu abschließen, weitgehend vermieden.148
Da die Korrektur der Daten der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 rückwirkend nur bis 2011 vorliegt, wird hier ausschließlich die Entwicklung seit 2011 betrachtet. Zur Entwicklung der Ausbildungsbeteiligung der Jugendlichen in der dualen Berufsausbildung vor 2011 siehe BIBB-Datenreport 2013, Kapitel A4.5.
Ausbildungsanfängerquote der Jugendlichen (AAQ)
Bei der Berechnung der AAQ werden nur die Ausbildungsverträge der Anfänger/-innen verwendet (nicht die Zahl der Neuabschlüsse). Da Anfänger/-innen als Teilgruppe der Neuabschlüsse erst seit der Revision der Berufsbildungsstatistik, die 2007 in Kraft trat, abgegrenzt werden können und zunächst noch Umsetzungsprobleme bei den Datenmeldungen bestanden, wird die Anfängerquote erst seit dem Berichtsjahr 2009 ermittelt.
Nach dem Quotensummenverfahren (OECD-Standard) werden je Altersjahrgang Teilquoten aus Anfänger/-innen und Wohnbevölkerung berechnet und dann zur Anfängerquote summiert (vgl. Gericke/Uhly 2012; Gericke/Uhly/Ulrich 2011). Die AAQ gibt den rechnerischen Anteil einer synthetischen Alterskohorte in der Wohnbevölkerung wieder, der erstmals eine Ausbildung mit Ausbildungsvertrag im dualen System beginnt. Zum Quotensummenverfahren nach OECD-Standard siehe Kazemzadeh 2000, S. 68f.
i = Alter
# Aus Vereinfachungsgründen wird nur eine begrenzte Anzahl von Teilquoten gebildet. Ausbildungsanfänger/-innen im Alter von „16 und jünger“ werden in der unteren Altersgruppe zusammengefasst, jene im Alter von „24 und älter“ werden in der oberen Altersgruppe zusammengefasst. Bezüglich der Wohnbevölkerung gehen die einzelnen Altersjahrgänge von 16 bis 24 Jahren je Teilquote ein.
Es wurde keine Korrektur des Effektes der doppelten Abiturjahrgänge vorgenommen. Da Hochschul- und Fachhochschulzugangsberechtigung im Rahmen der Berufsbildungsstatistik nicht differenziert werden, ist eine Korrektur um den G8-Effekt für die duale Berufsausbildung problematisch. Allerdings ist der Effekt aufgrund des vergleichsweise geringen Studienberechtigtenanteils deutlich geringer als im Hochschulbereich. Die AAQ können aufgrund der fehlenden Korrektur geringfügig überhöht sein. Außerdem kann für die duale Berufsausbildung keine Beteiligungsquote ohne „Bildungsausländer/-innen“ analog der entsprechenden Studienanfängerquote berechnet werden; also ohne diejenigen, die den allgemeinbildenden Schulabschluss nicht in Deutschland erworben haben. Was ebenfalls im dualen System nicht vergleichbar bedeutsam ist, sodass von keinem vergleichbaren Effekt auf die Ausbildungsanfängerquote ausgegangen werden muss.
Neben einem Effekt geringfügiger Überschätzung liegt auch ein Effekt geringfügiger Unterschätzung der Anfängerquote vor, da bei der Anzahl der Ausbildungsanfänger/-innen (als Teilgruppe der Neuabschlüsse) solche Anfänger/-innen, die im gleichen Berichtsjahr eine Vertragslösung aufweisen und nicht zeitnah einen neuen Ausbildungsvertrag abschließen, nicht mit eingerechnet werden.
Daten der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes basieren auf dem Zensus 2011. Zu Details siehe auch Fußnote 2 und 3 zu Tabelle A5.8-4 sowie Erläuterungskasten in BIBB-Datenreport 2019, Kapitel A5.8.
Ausbildungsanfängerquote
Die Ausbildungsanfängerquote ist ein Indikator für den Anteil der Jugendlichen,149 die eine duale Berufsausbildung beginnen. In welchem Alter dies geschieht und wie lange der Übergang von der allgemeinbildenden Schule in die Berufsausbildung dauert, bleibt hierbei jedoch unberücksichtigt. Für das Berichtsjahr 2019 ergibt sich ein rechnerischer Anteil von 54,4% der Jugendlichen (Wohnbevölkerung), die irgendwann im Laufe ihrer Biografie eine duale Berufsausbildung beginnen Tabelle A5.8-4. Hierbei sind auch solche Personen enthalten, die zeitgleich (duales Studium), irgendwann vor oder nach der dualen Berufsausbildung ein Studium oder eine andere Art der Ausbildung beginnen (werden) bzw. begonnen haben.150
Tabelle A5.8-4: Ausbildungsanfängerquote nach Personenmerkmal und Region, 2011 bis 2019 (in %)1, 2
Die Ausbildungsanfängerquote im dualen System war zwischen 2011 und 2016 jährlich rückläufig. Gegenüber 2011 verringerte sie sich bis 2016 um insgesamt 6,3 Prozentpunkte. Der längerfristige Rückgang der Ausbildungsbeteiligung der Jugendlichen im dualen System ging mit einer steigenden Studierneigung der Jugendlichen einher. In den letzten Jahren ist die Studienanfängerquote jedoch nicht mehr gestiegen. Für das Berichtsjahr 2019 ermittelte das Statistische Bundesamt (2020) eine Studienanfängerquote von 45,5% der Wohnbevölkerung (deutsche und ausländische Studierende ohne Bildungsausländer und ohne Bereinigung um einen G8-Effekt).151
Es begann allerdings auch im Jahr 2016 weiterhin mehr als die Hälfte der Jugendlichen eine duale Berufsausbildung. 2017 und 2018 war wieder ein leichter Anstieg der Ausbildungsanfängerquote im dualen System zu verzeichnen (2017: +1,2 Prozentpunkte und 2018: +1,6 Prozentpunkte jeweils im Vorjahresvergleich). 2019 lag die Ausbildungsanfängerquote nahezu auf dem Niveau von 2018 (-0,1 Prozentpunkte).
Für die Jugendlichen mit deutschem Pass sank die Ausbildungsanfängerquote im Vergleich zum Vorjahr geringfügig (-0,2 Prozentpunkte), wobei sich ein Rückgang ausschließlich für die deutschen Frauen zeigt (-0,8 Prozentpunkte); für die deutschen Männer ergab sich dagegen ein leichter Anstieg (+0,5 Prozentpunkte). Zum Rückgang der Ausbildungsbeteiligung der deutschen Frauen vgl. Dionisius/Kroll/Ulrich 2018.
Nachdem die Ausbildungsanfängerquote in den beiden Vorjahren insbesondere bei den ausländischen Männern deutlich anstieg (2017: +10,6, 2018: +6,9 Prozentpunkte, siehe hierzu BIBB-Datenreport 2020, Kapitel A5.8), ging sie 2019 um -1,1 Prozentpunkte zurück. Bei den Frauen ohne deutschen Pass stieg sie dagegen – wie auch in den Vorjahren – weiterhin leicht an (+1,2 Prozentpunkte).
Auf eine tiefergehende regionale Differenzierung der Ausbildungsanfängerquote wird verzichtet, da die Berufsbildungsstatistik den Wohnort der Auszubildenden bzw. Pendlerbewegungen nicht erfasst. Hier erfolgt lediglich eine Differenzierung nach Ost- und Westdeutschland. In allen betrachteten Jahren fiel die Ausbildungsanfängerquote in Ostdeutschland geringer aus als die westdeutsche Quote; in den letzten Jahren hat diese Differenz zugenommen und liegt im Jahr 2019 bei 7,4 Prozentpunkten Tabelle A5.8-4.
Betrachtet man nicht die Entwicklung im Zeitvergleich, sondern die Unterschiede zwischen Personengruppen, zeigt sich eine erhebliche Varianz der Ausbildungsbeteiligung im dualen System. Für die männliche Wohnbevölkerung mit deutscher Staatsangehörigkeit ergab sich für das Berichtsjahr 2019 ein rechnerischer Anteil von 69,3% der Wohnbevölkerung, die eine duale Berufsausbildung nach BBiG bzw. HwO (irgendwann im Laufe der Biografie) beginnen. Diese Quote fiel bei den deutschen Frauen mit 42,7% um 26,6 Prozentpunkte geringer aus Tabelle A5.8-4. Frauen finden sich deutlich häufiger in sogenannten „vollzeitschulischen“ Berufsausbildungsgängen (Kapitel A6.1 sowie Dionisius/Kroll/Ulrich 2018), außerdem fiel 2019 die Studienanfängerquote der deutschen Frauen 8,2 Prozentpunkte höher aus als die der deutschen Männer (vgl. Statistisches Bundesamt 2020g).
Die Ausbildungsanfängerquote der Jugendlichen ohne deutschen Pass lag mit 38,4% deutlich unter derjenigen der deutschen Jugendlichen (56,3%) Tabelle A5.8-4. Dies gilt sowohl für die Männer als auch für die Frauen. Bei den ausländischen Männern betrug die Ausbildungsanfängerquote 45,1% und bei den ausländischen Frauen lediglich 29,4%. Somit zeigt sich ein deutlich niedrigeres Maß der Integration in die duale Berufsausbildung bei Jugendlichen ohne deutschen Pass. Dies kann nicht alleine durch geringere Schulabschlüsse erklärt werden. Beicht/Walden (2014b und 2019) zeigen, dass für die Gruppe der Jugendlichen mit Migrationshintergrund152 die Einmündungschancen auch bei gleicher Vorbildung, gleicher sozialer Herkunft, gleichem Suchverhalten und gleicher Ausbildungsmarktlage niedriger sind; vergleicht man verschiedene Migrationsgenerationen, zeigt sich mit aufsteigendem Generationenstatus auch ein höherer Übergangserfolg in eine berufliche Ausbildung (vgl. Beicht/Walden 2018).153
Ausbildungsabsolventenquote
Betrachtet man die Bildungsbeteiligung der Bevölkerung im dualen System, stellt sich nicht nur die Frage, wie viel Prozent eine Ausbildung beginnen. Von Interesse ist auch, wie viel Prozent die duale Berufsausbildung erfolgreich absolvieren und einen entsprechenden Berufsabschluss erreichen. Im Berichtsjahr 2019 bestanden 383.292 Auszubildende im dualen System ihre Abschlussprüfung (Kapitel A5.7), für 359.142 war dies der erste erfolgreiche Berufsabschluss im dualen System. Um Mehrfachzählungen bzw. eine Überschätzung des Anteils der Absolventen und Absolventinnen an der Wohnbevölkerung zu vermeiden, werden nach Quotensummenverfahren nur die Erstabsolventendaten in Bezug zur Wohnbevölkerung im entsprechenden Alter gesetzt.
Daraus ergibt sich für das Berichtsjahr 2019 eine Ausbildungsabsolventenquote (AbsQ) von 39,0% Tabelle A5.8-5. Die Absolventenquote im dualen System ist somit im Vorjahresvergleich nahezu unverändert (-0,05 Prozentpunkte), allerdings fällt sie deutlich geringer aus als im Berichtsjahr 2011 (47,8%). Insgesamt lag die Absolventenquote des dualen Systems immer noch deutlich über der Studienabsolventenquote (2019 Deutsche und Ausländer/-innen zusammen 32,1%, vgl. Statistisches Bundesamt 2020g).
Tabelle A5.8-5: Ausbildungsabsolventenquote nach Personenmerkmal und Region, 2011 bis 2019 (in %)1, 2
Ausbildungsabsolventenquote der Jugendlichen (AbsQ)
Auch bei der Berechnung der Absolventenquote im dualen System wird das Quotensummenverfahren angewandt. Um Mehrfachzählungen zu vermeiden, werden nicht alle Absolventen/Absolventinnen einer dualen Berufsausbildung in die Berechnung einbezogen, sondern nur die Erstabsolventen/-absolventinnen; also alle, die nicht zuvor bereits eine duale Berufsausbildung erfolgreich absolviert hatten. Auch die Absolventenquote kann aufgrund der Datenlage erst seit dem Berichtsjahr 2009 ermittelt werden (siehe auch Erläuterungen zur Ausbildungsanfängerquote).
Die AbsQ gibt den rechnerischen Anteil einer synthetischen Alterskohorte in der Wohnbevölkerung wieder, der eine duale Berufsausbildung nach BBiG bzw. HwO erfolgreich absolviert hat. Die Quote berechnet sich auf Basis der Berufsbildungsstatistik und der Bevölkerungsfortschreibung der statistischen Ämter des Bundes und der Länder, jeweils zum Stichtag 31. Dezember. Auszubildende mit bestandener Abschlussprüfung, die zuvor noch keine duale Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben (Erstabsolventen), werden der Wohnbevölkerung im entsprechenden Alter gegenübergestellt (vgl. Gericke/Uhly 2012).
i = Alter
# Aus Vereinfachungsgründen wird nur eine begrenzte Anzahl von Teilquoten gebildet. Erstabsolventen im Alter von „19 und jünger“ werden in der unteren Altersgruppe zusammengefasst, jene im Alter von „27 und älter“ werden in der oberen Altersgruppe zusammengefasst. Bezüglich der Wohnbevölkerung gehen die einzelnen Altersjahrgänge von 19 bis 27 Jahren je Teilquote ein.
Zu den verwendeten Bevölkerungsdaten siehe auch Erläuterungen zur Ausbildungsanfängerquote.
Für die deutschen Frauen ergab sich für 2019 ein rechnerischer Anteil von 36,2% der Wohnbevölkerung, die irgendwann im Lebensverlauf erfolgreich einen Berufsabschluss im dualen System erwerben; bei den deutschen Männern waren es 53,1%. Von den ausländischen Frauen der Wohnbevölkerung erzielten nur 13,4% einen dualen Berufsabschluss, von den ausländischen Männern 14,3%. Zwar stieg die Absolventenquote insbesondere der ausländischen Männer damit im Vergleich zum Vorjahr wieder an (+2,5 Prozentpunkte), sie lag aber immer noch auf deutlich niedrigerem Niveau als 2011: 23,4%). Bei den Absolventenquoten muss allerdings auch für das Berichtsjahr 2019 noch die Sonderentwicklung der ausländischen Wohnbevölkerung seit 2015 (deutlicher Anstieg insbesondere bei den ausländischen Männern, vor allem aufgrund der Fluchtmigration) berücksichtigt werden. Steigt der Wohnbevölkerungsanteil aufgrund solcher Sonderentwicklungen extrem stark an, so verringert dies für die betroffene Personengruppe für mehrere Jahre die Absolventenquote (bis sie in der Ausbildung ankommen und diese auch durchlaufen haben) – auch wenn die Erfolgsquote nicht sinkt (BIBB-Datenreport 2018, Kapitel A5.8). Unter den Auszubildenden war ab 2017 ein sehr starker Anstieg der Zahl ausländischer Auszubildender zu verzeichnen, insbesondere bei denjenigen mit einer Staatsangehörigkeit eines Asylherkunftslandes154 (vgl. Kroll/Uhly 2018 sowie Uhly 2020a). Bis diese die Ausbildung vollständig durchlaufen haben können vergehen durchschnittlich drei Jahre. Außerdem ist ein Vergleich von Absolventenquote und Anfängerquote insbesondere für ausländische Personen aufgrund der Sonderentwicklung bei der Wohnbevölkerung nicht sinnvoll interpretierbar.
(Alexandra Uhly)
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141
Der Anteil der Studienberechtigten im dualen System stieg kontinuierlich. Zum bundesweiten Durchschnittsalter der Schulabgänger/-innen allgemeinbildender Schulen liegen derzeit keine langfristigen Zeitreihen vor. Deshalb kann nicht klar differenziert werden, inwieweit auch ein höheres Berufsausbildungseinstiegsalter durch ein höheres Schulabgangsalter bei allen Abschlussarten hervorgerufen wurde. Für den Zeitraum 2007 bis 2012 ist jedoch bekannt, dass das Schulabgangsalter derjenigen mit Hauptschulabschluss (16,6 Jahre) und mittlerem Abschluss (17,1 Jahre) nicht gestiegen ist (vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2014, Tab. D7-5A).
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142
Zu Determinanten der Übergangsdauer in die duale Berufsausbildung siehe die Analysen auf Basis der Daten der BIBB-Übergangsstudien 2006 und 2011 von Eberhard u. a. 2013; Beicht/Friedrich/Ulrich 2007.
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143
In den beiden Berichtsjahren 2007 und 2008 lagen relativ viele fehlende Angaben zum allgemeinbildenden Schulabschluss vor (man kann davon ausgehen, dass insbesondere in diesen Jahren mit der Kategorie „im Ausland erworbener Abschluss, der nicht zugeordnet werden kann“ fälschlicherweise auch sonstige fehlende Angaben gemeldet wurden). Deshalb ist davon auszugehen, dass der Anteil der Studienberechtigten für 2007 leicht unterschätzt ist (mehr noch für 2008). Solche fehlenden Angaben lagen 2007 für 3,4% der Neuabschlüsse vor. Bei Zeitvergleichen zum Schulabschluss sind die fehlenden Angaben immer auch zu berücksichtigen. Nachdem die Meldungen der Schulabschluss-Kategorie „im Ausland erworbener Abschluss, der nicht zugeordnet werden kann“ über die Jahre deutlich gesunken war, steigt er seit 2015 wieder an. Im Berichtsjahr 2019 fehlte die Angabe zum höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss der Auszubildenden bei 2,1% der Neuabschlüsse. Dieser Anteil fiel damit immer noch geringer aus als 2007. Der Unterschied des Studienberechtigtenanteils im Vergleich 2019 und 2007 kann somit geringfügig überschätzt sein.
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144
Zur langfristigen Altersentwicklung der Auszubildenden mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag siehe BIBB-Datenreport 2013, Kapitel A4.5.
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145
Nicht alle Jugendlichen mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag sind Ausbildungsanfänger/-innen. Ausbildungsverträge werden u. a. auch bei Anschlussverträgen, Zweitausbildungen, erneuter Ausbildung nach vorzeitiger Lösung eines ersten Vertrags oder bei Wechsel von einer außerbetrieblichen in eine betriebliche Ausbildungsstelle abgeschlossen (Kapitel A5.3).
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146
Unter Erstabsolventen/-absolventinnen werden die Absolventen/Absolventinnen gefasst, die ohne „vorherige duale Berufsausbildung mit erfolgreichem Abschluss“ gemeldet wurden.
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147
Hierbei wurde die Abgrenzung der Anfänger/-innen auf Basis der Neuabschlusszahlen gewählt, die zwar geringere Anfängerzahlen ergibt als die Abgrenzung auf Basis der begonnenen Ausbildungsverträge, aber den Vorteil bietet, dass Mehrfachzählungen von Personen eher vermieden werden und so die Anfängerquote nicht überschätzt wird.
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148
Da die Berechnung der Anfängerzahlen nur einen Näherungswert darstellt und nicht ausgeschlossen werden kann, dass in geringem Maße noch Nichtanfänger/-innen enthalten sind, kann eine Überschätzung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Außerdem liegt in einigen Jahren auch ein Effekt einer geringfügigen Überschätzung vor, da die Ausbildungsanfängerzahlen nicht um doppelte Abiturjahrgänge (G8-Effekt) bereinigt wurden.
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149
Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird hier von Jugendlichen gesprochen, obwohl auch junge Erwachsene und zum Teil auch ältere Personen eine duale Berufsausbildung beginnen.
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150
Deshalb summieren sich Anfängerquoten/Anfängerinnenquoten verschiedener Bildungsbereiche auf über 100%.
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151
Seit der Ausgabe 2015 der Fachserie 11, Reihe 4.3.1 (nicht monetäre hochschulstatistische Kennzahlen) werden keine um einen G8-Effekt bereinigten Quoten mehr veröffentlicht. Die Studienanfängerquote („Nationale Kennzahlen“) für „Deutsche und Ausländer“ nach dem Ort des Erwerbs der HZB „Stadtstaaten und Flächenstaaten zusammen“ bildet die Quote ohne Bildungsausländer (ausländische Studienanfänger/-innen, die die HZB im Ausland oder an einem Studienkolleg erworben haben) und ohne diejenigen ohne Angabe zum Land des Erwerbs der HZB ab. Inklusive der Bildungsausländer/-innen und derjenigen ohne Angabe zum Ort des Erwerbs der HZB lag die Studienanfängerquote 2019 bei 57,6%.
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152
Diese Analysen differenzieren nicht Jugendliche mit bzw. ohne deutschen Pass, sondern betrachten den Migrationshintergrund. Ob die Ergebnisse auch auf die Differenzierung deutsche vs. ausländische Jugendliche übertragen werden kann, ist nicht sicher. Es kann jedoch vermutet werden, dass sich solche Effekte, die sich bei der Gruppe derjenigen mit Migrationshintergrund zeigen, auch bei Personen ohne deutschen Pass zeigen.
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153
„Die Unterschiede im Vergleich zu Jugendlichen ohne Migrationshintergrund verringern sich also, wenn junge Migranten und Migrantinnen bereits in Deutschland geboren wurden (zweite Generation) und nicht selbst eingewandert sind (erste Generation). Werden ausschließlich die Jugendlichen betrachtet, die sich bei Verlassen der Schule um den direkten Beginn einer Berufsausbildung bemühen, so lässt sich für junge Migranten und Migrantinnen, deren Eltern bereits in Deutschland geboren wurden (dritte Generation), kein wesentlicher Unterschied beim Übergang in vollqualifizierende Ausbildung gegenüber Jugendlichen ohne Migrationshintergrund mehr feststellen“ (Beicht/Walden 2018, S. 18).
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154
Die Berufsbildungsstatistik erfasst keinen Fluchthintergrund, sondern lediglich die Staatsangehörigkeit. Die hier verwendete Länderabgrenzung beruht auf einer Unterscheidung von Flucht- und Migrationsstaaten der Bundesagentur für Arbeit („In das Aggregat wurden die nichteuropäischen Länder aufgenommen, die in den letzten Jahren zu den Ländern mit den meisten Asylerstanträgen gehörten; es umfasst folgende acht Länder: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien“, Bundesagentur für Arbeit 2017e, S. 5).