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Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass die für Planung und Durchführung der Ausbildung verantwortlichen Ausbilderinnen und Ausbilder im dualen System ihre persönliche und fachliche Eignung nachweisen müssen. Dies betrifft sowohl berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten als auch berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen. Die entsprechende Eignung wird in der Regel durch eine Prüfung nach der AEVO nachgewiesen. Unterstützende ausbildende Fachkräfte sind von dieser Regelung ausgenommen. Die verantwortlichen Ausbilderinnen und Ausbilder werden bei den zuständigen Stellen registriert. In kleinen und mittleren Unternehmen bildet das Ausbildungspersonal häufig zusätzlich zu den sonstigen Tätigkeiten aus, Großbetriebe beschäftigen oft auch hauptberufliche Ausbilderinnen und Ausbilder. Mit dem Portal www.foraus.de bietet das BIBB eine Informations- und Kommunikationsplattform zur Unterstützung der täglichen Ausbildungspraxis an, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der fortschreitenden Digitalisierung der Berufswelt.

Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)

Geltungsbereich (§ 1)155

Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen. Dies gilt nicht für die Ausbildung im Bereich der Angehörigen der freien Berufe.

Berufs- und arbeitspädagogische Eignung (§ 2)

Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:

  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
  2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
  3. Ausbildung durchführen und
  4. Ausbildung abschließen.

Prüfung (§ 4)

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Im schriftlichen Teil sind fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern innerhalb von 180 Minuten zu bearbeiten. Der praktische Teil der Prüfung ist in zwei Teile aufgeteilt, bestehend aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt maximal 30 Minuten. Hierfür wählt der/die Prüfungsteilnehmer/-in eine berufstypische Ausbildungssituation aus.

Historie

Die AEVO wurde 1972 erlassen und 1999 erstmals novelliert. Für den Zeitraum vom 01.08.2003 bis zum 31.07.2009 wurde sie ausgesetzt und nach einer zweiten Novellierung 2009 wieder eingesetzt.

Ausbildereignungsprüfungen

Im Jahr 2019 nahmen in den Ausbildungsbereichen Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst und Hauswirtschaft insgesamt 98.478 Personen an Ausbildereignungsprüfungen teil, 63.951 davon waren Männer und 34.527 Frauen.156 Die Prüfung bestanden haben 91.335 Personen. Somit lag die Erfolgsquote bei 92,7% Tabelle A5.9-1. Der Frauenanteil bei den bestandenen Prüfungen lag bei 35,6%. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der AEVO-Prüfungen um 3.672 angestiegen.

38.313 der registrierten Ausbilder und Ausbilderinnen waren von der AEVO-Prüfung befreit und mussten somit ihre fachliche Eignung nicht nachweisen. Davon entfielen 29.049 Personen auf den Bereich Industrie und Handel.

Tabelle A5.9-1: Bestandene Ausbildereignungsprüfungen 2010 bis 2019 nach Ausbildungsbereichen

Meisterprüfungen

40.467 Personen haben im Jahr 2019 an Meisterprüfungen in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst und Hauswirtschaft teilgenommen (87,4% Männer und 12,6% Frauen). Davon haben 34.899 die Prüfung bestanden. Die Erfolgsquote beträgt somit 86,2% Tabelle A5.9-2. Im Bereich der Hauswirtschaft war der Frauenanteil bei den bestandenen Meisterprüfungen mit 96,9% am höchsten, gefolgt von den Bereichen Landwirtschaft mit 17,6% und Handwerk mit 16,9%. Im öffentlichen Dienst lag er bei 10,8%, in Industrie und Handel war er mit 6,6% am niedrigsten. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Gesamtzahl der Meisterprüfungen geringfügig verkleinert (Kapitel C2.1.2).

Tabelle A5.9-2: Bestandene Meisterprüfungen 2017, 2018 und 2019 nach Ausbildungsbereichen und Geschlecht

Zahl der bei den zuständigen Stellen registrierten Ausbilder/-innen

Bundesweit waren 2019 insgesamt 643.023 Ausbilderinnen und Ausbilder in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst, freie Berufe und Hauswirtschaft registriert. 47,4% entfielen auf den Bereich Industrie und Handel, 32,2% auf das Handwerk und 13,2% auf die freien Berufe. In der Landwirtschaft waren es 3,8%, im öffentlichen Dienst 3,0% und in der Hauswirtschaft 0,4%. Gegenüber dem Vorjahr ist die Gesamtzahl um 1.413 gesunken Tabelle A5.9-3.

Bei der Altersverteilung des Ausbildungspersonals ergibt sich folgendes Bild: Die beiden größten Altersgruppen waren die über 50-Jährigen mit 50,0% und die 40- bis 49-Jährigen mit 24,9%, gefolgt von den 30- bis 39-Jährigen mit 19,7%. Nur 5,4% waren jünger als 30 Jahre. Der Frauenanteil lag mit 166.651 registrierten Ausbilderinnen bei 25,9%. In den jüngeren Altersgruppen gibt es einen größeren Anteil an Ausbilderinnen gegenüber Ausbildern. In der Gruppe der über 50-Jährigen ist der Anteil der männlichen Ausbilder deutlich höher Tabelle A5.9-4.

(Thomas Neuhaus, Michael Härtel)

Tabelle A5.9-3: Zahl der Ausbilderinnen und Ausbilder 2010 bis 2019 nach Ausbildungsbereichen

Tabelle A5.9-4: Alter des Ausbildungspersonals 2017, 2018 und 2019 nach Geschlecht