Im Berichtsjahr 2020 wurden für 18% (2018 waren es 17%) der bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern in gemeinsamer Trägerschaft gemeldeten Ausbildungsstellenbewerberinnen und -bewerbern die Vermittlungsbemühungen eingestellt, da sie sich nicht mehr zurückgemeldet und somit auf eine weitere Unterstützung bei der Ausbildungssuche verzichtet hatten (Kapitel A1.1.3). Nach der Ausbildungsmarktstatistik der BA gelten sie damit am Ende des Berichtsjahres als unbekannt verbliebene Bewerber/-innen. Damit war der Anteil der unbekannt verbliebenen Bewerber/-innen im Vergleich zu 2018 lediglich um einen Prozentpunkt gestiegen. Dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass trotz der Beschränkungen im Zuge der Pandemiebekämpfung die Jugendlichen den Kontakt zur BA aufrechterhalten konnten.
Zum Jahresende 2020 befanden sich rund 9% der offiziell unbekannt verbliebenen Bewerber/-innen des Berichtsjahres 2020 in einer betrieblichen Berufsausbildung nach BBiG bzw. HwO, 1% in einer außerbetrieblichen oder vollzeitschulischen Ausbildung in einem BBiG/HwO-Beruf, 3% in einer Ausbildung im Schulberufssystem bzw. in einer sonstigen Ausbildungsform außerhalb von BBiG/HwO und 4% in einem Studium Tabelle A8.1.2-1. Insgesamt waren damit nur 17% der offiziell unbekannt verbliebenen Bewerber/-innen in einer vollqualifizierenden Ausbildung. Dies entspricht dem Ergebnis von 2018. Von den bekannt verbliebenen Bewerberinnen und Bewerbern befanden sich zum Befragungszeitpunkt 60% in einer vollqualifizierenden Ausbildung.
Tabelle A8.1.2-1: Verbleib der offiziell unbekannt verbliebenen und bekannt verbliebenen Bewerber/-innen des Berichtsjahrs 2020 und 2018 zum Befragungszeitpunkt (in %)
Von den als unbekannt verblieben registrierten Bewerberinnen und Bewerbern besuchten 5% zum Befragungszeitpunkt eine allgemeinbildende Schule. 16% befanden sich in einem teilqualifizierenden Bildungsgang oder einer teilqualifizierenden Maßnahme (teilqualifizierende Berufsfachschule, Fachoberschule, schulisches Berufsvorbereitungsjahr o. Ä., berufsvorbereitende Maßnahme, Einstiegsqualifizierung, Praktikum). Die Bewerber/-innen mit bekanntem Verbleib besuchten ein wenig häufiger eine allgemeinbildende Schule (6%) oder befanden sich in einer Teilqualifizierung (17%).
Von den offiziell unbekannt verbliebenen Bewerberinnen und Bewerbern übten 8% eine Erwerbstätigkeit aus und weitere 7% jobbten. 37% waren arbeitslos bzw. ohne Beschäftigung und 6% hatten einen sonstigen Verbleib, blieben z. B. aus privaten Gründen zuhause. Die Anteile dieser eher ungünstigen Verbleibsformen fielen bei ihnen damit beträchtlich höher aus als bei den Bewerberinnen und Bewerbern mit bekanntem Verbleib. Von diesen arbeiteten 4% und weitere 3% jobbten. Nur 6% waren arbeitslos und lediglich 1% hatte einen sonstigen Verbleib. Im Vergleich zu 2018 war der Anteil der Arbeitslosen unter den unbekannt verbliebenen Bewerber/-innen um 6 Prozentpunkte gestiegen (2018: 31%). Gleichzeitig war der Anteil der Jobbenden um vier Prozentpunkte gesunken (2018: 11%).
Unter den offiziell unbekannt verbliebenen Bewerberinnen und Bewerbern fiel der Anteil der geflüchteten Bewerber/-innen höher aus als in der Gruppe der bekannt verbliebenen Bewerber/-innen (10% vs. 6%) Tabelle A8.1.2-2. Auch Bewerber/-innen mit sonstigem Migrationshintergrund waren häufiger unbekannt verblieben (38% vs. 29%). Diese Verteilung zeigte sich auch schon 2018. Unter den offiziell unbekannt verbliebenen Bewerberinnen und Bewerbern war der Anteil der Altbewerber/-innen, d. h. derjenigen, die sich bereits in Vorjahren um eine betriebliche Ausbildung beworben hatten, mit 36% relativ hoch. Vor allem Altbewerber/-innen, die bereits vor mehr als zwei Jahren den Beginn einer Ausbildung angestrebt hatten, waren bei den unbekannt verbliebenen Bewerbern und Bewerberinnen stärker vertreten. Dies deutet darauf hin, dass bei einer sehr lang andauernden Ausbildungsplatzsuche die Bereitschaft, sich bei den Arbeitsagenturen bzw. Jobcentern zurückzumelden, deutlich abnahm. Häufig waren unter den offiziell unbekannt verbliebenen Bewerberinnen und Bewerbern Jugendliche mit maximal Hauptschulabschluss (34%) anzutreffen. Bei den Studienberechtigten zeigten sich jedoch kaum Unterschiede.