Auszubildende in der dualen Berufsausbildung haben gegenüber ihrem Ausbildungsbetrieb einen rechtlichen Anspruch auf eine angemessene und mit jedem Ausbildungsjahr ansteigende Vergütung (vgl. § 17 BBiG). Die Ausbildungsvergütung hat vom Gesetzgeber drei Funktionen zugeschrieben bekommen (vgl. Herkert/Töltl 2020): Sie soll zum einen die Auszubildenden für ihre während der Ausbildung im Betrieb geleistete produktive Arbeit entlohnen und zum anderen einen spürbaren Teil ihrer Lebenshaltungskosten decken. Darüber hinaus soll die Vergütung die Heranbildung eines ausreichenden Nachwuchses an qualifizierten Fachkräften gewährleisten.
Die Ausbildungsvergütungen sind für die Auszubildenden von erheblicher finanzieller Bedeutung. Gleichzeitig stellen sie für die Betriebe den größten Kostenfaktor bei der Durchführung der Ausbildung dar (Kapitel A9.2). Auf die Personalkosten der Auszubildenden (Bruttoausbildungsvergütungen sowie gesetzliche, tarifliche und freiwillige Sozialleistungen) entfielen nach den Daten der sechsten Kosten-Nutzen-Erhebung zur betrieblichen Ausbildung für das Ausbildungsjahr 2017/2018 insgesamt 61% der betrieblichen Ausbildungskosten (vgl. Schönfeld u. a. 2020; BIBB-Datenreport 2020, Kapitel A9.2). Der Anteil der Ausbildungsvergütungen machte 45% aus.
Tarifliche Vereinbarungen zu den Ausbildungsvergütungen
Tarifvereinbarungen über die Höhe der Ausbildungsvergütungen werden zwischen den Tarifpartnern (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) in der Regel für einzelne Branchen in bestimmten Regionen195 vereinbart. Es gibt auch Tarifverträge für einzelne Unternehmen. Der Geltungsbereich einer Tarifvereinbarung wird als Tarifbereich bezeichnet. Normalerweise wird in den Vereinbarungen nicht zwischen Ausbildungsberufen unterschieden.196 Innerhalb einer Branche hängt die Vergütungshöhe also nicht davon ab, welchen Beruf die Auszubildenden lernen. Allerdings gibt es regionale Vergütungsunterschiede, insbesondere zwischen West- und Ostdeutschland. Auch zwischen den Branchen bestehen beträchtliche Unterschiede in der Höhe der tariflichen Ausbildungsvergütungen. Insgesamt kann die Vergütung in ein und demselben Beruf stark variieren, je nachdem, welcher Branche der Ausbildungsbetrieb angehört und in welcher Region er sich befindet. Tarifgebundene Betriebe197 müssen ihren Auszubildenden mindestens die in ihrem Tarifbereich vereinbarten Beträge zahlen; niedrigere Vergütungen sind unzulässig, übertarifliche Zuschläge aber möglich.
Ausbildungsbetriebe sind nach dem BBiG (§ 17) zur Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung verpflichtet. Tariflichen Vereinbarungen über die Höhe der Ausbildungsvergütungen kommen bei der Bestimmung der Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung eine besondere Bedeutung zu. Sie gelten grundsätzlich als angemessen, weil sie von Tarifvertragsparteien ausgehandelt wurden und daher davon auszugehen ist, dass die Interessen beider Seiten hinreichend berücksichtigt worden sind (vgl. Herkert/Töltl 2020). Mit der Novelle des BBiG, die am 01.01.2020 in Kraft trat, wurde eine Mindestausbildungsvergütung eingeführt (vgl. § 17 BBiG), die die untere Grenze für eine angemessene Vergütung festlegt. Das Gesetz sieht eine jährliche Erhöhung vor. Tarifvertragliche Regelungen sind allerdings von der Mindestausbildungsvergütung ausgenommen. Sieht ein Tarifvertrag eine Ausbildungsvergütung unterhalb der Mindestausbildungsvergütung vor, dürfen tarifgebundene Betriebe sich nach diesem Tarifvertrag richten. Gesetzlich festgelegt wurde auch die bisher schon angewandte 20-Prozent-Regel, wonach nicht tarifgebundene Betriebe von den für ihre Branche und Region geltenden tariflichen Sätzen um maximal 20% nach unten abweichen dürfen, allerdings höchstens bis zur Grenze, die die Mindestausbildungsvergütung vorgibt.
Die tatsächliche Höhe der Ausbildungsvergütungen wird insbesondere in Westdeutschland weiterhin stark durch tarifliche Regelungen bestimmt, da sich auch die nicht tarifgebundenen Betriebe häufig freiwillig an den tariflichen Beträgen orientieren. Die Tarifbindung in Westdeutschland hat allerdings seit Mitte der 1990er-Jahre deutlich abgenommen und ist auch im Jahr 2019 weiter zurückgegangen. In Ostdeutschland war sie schon immer schwächer ausgeprägt, in den letzten Jahren hat sie sich kaum verändert (vgl. Ellguth/Kohaut 2020; Kohaut 2020).
BIBB-Auswertung der tariflichen Ausbildungsvergütungen
Das BIBB beobachtet und analysiert seit dem Jahr 1976 die Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen. Für die westdeutschen Bundesländer liegen Daten seit 1976 vor, seit 1992 werden auch die ostdeutschen Bundesländer einbezogen. Grundlage der Auswertungen sind die geltenden Vereinbarungen zu den Ausbildungsvergütungen in rund 500 wichtigen Tarifbereichen Deutschlands. Jährlich zum Stand 1. Oktober werden die aktuellen Angaben zu den Vergütungssätzen vom BMAS aus dem dort geführten Tarifregister zusammengestellt und durch vom BIBB recherchierte Verträge ergänzt, die noch nicht beim Tarifregister gemeldet wurden, aber bereits gültig sind. Auf dieser Datenbasis werden die durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen für das gesamte Bundesgebiet und einzelne Ausbildungsberufe berechnet.
2019 wurde die Berechnungsweise umgestellt (vgl. Wenzelmann/Schönfeld 2020). Die Nutzung der Berufsbildungsstatistik (Kapitel A5.1) und der in ihr enthaltenen Informationen zum Wirtschaftszweig des ausbildenden Betriebs, zum Ausbildungsberuf und zur Region ermöglicht eine verbesserte Zuordnung der Tarifverträge und damit eine Verbesserung der Schätzung der durchschnittlichen tariflichen Vergütung je Beruf. Ziel ist es, jedem Ausbildungsverhältnis bzw. jeder/jedem Auszubildenden in der Berufsbildungsstatistik genau einen Tarifvertrag zuzuordnen, der theoretisch Gültigkeit besitzen könnte.198 Insgesamt konnten für die Auswertung zum Stand 1. Oktober 2020 insgesamt 82% der Auszubildenden ein Tarifvertrag und die darin enthaltenen Ausbildungsvergütungen zugewiesen werden. Für die verbliebenen Fälle liegt entweder tatsächlich kein Tarifvertrag vor199 oder er ist nicht in der BMAS-Liste und den zusätzlich recherchierten Tarifverträgen enthalten. Die Berufsbildungsstatistik enthält keine Information über die Tarifbindung des ausbildenden Betriebs. Daher wird tendenziell zu vielen Auszubildenden ein Tarifvertrag zugewiesen. Da nicht alle Tarifverträge einbezogen werden können, kann es aber auch Branchen geben, in denen mehr Auszubildende in tarifgebundenen Betrieben ausgebildet werden, als durch das praktizierte Verfahren identifiziert werden konnten. Um diese Unterschiede auszugleichen, werden in die Berechnung der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen Daten zum Anteil der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben nach dem IAB-Betriebspanel (vgl. Ellguth/Kohaut 2020) einbezogen.
Bei der Ermittlung der Gesamtdurchschnittswerte werden grundsätzlich alle Ausbildungsberufe einbezogen, die nach dem BBiG bzw. der HwO im dualen System der Berufsausbildung, d. h. in Betrieb und Berufsschule, ausgebildet werden und denen ein Tarifvertrag zugeordnet werden konnte.200 Durchschnittswerte können nach verschiedenen Merkmalen wie Beruf, Region, Ausbildungsjahr oder Ausbildungsbereich berechnet werden. Alle diese Werte stellen aber immer eine Schätzung dar, da keine Informationen vorliegen, wie viele Auszubildende eines Berufs von den einzelnen Tarifverträgen tatsächlich betroffen sind. Die tatsächlich gezahlten Ausbildungsvergütungen können im individuellen Fall erheblich vom tariflichen Durchschnittswert des betreffenden Berufs abweichen.
Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2020
Im Jahr 2020 lagen die tariflichen Ausbildungsvergütungen im Gesamtdurchschnitt bei 963 €201 pro Monat Tabelle A9.1-1. Sie erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich 2,6%. In Westdeutschland betrugen die Vergütungen 2020 durchschnittlich 965 € pro Monat, in Ostdeutschland 939 €. Der durchschnittliche Anstieg war in Ostdeutschland mit 3,8% stärker als in Westdeutschland mit 2,6%. 2020 wurden in Ostdeutschland 97% der westdeutschen Vergütungshöhe erreicht (vgl. zu den Ergebnissen für 2020 auch Schönfeld/Wenzelmann 2021).
Tabelle A9.1-1: Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2020 (durchschnittliche monatliche Bruttobeträge in €) und prozentualer Anstieg im Vergleich zu 2019 nach verschiedenen Merkmalen
Betrachtet man die Entwicklung der Ausbildungsvergütungen in den letzten zehn Jahren waren seit 2011 im gesamtdeutschen Durchschnitt mit Ausnahme des Jahres 2017 stets höhere Anstiege als 2020 zu verzeichnen (vgl. Beicht 2019). Meist lagen sie deutlich über 3,0%, in den Jahren 2012 bis 2014 sogar über 4,0%. Lediglich im Jahr 2017 war der Anstieg mit 2,6% auf dem gleichen Niveau wie 2020 (BIBB-Datenreport 2020, Kapitel A9.1 bzw. Beicht 2019 für einen Überblick über die langfristige Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen seit 1992 differenziert nach Ost- und Westdeutschland). Inwieweit der relativ geringe Anstieg in 2020 bereits auf Auswirkungen der Coronakrise zurückzuführen ist oder in Zusammenhang mit dem sich zuvor schon abzeichnenden wirtschaftlichen Abschwung steht, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. In einer Reihe von Tarifbereichen wurden eigentlich anstehende Tarifverhandlungen verschoben, in weniger betroffenen Branchen gab es aber auch Abschlüsse mit normalen Entgelterhöhungen. Zudem wurden bereits vor der Coronapandemie festgelegte Tariferhöhungen umgesetzt. Es ist auch von Effekten auf den Ausbildungsstellenmarkt auszugehen, insbesondere in stark von der Pandemie betroffenen Branchen. Da die Berechnungen für das Jahr 2020 mit der Berufsbildungsstatistik zum Stichtag 31.12.2019 durchgeführt wurden, können diese Entwicklungen aber noch nicht abgebildet werden und würden sich erst in den Berechnungen des nächsten Jahres niederschlagen.
Zwischen den einzelnen Ausbildungsberufen gab es 2020 beträchtliche Unterschiede in der Vergütungshöhe (für einen Gesamtüberblick vgl. die Berufetabellen unter https://www.bibb.de/ausbildungsverguetung).202 In insgesamt elf Berufen lagen die gesamtdeutschen Vergütungsdurchschnitte über 1.100 €. Die höchsten tariflichen Ausbildungsvergütungen wurden mit 1.235 € für den Beruf Zimmerer/Zimmerin ermittelt. Daneben zählten zur Gruppe aus dem Handwerksbereich die Berufe Beton- und Stahlbetonbauer/-in (1.106 €), Straßenbauer/-in (1.157 €), Stuckateur/-in (1.165 €), Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/-in (1.171 €) und Maurer/-in (1.174 €) sowie aus dem Ausbildungsbereich Industrie und Handel die Berufe Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen (1.105 €), Lacklaborant/-in (1.108 €), Bankkaufmann/-frau (1.112 €), Straßenbauer/-in (1.135 €) und Rohrleitungsbauer/-in (1.165 €).
26 Berufe wiesen tarifliche Vergütungsdurchschnitte von weniger als 800 € auf. 18 dieser Berufe sind Handwerksberufe. Zu ihnen gehörten z. B. die Berufe Friseur/-in (632 €), Bäcker/-in (717 €), Tischler/-in (777 €), Maler/-in und Lackierer/-in (781 €) und Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (795 €). Die 13 Berufe mit den niedrigsten Vergütungsdurchschnitten waren dabei ausschließlich Handwerksberufe. Der insgesamt niedrigste tarifliche Vergütungsdurchschnitt wurde mit 599 € für den Beruf Schornsteinfeger/-in ermittelt. Auch in fünf Berufen aus dem Ausbildungsbereich Landwirtschaft lagen die tariflichen Ausbildungsvergütungen unter 800 €. Dies waren die Berufe Winzer/-in (747 €), Tierwirt/-in (748 €), Fachkraft Agrarservice (757 €), Landwirt/-in (769 €) und Pferdewirt/-in (786 €). Im Ausbildungsbereich freie Berufe liegen Daten für vier Berufe vor.203 Die tariflichen Ausbildungsvergütungen in den Berufen Tiermedizinische/-r Fachangestellte/-r (746 €) und Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r (775 €) lagen dabei unter 800 €, in den Berufen Medizinische/-r Fachangestellte/-r (918 €) und Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r (924 €) waren sie deutlich höher. Im Ausbildungsbereich Industrie und Handel wurden lediglich im Beruf Florist/-in (744 €) tarifliche Ausbildungsvergütungen von weniger als 800 € gezahlt. In diesem Ausbildungsbereich lagen die tariflichen Vergütungsdurchschnitte in den meisten Berufen über 1.000 €, nur bei etwas mehr als einem Drittel der Berufe darunter.
Die durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen in Ost- und Westdeutschland nähern sich immer weiter an. Dennoch bestanden auch 2020 bei einzelnen Berufen weiterhin größere Unterschiede mit in der Regel niedrigeren Vergütungsdurchschnitten in Ostdeutschland. Im Beruf Friseur/-in lagen die tariflichen Vergütungen 2020 z. B. 36% unter dem westdeutschen Wert.204 Auch in den Berufen Zimmerer/Zimmerin (23%), Maurer/-in (20%) oder Florist/-in (17%) waren die Abstände deutlich. In anderen Berufen wie Bäcker/-in, Bankkaufmann/-frau, Gerüstbauer/-in, Maler/-in und Lackierer/-in, Medizinische/-r Fachangestellte/-r und Verwaltungsfachangestellte/-r waren hingegen kaum noch Unterschiede festzustellen.
Rund 46% der Auszubildenden, die in einem tarifgebundenen Betrieb lernten, erhielten 2020 tarifliche Ausbildungsvergütungen von mehr als 1.000 €. Bei 35% der Auszubildenden lagen sie zwischen 801 € und 1.000 €. Für ein Fünftel der Auszubildenden wurden relativ geringe Vergütungen von weniger als 800 € ermittelt. Tarifliche Ausbildungsvergütungen unterhalb der für 2020 vorgesehenen Grenzen für die Mindestausbildungsvergütung in den verschiedenen Ausbildungsjahren (vgl. BBiG § 17)205 betrafen rund 1% der Auszubildenden. Im BBiG ist festgelegt, dass tarifliche Regelungen von der Mindestausbildungsvergütung ausgenommen sind.
Betrachtet man die verschiedenen Ausbildungsbereiche zeigten sich 2020 ebenfalls große Unterschiede bei der Höhe der tariflichen Ausbildungsvergütungen Tabelle A9.1-1. Mit 1.076 € wurden im öffentlichen Dienst im gesamtdeutschen Durchschnitt die höchsten Vergütungen gezahlt. Im Ausbildungsbereich Industrie und Handel wurde mit 1.017 € ebenfalls ein hohes Niveau erreicht. In der Hauswirtschaft lagen die tariflichen Vergütungen mit 959 € nahe beim gesamtdeutschen Durchschnittswert von 963 €, deutlich darunter in den anderen drei Ausbildungsbereichen. Mit 850 € wurden dabei im Handwerk mit Abstand die niedrigsten Beträge gezahlt. Für die Landwirtschaft wurden 898 € und für die freien Berufe 892 € ermittelt. Die größten Ost-West-Unterschiede gab es mit 8% höheren Vergütungen im Westen im Handwerk. In Industrie und Handel lagen die Vergütungen im Westen 5% über denen im Osten, in der Landwirtschaft waren es 4% und in den freien Berufen 3%. Im öffentlichen Dienst unterschieden sich die Vergütungen nicht.206 Die durchschnittlichen gesamtdeutschen tariflichen Ausbildungsvergütungen stiegen im Vergleich zum Jahr 2019 in der Hauswirtschaft mit 4,1% am stärksten an. Auch in den freien Berufen (+3,8%), im Handwerk (+3,5%) und der Landwirtschaft (+3,1%) waren im Vergleich zum gesamtdeutschen Durchschnittswert von 2,6% überdurchschnittliche Anstiege zu verzeichnen. Im öffentlichen Dienst (+2,3%) und in Industrie und Handel (+2,0%) fielen die Anstiege unterdurchschnittlich aus.
Männliche Auszubildende erhielten 2020 mit 968 € etwa 2% höhere tarifliche Ausbildungsvergütungen als weibliche Auszubildende mit 953 € Tabelle A9.1-1. Die tariflichen Ausbildungsvergütungen stiegen bei den weiblichen Auszubildenden mit 2,7% im gesamtdeutschen Durchschnitt etwas stärker an als bei den männlichen Auszubildenden (+2,4%). In Westdeutschland betrug die Differenz zugunsten der männlichen Auszubildenden wie in Gesamtdeutschland 2%, in Ostdeutschland erzielten die weiblichen Auszubildenden mit 945 € etwas höhere Ausbildungsvergütungen als die männlichen Auszubildenden mit 936 €.
Nach Ausbildungsbereichen zeigten sich vor allem im Handwerk große geschlechtsspezifische Unterschiede. Hier kamen die männlichen Auszubildenden auf eine durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung von 870 €, die weiblichen Auszubildenden auf 747 €, was einem Unterschied von 16% entspricht. Deutlich geringer waren die Differenzen in den Ausbildungsbereichen Landwirtschaft (5%) und Industrie und Handel (2%). So kamen die Männer in der Landwirtschaft auf 908 €, die Frauen auf 865 €. Die entsprechenden Werte in Industrie und Handel betrugen 1.024 € (Männer) bzw. 1.004 € (Frauen). Im öffentlichen Dienst gab es mit 1.075 € (Männer) bzw. 1.076 € (Frauen) keine Unterschiede. In den freien Berufen wiesen die weiblichen Auszubildenden mit 892 € höhere Durchschnittswerte als die männlichen Auszubildenden mit 867 € auf.207 Zu beachten ist, dass die abweichenden Vergütungsdurchschnitte nicht aufgrund von ungleichen Vergütungen in den Tarifverträgen zustande kommen; sie erklären sich aufgrund der gewählten Berufe. So lernen z. B. im Handwerksbereich viele Frauen den Beruf Friseur/-in, in dem die Vergütung besonders niedrig ist. In Handwerksberufen mit besonders hohen Vergütungen wie beispielsweise Maurer/-in werden dagegen fast ausschließlich Männer ausgebildet.
Bei allen bisher genannten Beträgen handelte es sich jeweils um die durchschnittlichen tariflichen Vergütungen während der gesamten in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer der Berufe. Gesetzlich festgelegt ist eine mit jedem Ausbildungsjahr ansteigende Erhöhung der Ausbildungsvergütungen (vgl. § 17 BBiG). Vom ersten zum zweiten Ausbildungsjahr sowie vom zweiten auf das dritte Ausbildungsjahr erhöhten sich die tariflichen Vergütungen in Deutschland jeweils im Durchschnitt um 10% (vgl. für die Durchschnittswerte nach Ausbildungsjahren Tabelle A9.1-1). Der Vergütungsdurchschnitt für das vierte Ausbildungsjahr basiert ausschließlich auf den relativ wenigen Berufen mit einer dreieinhalbjährigen Ausbildungsdauer und ist somit nicht unmittelbar mit den Werten der anderen Ausbildungsjahre vergleichbar.
(Gudrun Schönfeld, Felix Wenzelmann)
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195
Es gibt insbesondere im Handwerk und im Dienstleistungssektor Bereiche, in denen die Ausbildungsvergütungen nicht in allen, sondern nur in einzelnen Regionen tariflich geregelt sind oder in denen überhaupt keine tariflichen Vereinbarungen zu den Ausbildungsvergütungen geschlossen werden.
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196
In einigen wenigen Tarifbereichen erfolgt eine Differenzierung nach Berufsgruppen, wobei der Tarifvertrag meist zwischen gewerblichen und kaufmännischen Berufen unterscheidet, z. B. im Bauhauptgewerbe.
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197
Eine Tarifbindung liegt in der Regel dann vor, wenn der Betrieb dem tarifschließenden Arbeitgeberverband einer Branche angehört oder wenn für den Betrieb ein gesonderter Firmentarifvertrag abgeschlossen wurde. In eher seltenen Fällen werden Tarifvereinbarungen in einer Branche durch das BMAS für allgemeinverbindlich erklärt, dann gelten die tariflichen Regelungen ohne Ausnahme für alle Betriebe des betreffenden Bereichs.
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198
Beispiel: Eine Auszubildende/ein Auszubildender ist in einem Betrieb in Hessen im Wirtschaftszweig „Herstellung von chemischen Erzeugnissen“ beschäftigt. Daher wird sie/er dem Tarifvertrag der chemischen Industrie Hessen zugeordnet, unabhängig davon, welchen Beruf sie/er lernt. Die Information, ob in dem Ausbildungsbetrieb tatsächlich ein Tarifvertrag gültig ist, liegt in der Berufsbildungsstatistik nicht vor.
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199
So gibt es in einigen stark besetzten Ausbildungsberufen (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellte/-r, Steuerfachangestellte/-r, Zahntechniker/-innen) oder Dienstleistungsbereichen (z. B. Werbebranche) bisher keine tariflichen Vereinbarungen zu den Ausbildungsvergütungen.
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200
Nicht berücksichtigt werden Ausbildungsverhältnisse, die durch staatliche Programme oder auf gesetzlicher Grundlage mit öffentlichen Mitteln finanziert werden (z. B. außerbetriebliche Ausbildung), da bei ihnen die tariflichen Ausbildungsvergütungen nicht gelten. Für diese Ausbildungsverhältnisse werden die gezahlten Ausbildungsvergütungen in den Programmrichtlinien bzw. im Gesetz festgelegt. Sie liegen in der Regel niedriger als die tariflichen Sätze.
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201
Bei den tariflichen Ausbildungsvergütungen handelt es sich um Bruttobeträge, für die Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Gegebenenfalls erfolgt auch ein Lohnsteuerabzug, wenn der Grundfreibetrag mit dem Gesamteinkommen (Ausbildungsvergütung und gegebenenfalls sonstige Einkünfte) überschritten ist.
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202
Hier werden die durchschnittlichen monatlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen in den einzelnen Ausbildungsjahren und im Durchschnitt über die gesamte Ausbildungsdauer für stärker besetzte Berufe ausgewiesen. Aufgeführt sind Informationen zu allen Berufen, die bereits in den Vorjahren enthalten waren. Neu aufgenommen wurden Berufe, die erstmals eine Besetzungsstärke von 500 Auszubildenden erreichen, sowie Berufe, für die erstmals passende Tarifverträge vorliegen. Für Ost- und Westdeutschland werden durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütungen ausgewiesen, wenn es im jeweiligen Landesteil mindestens 150 Auszubildende im betreffenden Beruf gibt und einer ausreichenden Zahl von Auszubildenden Tarifverträge zugeordnet werden können, die auch Auswertungen nach Ausbildungsjahren zulassen. Insgesamt werden 2020 in den Berufetabellen Durchschnittswerte für 171 Berufe in Westdeutschland und 114 Berufe in Ostdeutschland ausgewiesen.
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203
In den Berufen Rechtsanwaltsfachangestellte/-r und Steuerfachangestellte/-r werden keine tariflichen Vereinbarungen geschlossen.
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204
Die in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen zum 01.10.2020 vorliegenden Tarifverträge weisen z. B. für das erstes Ausbildungsjahr Werte unterhalb von 400 € aus. Sie liegen damit unter der ab dem 01.01.2020 gültigen Mindestausbildungsvergütung von 515 €. Von dieser sind allerdings tarifvertragliche Regelungen ausgenommen (§ 17 BBiG).
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205
1. Ausbildungsjahr 515 €, 2. Ausbildungsjahr 608 €, 3. Ausbildungsjahr 695 €, 4. Ausbildungsjahr 721 €.
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206
Wegen zu geringer Besetzungsstärke keine Auswertung für den Ausbildungsbereich Hauswirtschaft in Ostdeutschland.
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207
Keine Auswertung für den Ausbildungsbereich Hauswirtschaft aufgrund der geringen Anzahl von männlichen Auszubildenden.